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Rechtsprechung und Parlamentsgesetz

Überlegungen zu Anliegen und Reichweite eines allgemeinen Vorbehalts des Gesetzes

AutorPhilipp Lassahn
VerlagMohr Siebeck
Erscheinungsjahr2017
ReiheStudien und Beiträge zum Öffentlichen Recht 33
Seitenanzahl316 Seiten
ISBN9783161553851
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis104,00 EUR
Was wären Gerichte ohne das Gesetz? Im verfassungsrechtlichen Diskurs unter dem Grundgesetz ist mitunter eine gewisse Skepsis gegenüber den Kompetenzen der Rechtsprechung auszumachen. Weitgehend ungeklärt ist die Frage, ob auch ihr gegenüber der so genannte allgemeine Vorbehalt des Gesetzes gilt. Dieses Instrument besagt, dass die Verwaltung - jedenfalls in 'wesentlichen' Fragen - keine eigenen Entscheidungen treffen darf, sondern auf eine Vorentscheidung des Gesetzgebers angewiesen ist. Teilweise wird verlangt, diesen Grundsatz auch auf die Gerichte anzuwenden. Gerade auf Grund ihrer besonders kargen demokratischen Legitimation seien auch sie stets auf eine gesetzliche Grundlage angewiesen, sobald es um 'wesentliche' Fragen geht. Vor dem Hintergrund historischer und rechtsanwendungstheoretischer Überlegungen begegnet Philipp Lassahn solchen Ansätzen und stellt dabei auch die Vorstellung eines verfassungsrechtlich gebotenen 'Legitimationsniveaus' in Frage.

Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg und Berkeley; 2013 Erste Juristische Prüfung; wiss. Mitarbeiter und Doktorand an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br.; 2015 LL.M. an der Harvard Law School; 2016 Promotion; seit 2016 Referendar beim Kammergericht und wiss. Mitarbeiter an der Humboldt-Universität zu Berlin.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Cover1
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis10
1. Teil: Einführung22
I. Problemaufriss und Hintergrund22
II. Entwicklung und Stand des Forschungsgesprächs24
III. Fach- und Verfassungsgerichtsbarkeit – Gegenstand der Arbeit28
IV. Legitimität und Rechtmäßigkeit – Charakter der Arbeit29
V. Methodisches Vorverständnis30
1. Recht als Rekonstruktion eines stimmigen Systems30
2. Die zentrale Rolle von Text und historischem Telos31
3. Abgrenzung gegenüber rigidem Textualismus und Originalismus31
4. Verwahrung gegen übertriebene Theoretisierungen32
5. Maßstäbe für die Bewertung juristischer Systembildung33
6. Zusammenfassung34
VI. Terminologische Vorfragen35
1. „Vorbehalt des Gesetzes“ vs. „Gesetzesvorbehalt“35
2. „Rechtsprechung“36
VII. Gang der Untersuchung37
2. Teil: Historische Hinführung – Die Evolution des Verhältnisses von Rechtsprechung und Gesetz39
I. Kodifikation als Normalfall?39
II. Klarstellung: Richterrecht als historischer Normalfall41
1. Die Evolution des Rechts als Geschichte der Rationalisierung und Ausdifferenzierung41
2. Quellenpluralität als reguläres Szenario45
3. Zur Rolle von Gesetz und Kodifikation48
4. Insbesondere: Der Vorrang des Gesetzes50
5. Die Rolle des Grundgesetzes in der historischen Entwicklung51
6. Zwischenfazit53
3. Teil: Der Vorbehalt des Gesetzes54
I. Terminologische Präzisierungen55
1. „Erforderliche Regelungsdichte“ vs. „Entscheidungskonkurrenz“55
2. Der Gesetzesbegriff58
II. Die drei Dimensionen der Kompetenzverteilung59
1. Erste Dimension: Suprematie60
2. Zweite Dimension: Exklusive Kompetenzen61
3. Dritte Dimension: Delegationsverbote62
III. Historische Entwicklung63
1. Der staatsrechtliche Vorbehalt des Gesetzes64
a. Ursprünge: Aufklärung und Französische Revolution (Kant, Rousseau, Locke, Montesquieu)66
b. Entstehung: Restauration und Frühkonstitutionalismus (Klüber, früher Mohl)68
c. Konsolidierung: Vormärz (Maurenbrecher, Welcker)70
d. Ausdehnung und Verfestigung: Märzrevolution bis Reichsgründung72
i) Der Vorbehalt als Selbstverständlichkeit: Um 1848/49 (Weiss, Stahl)72
ii) Weitere politisch-theoretische Erfassung: Revidierte Verfassung bis 1870/71 (Bluntschli, Zoepfl, später Mohl)73
iii) Zwischenfazit74
e. Verschiebungen: „Staatsrechtlicher Positivismus“74
i) Ausblendung politisch-historischer Hintergründe und Fokussierung auf den Rechts(satz)begriff (Gerber)75
ii) Der Gesetzes- und Rechts(satz)begriff im Mittelpunkt (Laband)77
iii) Konsolidierung der Gerber-Laband’schen Lehren (Jellinek)81
iv) Zwischenfazit und Folgeentwicklungen82
f. Klarstellungsversuche: Spätes Kaiserreich83
i) Der Zusammenhang von Parlament und Vorbehalt (Otto Mayer)83
ii) Politisch-staatsrechtliche Einordnungsbemühungen (Thoma)85
g. Verwirrung: Weimarer Republik87
i) Die Wirkung der Laband’schen Lehren (Anschütz)87
ii) Das Fehlen einer überzeugenden Vorbehaltstheorie89
iii) Zur Frage der Delegation90
h. Auflösung: Nationalsozialismus (Huber, Tatarin-Tarnheyden)91
2. Parallele Entwicklungen: Straf- und budgetrechtlicher Vorbehalt92
a. Strafrechtlicher Vorbehalt92
b. Steuer- und budgetrechtlicher Vorbehalt94
3. Zusammenfassung und Einschätzung der Genealogie96
IV. Das vorherrschende Modell: Die Wesentlichkeitslehre und ihre Ratio98
1. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Vom Vorbehalt des Gesetzes zur Wesentlichkeitslehre99
a. Anfangszeit des Gerichts: Übernahme tradierter Formeln aus der Vorkriegszeit99
b. Entstehung der Wesentlichkeitslehre: Der Facharztbeschluss von 1972100
i) Bedeutung des Facharztbeschlusses: Verankerung im Demokratieprinzip und Ausbau als Delegationsverbot100
ii) Vorläufer der Wesentlichkeitslehre101
(1) Befassung mit Delegationsfragen und Terminologie der Wesentlichkeit101
(2) Ausprägung der Grundrechtsdogmatik und Aufbrechen des besonderen Gewaltverhältnisses102
c. Konsolidierung103
d. Relativierung und Spezifizierung105
i) Wandel in einen Legitimationsdiskurs105
ii) Die unklare Bedeutung prozeduraler Aspekte107
iii) Bisheriger Höhepunkt der Relativierung: Die Osho-/Glykol-Entscheidungen von 2002108
e. Verfestigung und Schärfung: Auswirkungen der Steuerungstheorie109
f. Aktuelle Fragen: Auswirkungen der Wesentlichkeitslehre auf die Grundrechtsdogmatik und Bedeutung für die dritte Gewalt110
i) Umgehung komplizierter Grundrechtsprobleme111
ii) Anwendung auf die Rechtsprechung?112
g. Zusammenfassende und übergreifende Beobachtungen114
2. Dogmatische Rekonstruktion und Kritik der herrschenden Auffassung116
a. Weitgehende normative Irrelevanz von Spezialvorbehalten für die Wesentlichkeitslehre116
b. Erste Säule der Wesentlichkeitslehre: Das Demokratieprinzip als Gebot eines hinreichenden Legitimationsniveaus116
i) Annahmen und Folgerungen der Lehre vom Legitimationsniveau118
ii) (Vermeintliche) Vorteile: Normative Potenz, „Überwindung“ des Eingriffsdenkens und hohe Flexibilität121
iii) Bedeutung für die Rechtsprechung?122
(1) Inkonsistenz und Inkonsequenz: Unzureichende demokratische Legitimation der Rechtsprechung122
(2) Keine Kompensation durch „funktionell-institutionelle“ demokratische Legitimation123
(3) Keine Kompensation defizitärer demokratischer Legitimation aus anderen Quellen124
(4) Die richterliche Entscheidungspflicht als Ausweg?125
(a) Gedankenexperiment: Die hypothetische Abschaffung des BGB125
(b) Zur Historie der richterlichen Entscheidungspflicht126
(c) Der unklare Gehalt der richterlichen Entscheidungspflicht im Grundgesetz129
(d) Die richterliche Entscheidungspflicht als Minimalpflicht129
(5) Zwischenfazit131
iv) Exkurs: Inkonsistenzen in der Auseinandersetzung mit der Lehre vom „Totalvorbehalt“131
v) Zwischenfazit133
vi) Theoretische Unzulänglichkeiten der Lehre vom Legitimationsniveau134
(1) Auslegung von Art. 20 GG134
(a) Wortlaut134
(b) Historie und Genese135
(c) Systematik135
(d) Teleologie und theoretische Durchdringung136
(2) Legitimation als außerrechtliches Konzept137
(3) Demokratietheoretische Implausibilitäten138
(4) Pathologisierung der zweiten und dritten Gewalt140
(5) Unterbestimmtheit und dogmatische Gehaltlosigkeit des Maßstabs141
(6) Missbrauchs- und Missverstehenspotential142
(7) Demokratische Ambivalenz von Delegationsverboten143
vii) Untauglicher Rettungsversuch: Das sog. Kontrollmodell demokratischer Legitimation144
viii) Ausblick auf eine Alternative: Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG als Gebot eines Mindestzurechnungszusammenhangs145
ix) Zwischenergebnis146
c. Zweite Säule der Wesentlichkeitslehre: Das Rechtsstaatsprinzip147
i) Bestimmtheit und Vorhersehbarkeit147
ii) Publizität150
iii) Normenbeständigkeit und Vertrauensschutz151
(1) Trägheit von Normen als Wert?152
(2) Die ambivalente Rolle des Vertrauensschutzes152
(3) Höheres Bedürfnis für Beständigkeit bei „wesentlichen“ Entscheidungen?153
(4) Prozedurale Ursachen der Trägheit: Jenseits des Rechtsstaatsprinzips153
iv) Gewaltenteilung154
v) Gesetzmäßigkeit der Verwaltung155
vi) Materielle Gerechtigkeit im Einzelfall?156
vii) Gebot effektiven Rechtsschutzes?156
viii) Zwischenergebnis159
d. Fazit159
V. Eigener Ansatz: Der Vorbehalt des Gesetzes als Instrument zum Schutz des Parlaments160
1. Textlich-normatives Umfeld: Die Anordnung des allgemeinen Vorbehalts des Gesetzes in grundgesetzlichen Spezialvorbehalten161
a. Die entscheidende, aber ungenügende Rolle der Grundrechte161
i) Dimensionen und Entwicklungslinien: Die Grundrechte zwischen substantieller und kompetenzieller Dimension161
ii) Mehrdimensionalität unter dem Grundgesetz: Abwehrrecht, Gesetzesvorbehalt und (allgemeiner) Vorbehalt des Gesetzes163
iii) Kompetenzrechtliche Verwertbarkeit der Grundrechte: Voraussetzung und Anordnung, aber keine Erklärung des Vorbehalts des Gesetzes165
iv) Keine Relevanz der Grundrechte für Delegationsbeschränkungen167
v) Zwischenergebnis: Grundrechte als Geltungsgrund, nicht aber als Erklärung des allgemeinen Vorbehalts des Gesetzes168
b. Geschriebene Spezialvorbehalte: Kompetenzrechtliche Ähnlichkeit zu den Grundrechtsvorbehalten168
c. Insbesondere: Der rein formale Gehalt von Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG169
d. Zwischenergebnis: Bedarf für eine erklärende Theorie zum Vorbehalt des Gesetzes171
2. Historisch-genetische Prämissen und Herausforderungen172
3. Synthese und Theoriebildung: Das Anliegen des allgemeinen Vorbehalts des Gesetzes174
a. Politische Konkurrenz zwischen erster und zweiter Gewalt: Die Logik der Politik174
b. Schutzwürdigkeit des Parlaments: Die Logik der Legislative176
i) Parlament als Zentrum des demokratischen Systems176
ii) Besonderheiten des Gesetzgebungsverfahrens177
(1) Formalisierte und deliberative Entscheidungsfindung178
(2) Beteiligung des Bundespräsidenten178
(3) Föderalismus178
(4) Die Bedeutung der Opposition179
(5) Kontrolle durch Medien und Öffentlichkeit180
iii) Zwischenfazit: Legislative als konsolidierende und zügelnde Institution181
c. Schutzbedürftigkeit des Parlaments181
i) Schutz vor der Exekutive: Der „klassische“ Vorbehalt des Gesetzes182
ii) Schutz vor den Gefahren des politischen Systems: Delegationsschranken und die zutreffende Stoßrichtung der Wesentlichkeitsdoktrin184
(1) Neue Gefahrenlage: Strukturelle politische Homogenität von Regierung und Parlament184
(2) Verfassungsdogmatische Verwertbarkeit187
d. Ergebnis188
4. Operationalisierbarkeit: Das Wesentlichkeitskriterium189
a. Grundsätzliche Berechtigung189
b. Zur Ermittlung der Wesentlichkeit189
c. Exkurs: Politische Umstrittenheit als Indiz?191
d. Fazit192
5. Konsequenzen und Leistungsfähigkeit193
a. Institutionelle Vorbehalte193
b. Satzungen und Selbstverwaltung194
i) Kommunale Selbstverwaltung194
ii) Funktionale Selbstverwaltung195
c. Vorbehalt des Gesetzes und Vorbehalt des Parlaments196
d. Zum Verhältnis zwischen Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 und Art. 79 Abs. 3 GG198
e. Vorbehalte der Exekutive?198
f. Rechsthistorische Erklärungsmacht199
g. Rechtsvergleichende Umschau (Schweiz, USA, Frankreich)200
h. Fazit201
6. Bedeutung für das Verhältnis zur Rechtsprechung201
4. Teil: Die Logik der Rechtsprechung203
I. Was wäre wenn? Konsequenzen eines Vorbehalts des Gesetzes für die dritte Gewalt204
1. Anwendungsbereich: „Wesentliche“ Entscheidungen durch Rechtsfortbildung praeter legem204
a. Arbeitskampfrecht205
b. Staatshaftungsrecht206
c. Ungeschriebene Spruchverfahren im Aktienrecht208
2. Konsequenzen: Die Bedeutung der prozessualen Konstellation209
3. Untauglichkeit vermeintlicher Auswege210
a. Verfassungsprozessrechtliche Auswege?210
b. Generalklauseln als Ausweg?211
4. Erinnerung: Umgang des Bundesverfassungsgerichts mit dem Problem212
5. Zwischenfazit214
II. Richterliches Entscheiden unter dem Grundgesetz214
1. Die Logik rechtlicher Entscheidungen214
a. Die Auslegung als Ausgangspunkt216
i) Zur grundsätzlichen Berechtigung und Rationalität von Interpretation217
ii) Die klassische Auslegungslehre: Objektive Teleologie?218
iii) Subjektive Interpretation als Kern und Ausgangspunkt219
(a) Hintergrund: Die retrospektive Rechtfertigungsstruktur juristischer Entscheidungen220
(b) Mögliche Einwände und ihre Bewältigung222
(i) Probleme des Autors?222
(ii) Instrumentelle Kritik223
(c) Grenzen224
iv) Klarstellung: Auslegung jedenfalls als spezifisch juristische Rekonstruktion225
b. Jenseits der Auslegung227
i) Was ist Rechtsfortbildung?228
ii) Zum Charakter der Rechtsfortbildung228
(1) Strukturelle Ähnlichkeit von Auslegung und Rechtsfortbildung229
(2) Zur Relevanz des subjektiven Interpretationsmodells230
(3) Die Rolle der Rechtsdogmatik231
(4) Zwischenfazit232
c. Einwände233
i) Rechtsrealistische Ansätze233
(1) Rechtliche Darstellung, politische Herstellung?236
(2) Entgegnung237
(a) Bindungen auch in Wertungsfragen237
(b) Die Bedeutung des institutionellen Rahmens: Pfadabhängigkeiten und Trägheit239
ii) Zur jüngeren empirischen Rechtsforschung241
iii) Kelsenianischer Einwand: Strukturgleichheit der Gewalten?242
d. Zwischenfazit245
2. Verfahren und institutionelle Stellung: Grundgesetzliche Parameter gerichtlichen Entscheidens246
a. Gerichtliches Verfahren246
i) Initiativverbot (Verfahrensbeginn)247
ii) Konkretheit (Verfahrensgegenstand)248
iii) Diskursiver Charakter (Verfahrensablauf)249
iv) Öffentlichkeit (Verfahrensablauf)249
v) Entscheidungspflicht (Verfahrensende)250
vi) Einzelfallbezogenheit (Verfahrensergebnis)251
b. Rolle und Stellung des Richters253
i) Neutralität (Rolle im Verfahren)253
ii) Unabhängigkeit (institutionelle Stellung)254
iii) Fragmentierung der Richterschaft (institutioneller Rahmen)255
iv) Bestimmtheit des gesetzlichen Richters (Stellung gegenüber den Parteien)256
v) Professionalisierung der Richter (Stellung im gesellschaftlichen System)256
c. Zwischenfazit256
3. Die einzelnen Gerichtsbarkeiten257
a. Zivilgerichte257
b. Strafgerichte258
c. Verwaltungsgerichte259
4. Klarstellung: Rekonstruktion und Staatsgewalt260
III. Zusammenfassende Einschätzung richterlicher Entscheidungstätigkeit unter dem Grundgesetz260
5. Teil: Synthese262
I. Die Unanwendbarkeit des allgemeinen Vorbehalts des Gesetzes auf die Rechtsprechung262
II. Zur Rolle eines rechtsstaatlichen Vorbehalts des Rechtssatzes: Das Bestimmtheitsgebot263
1. Geltungsgrund: Rechtsstaatlichkeit und Spezialvorbehalte263
2. Anliegen: Vorhersehbarkeit staatlicher Eingriffe264
3. Anwendbarkeit auf die Rechtsprechung?264
a. Kein eigeninitiatives Handeln der Rechtsprechung265
b. Der besondere Aufgabenmonismus der Rechtsprechung266
c. Kein rechtsstaatlicher Gewinn bei Anwendung eines rechtsstaatlichen Vorbehalts auf die Rechtsprechung266
4. Klarstellung: Besonderheiten im Verwaltungs- und Strafrecht267
5. Ergebnis268
III. Stichhaltigkeitsprobe268
1. Verfassungssystematische und dogmatische Stimmigkeit268
a. Grundrechtsnormen269
b. Art. 103 Abs. 2 GG269
c. Bestimmtheitsgebot271
d. Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG271
e. Sonstige Normen des Grundgesetzes272
2. Theoretische Stichhaltigkeit273
a. Schwabes Zufälligkeitsargument273
b. Rolle der Rechtsmethodik275
c. Die analoge Rechtsanwendung im Verwaltungsrecht276
d. Besondere Problematik des Staatshaftungsrechts?277
3. Historische Plausibilität278
4. Funktionale Überzeugungskraft279
a. Gesellschaftliche Funktion und institutionelle Autonomie der Rechtsprechung280
b. Verharmlosung der Rechtsprechung?281
5. Unzulänglichkeit alternativer Begründungen282
IV. Fazit und Ergebnis der Untersuchung283
6. Teil: Schluss284
I. Zusammenfassung des Gedankengangs284
II. Ausblick286
Literaturverzeichnis288
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