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Kriminalistische Fallanalyse

Lehr- und Studienbriefe Kriminalistik/Kriminologie, Band 13

AutorRolf Ackermann
VerlagVerlag Deutsche Polizeiliteratur
Erscheinungsjahr2013
Seitenanzahl156 Seiten
ISBN9783801106935
FormatePUB
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis12,99 EUR
Eine wesentliche Methode der kriminalistischen Untersuchung ist die gründliche und unvoreingenommene Analyse eines Falles. Denn nur eine solche Vorgehensweise ermöglicht es dem ermittelnden Beamten, bestehende Beweisprobleme im Strafverfahren zu erkennen und Wege zu ihrer Lösung zu finden. Dieser Leitfaden vermittelt dem Leser daher umfassende Kenntnisse zur Methodik der kriminalistischen Untersuchung von Straftaten und damit im Zusammenhang stehende Beweisführungsprobleme. Im Einzelnen werden Logik und kriminalistisches Denken, die Sondierung der Ausgangsinformationen, das praktische Vorgehen bei der Fallanalyse einschließlich der Operativen Fallanalyse (OFA) sowie der Unterschiede zwischen einer alltäglich vorkommenden Fallanalyse und der OFA abgehandelt. In diesem Zusammenhang wird auch auf den 'Mythos' und die realen Möglichkeiten der Anfertigung von Täterprofilen eingegangen. Beispielhaft wird im letzten Teil gezeigt, wie aus den Ergebnissen der Fallanalyse Versionen/Hypothesen aufgestellt werden und sich daraus die Planung der weiteren Untersuchung entwickelt. Darüber hinaus werden auch theoretische Zusammenhänge erklärt, die als Orientierung für die Untersuchungspraxis in Besonderen Aufbauorganisationen (BAO) Bedeutung haben und die Untersuchung schwerer Straftaten unterstützen können.

Prof. Dr. sc. jur. Rolf Ackermann Diplomkriminalist, Vertreter des Präsidenten der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg im Ruhestand. Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik (DGfK).

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Leseprobe
Dieser Lehr- und Studienbrief befasst sich mit der Methodik der polizeilichen Untersuchung von Straftaten. Schwerpunkte sind untersuchungsmethodische Aspekte, vorrangig die Fallanalyse, Fragen der Logik und des Denkens sowie Problemerkennung und Gewinnung von neuen Erkenntnissen im Rahmen der Versions-/Hypothesenbildung einschließlich der sich daraus ergebenden Planung des Untersuchungsverlaufs.
Er behandelt wesentliche kriminaltaktische und methodische Verfahrensweisen des kriminalistischen Vorgehens bei der Ermittlung zu Straftaten auf der Grundlage der strafprozessrechtlichen Regelungen.
Die Strafprozessordnung bildet die rechtliche Grundlage für das polizeiliche Vorgehen bei der Untersuchung von Straftaten. Die Art und Weise des taktischen und methodischen Vorgehens bestimmt dabei die Kriminalistik im rechtlich vorgegebenen Handlungsrahmen. Insbesondere sind das Aufgaben zur Beweisfindung, Beweisführung und Beweisverwertung im Vorverfahren. Darüberhinaus haben insbesondere in der Anfangsphase die polizeirechtlich geregelten Aufgaben und Befugnisse große Bedeutung für das taktisch zweckmäßige Handeln und den zweckgerichteten Verlauf der Untersuchung von Straftaten. Diese Belange und Anforderungen werden vorangestellt, weil auch die Fallanalyse als taktische Methode den rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Beweissuche, der Beweissicherung, fallanalytischen Beweisbewertung sowie dem gesamten Prozess der Beweisführung unterliegt.
Des Weiteren werden die Methodik und der Verlauf kriminalistischer Untersuchungen durch Vorschriften der Innen- und Justizministerkonferenz und bundeseinheitlich geltende Verwaltungsordnungen geregelt. Sie dienen der Auslegung entsprechender Gesetze und befassen sich im Detail mit dem Vollzug von einzelnen staatsanwaltlichen bzw. polizeilichen Befugnissen, einschließlich des Vorgehens bei der Untersuchung.
Die "Richtlinien für das Straf-und Bußgeldverfahren" (RiStBV) enthalten wichtige, den Gang des Strafverfahrens betreffende Regelungen. Diese haben entsprechenden Einfluss auf das taktische Vorgehen bei der Untersuchung und legen prozessuale Regelungen hinsichtlich des möglichen Handlungsrahmens aus. Die Richtlinien nehmen somit Einfluss auf die bei der Untersuchung zur Anwendung kommenden Methoden.
Eine zur Zielerreichung wesentliche Methode der Untersuchung ist die Fallanalyse, die in dieser Broschüre näher behandelt wird. Insbesondere am Anfang der Untersuchung von kriminalistisch relevanten Sachverhalten, die den Verdacht einer Straftat begründen, orientieren sich Handlungsabläufe und methodisches Vorgehen zunächst weitgehend auf der Grundlage des Polizei- und Ordnungsrechts. Der taktisch mögliche Handlungsrahmen zur Gefahrenabwehr wird in den Polizeigesetzen der Bundesländer, dem BKA-Gesetz sowie dem Gesetz über die Bundespolizei bestimmt. Zwangsläufig können in der ersten Phase des dynamisch verlaufenden polizeilichen Eingreifens bei Verdacht von Straftaten die rechtlichen Handlungsgrundlagen nicht eindeutig voneinander abgegrenzt werden. Besteht jedoch nach ersten unaufschiebbaren Maßnahmen der Sachverhaltsaufklärung der Verdacht einer Straftat, hat die Falluntersuchung ausschließlich auf strafprozessrechtlicher Grundlage zu erfolgen. Die Anwendung der dazu geeigneten Mittel, Methoden und Verfahren wird dabei weitgehend durch die Kriminaltaktik bestimmt, welche die Methoden zur allseitigen Tataufklärung und Täterermittlung bereitstellt. Eine dieser Methoden ist die "Fallanalyse".
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