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E-Book

Mündliche Protokolle aus Heilpraktikerprüfungen

AutorChristian Walter, Florian Wittpahl, Monika Hoch-Gehrke
VerlagHaug
Erscheinungsjahr2013
Seitenanzahl256 Seiten
ISBN9783830475736
FormatePUB/PDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis44,99 EUR
Als wären Sie dabei! Wie läuft eine mündliche Überprüfung konkret ab ? Wie verhalte ich mich am besten vor / während / nach der Prüfung ? Was sind häufi ge Prüfungsthemen ? Üben Sie mit diesen originalgetreuen Prüfungsprotokollen, damit Sie mit einem guten Gefühl in Ihre mündliche Überprüfung gehen. Die vielen Protokolle mit Kommentaren helfen Ihnen die 'reale' Situation zu testen und letzte inhaltliche Lücken zu schließen. Ein Fazit am Ende jeder Überprüfung bewertet den Verlauf und das Ergebnis. Tipps und Tricks rund um die Prüfungsvorbereitung und den Ablauf bereiten Sie optimal auf die unbekannte Situation vor. Zum Beispiel wird ausführlich erläutert, wie Sie am besten bei der Anamnese vorgehen. Das bedeutet für Sie: Ein verlässliches Schema, um keine wichtigen Aspekte zu vergessen und Ihre diff erenzialdiagnostischen Fähigkeiten zu zeigen. Sicher durch die mündliche Überprüfung - üben und überprüfen Sie Ihr Wissen !

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Leseprobe

1 Nach der Prüfung ist vor der Prüfung


1.1 Modalitäten der mündlichen Überprüfung


Monika Hoch-Gehrke

Sie haben die schriftliche Überprüfung erfolgreich absolviert: Nun geht es für Sie um die Vorbereitungen auf die mündliche Überprüfung, die vom Amtsarzt des zuständigen Gesundheitsamtes abgenommen wird.

Die schriftliche und die mündliche Heilpraktikerprüfung sind in der 1. Durchführungsverordnung des Heilpraktikergesetzes (Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HPG) von 18.2.1939/18.4.1975) geregelt. 1992 hat das Bundesgesundheitsministerium Leitlinien für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern erstellt, um die Überprüfung bundesweit zu vereinheitlichen. Dort ist festgehalten, dass die Überprüfung keine Leistungskontrolle darstellt, sondern die Feststellung einer bestimmen Qualifikation zum Ziel hat. Der Prüfling muss über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeit in der „Ausübung der Heilkunde“ verfügen, sodass er keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt.

Zeitpunkt der Überprüfung


Der Zeitraum zwischen der Mitteilung über das Ergebnis der schriftlichen Prüfung und dem Termin zur mündlichen Prüfung beträgt je nach Bundesland und Gesundheitsamt in der Regel 2 Wochen bis mehrere Monate. Der Zeitpunkt der mündlichen Überprüfung ist von mehreren Faktoren abhängig, wie z. B. der Prüfungskapazität der Gesundheitsämter, d. h. der Anzahl der Amtsärzte, die eine Prüfung durchführen, aber auch von der Anzahl der Prüflinge. Die Reihenfolge, in der die Prüflinge eingeladen werden, ist z. T. von dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens abhängig. Es gibt aber auch Gesundheitsämter, die einen Terminwunsch akzeptieren. Am Besten erkundigen Sie sich bei der Heilpraktikerschule, an der Sie sich vorbereitet haben, wie in dem Gesundheitsamt, das für Sie zuständig ist, verfahren wird.

Setting der Überprüfung


Die Prüfung sollte zwischen 15 und 45 Minuten dauern. Gruppenprüfungen mit bis zu 4 Teilnehmern sind möglich. Anwesend sind meist der Amtsarzt oder mehrere Amtsärzte und 1–2 teilweise gutachterlich mitwirkende Heilpraktiker, die vom Amtsarzt benannt wurden. Die Berufsverbände der Heilpraktiker können Heilpraktiker für die Prüfungen vorschlagen.

In den meisten Bundesländern stellen die Amtsärzte die Fragen und die Heilpraktiker sind als Beisitzer anwesend. Die Prüfung wird aufgezeichnet. Nach der Prüfung beraten sich der Amtsarzt und der Beisitzer in Abwesenheit des Prüflings über den Verlauf der Prüfung. Danach wird dem Prüfling das Prüfungsergebnis durch den Amtsarzt mitgeteilt. Dieser unterrichtet auch das zuständige Gesundheitsamt.

Die Themen der Überprüfung sind vielfältig und werden in Inhalt und Intensität auch durch die Vorlieben des Prüfers bestimmt. Bereiten Sie sich deshalb gut auf alle folgenden Themen vor:

  • Berufs- und Gesetzeskunde
  • Grundkenntnisse in Anatomie, pathologischer Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie
  • Grundkenntnisse der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennen und Unterscheiden von wichtigen Zivilisationskrankheiten, besonders von Stoffwechselkrankheiten (z. B. Diabetes mellitus), Herz-Kreislauf-Krankheiten, degenerative Krankheiten (z. B. des Bewegungsapparates) und Infektionskrankheiten
  • Erkennen und Erstversorgung von Notfällen und lebensbedrohlichen Zuständen
  • Anamnese, Untersuchungstechniken (Inspektion; Palpation, Perkussion, Auskultation von inneren Organen, neurologische Untersuchung (z. B. Reflexprüfungen), Puls- und Blutdruckmessung)
  • Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation
  • Injektions- und Punktionstechniken
  • Laborwerte

Besonderheiten der mündlichen Überprüfung


Entscheidend für den Prüfungsverlauf sind neben den guten Fachkenntnissen auch das Verhalten und Auftreten des Prüflings während der Prüfungssituation. Der Amtsarzt wird in der Regel aus der Gesamtheit seiner Eindrücke entscheiden können, ob der Prüfling in der Lage ist, die Heilkunde fachgerecht auszuführen.

In der Überprüfung ist der Amtsarzt der aktive Teil, er führt die Prüfung und leitet in der Regel das Gespräch. Versuchen Sie so ungezwungen, wie möglich zu bleiben.

  • Beantworten Sie die Fragen (die auch wirklich gestellt wurden!) und treten Sie mit dem Prüfer in einen Dialog über Patientenfälle, als wären Sie in einer Anamnesesituation.
  • Teilen Sie ihm Ihre Überlegungen zum Fall mit. So weiß der Amtsarzt, in welche Richtungen Sie denken. Nichts ist schlimmer, als nur stumm dazusitzen! Entwickeln Sie Ihre Gedanken laut im Gespräch mit dem Amtsarzt. Auf diese Weise kann sich ein fruchtbarer Dialog entwickeln, der möglicherweise den einen oder anderen diagnostischen Hinweis für Sie enthält.
  • Falls möglich, sollten Sie den Prüfungsstil des Prüfers in Erfahrung bringen: Fragen Sie z. B. in der Heilpraktikerschule nach, in der Sie gelernt haben, oder forschen Sie in Heilpraktiker-Internetforen nach: Manche Prüfer nutzen beispielsweise Bilder von Erkrankungen, die beschrieben und erklärt werden sollen. Andere Prüfer wiederum möchten an einem Beisitzer demonstriert sehen, wie eine stabile Seitenlage durchgeführt wird. Die Durchführung von Injektionstechnik könnte ebenfalls ein Teil der Prüfung sein – dies erfolgt jedoch meist als „simulierte Trockenübung“.

1.2 Wissen strukturiert wiedergeben können


Florian Wittpahl

Während der Überprüfung möchte der Prüfer in kurzer Zeit herausfinden, ob Sie über ausreichend Wissen verfügen und keine „Gefahr für die Volksgesundheit“ darstellen. Präsentieren Sie sich daher mit Ihrem Wissen kompetent.

Auswendiglernen alleine reicht nicht, denn die Gefahr des Vergessens ist zu groß, wenn das Lernen nicht auf dem Verstehen basiert. Versuchen Sie, sich mit einer guten Struktur das verständnisorientierte Lernen zu erleichtern, damit Sie in der Prüfungssituation Ihr Wissen sicher wiedergeben können.

Antworten Sie strukturiert


Sortieren Sie Ihre Antworten sinnvoll: Überlegen Sie sich, bevor Sie mit dem Lernen beginnen, wie Sie Ihren Lernstoff strukturieren wollen, damit Sie keine Informationen vergessen und gleichzeitig lernen, Ihr Wissen kompetent zu präsentieren.

Beginnen Sie nicht mit seltenen Details einer Krankheit oder äußern Sie nicht sofort Ihre Verdachtsdiagnose. Versuchen Sie, so strukturiert wie möglich das Thema oder die Erkrankung zu entwickeln. Dazu gehört, wie auch später in der Praxis, dass Sie zunächst Informationen sammeln müssen, um Ihre Verdachtsdiagnose überhaupt entwickeln zu können und später zu untermauern. Bei anatomischen oder physiologischen Fragen sollten Sie ebenfalls mit dem Allgemeinen beginnen, um dann das Spezielle zu erörtern: Spannen Sie den Bogen vom groben Überblick bis zum wichtigen Detail.

Fragen nach anatomischen Details

Bei der Beschreibung des Beckens können Sie mit einer kurzen Übersicht über Lage und Funktion beginnen und dann ins Detail gehen: „Das Becken stellt die knöcherne Verbindung zwischen der Wirbelsäule und den unteren Extremitäten dar. Es besteht aus dem Kreuzbein (Os sacrum) und den beiden Hüftbeinen (Ossa coxae). Das Kreuzbein steht in Verbindung zum 5. Lendenwirbelkörper, die Hüftbeine haben eine gelenkige Verbindung zu den Oberschenkelknochen (Femur). Das Kreuzbein und die Hüftbeine sind über das von Bändern gehaltene Iliosakralgelenk fest miteinander verbunden. Die Hüftbeine bestehen jeweils aus drei miteinander verschmolzenen Knochen, dem Darmbein (Os ilium), dem Sitzbein (Os ischii) und dem Schambein (Os pubis).

Gehen Sie dann in Details und nennen Sie wichtige Strukturen, die sich auch von außen tasten können lassen… Zum Schluss können Sie Muskeln oder Bänder aufführen, die dort ihren Ansatz haben und die Funktion der Gelenke erklären.

Merke: Geben Sie zuerst einen Überblick und gehen Sie dann ins Detail.

Damit hätten Sie eine umfassende, strukturierte Antwort. Die Reihenfolge muss nicht genauso eingehalten werden wie in diesem Beispiel. Wenn Sie nicht alle Details wissen und sich auch nicht mehr alle Details aneignen können, sollten Sie versuchen, mit dem Ihnen zur Verfügung stehenden Wissen strukturiert zu antworten. Eine „schlankere“ Antwort könnte wie folgt aussehen: „Das Becken besteht aus dem Kreuzbein und den Hüftbeinen. Diese sind wiederum aufgebaut aus Darmbein, Sitzbein und Schambein. Am Darmbein finden wir den Darmbeinkamm und die Darmbeinstacheln, die wir auch von außen tasten können…“

Fragen nach pathologischen Details

Wenn Sie auf die Frage „Was können Sie mir zum Herzinfarkt sagen?“ antworten „Die haben auch Todesangst und Übelkeit/Erbrechen”,… stimmt das zwar, viel besser klingt es allerdings, wenn Sie nach dem obigen Muster antworten: „Beim Herzinfarkt kommt es zum Untergang von Herzmuskelgewebe nach einem plötzlichen Verschluss einer Herzkranzarterie. Die Ursachen können lokale Thrombosen in den Herzkranzarterien oder ein Embolus aus dem linken Herzen sein. Die Patienten klagen über plötzlichen retrosternalen Brustschmerz, Atemnot, Todesangst. Der Schmerz kann ausstrahlen in den linken Arm oder andere angrenzende Regionen. Es kann zu tödlichen Herzrhythmusstörungen bis hin zum Kammerflimmern, zum kardiogenen Schock oder zum plötzlichen Herztod kommen. Ich würde bei entsprechendem Verdacht sofort den Notarzt rufen, den Patienten bei Bewegungsverbot in Herzbettlage...

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