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Probleme der Aktivierung von Langzeitarbeitslosen bei Beauftragung Dritter

Das Beispiel eines 50+ Projekts

AutorSarah Suchy
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2011
Seitenanzahl70 Seiten
ISBN9783640808083
FormatePUB/PDF
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis20,99 EUR
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Beruf, Ausbildung, Organisation, Note: 1,0, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Altersgruppe der über 50-Jährigen wächst zunehmend, da auch die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre in naher Zukunft zu den Älteren gehören werden und gleichzeitig die Geburtenrate sinkt. Der demografische Wandel führte dazu, dass Union und SPD beschlossen, das Renteneintrittsalter zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre anzuheben. Diese Regelung wird aktuell wieder heftig diskutiert. Die Bundesregierung ist ab dem Jahr 2010 dazu verpflichtet, alle vier Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu berichten und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheinen und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können. Eine erste Analyse liegt jedoch bisher nicht vor. Zugleich ist die Situation älterer Arbeitsloser problematisch, wie die aktuellen Arbeitslosenzahlen zeigen. In den vergangenen Jahren ist diese Problematik daher zunehmend in den Fokus der Politik gerückt. So verfolgt zum Beispiel das Bundesprogramm Perspektive 50plus - Beschäftigungspakete in den Regionen das Ziel, ältere Langzeitarbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Durchführung der Projekte im Rahmen dieses Programms erfolgt unter anderem durch die jeweils regional zuständigen ARGEn und dritte Träger. Dabei kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass sich die Teilnehmer aus eigener Überzeugung und motiviert in diese Projekte einbringen. Gerade Ältere haben häufig eine erfolglose Maßnahmekarriere hinter sich und so stellt ihre Aktivierung und Integration in den ersten Arbeitsmarkt eine besondere Herausforderung für die Träger dar. Hinzu kommt, dass ihnen offenbar keine direkten Sanktionsmechanismen gegenüber den Teilnehmern zur Verfügung stehen, sollten diese sich auf Dauer als unzuverlässig und nicht kooperativ erweisen. In dieser Arbeit wird daher der Frage nachgegangen, wie bei Beauftragung Dritter das Problem der Aktivierung (älterer) Langzeitarbeitsloser trotz bestehender Steuerungs- und Kontrolldefizite in Prozessen kollektiver Ko-Produktion gelöst werden kann. Zudem soll herausgearbeitet werden, welche Konflikte damit einhergehen und mit welchen Strategien die Akteure versuchen, diese Hindernisse zu bewältigen.

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Leseprobe

3 Analyse von Auftraggeber-Auftragnehmer-Beziehungen


 

Es hat sich gezeigt, dass Problematiken der Ko-Produktion vor allem hinsichtlich der Umsetzung bei Beauftragung Dritter bestehen. Es stellt sich daher die Frage, inwiefern die Beziehungen zwischen Kunden, kommunalen und privaten Trägern Einfluss auf die Aktivierung Langzeitarbeitsloser nehmen. Um diesem Punkt nachzugehen, soll im Folgenden der Prinzipal-Agent-Ansatz herangezogen werden, da dieser als besonders geeignet erscheint. Zwecks der Darlegung, wodurch Auftraggeber-Auftragnehmer-Beziehungen gekennzeichnet sind und welche Probleme innerhalb dieser auftreten können, soll an dieser Stelle die Prinzipal-Agent-Theorie zu Hilfe genommen werden. Zunächst werden dazu die Grundannahmen dieser Theorie dargelegt (Abschnitt 3.1). Es zeigt sich allerdings, dass diese nicht ausreicht, um die Strukturen sozialer Leistungen, wie sie im SGB II verankert sind, abzubilden. Nachdem die Rolle des beauftragten Dritten sowohl als Beauftragter wie auch als Klient im Sinne der Prinzipal-Agent-Theorie näher betrachtet wurde (Abschnitt 3.2 und 3.3), folgt die Formulierung eines eigenen Ansatzes (Abschnitt 3.3). Die dyadischen Beziehungen zwischen Auftragnehmern und Auftraggebern werden auf ein doppeltes Prinzipal-Agent-Modell bzgl. sozialer Leistungen bei Beauftragung Dritter erweitert. Schließlich sollen auf dieser Grundlage drei zu überprüfende Hypothesen aufgestellt werden, um darauf basierend zu untersuchen, wie bei Beauftragung Dritter das Problem der Aktivierung (älterer) Langzeitarbeitsloser trotz bestehender Steuerungs- und Kontrolldefizite gelöst werden kann.

 

3.1 Prinzipal-Agent-Theorie


 

Unter Beziehungen im Sinne von Prinzipal-Agent versteht man eine dyadische Auftragnehmer-Auftraggeber-Beziehung, die anhand eines Vertrages definiert wird (vgl. Eisenhardt 1989: 58). Der Auftraggeber (Prinzipal) delegiert eine oder mehrere Aufgaben an einen Auftragnehmer (Agenten), der diese dann im Interesse des Prinzipals ausführen soll. Dem Agenten wird bei der Erfüllung seiner Aufgaben ein gewisser Entscheidungsspielraum gewährt, somit fungiert er als Vertreter des Prinzipals und erhält für diesen Dienst eine finanzielle Entlohnung (vgl. Richter/Furubotn 1996: 163 und Saam 2002: 2). Die Prinzipal-Agent-Theorie, auch Agenturtheorie genannt, beschäftigt sich mit bestehenden Interessenkonflikten zwischen Prinzipal und Agent (vgl. Schreyögg 2003: 446), „analysiert typische Probleme solcher Auftragsbeziehungen und erörtert, durch welche Mechanismen sie sich effizient handhaben lassen.“ (Saam 2002: 2f.) Ihre zentrale Forschungsfrage bezieht sich auf die optimale Ausgestaltung des Vertrages zwischen Prinzipal und Agent. Dabei sollte man jedoch berücksichtigen, dass unter der Annahme begrenzter Rationalität nur unvollständige Verträge erklärt werden können (vgl. Furubotn/Richter 1991: 4).  

 

Die Prinzipal-Agent-Theorie „erklärt das Verhalten von individuellen Akteuren, die durch einen Vertragsabschluß [sic!] in eine asymmetrische Austauschbeziehung eintreten.“ (Saam 2002: 2) Asymmetrien zwischen Prinzipal und Agent werden bzgl. des Informationsstandes, der Risikoneigung und der Ziele unterstellt. Zielkonflikte entstehen durch unterschiedliche Präferenzen von Prinzipal und Agent. Beiden geht es dabei um die Maximierung ihres individuellen Nutzens. Auch die Risikoneigung des Prinzipals unterscheidet sich von der des Agenten. Beide sind in unterschiedlich hohem Maße dazu bereit, für die Umsetzung ihrer Ziele Risiken in Kauf zu nehmen. Im Standardmodell gilt der Prinzipal als Risikoneutral, wohingegen der Agent als eher Risikoscheu angesehen wird (vgl. ebenda 19ff.). Die Risikoverteilung zwischen Prinzipal und Agent spielt bzgl. der Vertragsausgestaltung der beiden Parteien eine wesentliche Rolle. Ein geringes Risiko auf Seite des Agenten führt zu einem Mangel an Anreizen, was ihn dazu veranlasst, keine hohen Leistungen zu erbringen. Wird er beispielsweise per Stundenlohn bezahlt, erhält er seine Entlohnung unabhängig von seiner geleisteten Arbeit (vgl. Saam 2001: 21).  

 

Bzgl. der Informationsasymmetrien wird vom Prinzipal ein Informationsnachteil angenommen (vgl. Schreyögg 2003: 446), da er „die Kompetenz (‚hidden characteristics‘), die Handlungsabsichten (‚hidden intention‘), das Wissen (‚hidden knowledge‘) und Handlungen (‚hidden action‘) des Agenten entweder gar nicht oder nur zu sehr hohen Kosten beobachten kann.“ (Saam  2002: 19) Diese Ursachen der Informationsasymmetrien werden auch als Agenturprobleme bezeichnet, die sich zu Ungunsten des Prinzipals auswirken (vgl. Saam 2001: 26).  

 

Die hidden characteristics sind von den übrigen Agenturproblemen zu unterscheiden. Sie beziehen sich darauf, dass der Agent vor Vertragsschluss private Informationen über seine eigenen Merkmale (z.B. bzgl. seiner Qualifikation) besitzt (vgl. ebenda) und sollen im Folgenden aufgrund der Relevanz für den weiteren Verlauf der Arbeit unbeachtet bleiben.  

 

Im Rahmen der Prinzipal-Agent-Theorie wurden vor allem für jedes der nach Vertragsschluss auftretenden Probleme Lösungsdesigns entwickelt (vgl. Abbildung 1). Das eigentliche Ziel der Prinzipal-Agent-Theorie lässt sich demnach als Analyse der optimalen Gestaltung dieser Lösungsmechanismen definieren (vgl. ebenda: 35).

 

Abbildung 1 - Agenturprobleme des Prinzipals nach Vertragsschluss

 

 

Quelle: Eigene Darstellung nach Saam 2001: 32

 

Die Agenturtheorie schlägt u.a. Anreizsysteme, Kontroll- und Informationssysteme und Autoritätssysteme als mögliche Lösungsmechanismen vor. Je höher die Kosten oder je komplizierter die Kontrolle und Steuerung des Agenten für den Prinzipal sind, desto wichtiger ist es, dass er positive Leistungsanreize für den Beauftragten schafft. Dies können u.a. Prämienzahlungen oder Kapitalbeteiligung sein. Durch diese Elemente wird eine Interessensangleichung zwischen Prinzipal und Agent geschaffen. Durch Kontroll- und Informationssysteme kann der Prinzipal den Agenten nicht nur disziplinieren, sondern auch seinen eigenen Informationsstand bzgl. der Handlungen des Beauftragten verbessern (vgl. Saam 2001: 27). Eisenhardt (1989: 61) schlägt Budgetierungs-, Berichts- und Dokumentationssysteme als Informationssysteme vor. Zu kritisieren ist an diesem Lösungsmechanismus, dass  perfekte Kontrolle und lückenlose Information in der Realität praktisch unmöglich sind. Des Weiteren stellt diese Art der Problemlösung einen Widerspruch zum eigentlichen Zweck der Delegation von Aufgaben und der Arbeitsteilung dar, da sie wiederum mit der Investition von viel Zeit und Geld verbunden ist (vgl. Saam 2001: 27). Autoritätssysteme in Form von Rahmenverträgen beinhalten Klauseln, in denen sich der Agent der Autorität des Prinzipals unterstellt. Die ursprüngliche Partnerschaft von Prinzipal und Agent wird durch eine Hierarchie ersetzt innerhalb derer dem Prinzipal Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und er dem Agenten Handlungen vorschreibt oder verbietet (vgl. ebenda: 27f.).

 

 Schreyögg (2003: 447f.) kritisiert, dass „die Agenturtheorie die Funktionsfähigkeit einer formalen Ordnung völlig negiert. Die Vorstellung, dass Organisationsmitglieder die an sie auf der Basis des Arbeitsvertrages gerichteten Erwartungen erfüllen, bleibt ihr fremd, kommt als Fall nicht vor.“ Wenn es um soziale Prozesse geht, erweist sich die Prinzipal-Agent-Theorie als zu lückenhaft und nicht hinreichend. Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei Prinzipal-Agent um bilaterale Auftragnehmer-Auftraggeber-Beziehungen, was u.a. der Anwendung auf soziale Dienste im Rahmen des SGB III nicht gerecht wird (vgl. auch ebenda).

 

3.2 Der beauftragte Dritte als Agent


 

Man kann bei der Beziehung zwischen Arbeitsagentur bzw. ARGE und privaten Bildungsträgern von einer klassischen Prinzipal-Agent-Beziehung sprechen: „Die Arbeitsagentur vergibt einen Auftrag an einen externen Dienstleister unter der Annahme, dass dieser Auftrag extern effektiver und effizienter erbracht wird, als wenn die Arbeitsagentur die Aktivitäten selbst umsetzen würde (Contracting-Out).“ (Gülker/Kaps 2006: 33) Zwischen den ARGEn und den beauftragten Dritten bestehen Rahmenverträge innerhalb derer u.a. Vereinbarungen über zu erfüllende Vermittlungsquoten und Sanktionen bei Nichterfüllung festgehalten werden. Dies deutet darauf hin, dass die ARGEn Autoritätssysteme als eine Lösung von möglichen Agenturproblemen anwenden. Gleichzeitig hieße das aber auch, dass die privaten der Autorität der kommunalen Träger unterstellt werden und der ursprüngliche Gedanke der partnerschaftlichen Kooperation durch hierarchische Strukturen ersetzt worden wäre (vgl. Saam 2002: 33). Es wird vermutet, dass hier ein Mittelweg die richtige Lösung ist. Zwar ist der Beauftragte im Ernstfall weisungsgebunden, doch wahrscheinlich ist, dass die Auftraggeber bei sozialen Leistungen eher selten von ihrer Autorität Gebrauch machen. Durch Bestimmungen über Prämienzahlungen in den Verträgen wird für den Agenten ein Leistungsanreiz geschaffen, der eine Interessensangleichung von ARGEn und privaten Trägern fördert. Beide setzen als oberstes Ziel die Vermittlung möglichst...

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