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E-Book

Leistungshindernisse

AutorIvo Bach
VerlagMohr Siebeck
Erscheinungsjahr2017
ReiheJus Privatum 215
Seitenanzahl926 Seiten
ISBN9783161548741
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis169,00 EUR
In der Regel gibt es einen sachlichen Grund dafür, dass ein Schuldner die ihm obliegende Leistung verweigert: ein Hindernis, das der Leistung entgegensteht. Je nachdem, ob dieses Hindernis überwindbar ist oder nicht, muss das Recht unterschiedliche Wertungsfragen beantworten: Bei unüberwindbaren Hindernissen stellt sich nur die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Schuldner zum Schadensersatz verpflichtet sein soll; bei überwindbaren Hindernissen muss zudem geregelt werden, welche Anstrengungen der Schuldner auf sich nehmen muss, um das Hindernis zu überwinden und in natura zu leisten. Ivo Bach untersucht, welche Antworten das BGB auf diese Frage gibt und welche Antworten im Vergleich dazu der Vorschlag für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht vorsieht. Anschließend widmet er sich einzelnen Erscheinungsformen von Leistungshindernissen und ihren jeweiligen Besonderheiten: gläubigerverursachte Hindernisse, Zweckstörungen, partiell wirkende Hindernisse, Hindernisse bei vertretbaren Sachen, zeitlich beschränkte Hindernisse sowie den Zeitablauf als Hindernis.

Geboren 1978; Studium in Freiburg, Genf und Mainz; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Mainz; seit 2015 an der Universität Göttingen, zunächst als Lehrstuhlvertreter, seit 1. Juni 2016 als Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Europäisches Privatrecht.

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Inhaltsverzeichnis
Cover1
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis16
§1: Einleitung50
A. Ziel der Arbeit und Gang der Untersuchung50
I. Allgemeines zu Leistungshindernissen50
II. Allgemeines zum Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht51
1. Der Kommissionsvorschlag51
2. Rücknahme des Vorschlags53
III. Allgemeines zu dieser Arbeit54
1. Äußere Zweiteilungen54
2. Innere Zweiteilung55
3. Die zwei weiteren Teile dieser Einleitung56
B. Das Leistungsstörungsrecht des CESL im vergleichenden Überblick57
I. Einführung und Terminologisches57
II. Erfüllungsanspruch als Rechtsbehelf57
III. Kein automatischer Wegfall des Gegenleistungsanspruchs58
IV. Voraussetzungen eines Rücktrittsrechts60
1. Einführung60
2. Wesentliche Nichterfüllung, Art. 114 Abs. 1 CESL60
a) Wesentlichkeit der Nichterfüllung nach Art. 87 Abs. 2 CESL60
b) Vergleich mit anderen Regelungswerken61
3. Nicht unerheblicher Mangel beim Verbrauchsgüterkauf, Art. 114 Abs. 2 CESL63
4. Erfolglose Fristsetzung, Art. 115 CESL64
5. Zeitliche Beschränkung des Rücktrittsrechts65
6. Zusammenfassung66
V. Voraussetzungen und Umfang eines Schadensersatzanspruchs67
1. Entschuldigung67
2. Beschränkung der Ersatzfähigkeit auf vorhersehbare Schäden67
3. Ersatzfähigkeit immaterieller Schäden69
VI. Heilungsrecht des Verkäufers69
1. Ausdrückliche Anordnung in Art. 109 CESL69
2. Verhältnis von Heilungsrecht (des Verkäufers) und Rücktrittsrecht (des Käufers)70
C. Überblick über die Behandlung von Leistungshindernissen in BGB und CESL72
I. BGB72
1. Einführung72
2. Begrenzung des Erfüllungsanspruchs durch § 275 BGB72
a) Differenzierung zwischen überwindbaren und unüberwindbaren Hindernissen72
aa) Terminologisches72
bb) Kritik an der Differenzierung73
b) Fallgruppen der Unmöglichkeit75
aa) Physische Unmöglichkeit75
bb) Rechtliche Unmöglichkeit75
(1) Leistungsverbot75
(2) Genehmigungserfordernis76
cc) Subjektive Unmöglichkeit77
c) Unerschwinglichkeit78
d) Rechtsfolge von § 275 BGB78
aa) Unmöglichkeit78
(1) Erlöschen des Anspruchs und der Leistungspflicht?78
(2) Folgeprobleme beim Schadensersatz80
(a) Problemaufriss80
(b) Ausweg 1: Herbeiführung der Unmöglichkeit als Pflichtverletzung81
(c) Ausweg 2: Anspruchsentkleidete Leistungspflicht82
(aa) Literaturstimmen82
(bb) Methodische Zulässigkeit83
(cc) Auswirkungen auf weitere rechtliche Folgen des Erlöschens86
bb) Unerschwinglichkeit86
(1) Einrede des Schuldners86
(2) Konsequenzen der bloßen Anspruchshemmung87
(3) Erfordernis eines Erhebens der Unerschwinglich-keitseinrede?88
cc) Partielle Unmöglichkeit bzw. Unerschwinglichkeit90
dd) Fazit91
3. Schicksal der Gegenleistung91
4. Schadensersatzhaftung des Schuldners92
5. Möglichkeit einer Vertragsanpassung oder -aufhebung nach § 313 BGB94
6. Kein Recht zur Irrtumsanfechtung94
II. CESL95
§2: Unüberwindbare, nachträgliche Hindernisse und Schadensersatz98
A. Einführung98
B. Die Entschuldigung im CESL100
I. Generalia100
II. Hindernis …101
III. … außerhalb des Einflussbereichs des Schuldners…102
1. Ausgangspunkt: Einflussbereich = Risikosphäre102
2. Bestimmung der schuldnerischen Risikosphäre104
a) Vorbemerkung104
b) Fallgruppen104
aa) Endogene Risiken104
bb) Exogene Risiken107
cc) Ausnahmen107
3. Naturereignisse108
a) Grenzbereiche und offene Fragen108
b) Gewöhnliche vs. außergewöhnliche Ereignisse als Abgrenzungskriterium109
c) Versuch einer Konkretisierung des Außergewöhnlichen112
4. Eingriffe Dritter113
a) Einführung: Keine Regelung in DCFR und CESL113
b) Die Regelung in Art. 79 Abs. 2 CISG113
aa) Die Grundregel113
bb) Begriff des Dritten115
cc) Lieferanten und Hersteller als Dritte117
dd) Fazit118
ee) Bedeutung der unterlassenen Übernahme der Regelung in den DCFR118
c) Allgemeine Kriterien für die Einordnung von Handlungen Dritter in DCFR und CESL119
aa) Ausgangspunkt: Wertende Betrachtung anhand eines Vergleichs mit Naturkatastrophen119
bb) Besonderheit: Möglichkeit einer Haftung des Dritten121
cc) Sonderbehandlung des Verhaltens von „Erfüllungsgehilfen“ des Schuldners?123
dd) Maßgeblichkeit der Ursache des Verhaltens eines Dritten124
ee) Zusammenfassung125
d) Einzelfragen125
aa) Bindung des Schuldners an einen bestimmten Vertragspartner125
bb) Verkehrsunfälle126
cc) Arbeitskampfmaßnahmen127
(1) Streitstand127
(2) Stellungnahme129
5. Hoheitliche Maßnahmen132
a) Einführung132
b) Allgemein außen- oder innenpolitisch motivierte Maßnahmen133
aa) Grundsatz: Exogene Qualifikation133
bb) Gleichbehandlung von staatlichen und privaten Schuldnern134
cc) Keine generelle Haftung für den Heimatstaat135
dd) Zurechnung „bestellten“ und objektiv protektionistischen Staatshandelns136
ee) Behandlung objektiv bereichernden Staatshandelns137
ff) Zurechnung bei Bestehen eines Staatshaftungsanspruchs138
gg) Zusammenfassung139
c) Maßnahmen, die auf die konkrete Leistung zielen139
aa) Einführung139
bb) Rechtmäßige oder rechtswidrige Anordnung140
cc) Heimatstaat des Gläubigers oder Drittstaat als Urheber der Maßnahme141
dd) Gesamtes Geschäft als Ziel der Maßnahme143
ee) Kenntnis des Gläubigers von der maßgeblichen Produkteigenschaft143
d) Zusammenfassung144
6. Veränderte Marktbedingungen145
IV. Vorhersehbarkeit146
1. Einführung146
2. Vorüberlegungen147
a) Parallelität zur allgemeinen Begrenzung des Schadensersatzes auf vorhersehbare Schäden?147
b) Sinn und Zweck des Vorhersehbarkeitskriteriums151
c) Überblick über die Kasuistik zum Vorhersehbarkeitskriterium unter Art. 79 CISG153
d) Zwischenfazit154
3. Konkrete Ergebnisse154
a) Wahrscheinlichkeitsgrad des Hinderniseintritts154
aa) Grundsatz154
bb) Konkrete vs. abstrakte Vorhersehbarkeit155
cc) Addition von Hinderniswahrscheinlichkeiten156
dd) Risikogebiete158
ee) Abweichungen vom vorhergesehenen/vorhersehbaren Kausalverlauf158
b) Informierungspflicht des Schuldners159
c) Versichertes Risiko160
d) Zusammenfassung161
4. Vorhersehbarkeit auch für den Käufer161
V. Vermeid- und Überwindbarkeit162
1. Abgrenzung zwischen Vermeid- und Überwindbarkeit162
2. Abgrenzung zwischen Vermeid- und Vorhersehbarkeit163
3. Zumutbarkeit einer konkreten Vermeidungsmaßnahme163
VI. Kausalität164
1. Einführung164
2. Kumulative Kausalität165
3. Sonderfall: Alternative Kausalität168
a) Einführung168
b) Echte Alternativität168
c) Hypothetische Alternativität169
aa) Einführung169
bb) Behandlung der hypothetischen Kausalität im deutschen Recht169
cc) Übertragbarkeit auf das CESL171
dd) Endogenes Hindernis als Reserveursache171
d) Sonderfall: Zusammentreffen von echter und hypothetischer Kausalität172
VII. Zusammenfassung172
C. Das Vertretenmüssen im BGB174
I. Einführung174
II. Das Verschulden175
1. Bezugspunkt des Verschuldens175
2. Vorsatz177
3. Fahrlässigkeitsbegriff178
a) Gegenstand des Vorwurfs178
aa) Einführung178
bb) Die Rolle von Erkenn- und Vermeidbarkeit bei der Verletzung allgemeingültiger Sorgfaltspflichten179
cc) Die Rolle von Erkenn- und Vermeidbarkeit mangels Bestehens einer allgemeinen Sorgfaltspflicht181
(1) Vermeidbarkeit181
(2) Erkennbarkeit182
(3) Sonderfall: Bloße Gefahr des Erfolgseintritts184
dd) Zusammenfassung185
b) Sorgfaltsmaßstab186
aa) Subjektiver oder objektiver Maßstab?186
(1) Allgemeine Ansicht186
(2) Stellungnahme187
(3) Aspekt des Übernahmeverschuldens188
bb) Empirische oder normative Betrachtung?190
cc) Konkrete Anforderungen192
(1) Einführung192
(2) Sorgfaltspflichten eines Herstellers193
(3) Sorgfaltspflichte eines Händlers194
(4) Organisationsverschulden195
(5) Rechtsirrtum197
4. Zwischenfazit198
a) Unterschiede zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit198
b) Gemeinsamkeiten von Vorsatz und Fahrlässigkeit199
5. Zumutbarkeit einer Hindernisvermeidung199
a) Vorüberlegung: Gleicher Maßstab bei Vorsatz und Fahrlässigkeit?199
b) Grundsatz: Übertragung des Maßstabs von § 275 Abs. 2 S. 1 BGB200
c) Sonderfall: Bloße Gefahr eines Hinderniseintritts201
6. Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen BGB und CESL203
a) Vermeidbarkeit des Hindernisses als gemeinsames Haftungskriterium203
b) Keine Haftung bei exogenem Ursprung eines unvermeidbaren Hindernisses als weitere Gemeinsamkeit204
c) Unterschied: endogener Ursprung eines unvermeidbaren Hindernisses205
aa) Generalia205
bb) Konkrete Unterschiede206
d) Weiterer Unterschied: Vorhersehbare Hindernisse208
III. Die Haftung für Dritte208
1. Einführung208
2. Begriff des Erfüllungsgehilfen209
a) Allgemeine Definitionen209
b) Streitfrage: Hersteller und Lieferant als Erfüllungsgehilfen?211
aa) Einführung211
bb) Streitstand212
cc) Stellungnahme215
(1) Rechtspolitische Aspekte215
(a) Überzogene Privilegierung des Herstellers215
(b) Problem einer Verjährungsfalle für den Verkäufer216
(2) Dogmatische Aspekte217
(a) Gesetzliche Regelung nicht abschließend217
(b) Vorzeitigkeit des Beschaffungs- oder Herstellungsvorgangs220
(3) Fazit222
3. Handeln in Erfüllung der Verbindlichkeit223
a) Innerer, sachlicher Zusammenhang223
b) Vorsätzliche Schädigung des Schuldners225
c) Bloße Untätigkeit des Erfüllungsgehilfen226
4. Verschulden des Erfüllungsgehilfen226
5. Insbesondere: Arbeitskampfmaßnahmen227
a) Einführung227
b) Eigenes Verschulden des Schuldners227
aa) Herbeiführung und unterlassene Abwendung des Arbeitskampfs227
(1) Einführung227
(2) „Rechtfertigende“ Pflichtenkollision228
(3) Partielle Unwirksamkeit des Vertrags230
(4) Unerschwinglichkeit231
(5) Ergebnis231
bb) Vorhersehbarkeit des Arbeitskampfs232
(1) Übernahmeverschulden232
(2) Vorsorgeverschulden233
c) Zurechnung des Verschuldens der Arbeitnehmer des Schuldners233
aa) Einführung233
bb) Streikender Arbeitnehmer als Erfüllungsgehilfe?234
cc) Verschulden trotz Rechtmäßigkeit des Streiks235
d) Zurechnung des Verschuldens des Arbeitgeberverbandes237
aa) Einführung237
bb) Arbeitgeberverband als Erfüllungsgehilfe237
cc) Verschulden238
e) Zusammenfassung239
6. Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen BGB und CESL239
IV. Vertretenmüssen ohne Verschulden241
1. Einführung241
2. Garantie242
a) Generalia242
b) Kasuistik243
aa) Entscheidungen des BGH zum neuen Schuldrecht243
bb) Übertragbarkeit der Kasuistik zum alten Schuldrecht?245
3. Beschaffungsrisiko247
a) Einführung247
b) Hintergrund der Neuregelung im Zuge der Schuldrechtsreform248
c) Umfang und Voraussetzungen der Übernahme des Beschaffungsrisikos nach der ganz herrschenden Meinung250
aa) Einführung250
bb) Voraussetzungen einer Übernahme des Beschaffungsrisikos250
cc) Umfang des Beschaffungsrisikos251
d) Stellungnahme253
aa) Voraussetzungen für die Annahme einer Beschaffungsrisikoübernahme253
bb) Umfang des Beschaffungsrisikos255
e) Zusammenfassung258
4. Risiko der finanziellen Leistungsfähigkeit258
5. Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen BGB und CESL259
V. Haftung für vorhersehbare nachträgliche Hindernisse261
1. Einführung261
2. Risikoübernahme i.S.d. § 276 Abs. 1 BGB262
a) Schuldnerhorizont262
aa) Positive Kenntnis des Hindernisrisikos262
bb) Fahrlässige Unkenntnis vom Hindernisrisiko263
b) Gläubigerhorizont263
c) Zwischenfazit264
3. Übernahmeverschulden264
a) Einführung264
b) Vorwurf eines Übernahmeverschuldens265
c) Dogmatische Verortung266
aa) §§ 280 ff i.V.m. § 276 BGB266
bb) § 311a Abs. 2 BGB267
4. Zusammenfassung und Vergleich mit dem CESL268
D. Recht des Schuldners auf Aufhebung des Vertrags nach § 313 BGB bzw. Art. 89 CESL269
I. Einführung269
II. BGB270
III. CESL271
IV. Ausnahme272
E. Zusammenfassung273
§3: Unüberwindbare, anfängliche Hindernisse und Schadensersatz277
A. Einführung277
I. Überblick über die bestehenden Regelungen277
II. Ziel eines Gleichlaufs der Haftungsfolgen anfänglicher und nachträglicher Leistungshindernisse278
1. Einführung: Die Regelung im BGB a.F278
2. Kritik an der Regelung279
a) Kritik am Grundsatz „impossibilium nulla est obligatio“279
b) Kritik an der unterschiedlichen Behandlung anfänglicher und nachträglicher Unmöglichkeit279
c) Kritik an der unterschiedlichen Behandlung objektiver und subjektiver Unmöglichkeit280
3. Konsequenzen im Überblick281
B. CESL282
I. Anwendbarkeit der Entschuldigungsregelung in Art. 88 CESL282
1. Ablehnung im Comment zum DCFR282
2. Kompatibilität der in Art. 88 CESL normierten Voraussetzungen für eine Entschuldigung283
II. Möglichkeit des Schuldners zur Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums284
1. Überblick284
2. Konkurrenz zum Mängelgewährleistungsrecht286
3. Voraussetzungen288
a) Wesentlicher Irrtum des Schuldners288
aa) Erforderlichkeit einer Vorstellung von der Leistungsmöglichkeit288
bb) Wesentlichkeit290
b) Fehlende Schutzwürdigkeit des Gläubigers291
c) Kein Irrtumsrisiko beim Schuldner293
aa) Einführung293
bb) Bewusste Übernahme des Irrtumsrisikos293
(1) Allgemeines293
(2) Verhältnis zu Art 56 Abs. 2 CESL294
cc) Normative Zuordnung des Irrtumsrisikos295
(1) Erkennbarkeit des Leistungshindernisses295
(2) Vermeidbarkeit des Leistungshindernisses297
(3) Zuordnung des Hindernisses zur Risikosphäre des Schuldners297
d) Zusammenfassung298
4. Rechtsfolgen299
a) Wirkungen der Anfechtung299
b) Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens nach Art. 55 CESL301
aa) Die Regelung im Überblick301
bb) Schadensersatzanspruch des Gläubigers301
III. Vertragsbeendigung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage303
C. BGB303
I. Der Schadensersatzanspruch nach § 311a Abs. 2 BGB303
1. Einführung303
a) Neuregelung der Unmöglichkeitsfolgen im Zuge der Schuldrechtsreform303
b) Dogmatische Fragwürdigkeit der Regelung in § 311a Abs. 2 BGB305
2. Anwendungsbereich306
a) Dauerhafte und vorübergehende Hindernisse306
b) Partielle Hindernisse308
c) Nachträgliche, aber vorhersehbare Hindernisse308
3. Zurechnung: Kenntnis und zu vertretende Unkenntnis308
a) Einführung308
b) Gegenstand der Kenntnis bzw. der zu vertretenden Unkenntnis308
c) Zu vertretende Unkenntnis309
aa) Einführung309
bb) Verschuldete Unkenntnis309
(1) Generalia309
(2) Leitlinien für bestimmte Fallgruppen310
(3) Wechselwirkung von Herbeiführung und Unkenntnis311
cc) Risikoübernahme312
d) Haftung für Dritte313
aa) Einführung313
bb) Zurechnung nach § 166 BGB313
(1) Persönlicher Anwendungsbereich313
(2) Sachlicher Anwendungsbereich313
(3) Rechtsfolgen314
cc) Zurechnung nach § 278 BGB314
(1) Erfüllungsgehilfe314
(2) Zurechnungsgegenstand: Übernahmeverschulden316
dd) Zusammenfassung316
4. Zwischenfazit 1: Gleichlauf mit der Haftung für nachträgliche Hindernisse?317
a) Im Allgemeinen317
b) In Fällen einer Beteiligung Dritter317
5. Zwischenfazit 2: Unterschiede zwischen BGB und CESL320
6. Rechtsfolge: Schadensersatz statt und neben der Leistung320
II. Anwendbarkeit von §§ 280 ff. i.V.m. § 276 BGB auf Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit?321
1. Streitstand321
2. Stellungnahme322
3. Konsequenzen323
III. Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums324
IV. Rücktritt wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 2, 3 BGB324
1. Einführung324
2. Anwendbarkeit in Fällen anfänglicher, unüberwindbarer Leistungshindernisse325
a) Ausschluss wegen Rechtsmissbrauchs?325
b) Subsidiarität gegenüber dem Unmöglichkeitsrecht326
aa) Streitstand326
bb) Stellungnahme328
3. Beiderseitiger Irrtum328
4. Möglichkeit der Leistung als Gegenstand der Geschäftsgrundlage328
5. Risikoverteilung329
a) Einführung329
b) Vertragliche Übernahme bei erkennbaren Hindernissen330
c) § 311a Abs. 2 S. 2 und § 442 BGB als normative Risikozuweisung330
6. Fazit331
D. Vergleichende Zusammenfassung331
§4: Überwindbare Hindernisse und Erfüllung333
A. Einführung333
B. Grundlagen334
I. Deontologische versus konsequentialistische Grundausrichtung334
II. Einschränkungen der deontologischen Ausrichtung des deutschen Rechts336
1. Problemaufriss: Lücken im Vollstreckungsrecht?336
2. Meinungsstreit hinsichtlich der Reichweite der Sperre des § 887 Abs. 3 ZPO339
a) Die Rechtsprechung des BGH339
b) Die Rechtsprechung des RG341
c) Meinungsstand bei den Untergerichten und in der Literatur342
3. Stellungnahme: Enge Auslegung des § 887 Abs. 3 ZPO vorzugswürdig345
4. Materiell-rechtliche Folgefrage: Pflicht zur Herstellung oder Beschaffung?347
5. Prozessuale Folgefrage: Notwendigkeit einer (expliziten) Tenorierung348
6. Fazit350
III. Einschränkung der konsequentialistischen Ausrichtung des englischen Rechts351
1. Ausnahmsweise: Anspruch auf specific performance351
2. Rückausnahmen352
3. Einschränkung durch das Tort of inducing breach of contract353
IV. Kompromisscharakter von DCFR und CESL354
1. Ausgangspunkt: Normierung eines Erfüllungsanspruchs354
2. Relativierung dieser Grundsatzentscheidung354
3. Ausführungen im Comment zum DCFR355
a) Prämisse: Die These von den übereinstimmenden Ergebnissen355
b) Unrichtigkeit dieser These356
c) Textstufenanalyse358
4. Weitergehende Erkenntnisse auf Basis einer Textstufenanalyse der Black Letter Rules358
a) Befreiung bei persönlich zu erbringender Leistung358
b) Befristung des Naturalerfüllungsanspruchs359
c) Möglichkeit eines Deckungsgeschäfts für den Gläubiger360
aa) Unterschied zwischen DCFR und CESL360
bb) Unterschied zwischen DCFR und PECL361
5. Begrenzung des Gegenleistungsanspruchs nach Art. 132 Abs. 2 CESL als Hinweis auf einen konsequentialistischen Charakter des CESL?362
a) Inhalt der Regelung362
b) Bedeutung für die Unerschwinglichkeitseinrede363
c) Textstufenanalyse: Noch weitergehende Begrenzung im DCFR364
6. Fazit365
V. Vor- und Nachteile der efficient breach doctrine366
1. Sinn und Zweck der Analyse366
2. Konkrete Vor- und Nachteile für die Parteien367
3. Ökonomische Aspekte368
a) Transaktionskosten368
b) Grundvertrauen370
c) Volkswirtschaftliche Vorteile371
d) Begrenzungsschwierigkeiten371
VI. Gefahr von Widersprüchen zwischen Unerschwinglichkeit und Unmöglichkeit373
1. BGB373
a) Kritik an der deutschen Regelung373
b) Vorschläge zur Vermeidung/Umgehung des Widerspruchs de lege lata374
c) Möglichkeiten de lege ferenda377
aa) Befreiung bei jeglichem Mehraufwand377
bb) Betrag der Gegenleistung als Grenze378
(1) Regelung ohne Widerspruch zum Mängelgewährleistungsrecht möglich?378
(2) Gefahr einer Aushöhlung des (Nach-) Erfüllungsanspruchs379
(3) Europarechtliche Bedenken379
(4) Keine vollständige Auflösung des Widerspruchs zum unüberwindbaren Hindernis380
(5) Gefahr eines vergeblichen Mehraufwands382
d) Fazit383
2. DCFR und CESL384
a) Einheitliche Behandlung bei entschuldigter Nichtleistung384
b) Widerspruch zur echten Unmöglichkeit?385
c) Fazit386
VII. Zusammenfassung386
C. Die Unerschwinglichkeitseinrede nach § 275 Abs. 2 BGB und Art. 110 Abs. 3 lit. b)387
I. Einführung387
II. Bestimmung des Schuldneraufwands388
1. Einführung388
2. Wert des Leistungsgegenstands389
a) Notwendigkeit einer Berücksichtigung389
b) Objektiver Wert für den Schuldner oder Kaufpreis?391
3. Gegenleistung392
4. Drohender Schaden für den Schuldner394
a) Einführung394
b) BGB394
aa) Grundsatz394
bb) Sonderfall: Berücksichtigungsfähigkeit der Gefahr einer Existenzvernichtung396
cc) Sonderfall: Eingeschränkte Berücksichtigungsfähigkeit potentieller Schäden gegenüber Störungsbeseitigungsanspruch396
c) CESL398
5. Opportunitätskosten398
a) BGB398
b) CESL399
6. Ansprüche gegen Dritte401
a) Schadensersatzansprüche401
b) Ansprüche auf Erlösherausgabe402
aa) Keine ungerechtfertigte Belastung eines Dritten402
bb) Partielle Abhängigkeit von der Leistung403
cc) Vermeidung einer doppelten Anrechnung der Veräußerung403
dd) Fazit404
7. Regressanspruch gegen den Gläubiger404
8. Unsichere Kostenfaktoren407
a) Einführung407
b) Vier denkbare Antworten407
c) Konkrete Berechnung408
aa) Konstellation 1408
bb) Konstellation 2408
9. Bereits getätigte Aufwendungen410
a) BGB410
b) CESL411
10. Möglichkeit des Gläubigers zur Kostenübernahme412
a) BGB412
b) CESL414
11. Immaterielle Belastungen für den Schuldner415
a) BGB415
b) CESL416
III. Bestimmung des Gläubigerinteresses418
1. Einführung: Das Leistungsinteresse des Gläubigers als Abwägungsobjekt418
2. Ermittlung des Leistungsinteresses im BGB420
a) Faustformel: Umfang eines (hypothetischen) Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung420
b) Berücksichtigung des Leistungsgegenstands421
c) Berücksichtigung der Gegenleistung?423
d) Immaterielle Interessen424
aa) Grundsätzliche Einbeziehung424
bb) Schwierigkeiten bei der Bewertung425
cc) Ethische Grenzen der Bewertung426
e) Wertermittlung bei Unikaten427
f) Möglichkeit einer Schadensminderung durch den Gläubiger427
g) Berücksichtigung möglicher Ersatzansprüche gegen den Schuldner428
aa) Einführung428
bb) Deontologische Grundausrichtung vs. Treu und Glauben429
cc) Kein Verstoß gegen § 275 Abs. 2 S. 2 BGB430
dd) Fazit und Konsequenzen431
h) Darlegungs- und Beweislast432
aa) Grundsatz432
bb) Ausnahme(n)433
(1) Probleme der grundsätzlichen Darlegungs- und Beweislastverteilung433
(2) Abhilfemöglichkeiten435
(3) Stellungnahme438
cc) Faktische Erleichterungen für den Schuldner bzw. Gläubiger439
(1) Keine exakte Bezifferung notwendig439
(2) Möglichkeit einer späteren Verifizierung bzw. Falsifizierung441
3. Ermittlung des Leistungsinteresses im CESL442
a) Berücksichtigung aller ersatzfähigen Interessen442
b) Berücksichtigung nicht-ersatzfähiger Interessen?442
aa) Einführung442
bb) Unvorhersehbare Schäden443
(1) Grundsatz: Keine Berücksichtigung443
(2) Ausnahme: Fälle einer fortunate contingency seitens des Schuldners443
cc) Nicht-ersatzfähige immaterielle Interessen444
(1) Grundsatz: Berücksichtigungsfähigkeit444
(2) Ausnahme: Mangelnde Vorhersehbarkeit446
c) Möglichkeit einer Schadensminderung447
d) Berücksichtigung möglicher Ersatzansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner447
e) Darlegungs- und Beweislast447
aa) Anwendbarkeit des CESL447
bb) Grundsatz: Schuldner beweisbelastet449
cc) Ausnahme: Beweislastumkehr bei größerer Beweisnähe des Gläubigers449
IV. Sonderfall: Beiderseits zu vertretende Leistungshindernisse451
1. Einführung451
2. Theorie: Berücksichtigung aller rechtlichen Konsequenzen bei der Bestimmung von Schuldneraufwand und Leistungsinteresse451
3. Praxis: Folgenbetrachtung452
a) Einführung452
b) Berücksichtigung des Schicksals der Gegenleistung452
c) Berücksichtigung eines Schadensersatzanspruchs des Gläubigers gegen den Schuldner454
d) Berücksichtigung eines Schadensersatzanspruchs des Schuldners gegen den Gläubiger456
aa) Ersatz der Mehraufwendungen456
bb) Ersatz des entgangenen Gewinns458
e) Zusammenschau aller Konsequenzen eines beiderseits verursachten Hindernisses459
4. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen464
V. Kriterien für ein Missverhältnis464
1. Einführung464
2. BGB465
a) Deontologischer Ausgangspunkt465
b) Kaum Anhaltspunkte in der Gesetzesbegründung465
c) Rechtsprechung467
aa) Zu § 275 Abs. 2 BGB467
(1) Zum Mietrecht467
(2) Zum Kaufrecht468
(3) Zum Beseitigungsanspruch aus § 1004 BGB470
bb) Zu § 275 BGB a.F471
cc) Zu § 251 Abs. 2 S. 1 BGB472
d) Ansichten in der Literatur475
e) Stellungnahme477
aa) Notwendigkeit der Bestimmung eines Grenzwerts477
bb) Niedriger oder hoher Grenzwert?478
cc) Konkreter Vorschlag für einen Grenzwert480
dd) Sekundäre Missverhältniskontrolle481
ee) Sonderkonstellationen482
(1) Einführung482
(2) Besondere Risikozuordnung482
(a) Inhalt des Schuldverhältnisses482
(b) Vorhersehbarkeit des Hindernisses484
(3) Vollständige Befriedigung des Gläubigers durch finanzielle Entschädigung484
(4) Vertretenmüssen des Schuldners486
(a) Grundsätzliches486
(b) Auswirkungen auf primäre Missverhältnisgrenze486
(c) Konkrete Vorschläge für die Anpassung der sekundären Missverhältnisgrenzen487
(d) Keine Absenkung der Missverhältnisgrenze bei fehlendem Verschulden488
(e) Erkenn- oder Vorhersehbarkeit des Hindernisses488
(5) (Mit-) Verschulden des Gläubigers489
(a) Unklare Entscheidung des BGH489
(b) Ansichten in der Literatur490
(c) Stellungnahme491
(aa) Praktische Relevanz der Frage491
(bb) Jeglicher Mehraufwand unzumutbar493
(cc) Unverschuldete Mitverursachung im Übrigen495
ff) Zusammenfassung497
3. CESL498
a) Ausgangsüberlegungen498
aa) Einführung498
bb) Kompromiss zwischen Deontologie und Konsequentialistik als Ausgangspunkt498
cc) Grundsätzliche Schadensersatzpflicht des Schuldners499
b) Übertragbarkeit der Vorschläge zum deutschen Recht501
aa) Doppelprüfung mittels primärer und sekundärer Missverhältniskontrolle501
bb) Konkrete Grenzwerte502
(1) Primäre Missverhältniskontrolle502
(2) Sekundäre Missverhältniskontrolle503
cc) Sonderkonstellationen505
(1) Besondere Risikozuordnung505
(2) Verschulden des Schuldners505
(a) Ausgangsüberlegung505
(b) Primäre Missverhältnisgrenze506
(c) Sekundäre Missverhältnisgrenze506
(3) (Mit-)Verschulden des Gläubigers507
(4) Erkenn- bzw. Vorhersehbarkeit des Hindernisses509
VI. Fazit509
1. Grundsätzliches509
2. Zusammenfassung der konkreten Ergebnisse511
a) Bestimmung des Schuldneraufwands511
b) Bestimmung des Gläubigerinteresses512
c) Annahme eines (groben) Missverhältnisses513
D. Die Entschuldigung nach Art. 88 CESL514
I. Einführung514
II. Abwägungsobjekt515
1. Einführung515
2. Leistungsinteresse des Gläubigers als Abwägungsobjekt?517
3. Schuldnerinteresse am Geschäft als Abwägungsobjekt?517
4. Kompromisslösung: relative Beziehung von Schuldner- und Gläubigerinteressen519
5. Ausnahme: Keine Berücksichtigung hindernisbedingt gestiegener Leistungsinteressen des Gläubigers520
6. Gegenleistung oder avisierter Gewinn521
7. Zusammenfassung522
III. Unterschiede zur Unerschwinglichkeitseinrede bei der Bestimmung des Schuldneraufwands522
E. Der Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB und Art. 89 CESL524
I. Einführung524
1. Gegenstand der Regelungen524
2. Verhältnis zur Unerschwinglichkeitseinrede525
a) BGB525
b) CESL527
3. Verhältnis zur Entschuldigung nach Art. 88 CESL527
II. Umstandsänderung528
1. Generalia528
2. Geschäftsgrundlage529
III. Zumutbarkeit530
1. Abwägungsobjekt530
2. Bestimmung des Schuldneraufwands531
3. Grenze der Zumutbarkeit533
a) Einführung533
b) Konkrete Grenzziehung im „Normalfall“534
aa) Rechtsprechung zum BGB534
bb) Literaturansichten zum BGB539
cc) Stellungnahme539
(1) Deutung der BGH-Rechtsprechung539
(2) 15 %-Grenze für Vertragsanpassungen541
(3) Sondergrenze für eine Vertragsaufhebung542
dd) Übertragbarkeit auf den CESL542
c) Besondere Risikoverteilung543
aa) Einführung543
bb) Vertragliche Risikoverteilung543
cc) Normative Risikozuweisung545
(1) BGB545
(2) CESL546
dd) Vorhersehbarkeit547
ee) Vermeidbarkeit548
(1) Berücksichtigungsfähigkeit548
(2) Grenze des zumutbaren Aufwands548
IV. Rechtsfolge549
1. Einführung549
2. Vertragsanpassung550
a) Überblick550
b) Preiserhöhung551
aa) Drei Möglichkeiten551
bb) Beschränkte Kostenteilung als vorzugswürdige Lösung552
cc) Notwendigkeit einer Vorteilsanrechnung553
dd) Besondere Risikoverteilung554
c) Änderung des Leistungsgegenstands554
3. Vertragsaufhebung555
F. Die Anfechtung nach Art. 48 CESL556
I. Einführung556
II. Wesentlichkeit des Irrtums556
III. Risikozuweisung558
G. Zusammenfassung558
I. Grundsätzliches558
II. Verschiedene Regelungen559
III. Details560
1. Unerschwinglichkeitseinrede560
2. Entschuldigung560
3. Wegfall der Geschäftsgrundlage560
4. Irrtumsanfechtung561
§5: Überwindbare Hindernisse und Nacherfüllung562
A. Einführung562
B. Besonderheiten hinsichtlich der Unerschwinglichkeit einer Nacherfüllung563
I. Einführung563
II. Wert des (mangelhaften) Leistungsgegenstands und der geminderten Gegenleistung565
1. Berücksichtigung bei der Bestimmung des Schuldneraufwands565
2. Berücksichtigung bei der Bestimmung des Gläubigerinteresses566
3. Auswirkungen auf das Verhältnis von Schuldneraufwand und Gläubigerinteresse567
4. Bewertung568
a) Keine Änderung der Verhältniswerte durch Lieferung568
b) Grundsätzliche Berücksichtigungsfähigkeit der Folgen einer mangelhaften Leistung568
aa) Unerheblicher Mangel568
bb) Erheblicher Mangel569
5. Fazit570
III. Bestimmung der Missverhältnisgrenze(n)570
IV. Exkurs: Richtlinienkonformität einer Anwendung von § 275 Abs. 2 BGB auf den Nacherfüllungsanspruch beim Verbrauchsgüterkauf?570
1. Einführung570
2. Auslegung des Unmöglichkeitsbegriffs der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie571
a) Historische Auslegung571
b) Systematische Auslegung573
3. Entgegenstehen der Putz/Weber-Entscheidung des EuGH?574
4. Fazit576
C. Relative Unverhältnismäßigkeit der gewählten Art der Nacherfüllung577
I. Einführung577
II. Abwägungsobjekte577
III. Unverhältnismäßigkeit578
1. Einführung578
2. Primäre Unverhältnismäßigkeitsgrenze579
a) Vorschlag konkreter Grenzen579
b) Berücksichtigungsfähigkeit eines Verkäuferverschuldens580
3. Ausnahmen582
a) Wert der Sache in mangelfreiem Zustand582
aa) Funktion als sekundäre Unverhältnismäßigkeitsgrenze582
bb) Auswirkungen auf die primäre Unverhältnismäßigkeitskontrolle583
b) Bedeutung des Mangels583
aa) Bedeutung im engeren Sinne583
bb) Bedeutung im Sinne eines mangelbedingten Minderwerts584
(1) Einführung584
(2) Funktion als tertiäre Unverhältnismäßigkeitskontrolle?585
(3) Auswirkungen auf die primäre Unverhältnismäßigkeitsgrenze?586
c) Unannehmlichkeiten für den Gläubiger587
D. Absolute Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung588
I. Einführung588
II. Vergleichsobjekte589
1. Ansichten in Rechtsprechung und Literatur589
2. Stellungnahme590
a) Eigene Ansicht: Weit verstandenes Gläubigerinteresse590
b) Systematik des Gesetzes591
aa) Widerspruch zu § 275 Abs. 2 BGB vs. Widerspruch zum Schadensersatzrecht591
bb) Lösungsmöglichkeiten593
c) Wille des historischen Gesetzgebers595
d) Wortlaut596
e) Sinn und Zweck der Vorschrift598
III. Unverhältnismäßigkeitsgrenzen598
1. Übertragung der primären Missverhältnisgrenze des § 275 Abs. 2 BGB598
a) Einführung598
b) Wille des Gesetzgebers599
c) Leerlaufen des § 439 Abs. 3 S. 3 Hs. 2 BGB602
2. Ausnahmen vom Ergebnis der primären Unverhältnismäßigkeitskontrolle602
a) Sekundäre Unverhältnismäßigkeitskontrolle anhand des Sach- und des Mangelwerts602
aa) Einführung602
bb) Anhand des Sachwerts602
cc) Anhand des Mangelwerts604
b) Auswirkungen des Sach- und des Mangelwerts auf die primäre Unverhältnismäßigkeitsgrenze?604
3. Bedeutung dieser Auffassung für die Frage der Richtlinienwidrigkeit der deutschen Regelung605
E. Zusammenfassung605
§6: Vom Gläubiger (mit-) verursachte Hindernisse607
A. Einführung607
B. Die Rechtsbehelfssperre des Art. 106 Abs. 5 CESL609
I. Voraussetzungen609
1. Überblick609
2. Notwendigkeit einer Pflichtverletzung609
3. Auswirkungen einer Entschuldigung610
a) Einführung610
b) Wortlaut des Art. 106 Abs. 5 CESL611
c) Systematische Auslegung 1: Gleichlauf mit den Gefahrtragungsregeln611
d) Systematische Auslegung 2: Gleichbehandlung von Schuldner und Gläubiger612
e) Teleologische Auslegung615
aa) Einführung615
bb) Treu und Glauben616
cc) Casum sentit dominus618
f) Fazit618
4. Endogene Risiken (inkl. Handlungen Dritter)619
a) Einführung619
b) Teleologische Auslegung619
aa) Venire contra factum proprium619
bb) Casum sentit dominus621
c) Systematische Auslegung: Gleichbehandlung von Schuldner und Gläubiger621
d) Fazit622
5. Kausalität622
a) Generalia622
b) Verursachung einer partiellen Nichterfüllung623
c) Partielle Verursachung einer Nichterfüllung624
aa) Einführung624
bb) Kumulative Verursachung durch Gläubiger und Schuldner624
(1) Problemaufriss624
(2) Folgenbetrachtung 1: Rücktritt626
(3) Folgenbetrachtung 2: (Nach-) Erfüllung628
cc) Kumulative Verursachung durch den Gläubiger und ein exogenes Ereignis629
dd) Alternative Verursachung durch Gläubiger und Schuldner630
d) Zusammenspiel sämtlicher Kausalitätsfragen630
II. Rechtsfolgen632
1. Ausschluss aller Rechtsbehelfe632
2. Ersparte Aufwendungen633
3. Behandlung von Fällen partieller Verursachung634
a) Verursachung einer partiellen Nichterfüllung634
b) Partielle Verursachung einer Nichterfüllung (beiderseits verursachtes Leistungshindernis)635
aa) Generalia635
bb) Verhältnis zur Schadensminderungsobliegenheit636
III. Beweislast637
C. BGB639
I. Einführung639
II. Auswirkungen auf den Schadensersatzanspruch639
1. § 254 BGB im Überblick639
2. Sonderfrage: Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis von einem anfänglichen Hindernis641
a) Grundsatz: Anwendbarkeit des § 254 BGB641
b) Ausnahme: Unanwendbarkeit im Kaufrecht642
III. Auswirkungen auf die Gegenleistungspflicht643
1. Überblick643
2. Maßstab für die „Verantwortlichkeit“ des Gläubigers644
a) Einführung644
b) Notwendigkeit einer Pflichtverletzung645
c) (Analoge) Anwendung der §§ 276 ff. BGB?647
aa) Meinungsstand647
bb) Stellungnahme648
d) Analoge Anwendung von § 311a Abs. 2 S. 2 BGB650
3. Rechtsfolge651
4. Beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit652
a) Meinungsstand652
b) Stellungnahme653
5. Kausalität des Annahmeverzugs für das Leistungshindernis654
IV. Auswirkungen auf den Erfüllungsanspruch656
V. Auswirkungen auf den Nacherfüllungsanspruch657
1. Verursachung eines Hindernisses für die Nacherfüllung657
2. Verursachung des Mangels657
a) Einführung657
b) Unverschuldete Hindernisverursachung allein durch den Gläubiger658
aa) Meinungsstand658
bb) Stellungnahme659
c) Beiderseits zu vertretender Mangel659
aa) Meinungsstand659
bb) Stellungnahme661
D. Vergleichende Zusammenfassung662
§7: Hindernisse bei vertretbaren Leistungen664
A. Einführung664
B. Stückschuld665
I. BGB: Ersatzlieferungsanspruch nach § 439 Abs. 1 BGB665
1. Überblick und Problemaufriss665
2. Meinungsstand666
3. Stellungnahme667
a) Auslegung von § 439 Abs. 1 BGB667
b) Keine Unmöglichkeit der Ersatzlieferung669
c) Rechtspolitische Aspekte669
aa) Zufälligkeit der Vereinbarung einer Stück- bzw. Gattungsschuld669
bb) Nachteile für den Käufer670
d) Inkonsistenzen zwischen Erfüllungs- und Nacherfüllungsanspruch670
e) Möglichkeit zur Überwindung der Inkonsistenzen671
aa) Unerschwinglichkeitseinrede gegen den Nacherfüllungsanspruch?671
bb) Generelle Neuausrichtung der Abgrenzung von Stück- und Gattungsschulden672
(1) Zwischenform der „subsidiären Gattungsschuld“672
(2) Kein Widerspruch zu § 243 Abs. 2 BGB673
cc) Analoge Anwendung von § 439 Abs. 1 BGB675
dd) Anspruch auf Vertragsanpassung nach § 313 Abs. 1 BGB675
f) Zusammenfassung677
4. Kriterien für die Bestimmung des Parteiwillens677
a) Einführung677
b) Gebrauchte Kaufsachen677
c) Neuware678
aa) Identische Neuware vorhanden678
bb) Keine identische Neuware vorhanden679
II. CESL680
1. Nacherfüllungs- in Form des Ersatzlieferungsanspruchs680
2. Vermeidung von Inkonsistenzen681
3. Schadensersatz682
a) Einführung682
b) Obliegenheit zur Lieferung eines commercially reasonable substitute682
c) Kriterien für die Bestimmung eines commercially reasonable substitute683
aa) „Meinungsstand“683
bb) Stellungnahme684
(1) Bei Vorliegen eines Ersetzungswillens i.S.d. Art. 110 Abs. 2 CESL684
(2) Darüber hinausgehende Ersatzlieferungsobliegenheit des Verkäufers685
(3) Korrektur des Maßstabs nach den Grundsätzen der Vorteilsanrechnung687
(4) Zusammenfassung688
C. Gattungsschuld689
I. Einführung689
II. BGB: Übergang der Leistungsgefahr durch Konkretisierung689
1. Meinungsstand689
2. Stellungnahme691
a) Lieferungstheorie vorzugswürdig691
b) § 300 Abs. 2 BGB als Regelung der Preisgefahr692
c) Fazit693
3. Sonderfall: Konkretisierung bei mangelhaften Sachen694
a) Anforderungen des § 243 Abs. 2 BGB694
b) Anforderungen der Regelungen zum (Preis-) Gefahrübergang696
aa) § 446 S. 1 und § 447 BGB696
bb) § 300 Abs. 2 BGB697
(1) Meinungsstand697
(2) Stellungnahme697
(a) Zurückweisungsrecht des Gläubigers697
(b) Auswirkungen des Zurückweisungsrechts auf den Annahmeverzug698
4. Zusammenfassung700
III. CESL700
1. Konkretisierung mit Übergang der Preisgefahr700
2. Sonderfall: Konkretisierung bei mangelhaften Sachen701
a) Einführung701
b) Zurückweisungsrecht des Käufers702
c) Auswirkungen des Zurückweisungsrechts auf den Annahmeverzug702
D. Vorratsschuld703
E. Vergleichende Zusammenfassung705
§8: Partielle Hindernisse708
A. Einführung708
B. Auswirkungen auf die Leistungspflicht708
I. Grundsatz: Pflicht zur „Restleistung“708
II. Ausnahme bei mangelnder Teilbarkeit?709
1. Einführung709
2. Mangelndes Interesse des Gläubigers an einer Teilleistung710
3. Praktische Schwierigkeit der Restwertermittlung711
4. Sonderfall: Qualitative Unmöglichkeit712
5. Sonderfall: Unmöglichkeit einer Leistungsmodalität713
6. Zusammenfassung714
III. Repartierungspflicht bei partiellem Untergang einer Gattung oder eines Vorrats714
1. Einführung714
2. BGB715
a) Ansichten in Rechtsprechung und Literatur715
aa) Repartierungspflicht715
bb) Freies Ermessen716
cc) Präventionsprinzip717
b) Stellungnahme718
aa) Einführung718
bb) Berechtigung zur partiellen Erfüllungsverweigerung719
(1) Rechtspolitisches Bedürfnis719
(2) Dogmatische Möglichkeit720
cc) Verpflichtung zur Verweigerung des Erfüllungsanspruchs721
(1) Einführung721
(2) Notwendigkeit eines vordefinierten Verteilungsschlüssels721
(a) Vergleich mit dem Fall einer Insolvenz721
(b) Regelungen für vergleichbare Situationen723
(c) Mangelnde Tragfähigkeit der systematischen Gegenargumente724
(d) Mangelnde Überzeugungskraft der rechtspolitischen Gegenargumente725
(aa) Allgemeine Handlungsfreiheit/Privatautonomie725
(bb) Schutz von Geschäftsgeheimnissen727
(e) Fazit727
(3) Vorzugswürdiger Verteilungsschlüssel728
(a) Einführung728
(b) Regelungen zu parallel gelagerten Fallgestaltungen728
(c) Ökonomische Betrachtung729
(d) Gläubigerschutz732
(e) Pragmatische Aspekte733
(aa) Grenzen der Repartierungsmöglichkeit733
(bb) Nachteilige Folgen des vertragsschlussbezogenen Präventionsprinzips734
(f) Fazit735
dd) Ausnahmen735
(1) Unmöglichkeit der Repartierung735
(2) Verletzung höherrangiger Interessen737
(3) Nichtbelieferung solcher Gläubiger, die an einer Teillieferung kein Interesse haben?738
(4) Konkurrenz von Kauf- und Schenkungsgläubigern739
(5) Pflicht zur Ausnutzung von vertraglichen Rücktrittsrechten?740
(6) Einbeziehung noch nicht fälliger Forderungen741
(7) Ausnahme bei verschuldeten Leistungshindernissen742
ee) Konsequenzen einer überproportionalen Belieferung einzelner Gläubiger744
(1) Einführung744
(2) Ansprüche des Schuldners gegen den überproportional belieferten Gläubiger744
(3) Ansprüche des benachteiligten Gläubigers gegen den Schuldner745
(4) Ansprüche des benachteiligten gegen den überproportional belieferten Gläubiger746
(5) Sonderfall: Leistung aufgrund drohender Gefahren für höherrangige Rechtsgüter748
c) Zusammenfassung749
d) Exkurs: Parallelproblem bei Stückschulden750
3. CESL752
C. Auswirkungen auf die Gegenleistungspflicht753
I. BGB753
1. Kürzung der Gegenleistungspflicht753
2. Recht zum Rücktritt vom (gesamten) Vertrag754
II. CESL756
1. Einführung756
2. Minderung756
3. Teilrücktritt757
a) Einführung757
b) Teilbarkeit757
c) Möglichkeit der Wertzuordnung758
d) Rücktrittsgrund759
4. Gesamtrücktritt759
D. Abschließender Vergleich761
§9: Die „Zweckstörung“ als Hindernis763
A. Begriff der Zweckstörung763
I. Terminologie: Primär- und Sekundärzweck763
II. Kritik an der Terminologie764
B. Einordnung der Zweckstörung im deutschen Recht765
I. Zweckfortfall765
1. Meinungsstand765
2. Stellungnahme768
a) Unmöglichkeitslösung grundsätzlich vorzugswürdig768
b) Unterschiedliche Behandlung dauerhafter und vorübergehender Hindernisse769
c) Wechselwirkungen mit der Auslegung des Begriffs des Zweckfortfalls769
3. Rechtsfolgen771
a) Grundsatz: Erlöschen von Leistungs- und Gegenleistungspflicht771
b) Die Ausnahmen vom Erlöschen der Gegenleistungspflicht772
aa) § 326 Abs. 2 S. 1 alt. 1 BGB772
(1) Begriff der Verantwortlichkeit772
(2) Fahrlässigkeitsmaßstab der diligentia quam in suis?772
(3) Ausnahme: Vertragsimmanente Zweckfortfallsrisiken773
(4) Verantwortlichkeit mangels Wiederherstellung des Leistungssubstrats773
(5) Verantwortlichkeit wegen fahrlässiger Unkenntnis von einem anfänglichen Zweckfortfall774
bb) § 326 Abs. 2 S. 1 alt. 2 BGB775
cc) § 645 Abs. 1 S. 1 BGB775
dd) § 615 BGB777
ee) § 537 BGB777
c) Kürzung der Gegenleistung selbst in den Ausnahmefällen778
II. Zweckerreichung779
1. Heute ganz h.M.: Einstufung als Unmöglichkeit779
a) Generalia779
b) Besonderheiten im Kaufrecht781
2. Rechtsfolgen781
a) Grundsatz und Ausnahmen781
b) Besonderheiten gegenüber dem Zweckfortfall782
aa) § 326 Abs. 2 S. 1 alt. 1 BGB782
(1) Verantwortlichkeit durch aktive Herbeiführung der Zweckerreichung782
(2) Verantwortlichkeit mangels Vermeidung der Zweckerreichung782
(3) Verantwortlichkeit mangels Überwindung der Zweckerreichung/ Wiederherstellung der Zweckerreichbarkeit?783
bb) § 645 Abs. 1 S. 1 BGB783
c) Sonderfall: Selbstvornahme der Nacherfüllung784
aa) BGH: Keine Anrechnung der vom Schuldner ersparten Aufwendungen784
bb) Kritik785
cc) Zwischenfazit788
3. Alternativansatz: Einordnung als Erfüllung788
a) Renaissance einer überholten Theorie788
b) Wechselwirkung mit der Auslegung des Begriffs der Zweckerreichung789
c) Rechtsfolge789
aa) Grundsatz: Fortbestand der Leistungspflicht789
bb) Gegenanspruch des Gläubigers auf Herausgabe der Bereicherung790
(1) Voraussetzungen790
(2) Rechtsfolge/Umfang791
cc) Im Werkvertragsrecht: Kündigung des Gläubigers791
dd) Zwischenfazit793
4. Stellungnahme793
a) Der Erfüllungsbegriff793
aa) Notwendigkeit einer Leistungshandlung793
bb) Finalität der Leistungshandlung794
cc) Leistungshandlung durch einen Dritten oder den Gläubiger795
dd) Zwischenfazit796
b) Vergleich mit Fällen der Zweckerleichterung796
c) Rechtspolitische Folgenbetrachtung797
aa) Zusammenfassung des Schicksals der Gegenleistung unter beiden Theorien797
bb) Rechtspolitische Bewertung799
d) Zwischenfazit802
e) Ausweg: Vertragsanpassung nach § 313 Abs. 1 BGB802
5. Zusammenfassung804
III. Störung des Sekundärzwecks804
1. Einordnung804
2. Rechtsfolge805
a) Grundsatz: ungekürzter Fortbestand der Gegenleistungspflicht805
b) Sonderfall: Werkvertrag805
c) Anpassung des Vertrags wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage806
d) Rücktritt nach § 324 BGB808
3. Zusammenfassung809
C. Rechtslage im CESL810
I. Einführung810
II. Zweckfortfall812
1. Anknüpfungspunkt im Rahmen des Art. 106 Abs. 5 CESL812
2. Überwindbarkeit des Zweckfortfalls814
III. Zweckerreichung814
1. Selbstvornahme der Mängelbeseitigung814
2. Zufällige Zweckerreichung815
IV. Störung des Sekundärzwecks816
V. Vergleichende Zusammenfassung818
§10: Vorübergehende Hindernisse820
A. Einführung820
B. Suspendierung des Erfüllungsanspruchs820
I. BGB820
1. Problemaufriss820
2. Meinungsstand821
3. Stellungnahme823
a) Prozessuale Erwägungen823
aa) Überforderung des Vollstreckungsorgans823
bb) Kostenrisiko824
cc) Verjährungsrisiko825
dd) Klage auf zukünftige Leistung826
ee) Zwischenfazit826
b) Materiell-rechtliche Erwägungen826
aa) Rücktritt und Schadensersatz826
bb) Vorübergehende Rückzahlung eines bereits gezahlten Kaufpreises828
cc) Rechtssicherheit829
4. Zusammenfassung830
II. CESL831
1. Suspendierung des Erfüllungsanspruchs831
2. Rücktrittmöglichkeiten832
a) Für den Gläubiger832
b) Für den Schuldner832
3. Vorübergehende Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen833
C. „Unmöglichkeit“ durch Zeitablauf834
I. BGB834
1. Die ganz herrschende Meinung zum BGB834
2. Kritik836
a) Einführung: Zeitablauf kein eigenständiges Merkmal836
b) Aufwertung einer bloßen Zweckstörung zur Unmöglichkeit836
aa) Dogmatisches Symptom836
bb) Rechtspolitische Ursache837
cc) Paradoxe Wirkungen der Unmöglichkeitslösung838
(1) Bei fortbestehendem Interesse des Gläubigers an der Leistung838
(2) Bei Gläubigerverantwortlichkeit und/oder Annahmeverzug841
(a) Einführung841
(b) Gläubigerverantwortlichkeit (§ 326 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 BGB)841
(c) Annahmeverzug (§ 326 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 BGB)843
(aa) Analoge Anwendung bei Gleichzeitigkeit von Unmöglichkeit und Annahmeverzug?843
(bb) Umgehung durch die Ablehnung der Abstrahierungsformel845
dd) Fazit846
c) Aufwertung einer Leistungsmodalität zum Leistungssubstrat847
d) Fazit848
3. Rechtslage ohne Annahme einer Unmöglichkeit849
a) Einführung849
b) Möglichkeiten für den Gläubiger, sich vom Vertrag zu lösen850
aa) Verzögerung vom Schuldner zu vertreten (Konstellation 4)850
bb) Verzögerung vom Schuldner verursacht, aber nicht zu vertreten (Konstellation 3)851
cc) Verzögerung vom Gläubiger zu vertreten (Konstellation 2)852
dd) Verzögerung vom Gläubiger verursacht, aber nicht zu vertreten (Konstellation 1)852
ee) Zwischenfazit und Bewertung854
ff) Weitere Möglichkeiten für den Gläubiger854
(1) Spezialregelungen für einzelne Vertragstypen854
(2) Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gem. § 313 Abs. 1 BGB855
(a) Zulässiger Umfang einer Anpassung855
(3) Anspruch des Gläubigers auch in den Konstellationen 1 und 2?856
gg) Fazit857
c) Möglichkeiten für den Schuldner, sich vom Vertrag zu lösen857
aa) Einführung857
bb) Konstellationen 1 und 2858
(1) Schadensersatz858
(2) Rücktritt858
(3) Unerschwinglichkeitseinrede859
(4) Erfüllungsfiktion860
(a) Erfüllungsfiktion als Inhalt der Regelungen in §§ 537, 615 BGB860
(b) Verallgemeinerung dieser Regelungen: Erweiterter Erfüllungsbegriff?861
(5) Zwischenfazit862
cc) Konstellationen 3 und 4862
dd) Fazit und Bewertung863
d) Neuer Leistungszeitpunkt864
4. Sonderfall Dauerschuldverhältnisse?864
a) Einführung864
b) Kritik865
aa) Keine strukturelle Sonderstellung von Dauerschuldverhältnissen865
bb) Sonderfall: unbefristete Dauerschuldverhältnisse868
cc) Zwischenfazit869
c) Rechtslage ohne Annahme einer Unmöglichkeit870
aa) Konstellationen 1 und 2870
bb) Konstellationen 3 und 4870
d) Fazit871
5. Abschließende Betrachtung871
II. CESL873
1. Einführung873
2. Lösungsmöglichkeiten für den Gläubiger873
3. Lösungsmöglichkeiten für den Schuldner874
a) Im Fall einer Einstufung der Leistung als unmöglich874
b) Ohne Annahme einer Unmöglichkeit874
4. Vergleichende Bewertung876
a) Gleichlauf mit dem BGB in den Konstellationen 2 und 4876
b) Unterschiede zum BGB in den Konstellationen 1 und 3876
§11: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse878
A. Unüberwindbare Hindernisse878
I. Die Rechtsfolge von § 275 Abs. 1 BGB878
II. Der Haftungsmaßstab im CESL878
1. Die Entschuldigung nach Art. 88 CESL878
2. Die Irrtumsanfechtung nach Art. 48 CESL881
III. Der Haftungsmaßstab im BGB881
1. Das Vertretenmüssen nach §§ 276 ff. BGB881
2. Die Haftung nach § 311a Abs. 2 BGB883
IV. Vergleich der Haftungsmaßstäbe in BGB und CESL884
B. Überwindbare Hindernisse885
I. Die Unerschwinglichkeitseinrede nach § 275 Abs. 2 BGB und Art. 110 Abs. 3 lit. b CESL885
II. Die Einrede einer Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 3 BGB und Art. 111 Abs. 1 Hs. 2 CESL889
1. Relative Unverhältnismäßigkeit889
2. Absolute Unverhältnismäßigkeit889
III. Die Entschuldigung nach Art. 88 CESL890
IV. Der Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB und Art. 89 CESL890
C. Auswirkungen einer Hindernis(-mit-)verursachung durch den Gläubiger891
D. Hindernisse bei vertretbaren Sachen893
E. Partielle Hindernisse894
F. Zweckfortfall, Zweckerreichung und Störung des Verwendungszwecks895
G. Vorübergehende Hindernisse896
Literaturverzeichnis898
Kommentare und Handbücher898
Monografien, Lehrbücher, Aufsätze, Entscheidungsbesprechungen, Beiträge zu Sammelwerken900
Sonstiges925
Sachregister926

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