Das Spektrum der Tätigkeitsfelder von NPOs ist sehr vielfältig und reicht von Hilfen für Bedürftige bis hin zu Museen. So gehört eine bürgerliche Interessenvertretung genauso zum Tätigkeitsfeld der NPOs wie ein kleiner Sportverein auf dem Land. Die Tätigkeitsfelder einer NPO können im Sportbereich, im Kultur- und Ehrholungsbereich, im Bildungs- und Erziehungswesen, im Sozialwesen, im Gesundheits- und Katas- trophenhilfswesen, in Umweltschutzorganisationen oder Interessensvertretungen liegen. Durch diese Bandbreite an Tätigkeitsbereichen spielen die NPOs für das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland eine entscheidende Rolle. (Vgl. Keil 2014, S.9-11) Um die Verschiedenartigkeit der Tätigkeitsfelder des Nonprofit-Sektors aufzuzeigen, ist es übersichtlicher, diese nach staatlicher und privater Trägerschaft zu ordnen:
1. Staatliche NPO:
Staatliche NPOs, die gemeinwirtschaftlich handeln, haben das Ziel, sich für die Erfüllung demokratischer öffentlicher Aufgaben einzusetzen. Dies kann auf Bundes-, Kantons-, oder Gemeindeebene durch die Erbringung konkreter Leistungen für die Bürger stattfinden. Zu staatlichen NPOs gehören beispielsweise öffentliche Verwaltungen, öffentliche Betriebe, Post, Energie, Museen oder Bibliotheken. (Vgl. Brauner 2013, S.22-25, Badelt, (Hrsg.) 2007, S.202)
1. Halbstaatliche NPO:
Halbstaatliche NPOs sind Öffentlich-rechtliche Einrichtungen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, übertragene Aufgaben von Seiten des Staates auf einer gesetzlichen Grundlage zu erfüllen. Eine Besonderheit ist, dass hier oft Pflichtmitgliedschaften herrschen. Zu den halbstaatlichen NPOs gehören bspw. die Industrie- und Handelskammern und die gewerblichen Berufsgenossenschaften in Deutschland. (Vgl. Brauner 2013, S.22-25; Keil 2014, S.9-11)
2. Private NPO:
Die privaten NPOs lassen sich in mehrere Unterbereiche je nach Tätigkeitsfeld unterteilen. So gibt es die wirtschaftlichen NPOs, soziokulturelle NPOs, politische NPOs und soziale NPOs, welche alle unterschiedliche Zwecke und Aufgaben verfolgen. Die wirtschaftlichen NPOs setzten sich für die wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder anhand von Förderungen und Vertretungen ein. Beispiele für wirtschaftlich agierende NPOs sind die Arbeitnehmerorganisationen (Gewerkschaften), Arbeitgeberverbände, Wirtschaftsverbände, Genossenschaften oder Konsumentenorganisationen. Die soziokulturellen oder auch gesellschaftlich-kulturelle NPOs setzten sich für die Befriedigung der kulturellen und gesellschaftlichen Interessen der Mitglieder ein. In Erscheinung treten diese häufig als Sportvereine, Freizeitvereine, Kirchen oder Sekten. Neben den soziokulturellen gibt es die politischen NPOs, welche sich für die Durchsetzung von politischen oder ideellen Interessen einsetzen. Politische NPOs sind bspw. Natur- und Umweltschutzorganisationen, Bürgerinitiativen oder politische Parteien. Einer der größten Tätigkeitsbereiche der sozialen NPOs ist das Erbringen von karitativen Unterstützungen für Bedürftige im Sozial- und Gesundheitsbereich. Die Akteure in diesem Bereich sind z. B. Hilfsorganisationen, Entwicklungshilfe-Organisationen oder Selbsthilfegruppen. (Vgl. Brauner 2013, S.22-25, Keil 2014; S.9-11)
Um die Tätigkeitsbereiche der NPOs in Deutschland genauer nach deren Wichtigkeit sortieren zu können, ist es nötig, diese bspw. mit den Beschäftigungszahlen in den jeweiligen Bereichen zu vergleichen. Dies lässt sich am besten anhand einer geeigneten Tabelle darstellen:
Tabelle 1: Zusammensetzung nach Branchen
Anhand der oben dargestellten Tabelle lassen sich die Gewichtungen der verschiedenen Sektoren gemäß der INCPO-Richtlinien gut ablesen. Das „John Hopkins Project“ (CNP) ist die größte systematisch durchgeführte Analyse des dritten Sektors weltweit. Das Projekt startete im Jahr 1991 und entstand ursprünglich aus dem Verlangen nach einer wissenschaftlichen Analyse des internationalen Nonprofit-Sektors. Während dieses Zeitraumes wurden 45 Länder erfasst und ausgewertet. Obwohl die Zahlen aus dem Jahr 1995 stammen, sind diese immer noch auf die aktuelle Situation im Ganzen anwendbar, jedoch mit einem Wachstum der Zahlen in allen Bereichen. Vor allem in dem Bereich Umwelt und Naturschutz gab es starke Wachstumsraten. (Vgl. Johns Hopkins Comparative Nonprofit Sector Project (1995), S.5-10).
Die Tabelle zeigt sehr schön, dass die Bereiche Soziale Dienste und Gesundheitswesen mit Abstand die zwei größten Bereiche bei den bezahlten Beschäftigten darstellen. Zusammen besitzen diese knapp 50 Prozent der Beschäftigung. Im Gegensatz dazu stehen bei den Ehrenamtlichen die Punkte Sonstige und Kultur/Erholung ganz oben. Der Bereich „Sonstige“ deckt bspw. auch die Bereiche der Kirchengemeinden ab. Zusammen kommen diese auf etwa 65 Prozent der ehrenamtlichen Helfer. Der Bereich der Stiftungen fällt durch die sehr niedrige Beschäftigung von nur 0,4 Prozent auf, was auch damit zusammenhängt, dass Stiftungen zwar hohe Summen an Geldern verwalten. Sie kommen jedoch mit einer geringeren Anzahl an Mitarbeitern aus, da diese bei weitem nicht so arbeitsintensiv sind als andere Bereiche des Dritten Sektors. Die Kategorie Umwelt- und Naturschutz hatte in dem Zeitraum von damals bis heute am meisten zulegen können und spielt nicht mehr eine so untergeordnete Rolle wie 1995. Große Unterschiede gibt es auch in den Bereichen Wohnungswesen sowie Bildung und Forschung, in welchen hauptsächlich bezahlte Arbeitnehmer arbeiten (relativ wenige ehrenamtliche Mitarbeiter). Insgesamt lässt sich erkennen, dass die Verteilung zwischen Ehrenamtlichen und bezahlten Arbeitnehmern im Großen und Ganzen ausgeglichen ist. Das liegt daran, dass die Anzahl der ehrenamtlichen Mitarbeiter/Helfer in dieser Tabelle als Vollzeitäquivalent umgerechnet wurde.
Ein weiteres sehr wichtiges Tätigkeitsfeld neben dem Gesundheitswesen und den Sozialen Diensten ist die Tarifgestaltung oder die sozialdienstliche Leistungserstellung. Das deutsche Verbandssystem (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) regulieren und gestalten maßgeblich die Tarifgestaltung und sichern so die Tarifautonomie. Die Tarifautonomie bedeutet, dass Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände gemeinsam mit den Gewerkschaften in Tarifverhandlungen und Verträgen eine Vielzahl an Arbeitsbedingungen regeln. Dies kann einzelne Betriebe oder ganze Branchen betreffen. Tariflöhne werden unter Ausschluss des Staates von NPOs, nämlich von branchenspezifischen Arbeitgeberverbänden oder Einzelunternehmen (Haustarif) und Gewerkschaften, ausgehandelt. Die Tarifautonomie ist als ein Teil der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich geschützt. Die Koalitionsfreiheit steht allen Staatsbürgern und damit auch ausländischen Mitbürgern zu. Sie gewährleistet das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden. Hierdurch sind also auch die Gewerkschaften, branchenspezifische Arbeitgeberverbände und damit auch die Tarifautonomie verfassungsrechtlich gesichert. (Vgl. Neumann 2011, S. 26)
Daher verfügen Wohlfahrtsverbände und große NPOs über einen erheblichen Einfluss auf die Politik, Tarifverhandlungen, neue gesetzliche Regelungen und staatliche Maßnahmen. (Vgl. Fundraising Akademie (Hrsg.) 2008, S. 64)
Bei gemeinnützigen Organisationen gilt ein gesondertes Steuerrecht. Verfolgen diese Rechtsformen mit ihren Tätigkeiten unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke und erhalten den Gemeinnützigkeitsstatus, dann gelten andere Besteuerungen wie bei gewinnorientierten Unternehmen. So genießen gemeinnützige Unternehmen steuerliche Vorteile nach der Abgabenordnung (AO) und nach dem Körperschaftsteuergesetz (KStG). Gemeinnützige Zwecke gelten vor den Behörden als gemeinnützig, sobald durch deren Erfüllung ausschließlich und unmittelbar die Allgemeinheit gefördert wird. Die Allgemeinheit muss auf „materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos gefördert werden“ (Vgl. Gabler Kompakt-Lexikon Wirtschaft 2012, S.171). Dazu gehört vor allem die Förderung der Bereiche, welche bereits in den vorherigen Kapiteln besprochen wurden. Zu diesen gehört zum Beispiel konkret die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Religion, Völkerverständigung oder Altenhilfe. (Vgl. Gabler Kompakt-Lexikon Wirtschaft 2012, S.171)
Weitere Vorteile, die sich durch den Gemeinnützigkeitsstatus ergeben, sind die Steuerbefreiungen von der Gewerbe, Körperschafts- und Vermögensteuer, die Steuerfreiheit bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie bei der Grundsteuer. Zusätzlich zu den Steuervorteilen kommen auch Befreiungen von staatlichen Gebühren oder anderweitigen Kosten. (Vgl. Schauhoff 2000, S.16-21)
Die Gründe für diese von Seiten des Staates gewährten Vergünstigungen haben unterschiedliche Ursachen. Zum einen ist es für den Staat leichter möglich unter...