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Privat Platzierte Lebensversicherungen

für Deutsche, Österreicher und Schweizer

AutorAnja Gierhake, Arthur Rhyner, Ute Dürtscher
VerlagBooks on Demand
Erscheinungsjahr2013
Seitenanzahl292 Seiten
ISBN9783732218332
FormatePUB
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis38,99 EUR
Unternehmer und vermögende Privatpersonen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz stehen heute vor der Aufgabe, ihr vorhandenes Familienvermögen bestmöglich generationsübergreifend zu erhalten und vor verschiedenartigen Risiken zu schützen. Die Einzahlung liquider Vermögenswerte in einen privat platzierten Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag im Ausland (etwa in Liechtenstein oder Luxemburg) bietet eine Reihe von rechtlichen und steuerlichen Vorteilen gegenüber der herkömmlichen Bewirtschaftung in Form von Bankkonten. Der freie Produkt- und Dienstleistungsverkehr in Europa ermöglicht es heute, Lebens- und Rentenversicherungsverträge auch von Anbietern ausserhalb des eigenen Wohnsitzlandes zu nutzen, ohne dass dies zu steuerlichen Nachteilen führt. Hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedigungen und hinsichtlich der Flexibilität bei den Ausgestaltungsmöglichkeiten von Versicherungsverträgen bestehen in Europa durchaus Unterschiede, die seitens der Versicherungskunden und ihrer Familien genutzt werden können. Insbesondere Anbieter aus Luxemburg, Irland und Liechtenstein bieten günstige Rahmenbedingungen für individuelle Ausgestaltungen von paneuropäischen Verträgen. Während der typischerweise mehrere Jahrzehnte andauernden Vertragslaufzeit sind Wohnsitzwechsel von Vertragsbeteiligten recht häufig anzutreffen. Ebenfalls immer häufiger tritt die Konstellation auf, dass Versicherungsnehmer und Begünstigte in unterschiedlichen Wohnsitzländern steuerlich ansässig sind. Da typischerweise klassische Lebens- und Rentenversicherungsprodukte davon ausgehen, dass Versicherungsnehmer und Begünstigte im gleichen Land wohnen, stellt sich die Frage, wie die Verträge ausgestaltet werden müssen, um von steuerlichen Privilegien in mehreren Ländern gleichzeitig profitieren zu können. Das vorliegende Buch stellt die Konzeption von Privat Platzierten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen einschliesslich derer steuerlicher Behandlung im deutschsprachtigen Europa erstmals in einer geschlossenen Form dar.

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Leseprobe

1 Einleitung


1.1 Problemstellung


Private Lebens- und Rentenversicherungsverträge sind weltweit anerkannte Instrumente, um für das Alter vorzusorgen, Lebensrisiken abzudecken und Vermögenswerte in die nächste Generation zu übertragen. Derartige Versicherungsverträge umfassen in der Regel eine Kapitalbildungskomponente. Während sich im Retail-Marktsegment mit kleineren Vertragssummen die Kapitalbildung häufig erst über Jahrzehnte durch kontinuierliche Prämienzahlungen des Versicherungsnehmers einstellt, überwiegen im Marktsegment des Private Wealth Managements von vermögenden Privatpersonen2 und Unternehmern Versicherungsverträge mit Einmalprämien, da häufig bereits zu Vertragsbeginn z.T. erhebliche liquide Vermögenswerte vorhanden sind. Im Bereich der Kapitalbildung und – erhaltung stehen damit Lebens- und Rentenversicherungsverträge bei vermögenden Privatpersonen in Konkurrenz zu anderen Bewirtschaftungsformen, etwa Bankdepots mit mehr oder weniger individuell beauftragten Vermögensverwaltungsmandaten.

Im Unterschied zu Bankanlagen dienen Lebens- und Rentenversicherungsverträge aber nicht nur zur Kapitalbildung, es werden durch das Versicherungsunternehmen auch Risiken übernommen, die sich aus den Unsicherheiten des Lebens, vor allem dem ex ante unbekannten Todesfallzeitpunkt einzelner versicherter Personen ergeben.

Unternehmer und vermögende Privatpersonen suchen allerdings qualitativ eine andere Art von Lebens- oder Rentenversicherungsschutz, als das im Retail-Marktsegment von meist abhängig Beschäftigten der Fall ist. Lebensversicherungsverträge dienen im Private Wealth Management - neben der bereits beschriebenen Kapitalbildung - z.B. der Bereitstellung von Liquidität für anfallende Erbschaftssteuerzahllasten, für in Geldwerten zu befriedigende Pflichtteilsansprüche oder auch für erhöhte Aufwendungen zur Fortführung eines Familienunternehmens im Falle des Ablebens einer vermögenden Person oder eines Firmeninhabers. Die bei Eintritt des Todesfalles hierfür erforderlichen Beträge lassen sich zwar der Höhe nach recht gut abschätzen, der genaue Zeitpunkt, zu dem diese bereit stehen müssen, ist jedoch unbekannt. Rentenversicherungsverträge dienen dagegen zur Absicherung von Langlebigkeitsrisiken vermögender Privatpersonen und deren Angehöriger, die sich aus der jeweils unbekannten verbleibenden Restlebensspanne dieser natürlichen Personen ergeben. Eine von den Versicherungsgesellschaften zu berücksichtigende versicherungsmathematische Besonderheit der Vertreter des „Risikokollektivs“ vermögender Privatkunden besteht darin, dass diese Personen auch in entwickelten Industriestaaten wie Deutschland die empirisch nachgewiesene Eigenschaft besitzen, deutlich länger zu leben als der Bevölkerungsdurchschnitt des jeweiligen Wohnsitzlandes.3

Im Marktsegment des Private Wealth Managements mit sogenannten „privat platzierten Versicherungsverträgen“, die insbesondere bei Einsatz von Auslandsversicherungsverträgen aus Liechtenstein oder auch Luxemburg sehr individuell an die Bedürfnisse in einer spezifischen Einsatzsituation bei vermögenden Privatpersonen angepasst und unter einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise recht nahe an die Alternative der Bewirtschaftung von Bankanlagen angenähert werden können, sind die qualitativen Unterschiede zwischen Versicherungsverträgen einerseits und Bankvermögen anderseits deutlich weniger stark ausgeprägt als dies im Retail-Marktsegment der Fall ist. Dies gilt insbesondere für sogenannte „fondsgebundene“ Versicherungsverträge, bei denen das Leistungsversprechen der Versicherungsgesellschaft an die Begünstigten im Wesentlichen an die Wertentwicklung eines klar dem jeweiligen Vertrag zuordenbaren Anlagestocks gekoppelt ist und auf dessen Anlagestrategie der Versicherungskunde während der Vertragslaufzeit im Rahmen gewisser Grenzen Einfluss nehmen kann.

Die steuerliche Behandlung von „echten“ Versicherungsverträgen unterscheidet sich in Deutschland und auch in vielen anderen Ländern allerdings erheblich von der steuerlichen Behandlung von Bankanlagen: Während Bankdepots einer fortlaufenden Besteuerung mit Einkommensteuern unterliegen, werden Versicherungsverträge während der Vertragslaufzeit nur in Abhängigkeit vom Eintritt spezieller steuerlicher Ereignisse einer Besteuerung unterworfen, so dass sich ein erheblicher Steuerstundungseffekt4 oder in einigen Einsatzkonstellationen sogar eine deutliche finale Steuerentlastung ergeben kann.

Anders als bei Bankanlagen können sich aus der Tatsache, dass Lebensversicherungsverträge durch die Bestimmung von Begünstigungsrechten zivilrechtlich meist Verträge zugunsten Dritter darstellen, recht komplexe steuerliche Szenarien ergeben, denn ausser dem originären Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen sind steuerlich auch die Rahmenbedingungen der Vertragsbegünstigten im Erlebens- und/oder Todesfall und deren Verwandtschaftsverhältnis zum Versicherungsnehmer zu berücksichtigen. Die individuellen Ausgestaltungsmöglichkeiten von privat platzierten Verträgen, etwa durch mehrere Versicherungsnehmer, widerruflich und unwiderruflich zu bestellende Begünstigungen, unterschiedlich stark ausgeprägte Risikoschutzkomponenten oder durch Bestellung von Begünstigten im Ausland führen zusätzlich zu weiteren denkbaren - und durchaus auch praxisrelevanten - steuerlichen Konstellationen.

1.2 Zielsetzung der Arbeit


Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, vermögenden Privatpersonen in Deutschland die Besteuerung individuell ausgestalteter privat platzierter Versicherungsverträge aufzuzeigen und der Besteuerung eines herkömmlichen Bankdepots mit Investmentanlagen auch über einen Generationswechsel hinweg gegenüberzustellen, um einen Vorteilhaftigkeitsvergleich im Einzelfall zu ermöglichen.

Die Ausarbeitung der steuerrechtlichen Behandlung von liechtensteinischen fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen mit deutschen Versicherungsnehmern und Begünstigten soll dem deutschen Versicherungskunden aufzeigen, welche nationalen und internationalen Anwendungsszenarien solcher Versicherungsverträge im Vermögensmanagement und in der Vermögensnachfolgeplanung für vermögende Privatkunden im Private Wealth Management auch in der Zukunft möglich sind.

1.3 Bisherige Untersuchungen


In der deutschsprachigen Literatur gibt es bislang, soweit ersichtlich, keine Monographien zur steuerlichen und rechtlichen Ausgestaltung von „privat platzierten liechtensteinischen Versicherungsverträgen“ im Marktsegment vermögender deutscher Privatpersonen und derer Familienmitglieder. Im Zusammenhang mit der Einführung neuer steuerlicher Regelungen zu Versicherungsverträgen ab dem 01.01.2005 (sog. „Neuverträge“), zu der ab 01.01.2009 geltenden Abgeltungssteuer und zum Institut „vermögensverwaltender Lebensversicherungsverträge“, das im Rahmen des Jahressteuergesetz 2009 geschaffen wurde, sowie mit der Veröffentlichung des neuen dBMF Schreibens zur Besteuerung von Versicherungsverträgen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 dEStG im Oktober 20095 kam es jedoch jeweils zu einer Reihe von Artikeln in Fachzeitschriften, die lediglich einzelne Teilbereiche der Besteuerung von Versicherungen aufgreifen. Keiner dieser Artikel bietet allerdings einen umfassenden Überblick über die steuerlichen Folgen neu abgeschlossener „echter“ liechtensteinischer fondsgebundener Versicherungsverträge bei deutschen Versicherungsnehmern und Begünstigten sowohl in Deutschland als auch in Liechtenstein während des gesamten Lebenszyklus‘ eines Versicherungsvertrages.6

1.4 Vorgehensweise der Untersuchung


Nach einer Zusammenstellung der für vermögende Privatkunden und deutsche Unternehmer relevanten Vertragstypen für „privat platzierte Versicherungen“ werden zunächst einige rechtliche Grundlagen für die weitere Arbeit gelegt. Anschliessend werden die aktuell in Deutschland geltenden steuerlichen Trennlinien zwischen Bankanlagen einerseits und steuerlich anerkannten, intransparenten Versicherungsverträgen im Bereich des Private Wealth Managements andererseits aufgezeigt. Hierzu werden insbesondere die Kriterien zu erläutern sein, die einerseits zu einer steuerlichen Negierung eines Versicherungsvertrages i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 dEStG und andererseits zur Transparenz eines Versicherungsvertrages, also zu einer Hinzurechnungsbesteuerung der von der Versicherungsgesellschaft erzielten Erträge zum Versicherungsnehmer, führen können.

Anschliessend wird der „Lebenszyklus“ eines „echten“, also steuerlich intransparenten, privat platzierten liechtensteinischen Versicherungsvertrages von der Vertragseinrichtung bis zur Vertragsauflösung aus steuerlicher Sicht dargestellt. Hierzu werden aus der Perspektive des Versicherungskunden die verschiedenen denkbaren Ereignisse entlang der Kette Vertragserrichtung, Vertragslaufzeit und Vertragsende in Form von Erlebens- oder Todesfallleistungen identifiziert, die zu wirtschaftlich für den Versicherungskunden bedeutsamen steuerlichen Folgen in Deutschland und/oder in Liechtenstein als „Sitzland“ der Versicherungsgesellschaft führen können. Im Weiteren soll vergleichend auch auf die Besonderheiten der steuerlichen Behandlung transparenter Versicherungsverträge und steuerlich negierter Versicherungsverträge eingegangen werden.

1.5 Abgrenzung der Untersuchung


Die Ausführungen in dieser Arbeit beschränken sich auf die im Marktsegment des Private Wealth Managements für deutsche Versicherungskunden zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Arbeit für Neuabschlüsse gebräuchlichen...

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