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E-Book

Risikopublizität von Kreditinstituten

Integrative Umsetzung der Transparenzanforderungen

AutorDieter Weber
VerlagGabler Verlag
Erscheinungsjahr2009
Seitenanzahl401 Seiten
ISBN9783834982698
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis62,99 EUR
Ziel dieses Buches ist es, einen umfassenden Überblick über die Anforderungen an die externe Risikoberichterstattung von Banken zu geben. Insbesondere sollen Synergien zwischen den handelsrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen aufgezeigt werden, um einerseits eine qualitativ hochwertige und damit aussagekräftige Berichterstattung sicherzustellen und andererseits den Aufwand der Berichterstellung zu begrenzen. Der Autor gibt praxisnahe Unterstützung zur Umsetzung der seit dem 31.12.2007 (IAS/IFRS) bzw. 31.12.2008 (Basel II) zwingend zu beachtenden Transparenzregeln. Besonders nützlich sind dabei die am Ende des Buches zu findenden Muster-Risikoberichte sowie die zahlreichen Übersichten und Beispiele.

Diplom-Kaufmann Dieter Weber ist Prokurist und Projektleiter im Risikocontrolling der DZ BANK AG, Frankfurt am Main. Seit dem Inkrafttreten des KonTraG im Jahr 1998 betreut er die externe Risikoberichterstattung der Bank.

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Leseprobe
1. Grundlagen (S. 22)

1.1 Risikopublizität im System der Finanzberichterstattung

Die Finanzberichterstattung ist Bestandteil der externen Unternehmenskommunikation eines Kreditinstituts, sie beruht auf den Anforderungen von vier Rechtsbereichen: Handelsrecht, Aufsichtsrecht, Kapitalmarktrecht und Gesellschaftsrecht. Darüber hinaus umfasst die Finanzberichterstattung gesetzlich nicht vorgeschriebene Komponenten wie den fakultativen Teil des Geschäftsberichts – häufig auch als Imageteil bezeichnet – und die Pressekommunikation.

Abbildung 1 zeigt die wesentlichen Bestandteile der Finanzberichterstattung. Zentrales Kommunikationsinstrument eines Kreditinstituts ist der Geschäftsbericht, der sich in einen fakultativen Teil und einen Pflichtteil gliedert.

Der freiwillige Abschnitt des Geschäftsberichts ist von den Kreditinstituten gestaltbar und besteht üblicherweise aus einem Brief an die Aktionäre und in manchen Fällen aus themenbezogenen Sonderberichten. Der gesetzlich regulierte Teil setzt sich aus dem Lagebericht, dem Abschluss, dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und dem Bericht des Aufsichtsrats zusammen.

Für eine Darstellung der Inhalte dieser Komponenten des Finanzberichts wird auf die einschlägige Literatur verwiesen. Weitere gesetzlich geforderte Berichtsinstrumente sind das so genannte „Jährliche Dokument“ und Angaben gemäß dem Pfandbriefgesetz. Das im Internetauftritt eines Kreditinstituts offen gelegte jährliche Dokument enthält eine Aufstellung der im laufenden Geschäftsjahr veröffentlichten Finanzinformationen.

Die Angaben zu Pfandbriefen sind vierteljährlich offen zu legen und umfassen produktbezogene Angaben zu Volumen und Merkmalen der im Umlauf befindlichen Pfandbriefe und eine Aufgliederung der zur Deckung der Pfandbriefe verwendeten Forderungen.Die Pressekommunikation als weiteres Berichtsinstrument, das nicht originär Risikothemen zum Inhalt hat, kann in mündlicher (Pressekonferenzen) und in schriftlicher Form (Papierdokumente oder elektronische Dokumente) erfolgen. Die externe Risikoberichterstattung eines Kreditinstituts ist integraler Bestandteil der Finanzberichterstattung.

Von besonderer Bedeutung sind dabei der Risikobericht im Lagebericht und der aufsichtsrechtliche Risikobericht. Risikobezogene Angaben beinhalten auch die Emissionsprospekte und Ad hoc-Mitteilungen. Darüber hinaus kann das Erfordernis bestehen, Angaben zum Risikomanagementsystem im Rahmen der so genannten „Erklärung zur Unternehmensführung“ (auch Corporate Governance-Erklärung genannt) offen zu legen. Bei der Offenlegung von Risikoangaben ist zwischen der juristischen Einheit, auf die Offenlegung anzuwenden ist, und dem Turnus der Veröffentlichung zu unterscheiden.

Abbildung 2 zeigt die Erscheinungsformen der externen Risikoberichterstattung.Berichtspflichtige Kreditinstitute

1.2 Handelsrechtliche Risikoberichterstattung

Die Pflicht zur handelsrechtlichen Risikoberichterstattung von Kreditinstituten15 erwachst aus der allgemeinen Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts .

Die masgebliche Vorschrift ist §340a Absatz 1 HGB . Danach haben Kreditinstitute unabhangig von Rechtsform und Grose einen Lagebericht aufzustellen. Daruber hinaus unterliegen Banken der Aufstellungspflicht gemas §264 Absatze 1 und 2 HGB in Verbindung mit §267 HGB aufgrund ihrer Eigenschaft als grose und mittelgrose Kapitalgesellschaften.

Eine Ausnahme bilden dabei Kapitalgesellschaften, die Tochterunternehmen eines nach §290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichteten Mutterunternehmens sind, sofern die in §264 Absatz 3 HGB genannten Kriterien erfullt sind.

Ist ein Kreditinstitut eine Kapitalgesellschaften und Mutterunternehmen eines (Teil-)Konzerns entsteht gemas §290 Absatze 1 und 2 HGB ebenfalls eine Pflicht zur Aufstellung eines Risikolageberichts.
Inhaltsverzeichnis
Geleitwort5
Vorwort7
Inhaltsübersicht11
Inhaltsverzeichnis13
Gang der Untersuchung20
1. Grundlagen21
1.1 Risikopublizität im System der Finanzberichterstattung21
1.2 Berichtspflichtige Kreditinstitute24
1.3 „Haus der Risikopublizität“ als Modell der Offenlegung26
2. Offenlegungsrichtlinie28
3. Rahmenbedingungen der Risikopublizität32
3.1 Gesetzliche Anforderungen an die Offenlegungsinhalte32
3.1.1 Gesetzliche Anforderungen im Überblick32
3.1.2 Handelsrechtliche Anforderungen an die Offenlegungsinhalte33
3.1.3 Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Offenlegungsinhalte46
3.1.4 Exkurs: Mindestanforderungen an das Risikomanagement5749
3.1.5 Vergleich der handelsrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Offenlegungsanforderungen51
3.1.6 Kapitalmarktrechtliche Anforderungen an die externe Risikoberichterstattung58
3.2 Beste Branchenpraxis59
3.3 Kontrolle, Enforcement und Haftung der Geschäftsleiter60
3.4 Mit der Risikopublizität verbundene Zielsetzungen7863
3.4.1 Zielsetzungen von Gesetzgeber und Ratingagenturen63
3.4.2 Zielsetzungen der berichterstattenden Kreditinstitute66
3.4.3 Ergebnis: Weitgehende Zielkonformität69
3.5 Zwischenfazit und Ausgangshypothese für die Umsetzung70
3.6 Grundsätze, Gestaltungsprinzipien und Entscheidungstatbestände der Risikopublizität71
4. Gestaltung der externen Risikoberichterstattung75
4.1 Umsetzung übergeordneter Grundtatbestände75
4.1.1 Datengrundlage der externen Risikoberichterstattung75
4.1.2 Management Approach75
4.1.3 Definition der Risikoarten81
4.1.4 Risikobegriff und Verlustbegriff84
4.1.5 Übergeordnete Gestaltungsprinzipien88
4.1.6 Grenzen der Offenlegung90
4.2 Berichtsstrukturen96
4.2.1 Übergeordnete Entscheidungen zu den Berichtsstrukturen96
4.2.2 Gestaltung der Halbjahresrisikoberichte99
4.2.3 Gestaltung des jährlichen HGB-Risikolageberichts101
4.2.4 Angabekategorien102
4.2.5 Klassenbildung in der externen Risikoberichterstattung120
4.3 Muster-Risikobericht122
4.4 Offenlegungsinhalte124
4.4.1 Vorbemerkungen zu den Umsetzungsempfehlungen124
4.4.2 Generelles Risikomanagementsystem129
4.4.3 Risikokapitalmanagement146
4.4.4 Kreditrisiko164
4.4.5 Beteiligungsrisiko245
4.4.6 Marktpreisrisiko253
4.4.7 Liquiditätsrisiko265
4.4.8 Operationelles Risiko272
4.4.9 Strategisches Risiko277
4.5 Offenlegungstermine und Vergleichsangaben279
4.5.1 Einleitung279
4.5.2 Zeitliche Aspekte der handelsrechtlichen Risikoberichterstattung281
4.5.3 Zeitliche Aspekte der aufsichtsrechtlichen Risikoberichterstattung284
4.5.4 Zusammenfassung und Offenlegungskalender der Risikopublizität285
4.6 Berichtsmedien287
4.6.1 Medium der handelsrechtlichen Risikoberichte287
4.6.2 Medium der aufsichtsrechtlichen Risikoberichte289
4.6.3 Kapitalmarktrechtliche Risikoangaben290
4.6.4 Technische Aspekte der Berichtsformate291
4.7 IT-Infrastruktur292
4.7.1 Handelsrechtliche Risikoberichte292
4.7.2 Aufsichtsrechtliche Risikoberichte292
4.7.3 Redaktions- und Publikationssysteme294
4.8 Organisation und Berichtsproduktion295
4.8.1 Zuständigkeiten295
4.8.2 Geschäftsprozess der Risikopublizität300
4.8.3 Produktion der Risikoberichte301
5. Synergiepotenziale308
5.1 Einleitung308
5.2 Inhaltliche Synergien309
5.2.1 Synergien innerhalb der handelsrechtlichen Risikoberichterstattung309
5.2.2 Synergien zwischen der aufsichtsrechtlichen und der handelsrechtlichen Risikoberichterstattung309
5.2.3 Synergien zwischen der SolvV-Meldung und der aufsichtsrechtlichen Risikoberichterstattung315
5.2.4 Zusammenfassung der quantitativen Synergien316
5.3 Synergien bei Organisation und IT-Infrastruktur320
5.4 Zusammenfassung der Synergiepotenziale320
6. Projektumsetzung322
6.1 Grundlagen des Offenlegungsprojekts322
6.2 Projektteam, Aufgabenverteilung und Vorgehensmodell324
6.3 Ergebnisdokumente326
7. Entwicklungstendenzen und Optimierungsbedarf330
7.1 Entwicklungstendenzen330
7.1.1 Neue Anforderungen des BilMoG399330
7.1.2 Risikopublizität im Rahmen des Management Commentary333
7.1.3 Erweiterte Offenlegung von Verbriefungen und Leveraged Finance335
7.1.4 Überarbeitung von Basel II und der CRD hinsichtlich der Offenlegung von Verbriefungen349
7.1.5 Bewertung der erweiterten Offenlegungsanforderungen351
7.1.6 Aufsichtsrechtliche Offenlegung von Liquiditätsrisiken354
7.2 Optimierungsbedarf354
7.2.1 Risikopublizität im Spannungsfeld der Prognose- und Chancenberichterstattung354
7.2.2 Grundsätzliche Anmerkungen zu den aktuellen Anforderungen an die Risikopublizität357
7.2.3 Qualitative Offenlegung: Problematik und Lösungsansätze359
7.2.4 Quantitative Offenlegung: Problematik und Lösungsansätze365
8. Zusammenfassung372
Vollständiger Muster-Risikobericht des Einzelinstituts als Muttergesellschaft eines Konzerns ( HGB- Risikolagebericht)373
1. Monographien und Beiträge in Sammelbänden405
2. Aufsätze und Broschüren407
3. Gesetze, Verordnungen, Rechnungslegungsstandards und amtliche Empfehlungen410
4. Verlautbarungen der Wirtschaftsprüfer414
5. Risikoberichte415
Anhang373
Verzeichnis der Gestaltungsprinzipien377
Verzeichnis der Entscheidungstatbestände379
Verzeichnis der Offenlegungsformate381
Abbildungsverzeichnis385
Abkürzungsverzeichnis390
Stichwortverzeichnis394
Literaturverzeichnis405
Autor416

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