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Rechtsangleichung in der EU im Bereich der direkten Steuern

Analyse der Handlungsformen unter besonderer Berücksichtigung des Soft Law

AutorNadja Braun Binder
VerlagMohr Siebeck
Erscheinungsjahr2017
ReiheJus Publicum 266
Seitenanzahl272 Seiten
ISBN9783161552830
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis99,00 EUR
Nadja Braun Binder untersucht die Handlungsformen der Rechtsangleichung in der EU im Bereich der direkten Steuern. Zu diesem Zweck analysiert sie die primärrechtlich vorgesehenen Maßnahmen und eruiert die tatsächlich genutzten Instrumente. Dazu gehören neben den Richtlinien, den Formen der negativen Rechtsangleichung durch die Rechtsprechung des EuGH oder den Beihilfenaufsichtsverfahren auch die Maßnahmen des Soft Law. Die Autorin zeigt auf, dass die tatsächlich verwendeten Handlungsformen verschiedentlich miteinander gekoppelt sind und sich teilweise gegenseitig in ihrer Wirkung verstärken. Dies trifft in besonderer Weise für die Soft-Law-Maßnahmen und die Rechtsprechung des EuGH zu. Damit diese Korrelationen in den Blick genommen und in ihrer Tragweite erfasst werden können, ergänzt die Autorin die bislang häufig dualistisch ausgerichtete Einteilung in positive und negative Rechtsangleichung um Kategorien der legislativen, judiziellen und exekutiven Rechtsangleichung.

Geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bern und Helsinki; 2005 Promotion; Juristin, Projektleiterin und Leiterin der Sektion Recht der Schweizer Bundeskanzlei; 2008 MBA in Public Management an der Universität Salzburg; seit 2011 Forschungsreferentin am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (Speyer); seit 2016 dort Koordinatorin des Programmbereichs 'Transformation des Staates in Zeiten der Digitalisierung'; 2017 Habilitation.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Cover1
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis16
Kapitel 1: Einleitung20
A. Ziel und Gegenstand der Untersuchung20
B. Gang der Untersuchung21
Kapitel 2: Einführung in die Problemstellung24
A. Rechtliche Rahmenbedingungen24
I. Primär- und sekundärrechtliche Grundlagen für die Angleichung der direkten Steuern in der EU24
II. Rechtsprechung des EuGH25
III. Bedeutung des Beihilfeverbots26
IV. Rechtsangleichung durch Soft Law26
B. Notwendigkeit einer Gesamtbetrachtung27
Kapitel 3: Rechtsangleichung als Untersuchungsgegenstand30
A. Begriffsklärung30
I. Notwendigkeit einer Begriffsklärung30
II. Heterogene Begriffsverwendung in der Literatur31
III. Begriffsverwendung im Rahmen dieser Untersuchung32
1. Rechtsangleichung als Prozess, der von einem Organ der EU ausgeht32
2. Angleichung an einen europäischen Standard33
a) Mehr als gegenseitige Annäherung der Rechtsordnungen34
b) Vorgabe des Standards durch die EU37
3. Zweckgebundenheit37
B. Abgrenzung des Untersuchungsgegenstands38
I. … gegenüber sog. spontaner Rechtsangleichung38
II. … gegenüber Rechtsvereinheitlichung39
III. … gegenüber bi- oder multilateralen Maßnahmen41
IV. … gegenüber der Verstärkten Zusammenarbeit42
V. … gegenüber dem Prinzip der Gegenseitigen Anerkennung43
C. Systematisierung des Untersuchungsgegenstands45
I. Systematisierungen in der Literatur45
1. Positive und negative Rechtsangleichung45
2. Legislative und judizielle Rechtsangleichung48
3. Aktive und reaktive Rechtsangleichung49
4. Hard Law und Soft Law49
II. Zur Systematisierung in dieser Untersuchung50
Kapitel 4: Positive Rechtsangleichung im Bereich der direkten Steuern52
A. Rechtsgrundlagen für positive Rechtsangleichung52
I. Ausdrücke „Rechtsangleichung“ und „Harmonisierung“ im Primärrecht53
II. Art. 115 AEUV54
1. Entstehungsgeschichte55
2. Tatbestandsmerkmale61
a) Angleichung61
b) Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten62
c) Binnenmarktbezug63
aa) Binnenmarktbegriff63
bb) Artt. 115 und 114 AEUV: Keine Unterscheidung (mehr) zwischen Binnenmarkt und Gemeinsamem Markt64
cc) Binnenmarktbezug in den Artt. 115 und 114 AEUV66
dd) Qualifizierte Anforderungen an den Binnenmarktbezug67
ee) Auswirkungen des Steuerrechts auf den Binnenmarkt69
3. Zulässigkeit präventiver Rechtsangleichung71
4. Harmonisierung durch Rechtswahl?74
5. Änderung einer Rechtsangleichungsmaßnahme74
6. Instrumente der positiven Rechtsangleichung75
7. Verfahren75
8. Grade der Harmonisierung76
a) Vollharmonisierung77
b) Teilharmonisierung78
c) Mindestharmonisierung79
d) Beschränkung der Harmonisierungsgrade im Falle von Art. 115 AEUV?80
III. Art. 116 AEUV81
IV. Art. 352 AEUV85
V. Primärrechtliche Rahmenbedingungen der positiven Rechtsangleichung86
1. Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung87
2. Subsidiaritätsprinzip87
3. Verhältnismäßigkeitsprinzip88
4. Grundrechte88
5. Grundfreiheiten89
B. Sekundärrechtliche Instrumente89
I. Hintergrund90
1. Souveränität der Mitgliedstaaten90
2. Bekämpfung des schädlichen Steuerwettbewerbs92
3. Verhinderung von Steuervermeidung97
II. Erfolgreiche Sekundärrechtsetzung gestützt auf Art. 115 AEUV102
1. Fusionsrichtlinie103
2. Mutter-Tochter-Richtlinie104
3. Zinsen- und Lizenzgebührenrichtlinie107
4. Zinsrichtlinie (aufgehoben)108
5. Anti-BEPS-Richtlinie109
a) Kompetenzgrundlage111
b) Wegzugsbesteuerung113
6. Amtshilferichtlinie117
7. Beitreibungsrichtlinie119
III. Exkurs: GKKB120
C. Rechtsangleichung durch Tertiärrechtsetzung123
I. Delegierte Rechtsakte123
1. Begriff123
2. Ergänzung oder Änderung124
3. Nicht wesentliche Bestimmungen125
4. Inhalt, Ziel, Geltungsbereich und Dauer125
5. Delegierte Rechtsakte im Bereich der direkten Steuern127
II. Durchführungsrechtsakte129
1. Begriff129
2. Durchführungsbefugnisse der EU130
3. „Durchführung“130
4. Kontrolle131
5. Durchführungsrechtsakte im Bereich der direkten Steuern131
D. Rechtsangleichung durch Soft Law133
I. Begriff133
II. Funktionale Einteilung von Soft Law136
1. Vorbereitende und informative Funktion136
2. Auslegungs- und Entscheidungsfunktion136
3. Steuerungsfunktion137
III. Notwendigkeit einer Kompetenzgrundlage137
IV. Verbindlichkeit139
1. Administrative Bezugspunkte140
2. Judikative Bezugspunkte140
V. Soft Law im Bereich der direkten Steuern142
1. Maßnahmen mit vorbereitender und informativer Funktion143
aa) Beispiele143
bb) Beurteilung146
2. Maßnahmen mit Auslegungs- und Entscheidungsfunktion146
a) Auslegungsmaßnahmen146
aa) Mitteilungen zur steuerlichen Behandlung der Altersversorgung (2001) und zur Besteuerung von Dividenden natürlicher Personen (2003)146
bb) Mitteilung zur Wegzugsbesteuerung (2006)150
cc) Mitteilung zur steuerlichen Behandlung von Verlusten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (2006)151
dd) Mitteilung zur Anwendung von Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung (2007)152
ee) Beurteilung152
b) Entscheidungsmaßnahmen153
3. Maßnahmen mit Steuerungsfunktion154
a) Empfehlungen154
aa) Empfehlung betreffend die Besteuerung von Nichtansässigen154
bb) Empfehlungen zur Besteuerung von kleinen und mittleren Unternehmen155
cc) Weitere Empfehlungen157
b) Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung157
E. Zwischenfazit160
Kapitel 5: Negative Rechtsangleichung im Bereich der direkten Steuern164
A. Begriff164
B. Rechtsprechung des EuGH zu den Grundfreiheiten165
I. Grundzüge der Grundfreiheiten-Rechtsprechung des EuGH167
1. Von Diskriminierungs- zu Beschränkungsverboten167
2. Unmittelbare Anwendbarkeit168
3. Grenzüberschreitender Bezug168
4. Dreistufige Prüfung169
II. Rechtsprechung des EuGH im Bereich der direkten Steuern170
1. Einleitung170
2. Zwei Wege zum EuGH171
3. Wirkung der Entscheidungen des EuGH172
4. Betroffene Grundfreiheiten173
5. Weitere primärrechtliche „Anknüpfungspunkte“174
a) Allgemeines Diskriminierungsverbot (Art. 18 AEUV) und allgemeines Freizügigkeitsrecht (Art. 21 Abs. 1 AEUV)174
b) Allgemeine Rechtsgrundsätze176
c) Grundrechtecharta176
III. Bedeutung der Rechtfertigungsgründe in der Rechtsprechung des EuGH zu den direkten Steuern178
1. Einleitung178
2. Wahrung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten180
a) Erfolglose Berufung auf den Rechtfertigungsgrund182
aa) Keine Rechtfertigung bei Verzicht auf Besteuerung inländischer Sachverhalte182
bb) Keine Rechtfertigung bei der Besteuerung ausländischer Einkünfte183
cc) Wegzugsbesteuerung – keine sofortige Einziehung der Steuer185
dd) Kein Entzug aus der Verantwortung, die einem Steuerpflichtigen zustehenden personellen und familienbezogenen Abzüge zu gewähren186
ee) Keine Rechtfertigung bei Verlustberücksichtigung einer im gleichen Mitgliedstaat ansässigen, zum selben Konzern gehörenden Betriebsstätte188
ff) Keine Rechtfertigung beim Widerruf einer bereits gewährten Steuervergünstigung zum Zeitpunkt der Sitzverlegung189
b) Anerkennung der Rechtfertigung190
aa) Keine freie Wahlmöglichkeit190
bb) Kein Verzicht des Sitzstaats auf sein Recht zur Besteuerung eines Einkommens, das durch eine in seinem Hoheitsgebiet ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit erzielt wurde194
cc) Wegzugsbesteuerung – Zeitpunkt der Festsetzung der Steuerschuld196
dd) Kein Verzicht des Sitzstaats auf sein Recht zur Besteuerung eines in seinem Hoheitsgebiet entstandenen Wertzuwachses bei Umwandlung199
c) Beurteilung200
IV. Zur Rolle der Kommission201
C. Beihilfeverbot und Besteuerung203
I. Allgemeine Rechtsgrundlagen des Beihilfeverbots204
1. Primärrechtliche Grundlagen204
2. Sekundär- und Tertiärrecht207
3. Soft Law208
II. Relevanz des Beihilfeverbots im Bereich der direkten Steuern210
1. Anwendbarkeit der Beihilfevorschriften auf Steuervergünstigungen210
2. Zum Kriterium der Selektivität211
3. Das Beispiel der Tax Rulings214
III. Zur Rolle der EU-Kommission216
1. Rechtsangleichung durch Soft Law219
2. Rechtsangleichung durch Prüfverfahren221
IV. Zur Rolle des EuGH221
D. Zwischenfazit223
Kapitel 6: Handlungsformen der Rechtsangleichung im Bereich der direkten Steuern226
A. Kritische Gedanken zur Systematisierung226
I. Grenzen der Einteilung in positive und negative Rechtsangleichung226
II. Alternative: Legislative, judizielle und exekutive Rechtsangleichung227
1. Zum Begriffsverständnis227
a) Legislative Rechtsangleichung227
b) Judizielle Rechtsangleichung228
c) Exekutive Rechtsangleichung228
2. Vorteile228
3. Nachteile229
B. Handlungsformen230
Kapitel 7: Abschließendes Fazit232
Literaturverzeichnis236
Anhänge256
Anhang I: EuGH-Urteile zu den direkten Steuern256
Anhang II: Bezugspunkte in der Rechtsprechung des EuGH zu den direkten Steuern258
Sachregister268

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