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E-Book

M&A Litigation

M&A-Recht im Streit

AutorGerhard W. Wächter
VerlagRWS Verlag
Erscheinungsjahr2017
Seitenanzahl988 Seiten
ISBN9783814555010
FormatePUB
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis106,00 EUR
Kommt es nach M&A-Transaktionen zum Rechtsstreit (M&A Litigation), erfordert die forensische Aufbereitung vor einem Schiedsgericht oder Gericht ein tieferes Eindringen in dogmatische Fragen und in die Rechtsprechung als in der Verhandlungsphase. Das Buch untersucht die wesentlichen dann auftretenden Probleme. Die Neuauflage wurde um wichtige Gerichtsurteile und Schiedssprüche aktualisiert. Das Werk ist ein wichtiges Arbeitsmittel sowohl zur Vorbereitung einer Prozessführung wie zur Analyse kritischer Punkte bei der Vertragsverhandlung und -gestaltung.

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Leseprobe
Erster Teil
Streitigkeiten Post Prae M&A

1. Kapitel
Prae M&A


Übersicht
I. Einleitung ... 1.1
II. C. i. c. bei Nicht-Zustandekommen von M&A-Transaktionen ... 1.3
1. Hintergrund ... 1.3
2. C. i. c. durch Täuschung über Abschlussbereitschaft ... 1.17
a) Deliktsähnlicher Charakter ... 1.17
b) Täuschung über ein Zustandekommen des Vertrages oder die eigene Abschlussbereitschaft? ... 1.22
c) Täuschung über Voraussetzungen der Abschlussbereitschaft ... 1.24
d) Über die „Sicherheit“ von Abschlussbereitschaften ... 1.28
e) Verschulden ... 1.40
f) Relevanz eines qualifizierten Formerfordernisses? ... 1.42
g) Fallbeispiele ... 1.43
h) Ersatzfähige Aufwendungen und Schäden ... 1.55
3. C. i. c. durch Verhandlungsabbruch ... 1.56
a) Vertragsähnlicher Charakter ... 1.57
b) Vertrauenstatbestand ... 1.63
c) Über die Triftigkeit von Gründen ... 1.85
d) Relevanz eines Formerfordernisses? ... 1.98
e) Ersatzfähige Aufwendungen und Schäden ... 1.106
III. Ansprüche aus wettbewerbsrechtlichen Normen ... 1.107
IV. Ansprüche aus Vereinbarungen prae M&A ... 1.109
1. Term Sheet, Memorandum of Understanding, Letter of Intent ... 1.109
2. Geheimhaltungsverein- barungen ... 1.112
a) Hintergrund ... 1.112
b) Inhalte und Rechtsfolgen ... 1.119
3. Exklusivitätsvereinbarungen ... 1.125
4. Abwerbeverbote ... 1.135
5. „Break up Fee“ und Kostenvereinbarungen ... 1.137
6. Vorvertrag ... 1.148
7. Vorfeldvereinbarungen zwischen prospektiven Käufern ... 1.151
V. Verjährungsfragen bei post prae M&A ... 1.152
Literatur: Bergjan, Die Haftung aus culpa in contrahendo beim Letter of Intent nach neuem Schuldrecht, ZIP 2004, 395; Bergjan/Schwarz, Scheitern von Vertragsverhandlungen bei M&A-Transaktionen: Die Breakup-Fee-Klausel im Letter of Intent, GWR 2013, 4; Bihr, Due Diligence: Geschäftsführungsorgane im Spannungsfeld zwischen Gesellschaft- und Gesellschafterinteressen, BB 1998, 1198; Drygala, Deal Protection in Verschmelzungs- und Unternehmenskaufverträgen – eine amerikanische Vertragsgestaltung auf dem Weg ins deutsche Recht – Teil 1, WM 2004, 1413; Engelhardt, Gesellschafterbeschluss zur Durchführung einer Due Diligence, Zugleich Besprechung von LG Köln, Urteil vom 26.3.2008 – 90 O 11/08, GmbHR 2009, 237; Gehling, Zur Beurkundungsbedürftigkeit einer ein selbständiges Strafversprechen enthaltenden Vereinbarung zu Verhandlungen über Unternehmensübernahmen und Unternehmenszusammenschlüsse, NZG 2000, 901; Gehrlein, Haftung nach Abbruch von Verhandlungen über formgebundene Verträge, MDR 1998, 445; Geyrhalter/Zirngibl/Strehle, Haftungsrisiken aus dem Scheitern von Vertragsverhandlungen bei M&A-Transaktionen, DStR 2006, 1559; Gran, Abläufe bei Mergers & Acquisitions, NJW 2008, 1409; Hasselbach, Die Weitergabe von Insider Informationen bei M&A Transaktionen mit Börsennotierten Aktiengesellschaften – unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes vom 28.10.2004, NZG 2004, 1087; Hermes, Abbruch von Vertragsverhandlungen im deutsch-niederländischen Rechtsverkehr, RIW 1999, 933; Hilgard, Break-up Fees beim Unternehmenskauf, BB 2008, 286; Kapp, Nochmals: Schadensersatz aus culpa in contrahendo beim gescheiterten Abschluss eines formbedürftigen Vertrages – Erwiderung zu Küpper DB 1990 S. 2460 –, DB 1991, 1265; Kapp, Der geplatzte Unternehmenskauf: Schadensersatz aus culpa in contrahendo bei formbedürftigen Verträgen (§ 15 IV GmbHG)?, DB 1989, 1224; Kösters, Letter of Intent – Erscheinungsformen und Gestaltungshinweise, NZG 1999, 623; Krejci, Verschwiegenheitspflicht des AG-Vorstandes bei Due-Diligence-Prüfungen, RdW 1999, 574; Krüger/Kaufmann, Eklusivität und Deal Protection beim Unternehmenskauf vom Insolvenzverwalter, ZIP 2009, 1095; Küpper, Schadensersatz aus culpa in contrahendo beim gescheiterten Abschluss eines formbedürftigen Vertrages – zu LG Heilbronn, DB 1989 S. 1227, OLG Stuttgart, DB 1989 S. 1817 und Kapp, DB 1989 S. 1224, DB 1990, 2460; Lettl, Schadensersatz bei Kartellrechtsverstößen in der 9. GWB-Novelle, WM 2016, 1962; Linke/Fröhlich, Gestaltungsoptionen für Vertraulichkeitsvereinbarungen bei Unternehmenstransaktionen, GWR 2014, 449; Lutter, Due Diligence des Erwerbers beim Kauf einer Beteiligung, ZIP 1997, 613; Mertens, K., Die Information des Erwerbers einer wesentlichen Unternehmensbeteiligung an einer Aktiengesellschaft durch deren Vorstand, AG 1997, 541; Müller, K. J., Gestattung der Due Diligence durch den Vorstand der Aktiengesellschaft, NJW 2000, 3453; Nowotny, „Due Diligence“ und Gesellschaftsrecht, wbl 1998, 145; Reinicke/Tiedtke, Schadensersatzverpflichtungen aus Verschulden beim Vertragsabschluss nach Abbruch von Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund, ZIP 1989, 1093; Rittmeister, Due Diligence und Geheimhaltungspflichten beim Unternehmenskauf – Die Zulässigkeit der Gestaltung einer Due Diligence durch den Vorstand oder die Geschäftsführer der Zielgesellschaft, NZG 2004, 1032; Roschmann/Frey, Geheimhaltungsverpflichtungen der Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften bei Unternehmenskäufen, AG 1996, 449; Sachs, Schiedsgerichtsverfahren über Unternehmenskaufverträge – unter besonderer Berücksichtigung kartellrechtlicher Aspekte, SchiedsVZ 2004, 123; Sieger/Hasselbach, Break Fee-Vereinbarung bei Unternehmenskäufen, BB 2000, 625; Süßmann, Die befugte Weitergabe von Insidertatsachen, AG 1999, 162; Ternick, Der Vorvertrag beim Unternehmenskauf, GmbHR 2015, 627; Tophoven, Anspruch auf Ersatz der Kosten einer Due Diligence wegen Verstoßes gegen eine Exklusivitätsvereinbarung – ein Praxisbericht, BB 2010, 2919; Ulrich, Ad-hoc Mitteilung bei Unternehmenskäufen nach Gelti/Daimler und vor Marktmissbrauchsverordnung, GmbHR 2013, 374; Weber, Haftung für in Aussicht gestellten Vertragsabschluß, AcP 192 (1992), 390; Werkmüller, Haftungsbeschränkung und Schadensersatz beim Tod des Verkäufers im schwebenden M&A-Prozess, ZEV 2007, 16; Wertenbruch, Zur Haftung aus culpa in contrahendo bei Abbruch von Vertragsverhandlungen, ZIP 2004, 1525; Wolf, Rechtsgeschäfte im Vorfeld von Grundstücksübertragungen und ihre eingeschränkte Beurkundungsbedürftigkeit, DNotZ 1995, 179; Ziegler, „Due Diligence“ im Spannungsfeld zur Geheimhaltungspflicht von Geschäftsführern und Gesellschaftern, DStR 2000, 249; Ziemons, Die Weitergabe von Unternehmensinterna an Dritte durch den Vorstand einer Aktiengesellschaft, AG 1999, 492.

I.  Einleitung


1.1  Hier werden Streitigkeiten behandelt, die durch Abbruch von Verhandlungen über einen M&A-Vertrag oder die Verletzung von Geheimhaltungsverpflichtungen ohne Zustandekommen eines Hauptvertrages entstehen können. Anspruchsgrundlage ist entweder ein Delikt, eine c. i. c. (seit der Schuldrechtsreform § 311 Abs. 2 BGB, wobei im Folgenden der Terminus „c. i. c.“ weiterhin verwendet wird) oder eine vor dem Verhandlungsabbruch geschlossene Vereinbarung, wie etwa ein Memorandum of Understanding (MoU), ein Letter of Intent (LoI),1) eine Geheimhaltungsvereinbarung oder ein Vorvertrag, keinesfalls jedoch ein Hauptvertrag über eine M&A-Transaktion. Die Rechtsfolgen können im Ersatz von Aufwendungen oder Schäden, v. a. als Schadensersatz durch Ersatz des sog. „Vertrauensschadens“ oder „negativen Interesses“, in einer Vertragsstrafe oder, etwa bei einem Vorvertrag, auch Schadensersatz in Form des „positiven Interesses“ liegen.2)
1.2  Wenn eine Partei behauptet, es sei bereits ein M&A-Vertrag zustande gekommen, führt dies schon in das nächste Kapitel.
1)  Verbreitete englische Begriffe werden i. d. R. einfach groß geschrieben ohne eine sonstige Hervorhebung zu verwenden. Urteile von Gerichten der Bundesrepublik Deutschland sind grundsätzlich mit Datum und Aktenzeichen zitiert; wenn sie veröffentlicht wurden, ist meist zusätzlich ein Veröffentlichungsort angegeben; wenn Randziffern beigegeben wurden, sind auch diese i. d. R. zitiert. Bei der Darstellung von Meinungsverschiedenheiten in der Literatur wurde nicht der Versuch unternommen, alle Anhänger der verschiedenen Ansichten vollständig aufzulisten, sondern es wurden die Beiträge ausgewählt, die den betreffenden Punkt besonders klar, nachdrücklich, ausführlich oder überzeugend darstellen. Die eingesparte Zeit wurde darauf verwandt, Fundstellen in Zeitschriften zumeist genauer zu bezeichnen, als dies allgemein üblich...
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