Der Mittelstandsbegriff verfügt in Deutschland, trotz seiner großen ökonomischen Bedeutung, über keine einheitliche Definition. Um die Bedeutung des Mittelstandes für die Wirtschaft in Deutschland zu verdeutlichen, eignet sich Abbildung 8, die die Anteile von KMU in Bezug auf die Gesamtwirtschaft im Hinblick auf die Merkmale: Anzahl der Unternehmen, Anzahl der Beschäftigten und Anteil am Umsatz, zeigt. Für eine Definition lassen sich grundsätzlich quantitative oder qualitative Kriterien zugrunde legen. Quantitative Kriterien beziehen sich zum Beispiel auf die Höhe des Umsatzes, die Zahl der Beschäftigten oder den Gewinn.[32] Abbildung 8 verdeutlicht den hohen Anteil von KMU an der Gesamtzahl der Unternehmen und macht deutlich, dass der Mittelstand zwar im Vergleich zur Industrie bei den Umsätzen nicht führend ist, aber in Deutschland die meisten Arbeitsplätze bietet.
Abbildung 8: KMU-Anteile 2008 in Deutschland IfM Bonn[33]
Um Mittelstand qualitativ zu definieren, eignet sich die folgende Definition anhand von qualitativen Kriterien. Schauf charakterisiert den Mittelstand wie folgt:[34]
Einheit von Eigentum, Risiko, Kontrolle und Leitung
Einheit von Leitung, Selbstständigkeit der Entscheidung und Tragen der Verantwortung
verantwortliche Mitwirkung der Führung an allen unternehmenspolitischen Entscheidungen
enge Verbindung der wirtschaftlichen Existenz von Inhaber und Unternehmen
weitgehende Konzernunabhängigkeit und damit rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit
persönliche Selbstständigkeit verbunden mit einem starken Unabhängigkeitsbedürfnis
überwiegend flache Hierarchien und Konsens zwischen Leitung und Mitarbeitern
lokaler Bezug durch zahlreiche persönliche Beziehungen zwischen dem Unternehmer und dessen Umfeld
Es existieren aber auch Möglichkeiten, den Mittelstand anhand quantitativer Kriterien zu bestimmen. Die EU-Kommission definiert Mittelstand wie in Tabelle 1 dargestellt. Zudem darf sich das Unternehmen nicht zu 25 % oder mehr im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen.[35]
Tabelle 1: Mittelstandsdefinition EU-Kommission[36]
Eine weitere Definition stammt vom Institut für Mittelstandsforschung in Bonn (IfM). Tabelle 2 zeigt die Kriterien, die bei dieser Definition zugrunde gelegt werden.[37]
Tabelle 2: Mittelstandsdefinition IFM Bonn[38]
Im Gegensatz zur Definition der EU-Kommission verzichtet das IfM auf die Berücksichtigung der Bilanzsumme und definiert eine höhere Zahl der Beschäftigten, um als KMU zu gelten. Wenn im Rahmen dieser Arbeit von Mittelstand oder KMU gesprochen wird, soll die Definition des IfM Anwendung finden.
Das gesamtwirtschaftliche Klima hat sich im Jahr 2010 im Vergleich zum Jahr 2009 deutlich aufgehellt und die Krise hinter sich gelassen, was die Zahlen des Bruttoinlandsproduktes (BIP) widerspiegeln (siehe Abbildung 9).[39]
Abbildung 9: Bruttoinlandsprodukt Deutschland[40]
Das Geschäftsklima im Mittelstand ist im Jahr 2009 zwar schlecht gewesen, jedoch war es nicht so schlecht wie in der Industrie, da der Mittelstand hauptsächlich von der Binnennachfrage getragen wird und diese nicht so stark eingebrochen ist wie der Außenhandel. Der Mittelstand fungierte somit in der Krise als Stabilisator der Wirtschaft.[41] Die Großhandelsumsätze sind im 4. Quartal 2010 im Vergleich zum Vorjahresquartal real um 6 % gestiegen. Nach einem Einbruch im Jahr 2009 um real 9,9 % konnten diese durch die Finanz- und Wirtschaftskrise bedingten Einbußen wieder ausgeglichen werden. Insbesondere der Produktionsverbindungshandel (Rohstoffe, Halbwaren, Maschinen) legte im Jahr 2010 um real 8,2 % zu. Diese Kennzahl dient als Indikator für die Industrieproduktion und den Export.[42]
Für die Konzeptionierung eines systematischen Lieferantenmanagements und die Ausgestaltung der Beziehung zu den Lieferanten spielen gesetzliche Regelungen und kaufmännische Gebräuche eine Rolle. Diese Regelungen sind unabhängig von den jeweiligen Machtverhältnissen und Abhängigkeiten in der Beziehung zwischen Lieferant und Abnehmer zu sehen. Wichtigste Grundlage in Deutschland bildet das Wirtschaftsprivatrecht, dessen Grundlage das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bildet aus dem sich weitere spezielle Regelungen, wie z. B. das Handels- und Wirtschaftsrecht ableiten. Innerhalb des BGB sind insbesondere die Regelungen des 2. Buches (Schuldrecht §§ 241 – 853) zu beachten, welche die Ausgestaltung von Rechtsgeschäften bestimmen. Neben den allgemeinen Regelungen des BGB gelten im Speziellen für Kaufleute die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Im Sinne des Themas dieser Arbeit haben insbesondere die Regelungen des 4. Buches (Handelsgeschäfte §§ 343 – 475 h) Bedeutung, welches Geschäfte unter Kaufleuten regelt und zusätzliche Bestimmungen zum BGB enthält. Ein weiteres wichtiges Gesetz für die Konzeptionierung eines Lieferantenmanagements ist das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), welches eine verschuldensunabhängige Haftung für den Hersteller eines am Markt vertriebenen Produktes vorsieht, wenn durch den Gebrauch ein Personen- oder Sachschaden entstanden ist und keine Haftungsausschlussgründe vorliegen. Ein Haftungsausschlussgrund, der das Lieferantenmanagement direkt betrifft, wird in § 1 ProdHaftG (2) 5. genannt. Dieser besagt, dass eine Ersatzpflicht des Herstellers ausgeschlossen werden kann, wenn der Fehler zu dem Zeitpunkt, als das Produkt in den Verkehr gebracht wurde, nach dem aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft, nicht erkannt werden konnte. Ein Qualitätsmanagementsystem ist somit Voraussetzung, um eine mögliche Haftung in Höhe von bis zu 85 Millionen Euro zu vermeiden. Für Rechtsgeschäfte mit Vertragspartnern, die ihren Rechtssitz nicht im Gebiet der Bundesrepublik haben, gilt das United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG), welches auch als UN-Kaufrecht bezeichnet wird, sofern es von den Vertragsparteien nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Das UN-Kaufrecht steht bei rechtlichen Auseinandersetzungen über den Regelungen des BGB und HGB. Ein weiteres gebräuchliches internationales Regelwerk für die Gestaltung von Lieferbedingungen stellen die Incoterms in ihrer jeweils aktuellen Fassung dar. Die Incoterms sind zuletzt im Januar 2011 aktualisiert worden und enthalten elf Klauseln, die die Lieferung von Gütern im internationalen Geschäft regeln.
Viele Unternehmen betrachten die Beziehung zu ihren Lieferanten unter reinen Kostengesichtspunkten. Dies stellt jedoch eine einseitige Sichtweise dar, da der günstigste Lieferant nicht zwingend auch der Vorteilhafteste für das Unternehmen sein muss. Wenn ein Unternehmen bereit ist, seine Beschaffung als eine strategische Aufgabe zu sehen, besteht die Möglichkeit, die Qualität der eigenen Produkte zu steigern, Risiken zu minimieren und die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.[43]
Für die Konzeptionierung eines systematischen Lieferantenmanagements spielen die übergeordneten Ziele der Beschaffung eine wichtige Rolle. Diese lassen sich nach Arnold in Kostensenkungs-, Qualitäts-, Sicherheits- und Flexibilitätsziele unterscheiden.[44] Unter Beschaffungskostenzielen wird die Optimierung, sowohl der Beschaffungsobjekt- als auch der Beschaffungsfunktionskosten verstanden.[45] Unter Beschaffungsobjektkosten werden die mit ihren Einstandspreisen bewerteten Mengen der beschafften Einsatzgüter bezeichnet, die erst im Rahmen des betrieblichen Leistungserstellungsprozesses zu Kosten werden.[46] Ergänzend sind die Kosten für Verpackung, Transport, Lagerung und Versicherung zu den Beschaffungsobjektkosten zu zählen. Beschaffungsfunktionskosten entstehen in den Bereichen, die an der Durchführung der Beschaffung beteiligt sind. Dies sind die Bereiche Einkauf, Lager, Transport und Entsorgung, in denen z. B. Personal...