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Perspektiven einer privaten Kindertageseinrichtung vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs nach § 24 II SGB VIII

AutorLinda Blankenstein
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2013
Seitenanzahl84 Seiten
ISBN9783656403913
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis29,99 EUR
Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Gesundheit - Pflegewissenschaft - Pflegemanagement, Note: 1,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Fehlende Krippenplätze, gute Kinderbetreuung, Frühförderung, Kita-Ausbau und vor allem der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung für Kinder unter drei Jahren ab August 2013 - so lauten die Schlagwörter, welche nahezu täglich in der Presse zu finden sind. Schlagwörter, die vor allem durch den 'PISA-Schock' im Jahr 2002 ins Rollen gebracht wurden. Doch bereits Jahrzehnte, wenn nicht sogar Jahrhunderte zuvor, schrien Experten nach Bildungsreformen, die bei den Jüngsten beginnen sollten. Mit der Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes im Dezember 2008, dem Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Tagespflege, scheint ein entscheidender Schritt zur Erreichung von Bildungsqualität in Deutschland getan zu sein. Im Trägerdschungel zwischen öffentlichen, freien und konfessionellen Einrichtungen werden private Kindertageseinrichtungen nicht in die Debatte eingebunden. Ihr Beitrag zur Bedarfsdeckung und primär die Zukunfts-perspektiven einer privaten Kindertageseinrichtung im Hinblick auf die Einführung des Rechtsanspruches sollen näher beleuchtet werden. Die Erläuterungen der gesetzlichen Zusammenhänge geben zudem grundlegend Aufschluss über die Komplexität der Förderbedingungen von Kindertageseinrichtungen und im Speziellen über die Fördermöglichkeiten privater Einrichtungen. ? Neben dem Rechtsanspruch aus dem achten Sozialgesetzbuch (im Weiteren kurz: SGB VIII) werden anschließend weitere relevante Paragraphen, Vereinbarungen und Gesetzte erläutert. Im dritten Kapitel wird eine Situationsanalyse zum derzeitigen Ausbaustand der Betreuungsplätze vorgenommen. Diese wird durch geeignete Zahlen und Statistiken untermauert. Im Vordergrund stehen dabei die Analysen der Bundesrepublik im Verhältnis zum Land Nordrhein-Westfalen. Nachfolgend wird ein Gründungskonzept für eine private Kindertageseinrichtung seitens der Autorin entwickelt und veranschaulicht. Die Ergebnisse fließen dann in die konkrete Liquiditätsplanung mit ein. Im fünften Kapitel werden die Perspektiven einer privaten Kindertageseinrichtung beleuchtet. Zudem erfolgt die Ausarbeitung von Hypothesen, welche die Erfolgsaussichten einer privaten Kindertageseinrichtung nach Einführung des Rechtsanspruches aufzeigen. In der Abschlussbetrachtung wird evaluiert, ob die Gründung einer privaten Kindertageseinrichtung aus wirtschaftlicher Sicht lukrativ ist und inwieweit diese Form der Kinderbe-treuung einen Beitrag zur Erfüllung des Rechtsanspruches leistet.

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Leseprobe

3. Aktuelle Situation der Kindertagesbetreuung


 

Schwerpunkt dieses Kapitels bilden Zahlen und Statistiken, welche die zuvor dargestellten Überlegungen und Hintergründe zum Rechtsanspruch verdeutlichen. Dabei wird zum Themenbereich der Betreuung unter Dreijähriger der derzeitige Stand analysiert, um nachfolgend den Bedarf für 2013 aufzuzeigen. Die nachfolgenden Daten und Informationen beruhen im Wesentlichen auf einer Herausgabe des DJI zu verschiedenen Bedarfsszenarien für unter Dreijährige und ihren Berechnungsgrundlagen (vgl. Rauschenbach, Riedel, & Schilling, 2007).

 

3.1 Bedarfsanalyse


 

Das Bundesministerium plant, 2013 ein Angebot von 750.000 Betreuungsplätzen für unter Dreijährige bereitzustellen. Zugleich ist die Rede von Betreuungsplätzen für 35 Prozent der unter Dreijährigen. Diese Zahlen sind nicht unmittelbar aus dem Gesetzestext zu entnehmen. Im Rahmen des TAG war bisher beziehungsweise aktuell immer die Rede von einem bedarfsgerechten Angebot, wonach den Eltern, unter bestimmten Voraussetzungen, Betreuungsplätze für unter Dreijährige zur Verfügung gestellt werden sollen (vgl. Kapitel 2.1). Die Politik setzte dazu eine Größe von 17 Prozent für die westlichen Bundesländer an, was einem zusätzlichen Bedarf von 230.000 Plätzen bis 2010 entsprach. Kritisiert wurde die Definition von Bedarf, welche sich nicht an den wirklichen Wünschen der Eltern orientierte. Richtet man sich nach dem Wunsch der Eltern bezüglich des Betreuungsangebotes, können zwei Methoden zu dessen Ermittlung herangezogen werden. Erstens die Bedarfsberechnung auf Grundlage von Realerfahrungen und zweitens eine nachfrageorientierte Ermittlung.

 

Damit die Bedarfsanalyse nach Realerfahrungen gelingt, muss diese an einem Ort untersucht werden, der den Eltern das Recht auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige einräumt. Diese Situation ist in Sachsen-Anhalt gegeben, hier besteht der Anspruch auf einen Betreuungsplatz von Geburt an.

 

Die Sachverständigenkommission des 12. Kinder- und Jugendberichts bediente sich dieser Tatsache und ermittelte drei Ausbau-Szenarien, die auf den Betreuungszahlen des Jahres 2002 aufbauen (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2005).

 

Das Maximum-Szenario zeigt einen Bedarf von durchschnittlich 42 Prozent auf, welcher allerdings auch die Kinder unter einem Jahr einbezieht. Die 42 Prozent, bezogen auf die gesamte Kinderzahl des jeweiligen Alters, setzen sich wie folgt zusammen: Fünf Prozent entfallen auf alle Kinder unter einem Jahr, 50 Prozent auf die Einjährigen und 70 Prozent auf die Zweijährigen. Hätte die Regierung diese Zahlen als Grundlage für die Bedarfsermittlung gewählt, so hätten bundesweit bereits 2010 645.000 zusätzliche U3-Plätze vorhanden sein müssen. Rechnet man die fünf Prozent der unter Einjährigen heraus, denen ab kommendem Jahr kein voraussetzungsloser Anspruch zusteht, erreicht man einen Gesamtbedarf von 40 Prozent. Das Minimum- und das Mittlere-Szenario ergeben sich aus künstlich herbeigeführten Annahmen und finden an dieser Stelle daher keine weitere Erwähnung.

 

Neben den Szenarien des Kinder- und Jugendberichtes erstellten die SPD-Bundestagsfraktion und der SPD-Parteivorstand Anfang 2007 eine Hochrechnung des Betreuungsbedarfs. Im Gegensatz zur obigen Berechnung konnten in diesem Exempel bereits aktuellere Zahlen auf Grundlage der Kinder- und Jugendhilfestatistik eingebunden werden. Demnach ergeben sich Bedarfe von 57 Prozent für die Einjährigen und 85 Prozent für die Zweijährigen. Die unter Einjährigen werden in diesem Szenario nicht bedacht, was auch der Titel des Papieres „Gute Betreuung ab eins“ zeigt. Insgesamt ergibt sich somit ein Spitzenbedarf von 50,2 Prozent. Setzt man diesen Wert in Relation zu den tatsächlichen Anmeldzahlen in Kindertageseinrichtungen, können je nach Region nachfragebedingte Abweichungen nach unten auftreten.

 

Die nachfrageorientierte Ermittlung des Bedarfs ergibt sich aus den Betreuungswünschen der Eltern. Vorteil dieser Methode ist, dass durch die Befragung der reale Bedarf gezeigt wird, welcher durchaus vom angenommenen Bedarf abweichen kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Eltern ihre Kinder von den Großeltern betreuen lassen statt einen Platz in der Tageseinrichtung in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen der Kinderbetreuungsstudie des DJI wurden repräsentativ 8.000 Eltern nach ihren derzeitigen Betreuungswünschen gefragt. Durchschnittlich wünschen sich demnach bundesweit 41 Prozent eine außerfamiliäre Betreuung. Dennoch kann diese Zahl von den späteren Anmeldungen aus unterschiedlichen Gründen abweichen. Zu nennen sind hier unter anderem die Unzufriedenheit mit der Qualität der Betreuung oder die hohen Kosten. Schätzungen gehen daher davon aus, dass lediglich 86 Prozent ihren angegebenen Wunsch realisieren. Somit errechnet sich ein tatsächlicher Bedarf von 35 Prozent für Kinder unter drei Jahren. Unter Berücksichtigung der Geburtenrate und den erfragten Betreuungswünschen des DJI plant das Familienministerium somit einen Bedarf von 750.000 Plätzen. Erhebungen prognostizieren für das Bundesland Nordrhein-Westfalen einen Prozentsatz von 32 Prozent, der für die erwarteten umgesetzten Betreuungswünsche steht. Daraus errechnet sich eine Bedarfsquote von knapp 144.000 U3-Plätzen in Abhängigkeit zu einer erwarteten Kinderzahl unter Dreijähriger von 447.200.

 

Die folgende Tabelle verdeutlicht die getroffenen Aussagen und zeigt zudem eine Unterteilung des Platzbedarfs auf die Bundesländer. Die farblichen Markierungen wurden durch die Autorin gezielt vorgenommen, um die Zahlen für Deutschland und im Speziellen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen hervorzuheben. Abweichungen zwischen der unten errechneten Zahl von 739.943 und den angesetzten 750.000 ergeben sich aus den Gegebenheiten der Stichprobenuntersuchung (vgl. Anmerkung 3 unter der Tabelle).

 

Tabelle 1: Betreuungswünsche in den ersten drei Lebensjahren und darausresultierender Platzbedarf im Jahr 2013 nach Bundesländern

 

 

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an: Rauschenbach, T., Riedel, B., & Schilling, M. (30. April 2007). Der Streit um die Zahlen - Bedarfsszenarien für unter Dreijährige und ihre Berechnungsgrundlagen, S.8 (Hervorhebung durch Verfasserin)

 

3.2 Ausbaustand und dynamische Entwicklung


 

Die folgende Tabelle zeigt den Stand der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren im März 2011. Zu den Zahlen dieser Tabelle ist anzumerken, dass sie keine Doppelungen berücksichtigen. Rund 2.600 Kinder, die sowohl in einer Tageseinrichtung als auch in Tagespflege betreut werden, sind nur ein Mal erfasst. Im Vergleich zur Pressmitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 8. November 2011 ergibt sich somit eine Differenz in der Gesamtzahl als auch in der Betreuungsquote. Dort ist die Rede von rund 517 000 Kindern unter 3 Jahren in Kindertagesbetreuung, was einer Betreuungsquote von 25,4 % entspricht (vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2011:6; Statistisches Bundesamt, 2011).

 

Tabelle 2: Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung (Stand: März 2011)

 

 

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an: Statistische Ämter des Bundes und der Länder. (Dezember 2011). Kindertagesbetreuung regional 2011. Ein Vergleich aller 412 Kreise in Deutschland, S. 7

 

Wiederholungen der DJI-Betreuungsstudie zeigen eine aktuelle Elternbedarfsquote von 39 Prozent. Daraus errechnet sich eine neue Zielgröße von 765.000 Betreuungslätzen. Allerdings stellte der dritte Zwischenbericht zur Evaluation des KiföG für das Berichtsjahr 2011 fest, dass die veranschlagte Platzzahl von 750.000 Betreuungsmöglichkeiten aufgrund des demografischen Wandels mittlerweile einem Prozentsatz von 38 im Jahr 2013 entspricht (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2011). Anhand der folgenden Grafik wird der derzeitige Stand der Betreuung in Deutschland, in Bezug auf die Prognose des Betreuungsbedarfs von 2006 ersichtlich. Zudem kann die Ausbaudynamik der Betreuungsplätze nachvollzogen werden. Die Trendlinie zeigt dabei deutlich, dass bei einem gleichbleibenden Ausbau von durchschnittlich 45.748 Plätzen pro Jahr die neue Zielgröße für 2013 deutlich verfehlt wird.

 

Geht man von den ursprünglich geplanten 750.000 Plätzen aus, werden selbst diese um rund 150.000 Plätze verpasst, was eine Betreuungsquote von 30,4 im Jahr 2013 bedeuten würde. Somit beläuft sich die Abweichung der vorhandenen Betreuungsplätze im Jahr 2013, gemessen an der Prognose des Betreuungsbedarfs aus dem Jahr 2011, auf 8,3 Prozent der hochgerechneten 1,9 Millionen U3-Kindern in Deutschland. Damit die geplanten Ziele realisiert werden können, bedarf es für 2012 und 2013 einer jährlichen Steigerung der Platzzahlen von 127.769 (279 Prozent).

 

Bei gleichbleibendem Ausbau einer Geburtenzahl, welcher den Prognosen entspricht, und bei einer stabilen Elternbedarfsquote wird der Platzbedarf erst in der zweiten Jahreshälfte 2016 gedeckt. Die Rechnungen stützen sich dabei auf die tatsächlichen Geburten sowie auf die Zahlen der 12. Bevölkerungsvorausberechnung (Variante 1-W1: Untergrenze der 'mittleren' Bevölkerung“). Zudem wurden Zahlen aus...

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