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Latente Steuern nach dem HGB n.F.: Änderungen durch das BilMoG

Mit zahlreichen Anwendungsbeispielen

AutorMichael Urban
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2012
Seitenanzahl74 Seiten
ISBN9783863415815
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis19,99 EUR
Latente Steuern stellen rein fiktive Werte dar und haben eine zentrale Kernfunktion: Den Steueraufwand in der handelsrechtlichen GuV so auszuweisen, wie er auszuweisen wäre, wenn der handelsrechtliche Jahresabschluss Bemessungsgrundlage für die Steuer wäre. Denn Zielsetzung der Handelsbilanz ist insbesondere, eine möglichst zutreffende Darstellung der Ertragslage abzubilden. Ohne die latente Steuerrechnung könnte dieses Ziel nicht effektiv realisiert werden. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz hat das Themengebiet 'Latente Steuern' insgesamt sehr stark an Bedeutung gewonnen. Besonders der Wegfall des im Steuerrecht verankerten Prinzips der umgekehrten Maßgeblichkeit sowie das damit verbundene Auseinanderdriften zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz spielen hierbei eine große Rolle. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Umstellung des Abgrenzungskonzepts latenter Steuern. Das vormals gebräuchliche GuV-orientierte 'Timing-Konzept' wurde durch das international angewandte bilanzorientierte 'Temporary-Konzept' ersetzt. Somit werden neuerdings auch alle erfolgsneutral im Eigenkapital entstandenen Differenzen bei Bildung latenter Steuern berücksichtigt. Durch das BilMoG wurde nun auch explizit geregelt, dass steuerliche Verlustvorträge bei der Ermittlung aktiver latenter Steuern mit einzubeziehen sind. Die bis dato angewandte Praxis wurde somit zum Gesetz. Das vorliegende Werk geht auf diese und weitere einschlägige Änderungen des BilMoG im Zusammenhang mit der Bilanzierung latenter Steuern ein. Angefangen bei der Definition und Notwendigkeit latenter Steuern baut die Studie systematisch bis hin zu Spezialgebieten innerhalb des Themenbereiches (z.B. Latente Steuern beim Unternehmenserwerb) auf. Zahlreiche Anwendungsfälle sollen zudem das Verständnis in den einzelnen Bereichen vertiefen sowie Anwenderinnen und Anwendern in der Praxis nützlich sein.

Michael Urban, Bachelor of Arts, wurde 1984 in Völklingen (Saarland) geboren. Nach seiner Berufsausbildung als Steuerfachangestellter und anschließender mehrjähriger Praxiserfahrung bei einer mittelgroßen Wirtschaftsberatungs- und Steuerberatungsgesellsc

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 3.1, Bedingtes Aktivierungswahlrecht: Aus internationaler Perspektive wurde die deutsche Rechnungslegung vor Einführung des BilMoG nicht zuletzt wegen dem Vorhandensein zahlreicher Bilanzierungswahlrechte bemängelt. Da mit der neuen Bilanzrechtsreform eben diese Mängel beseitigt werden sollten - was auch überwiegend gelungen ist - vermochte sich die Bundesregierung dem Anliegen des Bundesrates, nämlich ein Aktivierungswahlrecht für latente Steuern vorzusehen, nicht anzuschließen. Unverständlicherweise hat der Gesetzgeber in der endgültigen Fassung dann doch nur ein Aktivierungswahlrecht für latente Steuern verankert. Ausschlaggebend hierfür scheint wohl auch die Empfehlung des Rechtsausschusses gewesen zu sein, der ebenso wie der Bundesrat die Auffassung vertrat, das bisher bestehende Aktivierungswahlrecht beizubehalten. Als Begründung wurde seitens des Bundesrates insbesondere angeführt, dass beim Ausweis aktiver latenter Steuern hohe Anforderungen an den Nachweis der Wahrscheinlichkeit einer Umkehrung gestellt seien und folglich vielen Unternehmen die Rechnungslegung in puncto Umsetzung und Kostenintensität erschwere. Soweit aufgrund zeitlich begrenzter Differenzen künftige Steuerentlastungen in der Handelsbilanz zu erwarten sind, steht es dem bilanzierendem Unternehmen daher frei, aktive latente Steuern zu bilden. Dieses Wahlrecht kann allerdings nur eingeschränkt ausgeübt werden. Dazu folgende Grundüberlegungen: In § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB heißt es: "Eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerentlastung kann als aktive latente Steuern (§ 266 Abs. 2 D.) in der Bilanz angesetzt werden." Sinngemäß aber mit anderen Worten könnte § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB auch lauten: "Bis zur Höhe des Vorliegens passiver latenter Steuern, ist eine sich ergebende Steuerentlastung als aktive latente Steuern (§ 266 Abs. 2 D.) in der Bilanz anzusetzen. Eine darüber hinausgehende Steuerentlastung (Aktivüberhang) kann als aktive latente Steuern in der Bilanz angesetzt werden." Analog dazu müssten in Absatz 1 Satz 1 des § 274 HGB die Worte "...für eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung..." durch die Worte "...für eine sich ergebende Steuerbelastung..." sowie das Wort "...unverrechnet..." in Absatz 1 Satz 3 mit dem Wort "...verrechnet..." ersetzt werden. Da der Gesetzgeber jedoch dem Wortlaut nach auf eine weiterhin zulässige Gesamtdifferenzbetrachtung als Ausgangsfall abstellt, muss er sich diese Mühe in der Ausdrucksweise nicht machen. Trotzdem würde diese Formulierung einen Punkt viel deutlicher aufgreifen: Die Aktivierungspflicht für einen sich ergebenden Steueranspruch bis zur Höhe des Bestehens passiver Steuerlatenzen, sofern von einem unverrechneten Ansatz gem. § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht wird.
Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Latente Steuern nach dem HGB n.F.:Änderungen durch das BilMoG. Mit zahlreichen Anwendungsbeispielen
1
Inhaltsverzeichnis
3
Literaturverzeichnis
6
Abkürzungsverzeichnis
10
Abbildungsverzeichnis
13
I. Einleitung
14
1. Bedeutung des BilMoG und die Bilanzierung latenter Steuern
14
2. Definition und Ursachen für latente Steuern
15
2.1. Anwendungsfall A
16
Lösung Anwendungsfall A
17
II. Vorschriften über Ansatz und Auflösung latenter
18
1. Vergleich und Überblick über grundlegende Vorschriften
18
2. Konzepte und Methoden zur Abgrenzung latenter Steuern
19
2.1. Temporary-Konzept ersetzt Timing-Konzept
19
2.2. Liability-Methode versus Deferral-Methode
21
3. Ansatzkriterien für latente Steuern
22
3.1. Bedingtes Aktivierungswahlrecht
22
3.1.1. Anwendungsfall B
24
Lösung Anwendungsfall B
24
3.2. Passivierungspflicht
25
4. Befreiung gem. § 274a Nr. 5 HGB
25
4.1. Passive latente Steuern bei Erfüllung der Voraussetzungen
27
4.2. Anwendungsfall C
28
Lösung Anwendungsfall C
28
5. Auflösung latenter Steuerposten
29
III. Bilanzierung latenter Steuern der Höhe nach
31
1. Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern
31
2. Steuersatz zum Zeitpunkt der Umkehrung
32
2.1. Anwendungsfall D
32
Lösung Anwendungsfall D
33
3. Abzinsung latenter Steueransprüche und -schulden
33
4. Saldierungswahlrecht bei der Bilanzierung
34
4.1. Anwendungsfall E
35
Lösung Anwendungsfall E
35
IV. Ausweis von latenten Steuern
36
1. Ausweis in der Bilanz
36
2. Ausweis in der GuV
36
V. Anhangangaben
38
1. Pflichtangaben nach § 285 Nr. 29 HGB
38
2. Steuerüberleitungsrechnung
39
VI. Ausschüttungssperre bei latenten Steueransprüchen
41
VII. Latente Steuern bei Erstanwendung des BilMoG
42
1. Anwendungszeitpunkt und Übergangsregelung
42
2. Anwendungsfall F
43
VIII. Bilanzierung latenter Steuern vor dem Hintergrund
45
1. Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit
45
2. Unterschiede zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen
47
3. Steuerlatenzen aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen
49
3.1. Grundlegendes zu Verlustvorträgen
49
3.2. Werthaltigkeit latenter Steuern auf Verlustvorträge
50
3.3. Berücksichtigung der Regelungen zur Mindestbesteuerung
52
3.3
53
Lösung Anwendungsfall G
53
4. Latente Steuern und Zinsschranke gem. § 4h EStG
54
4.1. Grundlegendes zur Zinsschranke
54
4.2. Bilanzierung latenter Steuern auf den Zinsvortrag
55
IX. Latente Steuern beim Unternehmenserwerb
56
1. Latente Steuern im Rahmen eines Asset Deals
56
1.2. Anwendungsfall H
57
Lösung Anwendungsfall H
58
X. Latente Steuern im Jahresabschluss von Personenhandelsgesellschaften
59
1. Anwendungsbereich bei Personenhandelsgesellschaften
59
2. Steuerliche Besonderheiten und Wirkungsbereich der latenten
60
2.1. Ebene der Personenhandelsgesellschaft
60
2.1.1. Einfluss von Ergänzungs- und/oder Sonderbilanzen
61
2.2. Ebene des Gesellschafters
62
2.2.1. Beschränkt haftende Personenhandelsgesellschaft
62
2.2.2. Kapitalgesellschaft
63
3. Anwendungsfall I
64
Lösung Anwendungsfall I
66
XI. Latente Steuern in Organschaften
67
1. Grundlegendes zur ertragsteuerlichen Organschaft
67
2. Berücksichtigung latenter Steuern im Organkreis
68
2.1. Erfassung bei der Organgesellschaft
68
2.2. Erfassung beim Organträger
69
XII. Zusammenfassung und Fazit
70
XIII. Anhang
72
1. Gegenüberstellung latente Steuern
72
2. Grundzüge der Mitunternehmerbesteuerung
73
3. Voraussetzungen der ertragsteuerlichen Organschaft
74

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