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Sozialpolitik im Islam: Eine Analyse der Situation im Mittleren Osten

AutorSasan Naghashzade
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2013
Seitenanzahl39 Seiten
ISBN9783863417277
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis19,99 EUR
Die Sozialpolitik kann in den westlichen Staaten Europas und den USA auf eine mehr als einhundert Jahre alte geschichtliche Entwicklung zurückblicken. So ist die Sozialpolitik in den meisten Verfassungen der abendländischen Staaten gesetzlich verankert. Die christlichen Werte und die Ideen der Aufklärung sowie die wirtschaftlichen Umbrüche spielen eine wichtige Rolle beim Verständnis der sozialpolitischen Entwicklungen in den abendländischen Staaten. Die Demokratisierung der Gesellschaften war ebenfalls ein entscheidender Aspekt. Des Weiteren sind die verschiedenen Sozialsysteme der westlichen Länder in den Sozial- und Politikwissenschaften analysiert worden und anhand ihrer gesellschaftlichen, politischen und sozialen Eigenschaften in ländertypische Wohlfahrtsregime eingeteilt worden. Auf der Basis dieser Erkenntnisse stellt sich unweigerlich die Frage, wie die Sozialpolitik in Staaten außerhalb des abendländischen Kulturkreises gestaltet wird. Welche kulturellen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Ereignisse haben sie beeinflusst? Diese Staaten sind fast ausschließlich islamische Länder und die islamischen Kulturen sind nicht in dem Maße von den oben erwähnten Einflüssen der Aufklärung, Demokratisierung und Industrialisierung geprägt worden wie die abendländischen Sozialstaaten. Dem Islam, der nahezu alle Bereiche der Gesellschaft dieser Länder durchdringt, soll hier eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, um zu erfahren, inwiefern er die sozialpolitischen Maßnahmen der relevanten Staaten beeinflusst. Es wird dabei einführend auf die Sozialpolitik nach westlichem Vorbild eingegangen. Als nächstes werden die unterschiedlichen Institutionen und die verschiedenen Formen der Wohlfahrtsstaaten selbst vorgestellt. Im dritten Kapitel wird auf den Islam eingegangen und das Wohlfahrtsverständnis dieser Religion offengelegt. Hierdurch soll eine erste Vorstellung von den kulturellen und religiösen Einflüssen des Islams auf die Sozialpolitik in den islamischen Ländern entstehen. Es wird hier zuerst auf die sozialen Institutionen des Islams eingegangen, wobei die politischen Systeme und deren Motive zur Durchführung sozialpolitischer Maßnahmen untersucht und die wirtschaftlichen und finanziellen Situationen der Staaten erläutert werden, da diese die Grundlage der Finanzierung jeglicher sozialpolitischer Maßnahmen darstellen. Anschließend werden der Iran, Saudi Arabien und die Türkei exemplarisch auf die oben dargestellten Merkmale [...]

Sasan Naghashzade, B.A., wurde 1981 in Teheran geboren. Sein Studium der Sozialwissenschaften an der Universität Bielefeld schloss der Autor im Jahre 2012 mit dem akademischen Grad des Bachelor of Arts erfolgreich ab. Der Autor wurde im Iran geboren und h

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 3.1.2, Der Zakat als islamische (Almosen-) Steuer: Der Zakat ist für das Verständnis der Sozialpolitik im Islam ausschlaggebend (vgl. Ostermeier 2006: 21). Er ist eine verpflichtende, aber nichtstaatliche Steuer, die von den Gläubigen abgeführt werden muss. Er dient der Unterstützung der Armen und Bedürftigen und soll eine gewisse Umverteilung des Wohlstands bewirken (vgl. Dean und Khan 1995: 193). Die Abgabe des Zakats wird als ein Akt der Frömmigkeit verstanden und bewusst von den freiwilligen Almosen und Abgaben unterschieden. Er ist auch nicht als ein altruistischer Akt zu verstehen und von den christlichen Vorstellungen der Sühne zu trennen. Er ist vielmehr eine religiöse und gottgefällige Tat, die auf Einsicht und Glaube beruht. Nichtsdestotrotz dient er dem Zweck, die Lücken zwischen Arm und Reich zu reduzieren und den Wohlstand der Gemeinschaft zu erhöhen (vgl. Dean und Khan 1995: 197 ff.). Die Abgabe des Zakats ist zwar im Koran mitunter detailliert vorgeschrieben, wirft aber dennoch gewisse Unklarheiten und vielfältige Interpretationsmöglichkeiten auf. Die Praxis verlangt, dass ein frommer Muslim einen Teil seines Vermögens in Geld oder aber auch Gegenständen einmal jährlich, zumeist im Fastenmonat Ramadan, als Abgabe in eine öffentliche Kasse, auf Arabisch Bait al-Mal, oder direkt an die Bedürftigen spendet. Darunter wurden ursprünglich unter anderem Edelmetalle, landwirtschaftliche Erträge, Handelswaren sowie Vieh als Bemessungsgrundlagen aufgelistet, die mit unterschiedlichen Prozentsätzen besteuert wurden. Daher war die Höhe des zu spendenden Anteils anfangs nicht genau festgelegt, wurde aber zumeist mit 2,5 Prozent bis 10 Prozent des Besitzes besteuert. Des Weiteren dürfen diese Steuern nicht durch den Staat eingesammelt und mit anderen Steuern vermischt werden. Zudem sind die Adressaten des Zakats im Koran genau festgelegt. Demnach sind es ausschließlich islamische Empfänger, die vom Zakat profitieren dürfen. Die Zwecke, für die der Zakat aufgewendet werden darf, sind Arme, Obdachlose, Aufwendungen für Missionierungszwecke und Zakatverwalter, Hilfen für Schuldner und religiöse Reisende sowie die Aufwendung der Gelder für den Freikauf von Sklaven und für religiöse Kriege. Dennoch wurden und werden bei der Verwendung der Gelder die Zwecke und Empfänger der jeweiligen Zeit entsprechend festgelegt, was eine gewisse freie Interpretationsmöglichkeit zulässt. Demzufolge werden heutzutage die Gelder auch für öffentliche Einrichtungen wie Religionsschulen, Krankenhäuser oder die Infrastruktur verwendet, da diese ebenfalls dem Wohl der islamischen Gemeinde dienen (vgl. Ostermeier 2006: 23 ff.). 3.2, Probleme bei der Anwendung der islamischen Gesetze im Mittleren Osten: Die Anwendung der oben erläuterten islamischen Institutionen zur Sicherung der sozialen Wohlfahrt der Menschen in den islamischen Staaten war, wie bereits erwähnt, auf die Lebensverhältnisse des 7. Jahrhunderts und der darauffolgenden Jahrhunderte angepasst und auch dafür bestimmt. So waren die ersten ausdrücklich islamischen Staaten diese, die zu den Lebzeiten Mohammeds und der darauffolgenden vier Kalifate existiert haben (vgl. Dean und Khan 1995: 199 f.). Noch heute werden sie als die einzigen Staaten bezeichnet, die wahrlich die im Koran und der Sunna vermittelten islamischen Werte und Gesetze praktiziert haben. So waren zu dieser Zeit sowohl die Religion als auch die Politik islamisch und somit unter den Gesetzen des Islams vereint. Die Politik, Religion und Wirtschaft wurden nach den Vorgaben des Islams gelebt. Dementsprechend wurden der Zakat, die Sadaqa und die Waqf, als Bestandteile der sozialen Sicherung, in den Staaten angewandt. Hierbei muss bedacht werden, dass die damaligen Staaten und Gebiete, die islamisch regiert wurden, relativ überschaubar waren und die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Begebenheiten nicht die Ausmaße und Komplexität der heutigen Staaten besaßen. Diese Staaten umfassen heutzutage viele Millionen Einwohner und sind durch komplexe Wirtschaftszusammenhänge der Globalisierung beeinflusst. Somit war es in den ersten islamischen Gesellschaften unter Mohammed und den folgenden vier Kalifen die Aufgabe der religiösen Führer, die Zakateinnahmen in den relativ begrenzten Gebieten zu organisieren und zu verteilen. Doch die weitere Ausdehnung der Gebiete machte eine zentral geführte Organisation des Zakats unmöglich und führte unweigerlich zum Auseinanderfallen des islamischen Kalifats in viele kleine Einheiten, die infolgedessen durch einzelne Imame geleitet wurden. Sie waren auch für die Verwaltung des Zakats zuständig (vgl. Weiss 2002: 8). Auch wurden die Ausgaben der Regierungen durch die Einnahmen aus den Eroberungszügen finanziert. Das Problem der Finanzierung der Ausgaben des Staates machte die Etablierung eines reinen islamischen Staates unmöglich. So erwähnt Weiss (2002: 12), dass die Steuereinnahmen des Zakats ausschließlich für religiös vorgeschriebene soziale Belange aufgewendet werden dürfen und der reine islamische Staat auch lediglich islamisch vorgeschriebene Steuern einnehmen darf. Dieses Dilemma führte unweigerlich zum Bruch der Regierenden mit den durch den Koran vorgeschriebenen Prinzipien. Sie waren gezwungen auch nichtislamische Steuern einzuführen, um ihre Staatsausgaben zu finanzieren. Dies führte auf Dauer unweigerlich zu Staatsformen, die nicht rein islamisch waren und es bis heute auch nicht sind.
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