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Parlamentarische Informationsrechte.

Eine Untersuchung an den Beispielen des Bundestages und des Landtages Nordrhein-Westfalen.

AutorChristian Teuber
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheBeiträge zum Parlamentsrecht 63
Seitenanzahl336 Seiten
ISBN9783428524372
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,90 EUR
Christian Teuber untersucht in der vorliegenden Publikation Ursprung, Inhalt und Grenzen des allgemeinen Anspruchs eines Parlaments auf Informationen gegenüber der Regierung. Ausgehend von den speziellen Parlamentsinformationsregelungen (z. B. des Haushaltsverfassungsrechts) zeigt er die Existenz eines generellen Parlamentsinformationsanspruchs auf. Dessen verfassungsrechtliche Grundlage bildet u. a. das Gewaltenteilungsprinzip. Ausdrückliche Verfassungsbestimmungen haben deshalb lediglich deklaratorischen Charakter. Grenzen sind nicht Staatsgeheimnisse oder Grundrechte - allein die Funktionsfähigkeit der Regierung ist maßgeblich. Das Kapitalgesellschaftsrecht ermöglicht die Umsetzung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben. Die neue Handlungsform der Parlamentsinformationsvereinbarung ergänzt die einfach-rechtlichen Ausgestaltungen in Form von Parlamentsinfomationsgesetzen, Geschäftsordnungsregelungen und Informationsbeschlüssen. Ihre Rechtsnatur und verfassungsrechtliche Zulässigkeit wird grundlegend erörtert. Die zur Parlamentsinformation gewonnenen Erkenntnisse überträgt der Autor auf die kommunale Ebene, unter Beachtung der Besonderheit, dass die Gemeindevertretung kein Parlament, sondern ein Verwaltungsorgan darstellt.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Grußwort8
Vorwort10
Inhaltsverzeichnis12
Abkürzungsverzeichnis24
§ 1 Einleitung und Zielvorgabe32
I. Problemstellung32
II. Fragestellungen und Zielbeschreibung36
1. Kapitel: Information und Parlamentsaufgaben39
§ 2 Begriff der Information39
I. Die nicht-parlamentsrechtlichen juristischen Informationsbegriffe39
II. Der Begriff der parlamentarischen Information40
§ 3 Informationen als Grundlage der parlamentarischen Aufgabenwahrnehmung42
I. Vertretungsaufgabe44
1. Verfassungsrechtliche Grundlagen44
2. Parlamentarische Vertretung und Information46
II. Kontrollaufgabe46
1. Verfassungsrechtliche Grundlagen47
2. Ausprägungen im parlamentarischen Regierungssystem48
3. Zeitliche Wirkrichtungen51
4. Information als Grundlage und Mittel52
III. Gesetzgebungsaufgabe53
1. Parlament als Hauptorgan der Gesetzgebung53
2. Informationsbedarf und -mittel54
3. Informalisierung und Entparlamentarisierung55
4. Gesetzesfolgenabschätzung57
IV. Kreationsaufgabe58
V. Ergebnis58
2. Kapitel: Die Verfassungsbestimmungen über die Parlamentsinformation61
§ 4 Typisierung der verfassungsrechtlichen Parlamentsinformationsregelungen61
I. Die Kategorie der parlamentarischen Fremdinformationsrechte62
1. Der Regelungstyp der reaktiven parlamentarischen Fremdinformationsrechte62
2. Der Regelungstyp der aktiven parlamentarischen Fremdinformationsrechte64
II. Die Kategorie der parlamentarischen Selbstinformationsrechte65
§ 5 Die aktiven parlamentarischen Fremdinformationsrechte66
I. Die Unterrichtungspflicht über Maßnahmen zur Überwachung von Wohnraum nach Art. 13 Abs. 6 S. 1 GG66
1. Bedeutung von Art. 13 Abs. 6 S. 2 GG67
2. Kontroll- und Informationsintensität69
3. Zeitliche Ausgestaltung der Unterrichtungspflicht69
II. Die Unterrichtungspflicht in Angelegenheiten der Europäischen Union nach Art. 23 Abs. 2 S. 2 Alt. 1 GG70
1. Die Pflicht zur „umfassenden“ Unterrichtung71
2. Das Gebot „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“71
3. Kontroll- und Informationsintensität72
4. Einfach-rechtliche Ausgestaltungen73
a) Die Ausgestaltungen durch das EUZBBG73
b) Die Ausgestaltungen durch die GGO75
III. Gesetzesinitiativen der Regierung, Art. 76 Abs. 1 Fall 1 GG, Art. 65 Alt. 1 Verf76
1. Normzweck der Art. 76 Abs. 1 Fall 1 GG, Art. 65 Alt. 1 Verf76
2. Gesetzes-Begründungspflicht kraft allgemeiner Parlamentsinformationsrechte77
IV. Die haushaltsverfassungsrechtlichen Unterrichtungspflichten der Regierung78
1. Normebenen des informationsbezogenen Haushaltsrechts79
2. Das Budgetbewilligungsrecht des Parlaments80
a) Informationsfunktion des Haushaltsplans80
b) Zeitliche Ausgestaltung der haushaltsplanungsbezogenen Informationspflicht82
c) Umfang der haushaltsplanungsbezogenen Informationspflicht83
aa) Wortlaut-Auslegung83
bb) Systematische Auslegung84
cc) Entstehungsgeschichtliche Auslegung85
dd) Teleologische Auslegung87
ee) Ergebnis88
d) Zentrale Ausgestaltungen der haushaltsplanungsrechtlichen Rückanbindung89
aa) Der Regelungsgegenstand der §§ 105 ff., 112 Abs. 2, 113 BHO/LHO89
bb) Die Kernbestimmung des § 26 BHO/LHO91
cc) Die Unterrichtungspflichten der Regierung nach §§ 10, 33 BHO/LHO93
(1) Die Unterrichtungspflicht über finanzerhebliche Gesetzesvorlagen, § 10 Abs. 1 BHO/LHO93
(2) Die Unterrichtungspflicht über Änderungen der Haushaltslage, § 10 Abs. 2 BHO/LHO94
(3) Die Unterrichtungspflicht über Überschreitungen der Haushaltsplanzahlen, § 33 BHO/LHO95
dd) Die Unterrichtungspflichten nach § 37 Abs. 4 BHO/LHO96
(1) Die Notbewilligungskompetenz des Finanzministers96
(2) Die Unterrichtungspflicht betreffend über- und außerplanmäßige Ausgaben nach § 37 Abs. 4 BHO98
(3) Die Unterrichtungspflicht betreffend über- und außerplanmäßige Ausgaben nach § 37 Abs. 4 LHO98
3. Die Rechnungslegung durch den Bundes- bzw. den Landesfinanzminister99
a) Die Informationsfunktion der Rechnungslegung99
aa) Rechnungslegung als Grundlage retrospektiver Haushaltskontrolle100
bb) Das Gebot der ergänzenden Erläuterung101
b) Zeitliche Ausgestaltung der Rechnungslegung102
c) Umfang der Informationserteilung im Wege der Rechnungslegung102
d) Einfach-rechtliche Ausgestaltungen der Unterrichtungspflicht103
4. Die Rechnungsprüfung105
a) Exekutive Informationsfunktion gegenüber der Legislative106
aa) Anwendung der juristischen Auslegungskriterien107
bb) Stellungnahme109
cc) Ergebnis110
b) Zeitliche Ausgestaltung der Rechnungsprüfung110
c) Umfang der Information des Parlaments durch den Rechnungshof111
d) Einfach-rechtliche Ausgestaltungen der Unterrichtungspflicht112
aa) Gegenständliche Reichweite, §§ 91 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BHO, 92, 95 Abs. 1 und 104 BHO/LHO112
bb) Geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten, § 10a BHO/LHO113
5. Zusammenhang zwischen Parlamentsaufgaben und Informationsbefugnis115
V. Die Unterrichtungspflicht im Verteidigungsfalle nach Art. 115f Abs. 2 Fall 1 GG117
1. Zeitliche Ausgestaltung der Unterrichtungspflicht117
2. Umfang der Parlamentsinformation nach Art. 115f Abs. 2 Fall 1 GG117
3. Zusammenhang zwischen Parlamentsaufgaben und Informationsbefugnis118
VI. Die Sondervorschriften der Art. 53 S. 1 Fall 2 und S. 3 Art. 53a Abs. 2 S. 1 GG119
1. Das Zitierrecht des Bundesrates nach Art. 53 S. 1 Fall 2 GG119
2. Die Unterrichtungspflicht der Regierung gegenüber dem Bundesrat über die Führung der Geschäfte nach Art. 53 S. 3 GG120
a) Die Verpflichtung zum „auf dem Laufenden zu halten“120
b) Das Merkmal „über Führung der Geschäfte“120
c) Einfach-rechtliche Ausgestaltungen121
d) Sicherstellung verfassungsrechtlicher Aufgaben durch Information121
3. Die Unterrichtungspflicht der Regierung gegenüber dem Gemeinsamen Ausschuss in Verteidigungssachen gemäß Art. 53a Abs. 2 S. 1 GG122
a) Der Begriff der „Planungen“123
b) Der Regelungszweck des Art. 53a Abs. 2 S. 2 GG123
c) Zusammenhang zwischen verfassungsrechtlicher Aufgabe und Information123
§ 6 Die parlamentarischen Selbstinformationsrechte124
I. Die Informationsrechte des Parlaments vermittels des Untersuchungsausschusses124
1. Informationsfunktion des parlamentarischen Untersuchungsrechts125
2. Umfang der parlamentarischen Untersuchungsinformationsrechte127
a) Öffentliches Untersuchungsinteresse127
b) Normative Verankerung in Art. 41 Abs. 2 S. 2 Verf128
c) Verfassungsrechtliche Einbeziehung von Privatrechtssubjekten129
aa) Klarstellende Funktion der Art. 44 Abs. 2 S. 2 GG, Art. 41 Abs. 3 Verf129
bb) Kontext des grundrechtlichen Schutzes der Privatsphäre130
3. Einfach-gesetzliche Ausgestaltungsvorschriften130
a) Die Untersuchungsausschussgesetze131
b) Die Modalitäten der Beweiserhebung131
c) Das Erfordernis eines öffentlichen Untersuchungsinteresses132
aa) Das öffentliche Untersuchungsinteresse i.S.v. §§ 18 Abs. 1, 19 PUAG132
bb) Das öffentliche Untersuchungsinteresse i.S.v. §§ 1, 14 Abs. 1 UAG134
4. Zusammenhang zwischen Aufgabe und Informationsbefugnis134
II. Die Informationsrechte des Parlaments vermittels des Verteidigungsausschusses nach Art. 45a Abs. 2 S. 1 GG135
III. Die Informationsrechte des Parlaments vermittels des Hauptausschusses nach Art. 40 S. 4 Verf135
IV. Die Informationsrechte des Parlaments vermittels des Petitionsausschusses136
1. Parlamentsinformationsfunktion der Petitionsinformationsrechte136
a) Primärzweck des Petitionsrechts136
b) Keine Reduktion auf Rechtsschutzfunktion137
2. Die Petitionsinformationsrechte nach Art. 41a Verf und ihre Ausgestaltungen139
a) Die einzelnen Beweiserhebungsrechte139
b) Das Fragerecht des Petitionsausschusses nach Art. 41a Abs. 2 S. 1 Alt. 1 Verf140
c) Verfassungsrechtliche Vorgaben hinsichtlich Zeitpunkt und Umfang140
aa) Jederzeitigkeit des Zutrittsrechts141
bb) Umfassendheit von Auskunftserteilung und Aktenvorlage141
cc) Verfassungsrechtliche Einbeziehung von Privatrechtssubjekten142
d) Einfach-gesetzliche Ausgestaltungsvorschriften143
3. Die Petitionsinformationsrechte nach Art. 17, Art. 45c GG und ihre Ausgestaltungen143
a) Art. 17, Art. 45c GG als Grundlage des Petitionsinformationsrechts144
b) Einfach-rechtliche Ausgestaltungsvorschriften144
aa) Die Informationsbefugnisse des Bundestags-Petitionsausschusses145
bb) Umfang der Informationsrechte des Bundestages-Petitionsausschusses146
(1) Einbeziehung von Privatrechtssubjekten146
(2) Zwingende Gründe der Geheimhaltung147
4. Rückschlüsse auf einen Strukturzusammenhang148
3. Kapitel: Existenz und Inhalt eines allgemeinen verfassungsrechtlichen Parlamentsinformationsanspruchs149
§ 7 Verfassungsrechtliche Struktur der Parlamentsinformationsrechte149
I. „Implied-powers“-Vermutung des Parlamentsinformationsrechts149
II. „Drei-Stufen-Theorie“ des Parlamentsinformationsrechts150
III. Rückschlüsse auf die erste Stufe der Parlamentsinformation152
IV. Abstrahierung der bisherigen Erkenntnisse zur Parlamentsinformation von den verfassungsrechtlichen Spezialvorschriften152
V. Übergreifende Erkenntnisse im Hinblick auf Umfang und Zeitpunkt154
1. Umfassendheit als Leitbild parlamentarischer Information154
2. Kein genereller Ausschluss von Privatrechtssubjekten155
3. Verfassungsrechtliche Differenzierungen hinsichtlich des Zeitpunktes155
VI. Zusammenfassende Erkenntnisse und Thesen zur Parlamentsinformation155
§ 8 Verfassungsdogmatische Herleitung eines allgemeinen Informationsanspruchs157
I. Zum Stand der verfassungsrechtlichen Diskussion158
1. Konkretisierungsthese: Parlamentarisches Zitierrecht, Art. 43 Abs. 2 S. 1 GG, Art. 45 Abs. 2 Verf158
2. Statusthese: Abgeordnetenstatus159
a) Überblick über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts159
b) Die Fortentwicklung durch das verfassungsrechtliche Schrifttum161
c) Die zustimmenden Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte162
3. Kompetenzthese: Parlamentarische Kompetenzen164
II. Bewertung165
1. Die Schwächen der Konkretisierungsthese165
2. Die Kritik an der Statusthese168
3. Die Einwände gegen die Kompetenzthese170
III. Vorzugswürdiger dogmatischer Ansatz173
1. Die traditionelle Idee der Gewaltenteilung173
2. Kooperationspflichten als Wesensmerkmal klassischer gewaltenteiliger Systeme175
3. Verdichtung zu Informationspflichten im parlamentarischen Regierungssystem178
a) Die parlamentarischen Regierungssysteme des Grundgesetzes und der Landesverfassung178
b) Auswirkungen auf die Kooperationspflichten aus dem Gewaltenteilungsprinzip180
c) Aufgabenbezogene Informationspflicht als kooperative Grundpflicht181
d) Träger und Adressaten des allgemeinen Parlamentsinformationsanspruchs183
IV. Ergebnis184
§ 9 Inhaltliche Ausgestaltung des Parlamentsinformationsanspruchs186
I. Gegenständliche Reichweite des parlamentarischen Informationsanspruchs186
1. Bisheriger Meinungsstand in Rechtsprechung und verfassungsrechtlichem Schrifttum187
2. Die Staatsaufsichtsthese des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 26. Juli 2006188
3. Die vorzugswürdige teleologisch-akzessorietätsorientierte Bestimmung190
4. Staatsgewalt als Gegenstand kontrollbezogener Information193
a) Die Reichweite des Begriffs der Staatsgewalt194
aa) Begriffsbestimmung194
bb) Unmittelbare Staatsverwaltung als Gegenstand von Staatsgewalt194
cc) Private Handlungs- oder Rechtsformen als Gegenstand von Staatsgewalt195
(1) Publizistische Privatrechtsvereinigungen195
(2) Gemischtwirtschaftliche Unternehmen196
dd) Ergebnis197
b) Öffentliche und private Geheimhaltungsinteressen198
aa) Staatsgeheimnisse198
bb) Grundrechtspositionen privater Dritter200
(1) Möglicherweise betroffene Grundrechte200
(2) Relevanz bei publizistischen Privatrechtsvereinigungen bzw. Eigengesellschaften201
(3) Relevanz bei gemischtwirtschaftlichen Unternehmen202
(4) Ergebnis204
cc) Gesellschaftsrechtliche Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Parlamentsinformation205
(1) Die Verschwiegenheitspflichten nach dem AktG und dem GmbHG205
(a) Die gesellschaftsrechtliche Grundkonzeption205
(b) Die Sondervorschriften der §§ 394, 395 AktG206
(2) Beurteilung anhand der parlamentsinformationsrechtlichen Vorgaben208
(a) Der Parlamentsinformationsanspruch als Ausnahme i.S.v. §§ 394, 395 AktG208
(b) Die Lösungswege für die aufsichtsratslose GmbH210
(aa) Die gesellschaftsrechtliche Lösung211
(bb) Die öffentlichrechtliche Lösung212
(3) Ergebnis213
dd) Sonderfall: Parlamentarische Selbstinformationsrechte214
c) Ausblick: Parlamentsinformation über staatliche Subventionen und Vergabeentscheidungen215
5. Informationsbeschaffungs- und Meinungsbildungspflicht der Regierung?216
6. Die Grenzen des parlamentarischen Informationsanspruchs218
a) Missbrauch des parlamentarischen Informationsanspruchs219
b) Funktionsfähigkeits- und Eigenverantwortlichkeitsbereich der Regierung219
aa) Zusammenfassende Systematisierung der Kernbereichsdiskussion219
bb) Die Kritik am Kernbereichsbegriff221
cc) Funktionell-variable Grenzziehung223
dd) Grundsätzlicher Einredecharakter224
ee) Begründungspflicht der Informationsverweigerung224
II. Entstehungszeitpunkt der Informationspflicht225
III. Materielle Anforderungen an die Informationserteilung226
IV. Ergebnis227
§ 10 Übertragbarkeit der Grundsätze zur Parlamentsinformation auf die kommunale Ebene229
I. Grundzüge der Verwaltungsorganisation auf kommunaler Ebene230
II. Übertragbarkeit der Drei-Stufen-Theorie des Parlamentsinformationsrechts und aufgabenbezogener Informationsanspruch des Rates233
III. Sparkassen, geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten sowie Sachverhalte mit privater Beteiligung235
IV. Ergebnis237
4. Kapitel: Vorhandene Regelungen im Spiegel des verfassungsrechtlichen Parlamentsinformationsanspruchs239
§ 11 Einfach-gesetzliche Parlamentsinformationsregelungen239
I. Erscheinungsformen einfach-gesetzlicher Parlamentsinformationsregelungen239
1. Allgemein anerkannte Formen einfach-gesetzlicher Informationsregelungen239
2. Das bayerische Parlamentsinformationsgesetz240
3. Die §§ 2 und 3 des nordrhein-westfälischen ADV-Organisationsgesetzes242
II. Verfassungsrechtliche Bewertung244
1. Die ausdrücklichen verfassungsrechtlichen Ausgestaltungsaufträge244
2. Die einfach-gesetzlichen Ausgestaltungen247
III. Ergebnis249
§ 12 Die Parlamentsinformation auf Grund von „Vereinbarungen“ zwischen Parlament und Regierung250
I. Erscheinungsformen von „Vereinbarungen“ über die Parlamentsinformation251
1. Das rheinland-pfälzische Grundmodell252
2. Die Vereinbarungen in Bayern und Sachsen-Anhalt253
3. Der nordrhein-westfälische Vereinbarungsentwurf254
II. Rechtsnatur, Rechtswirkung und verfassungsrechtliche Zulässigkeit255
1. Wortlaut-Auslegung256
2. Systematische Auslegung257
a) Verwaltungsrechtliche Rechtsgeschäfte257
b) Verfassungsrechtliche Verträge258
c) Interinstitutionelle Vereinbarungen im Europarecht259
d) Zwischenergebnis261
3. Entstehungsgeschichtliche Auslegung261
4. Teleologische Auslegung262
5. Stellungnahme263
III. Verfassungsrechtliche Beurteilung der bisherigen Vereinbarungen264
IV. Ergebnis265
§ 13 Geschäftsordnungsrechtliche Parlamentsinformationsregelungen267
I. Die geschäftsordnungsrechtlichen Parlamentsinformationsregelungen267
1. Große Anfragen268
2. Kleine Anfragen270
3. Allgemeine Einzelfragen273
a) Mündliche Anfragen zur Beantwortung in der Fragestunde, § 90 Abs. 1 GO LT274
b) Einzelfragen zur mündlichen oder schriftlichen Beantwortung, § 105 GO BT275
4. Aktuelle Stunde276
5. Befragungen der Bundesregierung279
6. Auskunftsbegehren von Ausschüssen und Enquête-Kommissionen280
a) Bundestags-Ausschüsse280
b) Landtags-Ausschüsse282
7. Unterrichtungen des Bundestages283
8. Akteneinsicht einzelner Abgeordneter283
II. Rechtsnatur und Rechtswirkung283
1. Parlamentsautonomie284
2. Rechtsnatur285
a) Verwaltungsvorschriften285
b) Rechtsverordnungen286
c) Autonome Satzungen287
d) Rechtsquellen sui generis288
e) Zwischenergebnis289
3. Rechtsverbindlichkeit im Interorganverhältnis289
III. Verfassungsrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen292
1. Verfassungsrechtliche Ausgestaltungsaufträge292
2. Geschäftsordnungsrechtliche Ausgestaltungsregelungen292
IV. Ergebnis294
§ 14 Parlamentsinformation im Wege schlichter Parlamentsbeschlüsse295
I. Der Begriff des schlichten Parlamentsbeschlusses296
II. Erscheinungsformen schlichter Parlamentsinformationsbeschlüsse297
III. Berichtersuchen als zulässiger Beschlussgegenstand298
1. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit schlichter Parlamentsbeschlüsse299
2. Geschäftsordnungsrechtliche Zulässigkeit von Berichtsbeschlüssen300
IV. Rechtsverbindlichkeit301
V. Ergebnis303
§ 15 Zusammenfassung der Ergebnisse und Schlussbetrachtungen304
I.305
II.306
III.308
IV.311
V.313
Literaturverzeichnis315
Sachwortverzeichnis332

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