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Pflegestufenmanagement

Mit gezieltem Controlling zum geplanten Umsatz. Konkrete Tipps für mehr Umsatz. Praktische Lösungen für den Berufsalltag. Ideal zur internen Weiterbildung

AutorBirger Schlürmann
VerlagSchlütersche
Erscheinungsjahr2014
Seitenanzahl128 Seiten
ISBN9783842685864
FormatePUB
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis11,99 EUR
Dieses Buch führt den Leser fundiert und präzise zu einem praktischen Pflegestufenmix, der auch den aktuellen Pflegebedarf der Heimbewohner abbildet. So gelingt es jeder Pflegedienst- und/oder Wohnbereichsleitung, in wenigen Schritten ein nachhaltiges Pflegestufenmanagement aufzubauen. Gleichzeitig zeigt der Autor, wie sich Erlöse und Personal nach den Pflegestufen entwickeln. Praktische Checklisten und Musterformulare lassen sich sofort in die Praxis umsetzen. Mit diesem Buch lässt sich eigenständig ein einfaches, aber wirksames Pflegestufenmanagement installieren und betreiben.

Birger Schlürmann ist Pflegefachkraft und TQM-Auditor. Er verfügt über eine langjährige Praxis als Leiter von Einrichtungen und als freiberuflicher Berater im Bereich der Altenhilfe.

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Leseprobe

2 Kurzfristige Lösungen


Vertrödeln Sie keine Zeit damit, in unzähligen Qualitätszirkeln einen entsprechenden Prozess zu beschreiben und zu planen, wenn Sie noch kein geordnetes Pflegestufenmanagement haben. Legen Sie lieber sofort los. Kurzfristige Maßnahmen zeigen bereits nach wenigen Monaten spürbare Effekte.

2.1 Beherzigen Sie die Begutachtungsrichtlinien


Damit Sie sich bei den kurzfristigen Maßnahmen nicht verzetteln, sollten Sie die entsprechenden Inhalte der „Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches“ kennen. Dort wird beschrieben, welche Verrichtungen zur Bestimmung der Pflegestufe gezählt werden. Ferner sind für diese Verrichtungen Zeitkorridore hinterlegt.

Pflegerische Verrichtungen

Waschen, Duschen, Baden

Zahnpflege

Kämmen

Rasieren

Darm- und Blasenentleerung

Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung

Aufnahme der Nahrung

Selbstständiges Aufstehen und Zubettgehen

Umlagern

An- und Auskleiden Gehen, Stehen (Transfer) Treppensteigen

Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Darüber hinaus müssen Sie den nächtlichen Pflegebedarf erheben. Zusätzlich zu den Verrichtungen können Sie erschwerende Faktoren geltend machen, um Bewohner in eine höhere Pflegestufe einordnen zu lassen:

Körpergewicht über 80 kg

Kontrakturen/Einsteifung großer Gelenke/Fehlstellungen der Extremitäten

Hochgradige Spastik, z. B. bei Hemi- oder Paraparesen

Einschießende unkontrollierte Bewegungen

Eingeschränkte Belastbarkeit infolge schwerer kardiopulmonaler Dekompensation mit Orthopnoe und ausgeprägter zentraler und peripherer Zyanose sowie peripheren Ödemen

Erforderlichkeit der mechanischen Harnlösung oder der digitalen Enddarmentleerung

Schluckstörungen/Störungen der Mundmotorik, Atemstörungen

Abwehrverhalten/fehlende Kooperation mit Behinderung der Übernahme (z. B. bei geistigen Behinderungen/psychischen Erkrankungen)

Stark eingeschränkte Sinneswahrnehmung (Hören, Sehen) Starke therapieresistente Schmerzen

Pflegebehindernde räumliche Verhältnisse

zeitaufwendiger Hilfsmitteleinsatz (z. B. bei fahrbaren Liftern/Decken-, Wand-Liftern)

Verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen die aus medizinisch-pflegerischen Gründen regelmäßig und auf Dauer

untrennbarer Bestandteil der Hilfe bei den in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten Verrichtungen der Grundpflege sind oder

objektiv notwendig im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit diesen Verrichtungen vorgenommen werden müssen.

Zeitkorridore

Pflegestufe I

Mehr als 45 Minuten

Pflegestufe II

120 Minuten

Pflegestufe III

240 Minuten

 

Formen des Hilfebedarfs

Im Rahmen der pflegerischen Begutachtung wird zwischen folgenden Formen des Hilfebedarfes unterschieden:

Vollständige Übernahme

Teilweise Übernahme

Unterstützung

Beaufsichtigung und Anleitung

Diese Informationen geben Ihnen die Richtung vor, welche Verrichtungen bei den Bewohnern entscheidenden Einfluss auf die Pflegestufe haben.

Exkurs: § 87b

Neben der pflegerischen Begutachtung muss die Einrichtung auch immer jene Bewohner im Auge haben, die einen „erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung“ haben. In der Regel wird dies bei der Einstufungsbegutachtung überprüft. Intern können Sie ein eigenes Screening mit einer solchen Checkliste durchführen:

 

Nr.

Gegenstand

trifft zu

1

Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz)

2

Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen

3

Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen

4

Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation

5

Im situativen Kontext inadäquates Verhalten

6

Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen

7

Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung

8

Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben

9

Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus

10

Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren

11

Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen

12

Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten

13

Zeitlich überwiegende Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer thera-pieresistenten Depression.

Die Alltagskompetenz ist erheblich eingeschränkt, wenn der MDK-Gutachter oder die von der Pflegekasse beauftragten Gutachter bei dem Pflegebedürftigen wenigstens in zwei Bereichen, davon mindestens einmal aus einem der Bereiche 1 bis 9, dauerhafte und regelmäßige Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen feststellen.

Auch im Bereich der erheblich in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkten Heimbewohner liegt Potenzial, um eine adäquate Personalbesetzung anzustreben. Darüber hinaus besteht in diesem Bereich ebenso Umsatzpotenzial (siehe Kapitel 2.3).

2.2 Erheben Sie die pflegerischen Risiken


Sie sollten monatlich eine Statistik über die besonderen Pflegesituationen bei allen Bewohnern führen. Nach einer solchen Statistik fragt beispielsweise der MDK im Rahmen seiner Qualitätsprüfungen zu Beginn des Prüftages.5 Doch die Statistik hilft Ihnen nicht nur, die für die MDK-Qualitätsprüfung relevanten Prozesse im Blick zu haben. Vielmehr ist diese monatliche Erhebung nützlich, um das Pflegestufenmanagement in Ihrer Einrichtung zu forcieren. Der Grund ist einfach: Die Liste zur Erhebung besonderer Pflegesituationen weist auf viele für die Pflegestufe relevanten pflegerischen Verrichtungen hin. Damit eine 100%ige Deckung erfolgen kann, sollten Sie die MDK-Liste erweitern (siehe Tabelle 11).

 

Tabelle 11: Das monatliche Reporting

Pflegesituation

Anzahl

davon im Haus entstanden

Dekubitus

 

 

Kontrakturen

 

 

Chronische Wunden

 

 

Mangelernährung

 

 

Dehydratation

 

 

Dauerkatheter (DK)

 

 

Harnwegsinfekt

 

 

Chronische Schmerzen

 

 

Freiheitsentziehende...

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