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Schönsprech

Wie uns Politik und Lobby das Blaue vom Himmel erzählen

AutorReinhard Schlüter
VerlagRiemann
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl224 Seiten
ISBN9783641154202
FormatePUB
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis9,99 EUR
Politik und Lobby entlarven
Reinhard Schlüter geht der »Schaumsprache« der Politiker nach, den euphemistischen Wortschöpfungen, die uns Bürger einlullen sollen. Denn diese Krisenbeschönigungen haben nichts anderes zum Ziel, als uns die Veränderungen, die in Politik, Verwaltung und Lobby zu unseren Lasten vollzogen werden, nicht bemerken zu lassen. Wir werden regelrecht manipuliert. Aus diesem Grund deckt der Autor Begriffe auf, die uns im täglichen Sprachgebrauch begegnen, und erklärt, was wirklich gemeint ist.

Reinhard Schlüter ist Sachbuchautor (dtv, Eichborn, Campus) und langjähriger RadioWissen-, Hörbild- und Zeitreisen-Autor beim BR.

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Leseprobe

2. Mit Schwimmwesten unter den Rettungsschirm

Krisennebel ohne Ende

Als im Frühherbst 2008 unmittelbar nach dem Zusammenbruch der Lehman-Bank die Politik in Aufruhr geriet und fehlenden Sachverstand in Sachen »Finanzmärkte« durch Entschlossenheitsgesten kompensierte – als man angesichts des drohenden »Kartenhaus«-Effekts allfälliger Bankpleiten eine Panikreaktion der Geldanleger befürchtete und der Slogan »Ruhe ist die erste Bürgerpflicht« über allem Handeln schwebte –, traten die deutsche Bundeskanzlerin und der deutsche Finanzminister ans Mikrofon und beruhigten die verunsicherten Sparer mit dem Satz: »Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind. Auch dafür steht die Bundesregierung ein.«

Um auch die Steuerzahler angesichts der von ihnen zu bewältigenden Staatsgarantien zu besänftigen, fügte die Bundeskanzlerin hinzu: »Wir sagen außerdem, dass diejenigen, die unverantwortliche Geschäfte gemacht haben, zur Verantwortung gezogen werden. Dafür wird die Bundesregierung sorgen. Das sind wir auch den Steuerzahlern in Deutschland schuldig.« Wem immer sich die deutsche Bundeskanzlerin verpflichtet fühlen mochte: Die deutschen Steuerzahler waren es jedenfalls nicht. Sechs Jahre später lautete die Krisenbilanz:

  1. Rund eine halbe Billion (500000000000) Euro Mehrverschuldung zu Lasten des Steuerzahlers.
  2. Die Garantie für Sparguthaben wurde auf 100000 Euro beschränkt.
  3. Kein einziger Verantwortlicher wurde zur Rechenschaft gezogen.
  4. Eine Regulierung der Finanzmärkte fand nicht statt. Mehr noch: Die von der Bundesregierung aus dem Kreis der Krisenmitverantwortlichen als »Experten« rekrutierten Banker ließen sich ihre »Beratungs«-Leistungen mit Multimillionenhonoraren (gleichfalls zu Lasten der Steuerzahler) vergelten.

Wie und in welchem Maß seit Beginn der »Krise« sonst noch vernebelt, beschwichtigt oder schlicht gelogen wurde, welche Ursachen der Krise teils zugrunde lagen und wie die Prognosen zu beurteilen sind, darüber mehr bei den folgenden Stichwörtern.

alternativlos

»Alternativlos« war laut Bundeskanzlerin Angela Merkel die von Experten und Politikern ersonnene Expertise, jene Banken, die sich am Derivatemarkt verzockt hatten, mit einer halben Billion Euro Steuergeldern zu stützen. Wenig später wurde das Attribut von der Gesellschaft für deutsche Sprache zum »Unwort des Jahres 2010« gekürt. Die Begründung: »Das Wort suggeriert sachlich unangemessen, dass es bei einem Entscheidungsprozess von vorneherein keine Alternativen und damit auch keine Notwendigkeit der Diskussion und Argumentation gebe. Behauptungen dieser Art sind 2010 zu oft aufgestellt worden, sie drohen, die Politik-Verdrossenheit in der Bevölkerung zu verstärken.« Dabei war der Begriff unter Politikern gerade erst in Mode gekommen, waren doch regierungsamtlich bereits der Krieg in Afghanistan, das Finanzmarktstabilisierungsgesetz und das rigide griechische Sparprogamm als »alternativlos« bezeichnet worden. Als »alternativlos« befand auch Exbundesfinanzminister Peer Steinbrück die Milliardenhilfen von Schleswig-Holstein und Hamburg zur Rettung der HSH Nordbank, bevor endlich Steinbrücks Amtsnachfolger Wolfgang Schäuble vor allem einen massiven Schuldenabbau als »alternativlos« bezeichnete. Schäuble sprach’s und ließ der Rekordneuverschuldung des Bundes von 288 Milliarden Euro (2010) weitere 29 Milliarden (2011) beziehungsweise 73 Milliarden (2012) folgen. Die zweifelhafte »Unwort«-Ehre hinderte auch die seinerzeitige Arbeitsministerin Ursula von der Leyen Anfang 2011 nicht daran, die Verlängerung der Lebensarbeitszeit als »alternativlos« zu bezeichnen, bevor sie Anfang 2014 die Herabsetzung des Renteneintrittsalters als Kabinettsmitglied mittrug. Wie unangestrengt ehrlich nimmt sich daneben jenes altbekannte Bekenntnis Konrad Adenauers aus: »Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?«

Asset Backed Securities

Unter Hedgefondsmanagern und Investmentbankern galten Asset Backed Securities (forderungsbesicherte Wertpapiere) wegen des hohen Risikobonus lange Zeit als besonders attraktiv. Erst als auch andere Finanzmarktkreationen infolge der US-amerikanischen Immobilienkrise über ihre eigenen kurzen Beine stolperten, wurde vielen Anlegern schmerzhaft bewusst, dass eine Forderung, die am Ende nicht bedient werden kann, eben keine Forderung ist, sondern allenfalls die Wunschvorstellung einer solchen.

Auslagerung

Ein Wort mit vielen Bedeutungen. So werden von Konzernen schon mal komplette Unternehmensstrukturen ausgelagert, um Abläufe effizienter zu organisieren und – vor allem – (Personal-)Kosten zu sparen. Eine »Auslagerung« ganz anderer Art vollzieht sich dort, wo es gilt, negative Bilanzposten gleichsam »unsichtbar« zu machen. So werden etwa bestehende Pensionsverpflichtungen eines Unternehmens vor Börsengängen oder Unternehmensverkäufen gern aus der Bilanz »ausgelagert« – ähnlich, wie die Multimilliardenverluste europäischer Zockerbanken mit gütiger Hilfe der Politik in sogenannte Bad Banks »ausgelagert« wurden. Allein: Verschwunden sind die Posten deswegen ebenso wenig wie der Bürzel eines Straußenvogels, der seinen Kopf bei Gefahr in den Sand »auslagert«.

ausnahmsweise und vorübergehend

Am 9. Mai 2008 trat eine EU-Verordnung in Kraft (Artikel 126 AEUV – Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), in der unter anderem die Kriterien für ein sogenanntes »Defizitverfahren« festgeschrieben sind. Demnach führt das Überschreiten zweier wesentlicher Referenzwerte für die Haushaltsverschuldung von EU-Mitgliedsstaaten zur Einleitung besagten Verfahrens:

  1. Das gesamtstaatliche Haushaltsdefizit darf 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht überschreiten.
  2. Die Bruttoverschuldung darf nicht höher als 60 Prozent des BIP liegen.

Anhand beider Kriterien stellt die EU-Kommission im Rahmen des sogenannten »Stabilitäts- und Wachstumspakts« fest, ob das Verhältnis des geplanten oder tatsächlichen öffentlichen Defizits zum Bruttoinlandsprodukt unter den jeweiligen Referenzwerten liegt oder ob der Referenzwert »nur ausnahmsweise und vorübergehend« überschritten wird. »Ausnahmsweise und vorübergehend« hieß etwa am Beispiel Bulgariens (Haushaltsdefizit 2009: bei 3,9 Prozent), Dänemarks (2010: 5,4 Prozent), Finnlands (2010: 4,1) und Luxemburgs (2010: 4,2 Prozent): vier bis fünf Jahre. Nachdem sich das Haushaltsdefizit in allen vier Ländern 2014 unter 3 Prozent eingependelt hatte und das »Nachhaltigkeitskriterium« (Defizitprognose für 2015 gleichfalls unter 3 Prozent) erfüllt war, wurde das »Defizitverfahren« für alle vier Länder aufgehoben. Ob dauerhaft oder ebenfalls »ausnahmsweise und vorübergehend«, steht gewissermaßen in den Sternen, sind doch 2014 allein siebzehn EU-Staaten von besagtem »Defizitverfahren« betroffen, darunter seit 2009 Zypern. Wird indes das jeweilige Defizit mehr als nur »ausnahmsweise und vorübergehend« überschritten, so sieht der »Vertrag über die Arbeitsweise der EU« vor, das Verhalten des betreffenden Mitgliedsstaates – im Anschluss an das Prozedere des »Protokollierens«, des »Berichtens«, der »Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses«, der »Aufforderung« des Mitgliedsstaates »zur Stellungnahme«, einer »Prüfung der Gesamtlage«, einer »Empfehlung des Rats an die Kommission«, einer »Veröffentlichung der Empfehlung«, des Beschlusses, »den Mitgliedsstaat in Verzug zu setzen«, sowie weitere diesbezügliche »Maßnahmen« – irgendwann zu »ahnden«. Gewiss aber wieder nur »ausnahmsweise und vorübergehend«.

Bad Bank

Aus der althochdeutschen banc (»Tisch, Bank«) entwickelte sich über das italienische banco, banca (gemeint war der »Tisch des Geldwechslers«) im 13. Jahrhundert der Begriff »Bank« für jene Institutionen, in denen – allgemein gesprochen – Geld- und Kreditgeschäfte vereinbart und abgewickelt wurden. Im Laufe der Jahrhunderte etablierten sich in den mehr und mehr arbeitsteiligen Volkswirtschaften spezialisierte Institute wie Hypothekenbanken, Depositenbanken, Effektenbanken, Teilzahlungsbanken, Außenhandelsbanken oder Investmentbanken. Allen Banken gemeinsam war bis ins frühe 21. Jahrhundert, dass sie das Risiko für ihre Geschäfte selbst zu tragen hatten. Das änderte sich, als mit der von Banken verursachten Finanzkrise die Politik auf den Plan trat und – gleichsam aus dem Handgelenk – serienweise Begriffe wie »Systemrelevanz«, »Bankenrettung«, »Schwimmwesten« oder »EZB-Garantie« kreierte, die insbesondere eines zu verschleiern suchten: die Auslagerung eines gewichtigen Teils des Bankenrisikos auf die Schultern des Steuerzahlers. Den Vogel schossen dabei die sogenannten Bad Banks ab, bei denen allenfalls das Attribut bad (»schlimm«) zutrifft und die man besser mit »staatlich besicherte Giftmüllhalden« (Kai Biermann) übersetzen sollte: Weder nehmen Bad Banks am klassischen Zahlungsverkehr teil, noch genießen sie das geringste Vertrauen seitens der Marktteilnehmer. Ihr einziger Zweck besteht in der Aufnahme von Ramschpapieren zur Bilanzverschönerung der zuvor am globalen Wett-»Tisch« versammelten Banken. Womit man wieder bei der Ursprungsbedeutung des Wortes banca wäre …

Bankenabgabe

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