Der organisatorische Aufbau und die Nutzung eines SOP-Managementsystems zeigen in den drei GxP-Bereichen GCP, GMP und GLP keine nennenswerten Unterschiede; allerdings zeigen sich Differenzen in den Qualitätskategorien. GMP und GLP sind eher im Bereich der Qualitätskontrolle, die durch Produktion und festgelegter Spezifikation gekennzeichnet ist und einer spezifischeren gesetzlichen Regelung unterliegen, angesiedelt. GCP hingegen ist durch die Weitläufigkeit in der Planung, Durchführung und Auswertung von klinischen Studien aus wechselseitigen Beziehungen aufgebaut, welche eine höhere systemische Anforderung aufweisen. Behördliche Inspektoren sowie Auditoren fordern im GxP-Umfeld SOPs als Handlungsanweisung für alle relevanten Arbeitsprozesse, daher ist es von zentraler Bedeutung, dass SOP beweisführend geschult sind. In jüngster Zeit hat sich die ICH ´International Conference on Harmonization of Technical Requirements for Registration of Pharmaceuticals for Human Use‘ als internationales Abkommen zur Aufgabe gemacht, die Anforderungen in der Arzneimittelentwicklung als Leitlinien umzusetzen. Eine gesetzliche und rechtliche Verpflichtung geben die ICH nicht vor, aber sie gelten als sogenannte `De-facto-Norm´.[15] Gegründet wurde die ICH 1990 von der amerikanischen (FDA), der Europäischen Kommission (inzwischen zusammen mit der Europäischen Arzneimittelagentur EMEA), des japanischen Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Sozialwesen (MHLW) sowie den Arzneimittel-Herstellerverbänden Pharmaceutical Research and Manufacturers of America (PhRMA), European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA) und Japan Pharmaceutical Manufacturers Association (JPMA). Einen Beobachtungsstatus haben die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die European Free Trade Association (EFTA) und Kanada. Der Sekretariats-Sitz der ICH befindet sich in Genf. Die ICH arbeitet stetig an der Weiterentwicklung und Implementierung von pharmazeutischen Leitlinien, die in folgende, mit Buchstaben bezeichnete Kategorien definiert werden:12
- ICH-Q beinhaltet Themenbereiche zur `Qualität` mit Bezug auf die chemische und pharmazeutische Qualitätssicherung.
- ICH-E beinhaltet Themenbereiche zur ´Wirksamkeit (Efficacy)´ mit Bezug auf klinische Studien am Menschen.
- ICH-S beinhaltet Themenbereiche zur `Sicherheit (Safety)´ mit Bezug auf in vitro und in vivo vorklinische Studien z.B. Testen der Carcinogenität oder der Gentoxizität.
- ICH-M beinhaltet ´Multidisziplinäre Angelegenheiten (Multidisciplinary)`, meistens Querschnittsthemen, die nicht zu den anderen Kategorien gehören, z.B. Medizinisches Wörterbuch für Aktivitäten im Rahmen der Arzneimittelzulassung (MedDRA), Electronic Standards for the Transfer of Regulatory Information und Data (ESTRI), Common Technical Document (CTD).
Neben der ICH Q10, die relativ neu für den pharmazeutischen Bereich erstellt wurde, existieren die ebenfalls in die Managementebene von pharmazeutischen Organisationen einsetzbaren und teilweise schon erwähnten, universellen Qualitätsmanagement-Systeme wie zum Beispiel die ISO 9001, das Total Quality Management (TQM), die ISO 14971 (Risikomanagement), ISO 14001 (Umwelt-Management-System), EN 45001 (Kriterien zum Betreiben von Prüflaboratorien) und andere mit speziellem Branchenbezug bis hin zum Excellence-Modell der EFQM (European Foundation for Quality Management). Die nachfolgenden Unterpunkte beschreiben den grundlegenden Inhalt der drei unterschiedlichen GxP- Bereiche und geben einen kurzen Überblick über den Aufbau des dortigen Qualitätsmanagementsystems.
Die Gute Klinische Praxis (GCP) oder auch Good Clinical Practice ist ein internationaler ethischer und wissenschaftlicher Standard für Planung, Durchführung, Dokumentation und Berichterstattung von klinischen Prüfungen am Menschen. Die Einhaltung dieses Standards schafft öffentliches Vertrauen, so dass die Rechte, die Sicherheit und das Wohlergehen der Prüfungsteilnehmer gemäß der Deklaration von Helsinki geschützt werden und die bei der klinischen Prüfung erhobenen Daten glaubwürdig sind. Die Helsinki Deklaration des Weltärztebundes gilt als wichtigstes Dokument ärztlichen ethischen Handelns zur medizinischen Forschung am Menschen. Die neuste überarbeitete Revision der Deklaration von Helsinki liegt seit Oktober 2008 in englischer Sprache vor; eine deutsche Übersetzung gibt es noch nicht. Die Zielsetzung der ICH-GCP-Leitlinie ist, für die Europäische Union (EU), Japan und die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) einen einheitlichen Standard zu schaffen, der die gegenseitige Anerkennung klinischer Daten durch die Zulassungsbehörden in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen gemäß der
Deklaration von Helsinki fördert. Diese Leitlinie sollte bei der Erhebung klinischer Prüfungsdaten, die zur Vorlage bei Zulassungsbehörden vorgesehen sind, eingehalten werden. Die in der Leitlinie aufgestellten Grundsätze können auch auf andere klinische Untersuchungen angewandt werden, die sich auf die Sicherheit und das Wohl von Menschen auswirken können. Das erste Land mit formalen GCP-Regeln waren 1977 die USA (FDA-GCP). In der Europäischen Gemeinschaft wurden erste GCP-Regeln 1989 veröffentlicht. Im Zuge der Harmonisierung zwischen den USA, Europa und Japan im Rahmen der ICH wurde 1996 die detaillierte ICH-GCP-Guideline E6[17] fertiggestellt und durch den Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMEA als europäische Leitlinie verabschiedet. Eine Vielzahl von Einzelvorschriften, darunter eine europaweit einheitliche Genehmigungspflicht für klinische Studien, wurde durch die Richtlinie 2001/20/EG (GCP-Richtlinie) vorgeschrieben, die durch die Richtlinie 2005/28/EG von der Kommission ergänzt wurde. Mit dem 12. Änderungsgesetz zum Arzneimittelgesetz 2004 wurde die GCP-Verordnung mit der Richtlinie 2001/20/EG in nationales Recht umgesetzt. Diese Regelungen sind wesentlicher Bestandteil bei GCP Inspektionen und betreffen gleichermaßen Prüfstellen, Labore, Sponsoren und Auftragsinstitute (Contract Research Organization (CROs)).[18]
Abbildung 3: GCP in nationales Recht umgesetzt
Das Qualitätsmanagement ist ein Kernbestandteil von GCP und es wird detailiert dargelegt, welche Qualitätsmanagementprozesse einzuführen sind. GCP-Leitlinien und Richtlinien gehen ausführlich auf Qualitätsanforderungen ein und beschreiben das Zusammenspiel der
Akteure, die an einer klinischen Studie beteiligt sind. Darüber hinaus werden zentrale Dokumente und die Vorgehensweise für die Durchführung klinischer Studien erklärt. Zudem wird auf das Vorhandensein von Standard Operating Procederes (SOPs) hingewiesen. Damit sollte die klinische Forschung unter GCP mit einem etablierten SOP Managementsystem ausgestattet sein. Zum Schutz der Studienteilnehmer ist festgelegt, wie die Einwilligung zu erfolgen hat und wie im Falle von unerwarteten Nebenwirkungen, insbesondere schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen, zu verfahren ist. Die Anforderungen der europäischen GCP-Richtlinien gehen in manchen Aspekten über ICH-GCP hinaus, so zum Beispiel bei der Anforderung, dass alle Prüfpräparate grundsätzlich nach GMP hergestellt sein müssen.
Das Qualitätsmanagement des GCP Bereichs steht in keiner direkten inhaltlichen Verbindung zu dem GMP und GLP Qualitätsmanagementsystemen; es sind lediglich Schnittstellen, die in Betrachtung kommen. Das GLP System findet sich oftmals in der präklinischen Entwicklung und in der Inprozess- oder Qualitätskontrolle innerhalb des Produktionsprozesses wieder. Die Herstellung oder auch Produktion von Arzneimitteln ist dem GMP System zugeordnet. GCP hat einen eher systemischen Charakter, da es sich in einem weniger regulierten Umfeld bewegt als GMP und GLP; konkrete Handlungsvorschriften liegen für die klinische Forschungsumgebung nicht bereit. Es gibt allerdings zahlreiche internationale Referenzen, die neben den unter 3.1 beschriebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Einsatz kommen. Im GCP Umfeld werden die laufenden Qualitätskontrollen von Monitoren durchgeführt, die eine Studie im Auftrag des Sponsors (meist der pharmazeutische Hersteller) überwachen. Dabei wird unter anderem sichergestellt, dass die im Case Report Form eingetragenen Daten mit den Quelldokumenten in der Klinik übereinstimmen. Zudem ist der Sponsor verpflichtet, zur Qualitätssicherung stichprobenartig Audits durchzuführen, bei denen die Qualität der Studiendurchführung und der Studiendaten geprüft wird. Dies gilt für...