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Planerhaltung im Städtebaurecht durch Gesetz und richterliche Rechtsfortbildung.

AutorHolger Steinwede
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2019
ReiheSchriften zum Öffentlichen Recht 937
Seitenanzahl275 Seiten
ISBN9783428512492
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis89,90 EUR
Die Aufstellung städtebaulicher Pläne ist regelmäßig sehr kostenintensiv und zeitaufwändig. Für die Gemeinden ist es unbefriedigend, wenn ihnen bei der Planung Fehler unterlaufen, die zur Nichtigkeitsfeststellung in Normenkontrollverfahren führen können. Lange Zeit hat die Rechtsprechung die Rechtmäßigkeitsanforderungen an städtebauliche Pläne immer weiter verschärft. Der Gesetzgeber ist dieser Entwicklung mit der Schaffung von Fehlerfolgenregelungen entgegengetreten. Mitte der 90er Jahre wurde von der Literatur ein Grundsatz der Planerhaltung im Bauplanungsrecht eingefordert. Ziel der Arbeit ist die Beantwortung der Frage, inwieweit Gesetzgebung und Rechtsprechung dazu beitragen bzw. beitragen können, die Fehleranfälligkeit entsprechender Pläne zu reduzieren. Dabei gelangt Holger Steinwede zu der Erkenntnis, dass das Verfassungsrecht nicht stets die Nichtigkeit fehlerhafter abstrakt-genereller Regelungen gebietet. Die Aufrechterhaltung solcher Normen kann mittels verschiedener Methoden erfolgen, zu denen auch ein Planerhaltungsgrundsatz gehören könnte. Das geltende Recht lässt die unmittelbare Begründung von Einzelfallentscheidungen mit seiner Hilfe jedoch nicht zu. Vielmehr bedarf der Grundsatz der Konkretisierung. Diese ist durch die Gesetzgebung in den §§ 214 ff. BauGB erfolgt, deren Entstehung, Systematik und Vereinbarkeit mit dem höherrangigen Recht dargestellt werden. Inwieweit die Rechtsprechung durch Auslegung, gesetzesimmanente und gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung den Grundsatz der Planerhaltung durch Einzelinstrumente konkretisiert hat, bildet den Schwerpunkt der Untersuchung.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis12
Abkürzungsverzeichnis21
Erstes Kapitel: Einleitung26
A. Die Problematik der Fehleranfälligkeit von Bebauungsplänen26
B. Gang der Untersuchung28
Zweites Kapitel: Der Grundsatz der Planerhaltung30
A. Anwendungsbereich und Relevanz des Grundsatzes der Planerhaltung30
I. Entwicklung des Begriffs der Planerhaltung30
II. Materien des Raumplanungsrechts31
III. Rechtsakte des Bauplanungsrechts36
IV. Fehlerfolgen von Rechtsvorschriften37
1. Nichtigkeitslehre37
2. Vernichtbarkeitslehre39
3. Relevanz des Meinungsstreits für die Untersuchung40
V. Verfassungsrechtliche Anknüpfungspunkte42
1. Aspekte für die Sanktionierung fehlerhafter Rechtsakte42
a) Sanktionsbedürftigkeit zur Verwirklichung des Rechtsstaatsprinzips43
b) Sanktionsbedürftigkeit zum Schutz der Grundrechte43
c) Sanktionsbedürftigkeit zur Verwirklichung des Demokratieprinzips44
2. Aspekte gegen die Sanktionierung fehlerhafter Rechtsakte45
a) Begrenzung der Sanktionsbedürftigkeit durch Gesetzgebungskompetenzen, Planungshoheit und Gestaltungsfreiheit45
aa) Freiheit der Rechtsformwahl46
bb) Freiheit der Entwicklung differenzierter Fehlerfolgensysteme48
b) Begrenzung der Sanktionsbedürftigkeit zur Verwirklichung des Rechtsstaatsprinzips49
c) Begrenzung der Sanktionsbedürftigkeit zur Verwirklichung der Grundrechte52
d) Begrenzung der Sanktionsbedürftigkeit zur Verwirklichung des Demokratieprinzips52
e) Begrenzung der Sanktionsbedürftigkeit zur Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips?53
3. Fazit54
VI. Methoden zur Reduzierung der Fehleranfälligkeit55
1. Normauslegung56
a) Einfache Gesetzesauslegung56
b) Berichtigende Auslegung56
c) Gesetzes-, bundesrechts- und verfassungskonforme Auslegung57
2. Fehlerbeseitigung58
3. Fehlerfolgen Voraussetzungen58
4. Fehlerfolgenbegrenzungen60
5. Insbesondere: Der Grundsatz der Planerhaltung61
B. Methodisch-dogmatische Begründung des Grundsatzes der Planerhaltung62
I. Ausgangspunkt: Nichtigkeitsdogma62
II. Gedanke der Rechtserhaltung in der Rechtsordnung63
III. Das „offene" Prinzip der Rechtserhaltung65
IV. Zulässigkeit der Entwicklung eines rechtssatzförmigen Prinzips im Bauplanungsrecht?66
1. Konkretisierung durch die Gesetzgebung67
a) Konkretisierung durch Schaffung eines allgemeinen Planerhaltungsgebots im Bauplanungsrecht67
b) Konkretisierung durch die Überschrift „Planerhaltung" vor den §§ 214 ff. BauGB68
c) Eigene Auffassung68
2. Konkretisierung durch Rechtsfortbildung74
a) Ansätze in der Rechtsprechung zur Existenz eines Planerhaltungsgrundsatzes74
b) Eigener Ansatz75
aa) Schwierigkeiten im Hinblick auf das Verständnis des Konkretisierungsbegriffs75
bb) Methodische Ansätze zur Entwicklung eines verbindlichen Planerhaltungsgrundsatzes76
(1) Auslegung76
(2) Gesetzesimmanente Rechtsfortbildung76
(3) Gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung79
cc) Ergebnis80
3. Ergebnis81
V. Aussagegehalt eines offenen Prinzips der Planerhaltung81
VI. Folgerungen für die weitere Untersuchung82
Drittes Kapitel: Planerhaltung im geltenden Städtebaurecht83
Erster Abschnitt Planerhaltung durch Gesetz83
A. Entwicklung der Fehlerfolgenregelungen im Städtebaurecht84
I. Novelle 1976 BBauG84
II. Beschleunigungsnovelle 197985
III. Baugesetzbuch86
IV. BauGB-Maßnahmengesetz86
V. Bauplanungs- und Zulassungsverordnung87
VI. Bau-und Raumordnungsgesetz 199887
VII. Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz88
B. Überblick über die einzelnen Vorschriften89
I. Die Unbeachtlichkeitsregelung des § 214 BauGB89
1. Verfahrens- und Formvorschriften (§ 214 Abs. 1 BauGB)89
2. Vorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung (§214 Abs. 1 a BauGB)91
3. Das Verhältnis zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan (§214 Abs. 2 BauGB)92
4. Die Abwägung (§ 214 Abs. 3 BauGB)92
II. Unbeachtlichkeit nach Fristablauf (§ 215 BauGB)93
III. Das ergänzende Verfahren (§ 215 a BauGB)94
IV. Aufgaben der Genehmigungsbehörden (§ 216 BauGB)95
V. Anwendbarkeit der Planerhaltungsvorschriften bei Regelungen i. S. d. § 9 Abs. 4 BauGB95
C. Vereinbarkeit der §§ 214 ff. BauGB mit dem höherrangigen Recht96
I. Vereinbarkeit der §§ 214 ff. BauGB mit dem Grundgesetz96
1. Vereinbarkeit mit dem Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG97
2. Vereinbarkeit mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG97
3. Vereinbarkeit mit Art. 14 Abs. 1 GG99
a) Verhältnismäßigkeit des § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB99
b) Verhältnismäßigkeit des § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB101
II. Vereinbarkeit der §§214 ff. BauGB mit den Vorgaben der UVP-Richtlinie106
1. § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB108
a) Verletzung der Vorschriften über die frühzeitige Bürgerbeteiligung108
b) Nichtbeteiligung einzelner berührter Träger öffentlicher Belange109
c) Unterbleiben eines Hinweises zur Frage der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung110
d) Verkennung der Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Vorschriften des vereinfachten Verfahrens112
2. § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 2. Hs. BauGB113
3. § 214 Abs. 1 a Nr. 1 BauGB116
4. § 214 Abs. 1 a Nr. 2 BauGB117
5. § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB119
6. § 215 Abs. 1 BauGB120
a) Begrenzung des Anwendungsbereichs des § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB durch gemeinschaftskonforme Auslegung121
b) Begrenzung des Anwendungsbereichs des § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB durch das Prinzip des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts122
c) Ergebnis125
III. Vereinbarkeit der §§ 214 ff. BauGB mit den Vorgaben der Plan-UP-Richtlinie126
Zweiter Abschnitt: Planerhaltung durch Rechtsfortbildung127
A. Planerhaltung durch Gesetzesauslegung127
I. Voraussetzungen und Grenzen der Auslegung127
II. Anwendungsfälle129
1. Verletzung von Ordnungsvorschriften129
a) Verletzung von Soll-Vorschriften131
aa) Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange und der Gemeinden nach § 3 Abs. 2 S. 3 BauGB131
bb) Fristverlängerung zur Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 S. 1 2. Hs. BauGB132
cc) Bereitstellung der Übersetzung des Umweltberichts nach § 4 a Abs. 2 S. 4 BauGB133
dd) Kennzeichnungspflichten für besondere Flächen nach §§5 Abs. 3, 9 Abs. 5 BauGB134
ee) Nachrichtliche Übernahmen in die Bauleitpläne nach §§5 Abs. 4 S. 1,9 Abs. 6 BauGB135
b) Vorliegen eines fehlerhaften Planaufstellungsbeschlusses i. S. d. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB136
c) Rechtsverletzungen im Rahmen des § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB137
d) Rechtsverletzungen im Rahmen des § 3 Abs. 2 S. 6 BauGB139
e) Unterbliebene frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 S. 1 BauGB141
f) Fehlen eines Hinweises nach § 215 Abs. 2 BauGB143
2. Planerhaltungsfreundliche Auslegung von Vorschriften des Baugesetzbuches144
a) Großzügige Auslegung der §§ 214 ff. BauGB144
aa) Unterbliebene Beteiligung des einzigen Trägers öffentlicher Belange144
bb) Fehlbeurteilung der Anforderungen an die Aufstellung selbständiger Bebauungspläne bzw. des Vorliegens dringender Gründe für die Aufstellung vorzeitiger Bebauungspläne146
cc) Anwendbarkeit des § 214 Abs. 2 Nr. 2 BauGB bei Vorliegen eines fehlerhaften Flächennutzungsplans149
dd) Verletzung von Vorschriften des Landesrechts151
ee) Reparatur fehlerhafter Flächennutzungspläne in „abgekürzten Verfahren"151
(1) Formelle Mängel eines Flächennutzungsplans153
(2) Materielle Mängel eines Flächennutzungsplans154
(3) Unterschiede in der Rechtsfolge155
(4) Methodische Rechtfertigung für das „abgekürzte Verfahren"157
(5) Fazit158
b) Fehlervermeidende Auslegung der Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für Bauleitpläne158
aa) Erfordernis einer erneuten Beschlussfassung über einen Bauleitplan nach der Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange158
bb) Beschränkung der maßgeblichen Abwägungsbelange nach § 1 Abs. 6 BauGB160
cc) Genauigkeit der Bezeichnung eines Bauleitplans bei der Bekanntmachung des Planbeschlusses bzw. der Plangenehmigung163
dd) Bedeutung der Bereithaltungspflicht nach § 10 Abs. 3 S. 2 1. Hs. BauGB166
3. Planerhaltungsfreundliche Behandlung von Bebauungsplänen170
a) Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten170
b) Gesetzeskonforme Auslegung von Bebauungsplänen173
aa) Hinreichende Bestimmtheit von Festsetzungen173
bb) Widerspruchsfreiheit von Festsetzungen178
III. Ergebnis180
B. Planerhaltung durch gesetzesimmanente Rechtsfortbildung180
I. Allgemeines180
II. Die Planerhaltungsvorschriften als abgeschlossenes System?181
1. Stimmen in der Literatur182
2. Eigene Auffassung182
a) Semantische Auslegung183
b) Systematische Auslegung185
c) Teleologische Auslegung186
III. Anwendungsfälle188
1. Teilnichtigkeit städtebaulicher Pläne188
a) Teilnichtigkeit von Bebauungsplänen188
aa) Problemstellung188
bb) Lösungsansätze in Rechtsprechung und Literatur188
(1) Isolierbarkeit der Fehlerwirkung189
(2) Teilbarkeit des Bebauungsplans189
(3) Vereinbarkeit mit dem mutmaßlichen Willen des Plangebers190
cc) Bewertung191
(1) Teilnichtigkeit als Konkretisierung eines Grundsatzes der Planerhaltung191
(2) Methodische Begründung der Teilnichtigkeit191
(a) Vorliegen einer Regelungslücke193
(b) Bestehen einer vergleichbaren Interessenlage193
(c) Ergebnis196
(3) Vereinbarkeit der Rechtsprechung mit den Vorgaben des § 44 Abs. 4 VwVfG196
b) Teilnichtigkeit von Flächennutzungsplänen197
aa) Problemstellung197
bb) Lösungsansätze in Rechtsprechung und Literatur198
cc) Bewertung199
(1) Vorliegen einer Regelungslücke199
(2) Bestehen einer vergleichbaren Interessenlage199
(a) Analoge Anwendung des § 44 Abs. 4 VwVfG199
(b) Analoge Anwendung des § 5 Abs. 1 S. 2 1. Hs. BauGB200
(3) Ergebnis202
c) Teilnichtigkeit sonstiger städtebaulicher Satzungen202
aa) Lösungsansätze in Rechtsprechung und Literatur202
bb) Eigene Auffassung204
2. Auswirkungen einer unterbliebenen Beteiligung der Bürger bzw. der Träger öffentlicher Belange bei Änderungen oder Ergänzungen von Bauleitplanentwürfen205
a) Unterbliebene Beteiligung der Bürger207
b) Unterbliebene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange210
3. Das Kriterium der Kausalität als ungeschriebene Fehlerfolgenvoraussetzung bei Verstößen gegen Verfahrens- und Formvorschriften211
a) Allgemeines211
b) Kausalitätsregelungen in den §§ 214 ff. BauGB213
c) Ansätze in Literatur und Rechtsprechung zum Bestehen ungeschriebener Kausalitätsregelungen im Städtebaurecht213
d) Bewertung215
4. Umdeutung fehlerhafter Bebauungspläne216
5. Aussagekraft formell fehlerhafter Flächennutzungspläne218
6. Anwendbarkeit des § 214 Abs. 2 Nr. 3 BauGB bei Verletzung des § 5 Abs. 1 S.2 l.Hs. BauGB221
IV Ergebnis223
C. Planerhaltung durch gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung224
I. Allgemeines224
II. Anwendungsfälle225
1. Unvereinbarkeit von Bebauungsplänen mit den Vorgaben des Baugesetzbuches225
a) Unvereinbarkeit von Rechtsvorschriften mit dem höherrangigen Recht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts225
aa) Entscheidungsvariante: Unvereinbarkeit225
bb) Fallgruppen226
cc) Rechtsfolgen der Unvereinbarkeit228
b) Kritik an dieser Rechtsprechung230
aa) Methodische Erwägungen230
bb) Dogmatische Erwägungen231
cc) Inhaltliche Kritik232
c) Übertragbarkeit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf das Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO233
aa) Auffassungen in der Literatur und Rechtsprechung der Fachgerichte233
bb) Eigene Auffassung235
(1) Subsidiarität der gesetzesübersteigenden Rechtsfortbildung236
(2) Vorliegen eines zwingenden Grundes237
(a) Gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit und kommunale Planungshoheit237
(b) Das offene Prinzip der Planerhaltung238
(c) Vermeidung eines noch „rechtswidrigeren" Zustands239
(3) Fazit241
2. Sonstige Anwendungsfälle241
Viertes Kapitel: Reformvorhaben242
A. Vorschläge der Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Planerhaltungsvorschriften242
I. Präklusion243
II. Normierung eines Grundsatzes der Planerhaltung243
III. Rechtmäßigkeitsvermutung243
IV. Reformierung des § 214 BauGB244
V. Frist für die Geltendmachung von Mängeln nach § 215 BauGB245
VI. Änderungen im Rahmen des § 215 a BauGB245
B. Bewertung der Vorschläge246
Fünftes Kapitel: Zusammenfassung der Arbeit in Thesen249
Anhang: Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) in der Fassung der Änderung durch die Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 (97/II/EG) (Auszüge)254
Literaturverzeichnis261
Sachregister273

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