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Reform der Leasingbilanzierung durch IFRS: Änderungen und Auswirkungen durch ED/2010/9

AutorThomas Philippen
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2013
Seitenanzahl64 Seiten
ISBN9783863416492
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis14,99 EUR
Die Leasingbilanzierung nach internationalen Standards befindet sich derzeit im Umbruch. Der in diesem Kontext aktuell gültige IAS 17 sieht sich bereits seit Jahren zuweilen heftiger Kritik ausgesetzt. Im August 2010 hat das IASB mit dem Exposure Draft ED/2010/9 einen ersten Reformvorschlag veröffentlicht. Sollte der Entwurf in dieser Form in einen endgültigen Standard umgesetzt werden, würde dies eine umfassende Reformierung der Leasingbilanzierung nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften ergeben. Aus diesem Anlass beschäftigt sich die vorliegende Arbeit eingehend mit der bilanziellen Behandlung von Leasingverhältnissen. Der Fokus dieser Arbeit liegt auf der Leasingnehmerbilanzierung von beweglichen Vermögenswerten im Bereich der internationalen Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards, kurz IFRS. In einem ersten Schritt wird ein Überblick über und eine Einführung in die Leasingbilanzierung gegeben. Dabei wird zunächst der Begriff Leasing definiert und die betriebswirtschaftliche Bedeutung von Leasing für Unternehmen herausgearbeitet, um anschließend auf die konkrete Leasingbilanzierung einzugehen. Neben der Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach deutschem Handels- und Steuerrecht wird die Bilanzierung nach dem aktuell gültigen IAS 17 und den im Exposure Draft ED/2010/9 vorgeschlagenen Änderungen dargestellt und an dieser Stelle auch kurz die Historie skizziert. Ebenfalls werden die jeweiligen Kritikpunkte an IAS 17 und ED/2010/9 aufgezeigt und erläutert. Aus aktuellem Anlass werden im Anschluss daran die derzeit beim IASB diskutierten Abweichungen vom Entwurf angesprochen, bevor auf die konkreten Auswirkungen in Bezug auf finanzwirtschaftliche, sowie prozessuale und organisatorische Aspekte für die betroffenen Unternehmen eingegangen wird und wesentliche Maßnahmen bzw. potenzielle Handlungsempfehlungen für die Unternehmen vorgeschlagen werden. Abschließend erfolgt eine kritische Würdigung des Themas.

Thomas Philippen, geb. 1989 in Stolberg/Rheinland, begann nach Abschluss der allgemeinen Hochschulreife am Wirtschaftsgymnasium Herzogenrath bei Aachen ein dreijähriges duales Studium bei einem großem Chemieunternehmen in Leverkusen. Dort absolvierte er v

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 2.2.1, Aktuelle Behandlung von Leasingverhältnissen: Die Leasingbilanzierung im Rahmen der internationalen Rechnungslegung nach IFRS ist - sowohl für Leasingnehmer, als auch für Leasinggeber - überwiegend im International Accounting Standard 17 geregelt. Darüber hinaus existiert, neben SIC 15 und SIC 27 noch eine weitere Interpretation (IFRIC 4), die zum Zwecke der Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis beinhaltet, verabschiedet worden ist. Im IAS 17 erfolgt eine negative Abgrenzung zum Anwendungsbereich. Demnach werden Leasingverhältnisse in Bezug auf die Entdeckung und Verarbeitung von Mineralien, Öl, Erdgas und ähnlichen nichtregenerativen Ressourcen und Lizenzvereinbarungen über immaterielle Vermögenswerte (IAS 38) ausgeschlossen. Darüber hinaus findet IAS 17 keine Anwendung für bestimmte, als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (IAS 40) und für bestimmte biologische Vermögenswerte (IAS 41). In den folgenden Unterkapiteln wird aus Platzgründen nicht auf Sonderformen des Leasings, wie z.B. die Bilanzierung eines Hersteller- oder Händlerleasing oder die Behandlung von Sale-and-Leaseback Transaktionen eingegangen. Ebenso werden nachträgliche Änderungen von Leasingvereinbarungen und die Bilanzierung von kundengebundenen Werkzeugen nicht näher betrachtet. 4.2.2.1 Klassifizierung von Leasingverhältnissen: Bevor die Bilanzierung von Leasingverhältnissen erfolgen kann, muss dieses zunächst als Finanzierungsleasing oder Operating-Leasingverhältnis klassifiziert werden. Dazu ist die Grundsatzfrage zu stellen, inwiefern alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen des geleasten Vermögenswertes auf den Leasingnehmer übertragen wurden Bei einem Finanzierungsleasing werden alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen des Vermögenswertes übertragen. Das bedeutet, dass das Leasingverhältnis beim Leasinggeber wie ein Verkauf und beim Leasingnehmer wie ein Kauf behandelt wird. Bei einem Operating-Leasingverhältnis werden alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen des Vermögenswertes eben nicht übertragen. Für die Klassifizierung als Finanzierungs- bzw. Operating-Leasing gilt der Bilanzierungsgrundsatz substance over form. Das bedeutet, dass nicht der rechtliche Gehalt einer Vereinbarung Vorrang hat, sondern der wirtschaftliche Gehalt. Die Klassifizierung eines Leasingverhältnisses hat stets zu Beginn dessen stattzufinden. Grds. ist eine Gesamtbetrachtung aller Indikatoren und Vertragsmerkmale bei Beginn des Leasingverhältnisses vorzunehmen. Die nachfolgende Abbildung gibt nähere Beispiele und Indikatoren, ob ein Operating-Leasing oder ein Finanzierungsleasing vorliegt. Dabei ist es ausreichend, wenn einer der Indikatoren vorliegt, das Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing zu klassifizieren.
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