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E-Book

Realisierung der SEPA mit SAP

AutorSören Hellfritzsch
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2012
Seitenanzahl94 Seiten
ISBN9783656317470
FormatePUB/PDF
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis34,99 EUR
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Informatik - Wirtschaftsinformatik, Note: 1,5, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, München früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Dieses Fachbuch ist ein guter Leitfaden sowohl für Mitarbeiter der IT-Abteilung als auch für den Anwender in der Finanzbuchhaltung. Die SEPA-Implementierung in einem SAP-System wird anhand von zahlreichen und detaillierten Abbildungen von Masken bzw. Transaktionen detailliert beschrieben. Sie lernen die Funktionen des SEPA-Pakets der SAP kennen und erfahren, welche Anpassungen im SAP-System notwendig sind, um diese Funktionen zu nutzen. Außerdem werden die wesentlichen Rechtsgrundlagen und Hintergründe erläutert, und die neuen Zahlungsinstrumente und Zahlungsformate der SEPA eingehend vorgestellt. Zudem wird erklärt, welche Auswirkungen auf die Unternehmensprozesse die SEPA mit sich bringen kann. Nach der Lektüre dieses Buches sind Sie fit für die Single Euro Payment Area (SEPA). Praktisch, kompakt und umfassend. Aus dem Inhalt: o Gesetzliche Rahmenbedingungen (PSD, EU-Verordnung Nr. 260/2012, Deutsches Begleitgesetz, EPC-Rulebooks) o IBAN und BIC o SEPA-Überweisung (SCT) o SEPA-Lastschrift (SDD Core und B2B) o Neue SEPA-Formate (pain, pacs, camt) o ISO 20022 o SEPA-Mandate o Gläubiger-ID o Prenotification o R-Transaktionen o Auswirkungen von SEPA in einzelne Unternehmensprozesse o Umsetzung der SEPA-Anforderungen im SAP-System o Konfiguration mittels SAP-Customizing-Tools o Data Medium Exchange Engine (DMEE) o Payment Medium Workbench (PMW) o Mandatsverwaltung im SAP o Anpassungen der Kontoauszugsverarbeitung o Migration deutscher Bankverbindungen in das IBAN-Format

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Leseprobe

5. Bestandteile von SEPA


 

Die SEPA-Überweisung (SCT) und die SEPA-Lastschrift (SDD) können für inländische und grenzüberschreitende Euro-Zahlungen innerhalb des SEPA-Raumes unterschiedslos ohne betragsmäßige Beschränkung genutzt werden.[64] [65] Der Austausch von Transaktionen zwischen den Banken erfolgt über eine Verteil- und Verrechnungsinfrastruktur „Clearing and Settlemet Mechanism“ (CSM). Ziel der europäischen Kreditwirtschaft ist es, die vollständige Erreichbarkeit aller europäischen Banken zu gewährleisten. Eine Bank soll jede andere Bank innerhalb der SEPA erreichen können und gleichzeitig sicherstellen, dass sie ebenso von allen SEPA-Banken der Teilnehmerländer erreicht werden kann. Die Wahl der CSM-Abwicklungsstruktur unterliegt dem Wettbewerb und die Kreditinstitute können zwischen verschiedenen CSMs, die alle SEPA-konform sein müssen, entscheiden.[66] In Deutschland wird eine CSM-Infrastruktur für SEPA-Transaktionen durch den SEPA Clearer der Deutschen Bundesbank (SCL) bereitgestellt. Da jedoch nicht alle Banken in Deutschland direkt über die Bundesbank erreichbar sind haben sich die CSMs vernetzt, so dass ggf. mehrere CSMs an der Weiterleitung der Transaktionen beteiligt sind (siehe Abbildung 5).[67]

 

 

Abbildung 5: CSM-Infrastruktur

 

Quelle: eigene Darstellung.

 

5.1 SEPA-Überweisung


 

Der SEPA Credit Transfer (SCT) wurde am 28.01.2008 eingeführt und umfasst europaweit einheitliche Regeln für Überweisungen in Euro, die im Regelwerk „SEPA Credit Transfer Scheme Rulebook“ festgelegt sind. Der SCT entspricht in den Grundzügen der seit 2003 bekannten EU-Standardüberweisung, kann aber im Gegensatz dazu sowohl für grenzüberschreitende, als auch für inländische Zahlungen verwendet werden.[68] Die Zahlungsdiensterichtlinie (PSD) schreibt vor, das die Überweisungsdauer bei belegloser Auftragseinreichung ab 2012 maximal einen Bankarbeitstag bedarf. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten drei Tage für die Ausführung der Überweisung beansprucht werden. Dem SCT wird ein festes verbindliches Ausführungsdatum mitgegeben, zu welchem das Konto des Debitors belastet wird. Im Gegensatz zur DTA-basierten Inlandsüberweisung wurde die Länge des Verwendungszwecks von 378 auf 140 Zeichen reduziert. Der Überweisungsbetrag muss dem Konto des Kreditors ungekürzt gutgeschrieben werden.[69] Die SEPA-Überweisung ist eine sogenannte SHARE-Zahlung[70], d. h. der Auftraggeber trägt die Gebühren im Land des Auftraggebers, der Empfänger die Gebühren im Empfängerland.

 

SCT können vor und nach der Verrechnung zurückgegeben werden. Diese sogenannte R-Transaktion kann vom Auftraggeber oder durch die Bank ausgelöst werden, wenn z.B. die falsche Empfängerkontoverbindung vorliegt.[71] Der Rückruf einer SCT (Recall) ist gem. Rulebooks nur im Interbankenverhältnis und nicht für den Rückruf durch den Kunden definiert. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist die Auslösung eines Recalls gestattet, wie z.B. bei technischen Problemen, die zur irrtümlichen/doppelten Ausführung der SCT geführt haben. Die Frist für den SCT-Recall beträgt zehn Bankarbeitstage.[72] [73] In der nachfolgenden Abbildung 6 ist der Ablauf des SEPA-Überweisungsverfahrens dargestellt.

 

 

Abbildung 6: Ablauf des SEPA-Überweisungsverfahrens

 

Quelle: eigene Darstellung.

 

5.2 SEPA-Lastschrift


 

Die Einführung des europäischen Lastschriftverfahrens SEPA Direct Debit (SDD) erfolgte am 02.11.2009. Mit der SDD wurde erstmalig ein grenzüberschreitendes Lastschriftverfahren etabliert. Wie beim DTA-Lastschriftverfahren gibt es das SEPA-Lastschriftverfahren in zwei Varianten. Die SEPA-Basislastschrift (SDD Core) ist vergleichbar mit dem Einzugsermächtigungsverfahren und die SEPA-Firmenlastschrift (SDD B2B) ist vergleichbar mit dem Abbuchungsverfahren. Die Grundlage für die SDD-Verfahren bilden die jeweilige EPC-Regelwerke „SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook“[74] und „SEPA B2B Direct Debit Scheme Rulebook“.[75] Grundlegende Bedingung für die SDD ist die PSD, um unterschiedliche Gesetzesgrundlagen für Widerspruchsfristen zu ersetzen sowie den Lastschrifteinzug in der SEPA zu ermöglichen.[76] [77] Die SDD stellt im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr eine Neuerung dar, da bislang kein standardisiertes Zahlungsinstrument existierte.

 

Der SDD muss ein Fälligkeitsdatum (Due-Date) mitgegeben werden, an dem die Belastung auf dem Konto des Debitors erfolgen soll. Wie beim SCT ist der Verwendungszweck auf 140 Zeichen minimiert.[78] Das SDD-Verfahren sieht im SEPA-Mandat ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen und eindeutigen Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers vor.[79] Außerdem wird in die Lastschrift-Typen Erst- (Kennzeichen: FRST), Folge- (RCUR), Einmal- (OOFF) und letzte Lastschrift (FNAL) unterschieden und im entsprechenden XML-Feld als Information mitgegeben.[80] Bei einer Änderung der Bankverbindung wird aus einer Folgelastschrift (RCUR) wieder eine Erstlastschrift (FRST). Ist dem Kreditor bekannt, dass die aktuell einzuziehende SDD die letzte SDD ist, so ist die SDD verpflichtend als letzte Lastschrift (FNAL) zu kennzeichnen. Diese Klassifizierung existiert im heutigen DTA-Verfahren nicht.[81]

 

Eine SDD ist nicht wie eine DTA-Lastschrift per Sicht fällig, sondern muss mit einer Vorlauffrist von bis zu fünf Tagen bei der Bank des Debitors vorliegen. Die Vorlauffrist vor Fälligkeit beträgt bei einer Einmal-Lastschrift oder einer Erst- einer Folge von wiederkehrenden Lastschriften bei SDD-Core fünf Bankarbeitstage. Bei Folgelastschriften und letzten Lastschriften bei SDD-Core beträgt die Vorlauffrist zwei Bankarbeitstage. Unabhängig vom Lastschrifttypen beträgt die Vorlauffrist bei SDD-B2B generell einen Bankarbeitstag. Alle SDD dürfen nicht früher als 14 Kalendertage vor Fälligkeit bei der Bank des Debitors eintreffen.[82] [83] Die Rückgabefristen sind identisch zur DTA-Lastschrift. Der Debitor kann bei der SDD-Core der Abbuchung acht Wochen nach Belastung widersprechen. Sofern kein gültiges Mandat vorliegt, kann der Debitor bei beiden SDD-Verfahren bis zu 13 Monate nach der Belastung widersprechen.[84] [85]

 

5.2.1 SDD-Core


 

Die SDD-Core findet im Geschäft mit Privatpersonen Anwendung. Auf Basis einer AGB?Änderung der Kreditinstitute können bestehende Lastschrifteinzugsermächtigungen in SDD-Core?Mandate umgedeutet werden. Mit dem SDD-Core-Mandat wird der Zahlungsempfänger (Kreditor) vom Zahlungsp?ichtigen (Debitor) ermächtigt, (SEPA-)Lastschriften zu ziehen. Das kontoführende Kreditinstitut wird beauftragt, die übermittelten Lastschriftanweisungen zu erfüllen und das entsprechende Konto des Debitors zu belasten. Das Kreditinstitut ist beim SDD-Core-Verfahren nicht verpflichtet, das Mandat zu prüfen.[86] [87] Den Zahlungspflichtigen wird bei der SDD-Core das Recht eingeräumt, bestimmte Zahlungsempfänger zu blockieren, nur bestimmte Zahlungsempfänger zuzulassen und Zahlungen nach Betrag oder Frequenz der Einreichung zu beschränken.[88] [89] Der Ablauf des SEPA-Basislastschriftverfahrens wird in der nachfolgenden Abbildung 7 dargestellt.

 

 

Abbildung 7: Ablauf des SEPA-Basislastschriftverfahrens

 

Quelle: eigene Darstellung.

 

5.2.2 SDD-B2B


 

Die SDD-B2B-Lastschrift ist speziell auf die Bedürfnisse von Firmenkunden zugeschnitten und kann daher auch nur eingesetzt werden, wenn sowohl der Zahlungspflichtige als auch der Zahlungsempfänger keine Verbraucher sind. Außerdem muss der Debitor seine Bank vor dem ersten Lastschrifteinzug über das erteilte Mandat in Kenntnis setzen und dieser eine Kopie des Mandats mit Originalunterschrift weitergeben.[90] [91] Bei der SDD-B2B prüft das Kreditinstitut des Debitors die Lastschrift vor der Einlösung gegen vorliegende Mandate. Daher hat der Debitor keine Möglichkeit der Lastschrift zu widersprechen. Aufgrund des fehlenden Rückgaberechts durch den Debitor und der möglichen hohen Beträge beim B2B-Verfahren ist die Bank des Debitors verpflichtet, die Mandatsdaten zu verwalten, damit sie eingehende SDD-B2B-Lastschriften gegen die Mandatsdaten prüfen können.[92] [93] Der Ablauf des SEPA-Firmenlastschriftverfahrens wird in der nachfolgenden Abbildung 8 dargestellt.

 

 

Abbildung 8: Ablauf des SEPA-Firmenlastschriftverfahrens

 

Quelle: eigene Darstellung.

 

5.2.3 Gläubiger-ID


 

Die Gläubiger-ID (Creditor Identifier/CI/UCI) ist für die kontounabhängige,...

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