Der Facettenreichtum auf dem Markt für Unternehmen und Unternehmens-beteiligungen ist groß und wächst stetig. Insbesondere Private-Equity-Unternehmen und die Beratungsdienstleister dieses Geschäftsfeldes entdecken ständig neue Ansätze. Es erscheint daher zweckmäßig, sich dem Thema Mergers & Acquisitions mit der Definition des Begriffs zu nähern.9
In der Hitliste der Schlagworte, die in der aktuellen Managementliteratur behandelt werden, gehört Mergers & Acquisitions (kurz M&A) sicherlich zu den Top Ten der verwendeten Begriffe.10
Dabei ist der Begriff keine Erfindung der Neuzeit, sondern trat bereits Ende des 19. Jahrhundert in den USA während der ersten Phase größerer Unternehmens-transaktionen (1895 bis 1904) auf. Schon damals waren Fusionen und Akquisitionen ein fester Bestandteil des Repertoires zur Neuausrichtung von Unternehmensportfolien.11 Später wurde der Begriff M&A in der angel-sächsischen Literatur breiter definiert „The traditional subject of Mergers & Acquisitions has been expanded to include takeovers and related issues of corporate restructuring, corporate control and change in the ownership structure of firms“12 und als “a mean of corporate expansion and growth”13.
Für das inzwischen auch in Deutschland gebräuchliche Begriffspaar „Mergers & Acquisitions“ gibt es aufgrund der Vielgestaltigkeit dessen, was im Englischen mit M&A bezeichnet wird, kein deutschsprachiges Pendant. In der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur lassen sich eine ganze Reihe von deutschsprachigen Definitionsversuchen für den Anglizismus M&A finden. Am besten lässt es sich mit den Begriffen „Verschmelzungen, Vereinigungen oder Unternehmenszusammenschlüsse“14 (Mergers) und „Unternehmensübernahmen und -beteiligungen“15 (Acquisitions) übersetzen.
Oft wird unterschieden zwischen M&A im engeren und im weiteren Sinne. Der M&A-Begriff im engeren Sinne steht für alle Transaktionen von zwei oder mehr Unternehmen oder Unternehmensteilen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sich die Eigentumsverhältnisse mindestens bei einem der beteiligten Unternehmen oder Unternehmensteil verändern. Im weiteren Sinne bezieht M&A auch die Bildung strategischer Allianzen, Kooperationen und Joint Ventures mit ein.16
Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die wichtigsten Arten von M&A-Transaktionen:
Abb. 2: Arten von M&A-Transaktionen17
Das deutsche Wort „Fusion“ stammt aus dem lateinischen (lat. fusio „Schmelzen“, „Guss“, „Ausfluss“)18 und bezeichnet in diesem Kontext die Verschmelzung von zwei oder mehreren Unternehmen zu einem einzigen Unternehmen, an dem die bisherigen Eigentümer der fusionierten Unternehmen in dem entsprechenden Verhältnis Teileigentümer werden.
Die rechtliche Grundlage für die Verschmelzung liefert das Umwandlungsgesetz (UmwG) von 1994. Es unterscheidet zwei Arten der Verschmelzung:
Verschmelzung durch Aufnahme (§§ 4-35 UmwG), bei der ein bestehendes Unternehmen das Vermögen und die Verbindlichkeiten eines oder mehrerer Unternehmen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge aufnimmt und die übernommenen Unternehmen rechtlich „untergehen“ und
Verschmelzung durch Neugründung (§§ 36-38 UmwG), bei der die beteiligten Unternehmen ihre Vermögens- und Schuldposten einer zu diesem Zweck neu gegründeten Gesellschaft übertragen. Die übertragenden Unternehmen erlöschen dabei mit der Eintragung der neuen Gesellschaft.
Neben diesen beiden Hauptarten existieren in der Praxis noch weitere Formen von Fusionen (z. B. Subsidiary Merger = Quasifusion durch Kapitalerhöhung) auf die an dieser Stelle aber nicht weiter eingegangen werden soll.19
Akquisition bezeichnet den Kauf eines Unternehmens oder Teile davon, um die strategische Ausrichtung und den Ressourceneinsatz bestimmen oder kon-trollieren zu können. Im Gegensatz zur Fusion kann die rechtliche Selbständigkeit des gekauften Unternehmens unter neuer Eigentümerstruktur erhalten bleiben.20
Im Idealfall ist das Management des zu akquirierenden Unternehmens mit dem Verkauf des Unternehmens oder dessen Teilen einverstanden oder treibt diesen sogar selber voran. Da ein neuer Eigentümer aber starken Einfluss auf die zukünftige Unternehmensführung nehmen kann, spricht sich das Management bei weitem nicht in allen Fällen für einen Verkauf aus. Stimmen die Eigentümer des zu verkaufenden Unternehmens der Transaktion dennoch zu, spricht man von einer „feindlichen“ Übernahme („Hostile Takeover“), wie z. B. geschehen 1999 bei der Übernahme der deutschen Mannesmann AG durch die britische Vodafone Airtouch PLC. Diese Sonderform der M&A-Transaktionen wird in der Literatur insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Wirksamkeit von Abwehrmaßnahmen diskutiert, 21 die an dieser Arbeit allerdings nicht weiter behandelt werden soll.
Grundsätzlich kann ein Unternehmen auf zwei Arten erworben werden:22
Beteiligungserwerb: Beim Beteiligungserwerb („Share Deal) erfolgt die Übertragung von Gesellschaftsanteilen des Rechtsträgers (juristische Person oder Personengesellschaft in Form einer KG) auf den Käufer im Sinne eines Rechtskaufes gem. § 453 BGB, bei dem die Identität des gekauften Unter-nehmens zunächst unberührt bleibt, wodurch sich der Käufer aber je nach Höhe der erworbenen Anteile mehr oder minder große Einflussmöglichkeiten auf das gekaufte Unternehmen verschaffen kann.
Vermögenserwerb: Beim Vermögenserwerb („Asset Deal“) wird ein Unter-nehmen oder ein Teil davon durch die Übertragung seiner Wirtschaftsgüter, die für die Erfüllung der wirtschaftlichen Zweckbestimmung unabdingbar sind, erworben. Diese Variante stellt einen Sachkauf gem. § 433 BGB dar und ist die einzige Möglichkeit, spezielle Bereiche eines bestehenden Unter-nehmens einzeln zu kaufen oder zu verkaufen.
Setzt der Unternehmenskäufer zur Finanzierung des Kaufpreises überwiegend Fremdkapital ein, so spricht man von einem „Leveraged-Buyout“. Die Grund-überlegung für diese Transaktionsform beruht auf der Hebelwirkung (dem sog. Leverage-Effekt) des Fremdkapitals, die eine überproportional ansteigende Eigen-kapitalrentabilität bewirkt, solange die Gesamtkapitalrentabilität des Unter-nehmens über dem Zinssatz des Fremdkapitals liegt. Leveraged-Buyouts werden besonders bei M&A-Transaktionen in Verbindung mit nicht börsennotierten mittelständischen Unternehmen eingesetzt, da diese meist über einen stabilen Cash-Flow verfügen, der für Zins- und Tilgungsleistung der Übernahme-finanzierung eingesetzt werden kann.23
Aufgrund des zum Teil erheblichen Fremdkapitaleinsatzes und der daraus resultierenden finanziellen Belastung für das Unternehmen birgt diese Finanzierungsform aber auch Gefahren.
Unternehmenskooperation ist eine freiwillige, zweckgebundene Zusammenarbeit von zwei oder mehreren Unternehmen unterschiedlichen Institutionalisierungs-grades zur gemeinsamen Erfüllung von Aufgaben unter Aufrechterhaltung der rechtlichen und möglichst auch der wirtschaftlichen Selbständigkeit der beteiligten Partner. Mittlerweile hat sich eine große Vielfalt an Kooperations-formen und Interorganisationsbeziehungen entwickelt.24
Die beiden in der Praxis am häufigsten anzutreffenden Formen der Zusammen-arbeit sind:
Joint Ventures: Beim Joint Venture – auch Gemeinschaftsunternehmen genannt – schlägt sich die Form der betrieblichen Zusammenarbeit von zwei oder mehreren Unternehmen (sog. Gesellschafterunternehmen) darin nieder, dass ein rechtlich selbständiges Unternehmen gemeinsam gegründet oder erworben wird mit dem Ziel, Aufgaben im gemeinsamen Interesse der Gesellschafterunternehmen auszuführen.25
Strategische Allianzen: Strategische Allianzen dienen als Kooperationsform zwischen rechtlich und wirtschaftlich unabhängigen Organisationen (nicht ausschließlich Unternehmen), die in bestimmen Geschäftsfeldern – durch in gering institutionalisierten Gremien gemeinsam getroffene Entscheidungen – koordiniert agieren und dadurch langfristig Wettbewerbsvorteile anstreben.26
Entscheidungen über Fusionen und Unternehmenskäufe oder -verkäufe haben weitreichende Konsequenzen für die zukünftige Entwicklung des jeweiligen Unternehmens und müssen demzufolge klar definierten Zielen dienen. Die Gründe für die Einleitung eines M&A-Prozesses sind dabei vielfältig und setzen sich meist aus einer Kombination von unterschiedlichen Motiven und unter-nehmensspezifischen Beweggründen zusammen.
Die Initiative zur M&A-Transaktion kann sowohl von der...