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Präimplantationsdiagnostik, Stammzellforschung und therapeutisches Klonen: Status und Schutz des menschlichen Embryos vor den Herausforderungen der modernen Biomedizin.

Eine Untersuchung aus einfachgesetzlicher, verfassungsrechtlicher und internationaler Perspektive.

AutorMarion Weschka
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriftenreihe der Hochschule Speyer 206
Seitenanzahl441 Seiten
ISBN9783428532445
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis99,90 EUR
Die Regelung von Präimplantationsdiagnostik, Stammzellforschung und therapeutischem Klonen im Embryonenschutzgesetz und im Stammzellgesetz ist widersprüchlich, lückenhaft und unklar. Marion Weschka zeigt, dass es möglich ist, den Embryonenschutz in Deutschland einer stimmigen Lösung zuzuführen, die sich an der mit fortschreitender Entwicklung des Embryos zunehmenden Schutzbedürftigkeit orientiert. Kern der Arbeit ist die Frage nach dem verfassungsrechtlichen Status des menschlichen Embryos sowie eine Neukonstruktion des grundrechtlichen Embryonenschutzes. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass Embryonen keine Grundrechtsträger der Menschenwürde und des Rechts auf Leben sind und dass der Embryo in vitro lediglich durch die Menschenwürde als Gattungswürde geschützt wird. PID, Stammzellforschung und therapeutisches Klonen sind damit verfassungsgemäß und verstoßen, wie die Autorin abschließend feststellt, auch nicht gegen internationales Recht.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Einleitung20
1. Teil: Die Regelungen zum Embryonenschutz auf einfachgesetzlicher Ebene und der Umgang mit menschlichen Embryonen in der Praxis29
A. Präimplantationsdiagnostik, Stammzellforschung, therapeutisches Klonen und die Regelungen des Embryonenschutzgesetzes sowie des Stammzellgesetzes29
I. Präimplantationsdiagnostik und Embryonenschutzgesetz30
1. Verfahren der Präimplantationsdiagnostik30
2. Fallgruppen der PID31
a) Ungeeignetheit der PID für die Durchführung von Screenings in allen IvF-Fällen31
b) Hochrisikopaare als Zielgruppe für die PID32
c) Weitere denkbare Fallgruppen für die Anwendung der PID34
3. Die rechtliche Beurteilung der PID nach dem Embryonenschutzgesetz36
a) Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Nr. 2 ESchG durch die PID? – Der Zweck der künstlichen Befruchtung36
b) Verstoß gegen § 2 Abs. 1 ESchG durch die PID43
aa) Verstoß gegen § 2 Abs. 1 ESchG bei Durchführung der PID an totipotenten Zellen43
bb) Verstoß gegen § 2 Abs. 1 ESchG durch die Durchführung des Verfahrens der PID an pluripotenten Zellen?43
cc) Verstoß gegen § 2 Abs. 1 ESchG durch Abspaltung der pluripotenten Zelle für die PID aufgrund einer Gesamtbetrachtung?44
dd) Verstoß gegen § 2 Abs. 1 ESchG durch „Verwerfen“ des Restembryos bei pathologischem Befund?46
ee) Ergebnis zu § 2 Abs. 1 ESchG48
c) Verstoß gegen § 6 ESchG durch die PID49
d) Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Nr. 5 ESchG durch die IvF mit PID49
e) Zusammenfassende Beurteilung der PID nach dem Embryonenschutzgesetz50
II. Das Verbot des Klonens durch das Embryonenschutzgesetz51
1. Der Begriff des Klonens52
2. Verfahrensarten des Klonens53
a) Klonen durch Abspaltung von totipotenten Zellen und Embryonensplitting53
b) Klonen durch Zellkerntransfer in eine entkernte Eizelle54
3. Denkbare Zielsetzungen für die Anwendung von Klontechniken im Humanbereich: therapeutisches und reproduktives Klonen56
a) Zielsetzungen für das reproduktive Klonen57
b) Zielsetzungen für das therapeutische Klonen60
4. Rechtliche Beurteilung der Strafbarkeit des Klonens mittels Zellkerntransfers gemäß § 6 ESchG62
a) Das Tatbestandsmerkmal des menschlichen Embryos63
b) Das Tatbestandsmerkmal der gleichen Erbinformation64
aa) Das Problem der mitochondrialen DNA64
bb) Die Problematik zufälliger Mutationen65
c) Das Tatbestandsmerkmal der gleichen Erbinformation wie ein Verstorbener66
d) Ergebnis zur Strafbarkeit des Klonens mittels Zellkerntransfers gemäß § 6 ESchG68
5. Regelungslücken im Embryonenschutzgesetz68
a) Zellkerntransfer unter Manipulation der Erbinformation des somatischen Zellkerns68
b) Klonen mittels Zellkerntransfers auf eine tierische Eizelle70
III. Die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen und ihre einfachgesetzliche Beurteilung72
1. Embryonale Stammzellen und ihre Gewinnung72
2. Beurteilung der Stammzellforschung nach dem ESchG75
3. Zulässigkeit des Imports von im Ausland hergestellten Stammzellen nach dem Embryonenschutzgesetz79
4. Entstehungsgeschichte des Stammzellgesetzes und seine Auswirkung auf die Zulässigkeit des Imports von humanen embryonalen Stammzellen nach Deutschland und deren Verwendung83
a) Gesetzgebungsgeschichte83
b) Der Inhalt des Stammzellgesetzes vom 01. 07. 200286
aa) Zielsetzung des Stammzellgesetzes86
bb) Voraussetzungen für die ausnahmsweise Einfuhr und Verwendung embryonaler Stammzellen nach § 4 StZG87
(1) Embryonale Stammzelllinien88
(2) Stichtagsregelung89
(3) Beschränkung auf überzählige Embryonen und Ausschluss von PID-Embryonen92
(4) Unentgeltlichkeit93
(5) Übereinstimmung mit Embryonenschutzgesetz, Verzicht auf explizite Normierung eines Zustimmungserfordernisses der Eltern und Ordre-public-Vorbehalt93
cc) Wissenschaftlich begründete Darlegung hochrangiger Forschungsziele nach § 5 StZG94
dd) Genehmigungsverfahren für Import und Verwendung embryonaler Stammzellen95
ee) Festlegung der zuständigen Behörde96
ff) Einrichtung der Zentralen Ethik-Kommission für die Stammzellforschung96
gg) §§ 10 – 12 StZG: Datenschutz, öffentliches Register, Anzeigepflicht98
hh) Die Strafvorschrift des § 13 StZG in der Fassung von 200298
ii) § 14 und § 15 StZG: Bußgeldvorschriften und Berichtspflicht der Bundesregierung103
c) Zusammenfassende Kritik, Änderungsvorschläge und die Reform des Stammzellgesetzes im Jahr 2008103
B.Widersprüche im durch das Embryonenschutzgesetz festgelegten Schutzstandard für den Embryo in vitro im Vergleich zum Schutz des Embryos in vivo114
I. Straflosigkeit der Verwendung nidationshemmender Mittel114
II. Rechtfertigung des Schwangerschaftsabbruchs aufgrund medizinisch-sozialer Indikation gemäß § 218a Abs. 2 StGB117
III. Vergleich der PID mit dem Schwangerschaftsabbruch aufgrund medizinisch-sozialer Indikation119
IV. Auseinandersetzung mit der Argumentation der PID-Gegner120
V. Zulässigkeit der In-vitro-Fertilisation zur Erfüllung des Kinderwunsches122
VI. Selektiver Fetozid bei Mehrlingsschwangerschaften123
VII. Zulässigkeit der Selektion gemäß § 3 Satz 2 ESchG und Zulässigkeit der Embryonenselektion bei offensichtlich pathologischem Befund128
VIII. Durchbrechungen des Embryonenschutzes im Embryonenschutzgesetz selbst129
1. ,Tötungspflicht‘ für Klone129
2. Weitere ,Tötungspflichten‘132
3. Strafbarkeit der Übertragung des Embryos auf die Frau gegen ihren Willen133
IX. Zulässigkeit der Polkörperdiagnostik133
X. Schwangerschaftsabbruch innerhalb der 12-Wochen-Frist nach Pflichtberatung gemäß § 218a Abs. 1 StGB136
XI. Stufungen des strafrechtlichen Lebensschutzes141
XII. Zusammenfassende Kritik und gesetzgeberischer Handlungsbedarf als Konsequenz143
2. Teil: Der verfassungsrechtliche Status des menschlichen Embryos148
A. Zur Notwendigkeit der Bestimmung des verfassungsrechtlichen Status des menschlichen Embryos148
B. Grundrechtsträgerschaft des menschlichen Embryos?152
I. Grundrechtsträgerschaft des menschlichen Embryos aus der Verfassung selbst?152
1.Wortlautauslegung153
2. Teleologische und systematische Auslegung154
3. Historische Auslegung156
II. Grundrechtsträgerschaft des menschlichen Embryos aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schwangerschaftsabbruch?160
1. Die erste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Schwangerschaftsabbruch161
a) Exkurs zur Schutzpflichtendogmatik163
b) Auslegung der Schutzpflichtenkonstruktion des BVerfG in der ersten Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch165
c) Grundrechtsträgerstatus menschlicher Embryonen aus den weiteren Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in der ersten Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch?166
d) Widerspruch zwischen impliziter Erstreckung des Rechts auf Leben auf menschliche Embryonen und der vom BVerfG angeführten Argumentation bezüglich des Schwangerschaftsabbruchs169
e) Sondersituation der „Zweiheit in Einheit“?170
f) Zulässigkeit des Schwangerschaftsabbruchs trotz Grundrechtsträgerschaft des Embryos aus dem Gedanken des Notstandes?171
g) Ergebnis der Untersuchung der ersten Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zum Schwangerschaftsabbruch173
2. Die zweite Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Schwangerschaftsabbruch174
a) Lebensrecht und Menschenwürde für menschliche Embryonen bereits aus den Leitsätzen der Entscheidung174
b) Bestätigung von Lebensrecht und Menschenwürde menschlicher Embryonen in der Urteilsbegründung176
c) Widerspruch zwischen verfassungsrechtlichem Grundrechtsträgerstatus und den für das einfache Recht getroffenen Anordnungen177
d) Unvereinbarkeit der utilitaristischen Beratungsregelung mit der Grundrechtsträgereigenschaft menschlicher Embryonen178
e) Ergebnis: Kein Grundrechtsträgerstatus menschlicher Embryonen als Konsequenz aus dem Widerspruch180
III. Grundrechtsträgerschaft menschlicher Embryonen aus rechtsethischen Überlegungen?182
1. Die Embryonalentwicklung182
2. Anknüpfungspunkte für den Beginn des Lebensschutzes184
a) Verschmelzung von Ei- und Samenzelle185
b) Nidation186
c) Beginn der Hirntätigkeit187
d) Fähigkeit zur Schmerzempfindung188
e) Überlebensfähigkeit189
f) Geburt190
3. Argumentationsmuster zur Begründung eines absoluten Lebensschutzes menschlicher Embryonen bereits mit Kernverschmelzung191
a) Das Speziesargument192
b) Das Kontinuitätsargument194
c) Das Potenzialitätsargument197
d) Das Identitätsargument201
e) Ergebnis: Kein spezifischer subjektiver Grundrechtsschutz früher menschlicher Embryonen203
IV. Menschenwürdetheorien als Argumente gegen die Grundrechtsträgereigenschaft menschlicher Embryonen im Hinblick auf die Menschenwürde203
1. Historischer Kontext der grundgesetzlichen Verankerung der Menschenwürde203
2. Die Objektformel zur Feststellung einer Menschenwürdeverletzung205
3. Die Begründung der Menschenwürde nach den Leistungstheorien206
4. Die Begründung der Menschenwürde nach der Kommunikationstheorie207
5. Die Ensembletheorie der Menschenwürde210
6. Theorieunabhängige Einbeziehung aller geborenen Menschen in den Schutz der Menschenwürde, aber keine Erstreckung auf Embryonen in vitro211
7. Gründe für die unterschiedliche Behandlung von geborenen Menschen und Embryonen in vitro im Hinblick auf die Menschenwürde212
8. Einbeziehung des Embryos in vitro in die Menschenwürde durch die Wert- oder Mitgifttheorien?216
9. Ergebnis: Keine Erstreckung des subjektiven Grundrechtsschutzes auf Embryonen in vitro aus menschenwürdetheoretischen Gesichtspunkten217
C. Exkurs zur Frage der Verletzung der Menschenwürde beim reproduktiven Klonen217
I. Verletzung der Menschenwürde des Zellkernspenders?219
II. Verletzung der Menschenwürde des Klons?221
1. Würdeverstoß durch Verletzung eines Rechts auf Ungeplantheit bzw. auf Zufall?223
2. Würdeverstoß durch Verletzung eines Rechts auf Nichtwissen des eigenen Lebenslaufs?224
3. Würdeverstoß durch gesellschaftliche Diskriminierung des Klons als Mensch zweiter Klasse?226
4. Würdeverstoß durch Erzeugung des Klons zu außerhalb seiner selbst liegenden Zwecken?227
III. Das Problem des fehlenden Rechtsgutsträgers zum Zeitpunkt des Klonvorgangs228
IV. Zwischenergebnis: Kein Verstoß des reproduktiven Klonens gegen die Menschenwürde als Individualgrundrecht229
V. Kollektivgüterschutz durch die Menschenwürde231
1. Menschenwürde und Schutz des Menschenbildes aus philosophischer Perspektive231
2. Menschenwürde und Schutz des Menschenbildes aus juristischer Perspektive233
VI. Ergebnis: Forderung nach expliziter verfassungsrechtlicher Regelung bzw. nach Redlichkeit im Diskurs238
D. Menschenwürde, Recht auf Leben und Embryonenschutz: Versuche einer verfassungsrechtlichen Neukonstruktion239
I. Gestufter, entwicklungsabhängiger Würdeschutz menschlicher Embryonen nach Matthias Herdegen240
1. Keine Menschenwürde für Zellkerntransferklone in vitro243
2. Keine Menschenwürde für totipotente embryonale Zellen244
3. Geringe Menschenwürderelevanz der Präimplantationsdiagnostik244
4. Würdeverletzung durch Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken bzw. zur Stammzellgewinnung245
5. Zulässigkeit der Verwendung überzähliger Embryonen zu Forschungszwecken bzw. zur Stammzellgewinnung247
6. Zulässigkeit der Gewinnung und Verwendung von embryonalen Stammzellen aus überzähligen Embryonen oder Zellkerntransferklonen247
7. Stellungnahme248
II. Die „Brückenkonstruktion“ zur Rückerstreckung der Menschenwürdegarantie auf Embryonen bei Hans-Georg Dederer250
1. Ausgangspunkte der Argumentation – Normalfall: Menschenwürde ab Geburt250
2. Die Entwicklung des Embryos als Mensch ab Nidation als Brücke für die Rückerstreckung der Menschenwürde250
3. Keine Rückerstreckung der Menschenwürde auf den Embryo in vitro wegen bloßer Entwicklung zum Menschen251
4. Objektive Grundsatzentscheidung zum Schutz des menschlichen Lebens zugunsten des Embryos in vitro252
5. Gestufter Schutz – Zulässigkeit des therapeutischen Klonens252
6. Zulässigkeit der PID in Fällen der entsprechenden Zulässigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs253
7. Zulässigkeit der Stammzellforschung253
8. Zulässigkeit der Herstellung von Embryonen zur Stammzellgewinnung254
9. Zulässigkeit der Verwendung überzähliger Embryonen zur Stammzellgewinnung254
10. Stellungnahme254
III. Entkoppelung von Menschenwürde und Recht auf Leben der Embryonen nach Werner Heun256
1. Lebensrecht ab Individuation und Menschenwürde ab Ausbildung des Gehirns257
2. Konsequenz: Weder Menschenwürde noch Lebensrecht des Embryos in vitro257
3. Einschränkbarkeit der Forschungsfreiheit durch restriktive Regelungen zum Embryonenschutz258
4. Stellungnahme259
IV. Herleitung eines abgestuften vorgeburtlichen Lebensschutzkonzeptes aus der einfachgesetzlichen Ausgestaltung nach Horst Dreier259
V. Die Rede der Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries zu Fragen des verfassungsrechtlichen Embryonenschutzes263
VI. Abgestufter Embryonenschutz im Hinblick auf die Menschenwürde und das Recht auf Leben nach Bernhard Schlink, Friedhelm Hufen und Bernhard Losch264
1. Abgestufter Menschenwürde- und Lebensschutz für Embryonen nach Bernhard Schlink264
2. Abgestufte Menschenwürde und abgestuftes Recht auf Leben nach Friedhelm Hufen265
3. Abgestufter Menschenwürde- und Lebensschutz für Embryonen nach Bernhard Losch267
4. Stellungnahme268
VII. Abgestuftes Lebensrecht, aber volle Menschenwürde für Embryonen nach Ute Sacksofsky270
VIII. Grundrechtsanwartschaft für werdendes Leben nach Michael Kloepfer274
IX. Keine Menschenwürde, aber Recht auf Leben des Embryos in vitro nach Edzard Schmidt-Jortzig277
X. Embryonenschutz durch rein objektiv-rechtliche Ausstrahlungswirkung der Menschenwürde und des Rechts auf Leben nach Monika Frommel279
XI. Schlussfolgerungen aus der Untersuchung der Literaturneukonstruktionen: Grundsätze für ein stimmiges verfassungsrechtliches Embryonenschutzkonzept281
XII. Menschenwürde und Recht auf Leben menschlicher Embryonen – Versuch einer Neukonstruktion284
3. Teil: Präimplantationsdiagnostik, Stammzellforschung und therapeutisches Klonen sowie die Frage nach Status und Schutz des menschlichen Embryos nach europäischem und internationalem Recht292
A. Einleitung292
B. Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarats293
I. Allgemeines zur Europäischen Menschenrechtskonvention293
II. Erstreckung des Rechts auf Leben nach Art. 2 EMRK auf den menschlichen Embryo nach der Rechtsprechung der Europäischen Menschenrechtskommission und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte?294
1. X v. Norway und X v. Austria295
2. Brüggemann and Scheuten v. Federal Republic of Germany296
3. X v. United Kingdom298
4. H v. Norway300
5. Open Door and Dublin Well Woman v. Ireland302
6. Boso v. Italy303
7. Vo v. France304
8. Evans v. The United Kingdom308
9. Ergebnis: Kein über das nationale Recht hinausgehender Schutz von Embryonen durch die EMRK310
C. Die Biomedizinkonvention des Europarates und das Zusatzprotokoll zum Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen311
I. Entstehung und Struktur der Biomedizinkonvention und ihrer Zusatzprotokolle311
II. Die Vereinbarkeit von Präimplantationsdiagnostik, Stammzellforschung und therapeutischem Klonen mit der Biomedizinkonvention und dem Zusatzprotokoll zum Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen316
1. Das Zusatzprotokoll zum Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen316
a) Verbot des therapeutischen Klonens durch das Zusatzprotokoll?317
b) Umfassendes Verbot des reproduktiven Klonens durch das Zusatzprotokoll?322
c) Verbot der Präimplantationsdiagnostik durch das Zusatzprotokoll?322
2. Regelungen der Biomedizinkonvention mit Relevanz für das therapeutische Klonen, die Präimplantationsdiagnostik und die Stammzellforschung323
a) Art. 18 BMK – Forschung an Embryonen in vitro323
aa) Art. 18 Abs. 2 BMK – Das Verbot der Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken und das therapeutische Klonen324
(1) Der Begriff „Embryo“324
(2) Die Herstellung „zu Forschungszwecken“325
bb) Art. 18 Abs. 2 BMK – Das Verbot der Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken und die Präimplantationsdiagnostik327
cc) Art. 18 Abs. 2 BMK – Das Verbot der Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken und die Gewinnung von Stammzellen aus zu diesem Zweck befruchteten Eizellen327
dd) Art. 18 Abs. 1 BMK – Angemessener Schutz bei der Embryonenforschung und die Verwendung überzähliger Embryonen zur Stammzellgewinnung328
ee) Art. 18 Abs. 1 BMK – Angemessener Schutz bei der Embryonenforschung, die Gewinnung von Stammzellen aus Klonembryonen und die Präimplantationsdiagnostik331
b) Weitere Regelungen der Biomedizinkonvention mit Relevanz für das therapeutische Klonen und die Präimplantationsdiagnostik332
aa) Art. 13 BMK – Eingriffe in das menschliche Genom und die Frage nach der Zulässigkeit des therapeutischen Klonens333
(1) Sinn und Zweck von Art. 13 BMK und Auslegung nach dem Erläuternden Bericht333
(2) Die einzelnen Tatbestandsmerkmale von Art. 13 BMK335
bb) Art. 11, 12 und 14 BMK und die Frage nach der Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik338
(1) Art. 11 BMK – Nichtdiskriminierung338
(2) Art. 12 BMK – Prädiktive genetische Tests338
(3) Art. 14 BMK – Verbot der Geschlechtswahl339
(4) Ergebnis340
III. Zusammenfassung zur Vereinbarkeit von therapeutischem Klonen, PID und Stammzellforschung mit der Biomedizinkonvention und ihrem Klonzusatzprotokoll340
D. Die Europäische Grundrechtecharta342
I. Entwicklungsstufen und Bindungswirkung der Europäischen Grundrechtecharta342
II. Präimplantationsdiagnostik, Stammzellforschung und therapeutisches Klonen und die Artikel 1 bis 3 der Europäischen Grundrechtecharta344
1. Schutz der Menschenwürde nach Art. 1 GR-Charta und Embryonenschutz346
2. Recht auf Leben nach Art. 2 GR-Charta und Embryonenschutz346
3. Das Verbot eugenischer Praktiken nach Art. 3 Abs. 2, 2. Spiegelstrich GR-Charta und die Präimplantationsdiagnostik347
4. Das Verbot des reproduktiven Klonens nach Art. 3 Abs. 2, 4. Spiegelstrich GR-Charta und das therapeutische Klonen348
5. Ergebnis: Kein Verbot von Präimplantationsdiagnostik, Stammzellforschung und therapeutischem Klonen durch die Europäische Grundrechtecharta349
E. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte349
I. Entstehung und Bindungswirkung des IPbpR350
II. Ein Recht auf Leben für menschliche Embryonen nach Art. 6 Abs. 1 IPbpR?351
III. Ein Verbot der Embryonenforschung nach Art. 7 S. 2 IPbpR?353
IV. Ergebnis: Keine Anwendbarkeit des IPbpR auf menschliche Embryonen355
F. UN Übereinkommen über die Rechte des Kindes355
I. Entstehung und Bindungswirkung der UN-Kinderrechtskonvention355
II. Ein Recht auf Leben für menschliche Embryonen nach Art. 6 Abs. 1 CRC?356
III. Ergebnis: Kein Recht auf Leben für menschliche Embryonen nach Art. 6 Abs. 1 CRC360
G. UNESCO: Allgemeine Erklärung über das menschliche Genom und die Menschenrechte360
I. Entstehung und Geltung der UNESCO-Humangenomdeklaration360
II. Überblick über die einschlägigen Vorschriften der UNESCO-Humangenomdeklaration362
III. Kein Verbot der Embryonenforschung durch die UNESCO-Humangenomdeklaration363
IV. Kein Verbot der PID durch die UNESCO-Humangenomdeklaration364
V. Kein Verbot des therapeutischen Klonens durch die UNESCO-Humangenomdeklaration367
VI. Ergebnis: Vereinbarkeit der UNESCO-Humangenomdeklaration mit allen untersuchten Verfahren368
VII. Ausblick: Keine Anwendung der UNESCO Bioethikdeklaration auf PID, Stammzellforschung und therapeutisches Klonen368
H. Versuch der Einigung auf ein Klonverbot im Rahmen der Vereinten Nationen: United Nations Declaration on Human Cloning369
I. Entstehungsgeschichte und Bindungswirkung der UN Declaration on Human Cloning369
II. Auslegung der UN Declaration on Human Cloning380
1. Absatz (b) UN-Klondeklaration382
2. Die übrigen Vorschriften der UN-Klondeklaration384
3. Abschließende Stellungnahme zur UN-Klondeklaration386
J. Weitere Steuerungsinstrumente387
I. EU-Biopatentrichtlinie388
1. Überblick über die einschlägigen Regelungen der EU-Biopatentrichtlinie388
2. Art. 6 Abs. 2 lit. a und die Frage nach der Patentierbarkeit des therapeutischen Klonens389
3. Art. 6 Abs. 2 lit. c Biopatentrichtlinie und die Frage nach der Patentierbarkeit der Verwendung von Embryonen zur Stammzellgewinnung391
II. Sechstes und Siebtes Forschungsrahmenprogramm der EU392
III. Stellungnahme zu den untersuchten Steuerungsinstrumenten393
K. Ergebnis: Status und Schutz des menschlichen Embryos sowie therapeutisches Klonen, PID und Stammzellforschung nach internationalem Recht394
Gesamtzusammenfassung und Ergebnis397
Literaturverzeichnis409
Sachwortregister439

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