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Solvenzschutz der GmbH durch Existenzvernichtungs- und Insolvenzverursachungshaftung

AutorLudger Schult
VerlagHerbert Utz Verlag
Erscheinungsjahr2009
Seitenanzahl291 Seiten
ISBN9783831609284
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis32,99 EUR
Mit der Existenzvernichtungshaftung entwickelte die Rechtsprechung 2001/2002 eine konzernunabhängige GmbH-Gesellschafterhaftung für missbräuchlichen Vermögensentzug. Ihre Grundlage und Ausgestaltung wurden seitdem lebhaft diskutiert. Die im „Trihotel“-Urteil des BGH 2007 vorgenommenen Änderungen an diesem Haftungskonzept unterscheiden sich zum Teil deutlich vom ursprünglichen Ansatz. Wenngleich man bei der jüngsten Reform des GmbH-Gesetzes bewusst auf eine gesetzliche Gesellschafterhaftung wegen Existenzvernichtung“ verzichtete, wurde mit der Insolvenzverursachungshaftung eine Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen an den Gesellschafter eingeführt, die erkennbar zur Zahlungsunfähigkeit der GmbH führen.
Diese Arbeit untersucht eingehend sowohl die Grundlagen, Voraussetzungen und Rechtsfolgen als auch die Wechselwirkungen beider Haftungstatbestände.

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Leseprobe
TEIL II: Die aktuelle Existenzvernichtungshaftung des Gesellschafters (S. 53-54)

§ 5 Die Existenzvernichtungshaftung der zweiten Generation – „Trihotel“ –


Nachdem zuvor das Rechtsinstitut der Existenzvernichtungshaftung in seiner ersten Phase dargestellt wurde, widmet sich nun dieser sowie der sich hieran anschließende Abschnitt eingehend der Existenzvernichtungshaftung der zweiten Generation, d.h. dem durch das „Trihotel“-Urteil modifizierten Rechtsinstitut zur Begründung einer Haftung des GmbH-Gesellschafters für den missbräuchlichen Entzug von Gesellschaftsvermögen.

A. Einleitung und Überblick

Die Suche nach einer angemessenen Gewährleistung des Schutzes der Gläubiger einer (abhängigen) GmbH führte, wie gezeigt, in die eine oder andere Sackgasse. Die – überwiegend so gesehene – Unvollkommenheit der gesetzlichen Schutzmechanismen sowie die Abwesenheit einer dem AktG vergleichbaren konzernrechtlichen Regelung im GmbH-Gesetz bildeten und bilden den Hintergrund der seit Jahrzehnten intensiv und kontrovers geführten Debatte zu diesem Thema.187 Dass diese Debatte mit dem nachfolgend im Mittelpunkt stehenden „Trihotel“- Urteil des BGH einen Abschluss gefunden hat, ist kaum zu erwarten.

Denn in der erörterten Entscheidungskette „Autokran“, „Tiefbau“, „Video“, „TBB“, „Bremer Vulkan“ und „KBV“ sowie nun „Trihotel“ kam es immer wieder zu grundsätzlichen Änderungen der dogmatischen Begründung, der tatbestandlichen Ausgestaltung und den Rechtsfolgen des jeweils verfolgten richterrechtlichen Modells der GmbH-Gesellschafterhaftung. Vor diesem Hintergrund könnte über die „Lebensdauer“ des „Trihotel“-Haftungskonzepts hier nur spekuliert werden.

188 Aus heutiger Sicht sprechen jedoch manche Gründe dafür, dass die nun vertretene Konzeption, die bereits durch mehrere Folgeentscheidungen (neben dem II. auch des IX. Zivilsenats)189 bestätigt wurde, zumindest in ihrem dogmatischen Ausgangspunkt mittelfristig die vom BGH verfolgte Linie sein wird. Denn eine abermalige grundsätzliche Richtungsänderung wäre den Rechtsanwendern kurzfristig kaum zuzumuten und würde der Rechtsprechung des BGH in dieser Frage den Eindruck von Beliebigkeit geben. Nichtsdestotrotz wird überwiegend erwartet, dass sich die bisherige intensive Diskussion zwischen Rechtsprechung und Wissenschaft fortsetzen wird.190 Im Hinblick darauf, dass der MoMiG-Gesetzgeber bewusst auf eine gesetzliche Regelung der Existenzvernichtungshaftung des Gesellschafters verzichtet hat – der weiteren Rechtsfortbildung solle nicht vorgegriffen werden191 – wird dem II. Zivilsenat des BGH daher auch in Zukunft eine prägende Rolle zukommen.

Das MoMiG belässt es insoweit bei einer Teilregelung, nämlich der Erweiterung der Haftung des Geschäftsführers für insolvenzverursachende Zahlungen an den Gesellschafter im Rahmen des hierzu erweiterten § 64 GmbHG – der im dritten Teil dieser Arbeit dargestellten so genannten Insolvenzverursachungshaftung. Zuvor hatte sich auch die Abteilung Wirtschaftsrecht des 66. Deutschen Juristentags 2006 im Hinblick auf den Stand der Rechtsprechung mit großer Mehrheit193 gegen gesetzgeberische Schritte ausgesprochen.194 Die dogmatische Neubestimmung der seit 2001 von der Rechtsprechung verfolgten Existenzvernichtungshaftung, konkret ihre nun im „Trihotel“-Urteil vorgenommene Einordnung als besondere Fallgruppe der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung in Gestalt einer schadensersatzrechtlichen Innenhaf-
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht5
Inhaltsverzeichnis6
Abkürzungsverzeichnis12
§ 1 Einführung14
TEIL I: Vom Sonderhaftungsrecht für die abhängige GmbH zur allgemeinen Existenzvernichtungshaftung der ersten Generation22
§ 2 Die Situation der konzernabhängigen GmbH und die Haftung ihres Gesellschafters23
§ 3 Die konzernrechtlich begründete Rechtsprechung zur Haf-tung des GmbH- Gesellschafters („ Autokran“ bis „ TBB“)38
§ 4 Die Existenzvernichtungshaftung der ersten Generation: Gesellschaftsrechtliche Durchgriffshaftung statt Analogie zum Aktienkonzernrecht („ Bremer Vulkan“/„ KBV“)46
TEIL II: Die aktuelle Existenzvernichtungshaftung des Gesellschafters66
§ 5 Die Existenzvernichtungshaftung der zweiten Generation– „Trihotel“ –66
§ 6 Tatbestand und Rechtsfolgen der Existenzvernichtungshaf-tung der zweiten Generation136
TEIL III: Die Insolvenzverursachungshaftung des Geschäftsführers170
§ 7 Die „Existenzvernichtungshaftung“ des GmbH-Geschäftsführers in Gestalt der neuen gesetzlichen Insolvenzverursachungshaftung gemäß § 64 Satz 3 GmbHG170
TEIL IV: Analyse226
§ 8 Bewertung des durch die „Trihotel“-Existenzvernichtungshaftung und die neue Insolvenzverursachungshaftung gemäß § 64 Satz 3 GmbHG gemeinsam erreichten Gläubigerschutzniveaus- Verbleibender Bedarf für eine konzernspezifische Gesellschafterhaftung?226
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse259
Literaturverzeichnis264
Urteilsübersicht289

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