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Steuerungsmöglichkeiten der kommunalen Energiewende durch Energieleitstellen: Untersuchung anhand der Energieregion-Erzgebirge

Untersuchung am Beispiel der Energieregion-Erzgebirge

AutorDavid Zuk
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2012
Seitenanzahl150 Seiten
ISBN9783656215219
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis20,99 EUR
Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Raumwissenschaften, Stadt- und Raumplanung, Note: 1,3, Technische Universität Dresden (Lehrstuhl für Raumentwicklung), Sprache: Deutsch, Abstract: Eine Bedeutung der Energieleitstelle auf die Umsetzung energiewenderelevanter Maßnahmen in Kommunen konnte im Untersuchungsgebiet anhand zuvor definierter Analyse-Schwerpunkte eindeutig nachgewiesen werden. Es wurde allerdings festgestellt, dass dieser Einfluss auf eine Kommune umso niedriger ist, je geringer das Problembewusstsein für die Notwendigkeit der Energiewende vor Ort ist. Energieleitstellen können im Rahmen ihrer Aufgaben gezielt Einfluss auf das Problembewusstsein der Kommunen nehmen, indem sie den Kommunen individuelle Vorteile eines Engagements im genannten Themenbereich darlegen sowie konkrete Projektvorschläge unterbreiten. Hierbei wird deutlich, dass gerade größere Investitionsprojekte in der Kommune mit größerem Nachdruck verfolgt werden, wenn dahinter das Engagement eines (externen) finanzstarken Investors steht. Da es sich bei den untersuchten Kommunen vornehmlich um Kommunen der Einwohnergrößenklasse 1.000 bis 7.000 Einwohner handelt, ist anzunehmen, dass hier insbesondere die Überzeugung des ranghöchsten Kommunalvertreters ausschlaggebend für ein Engagement und für eine aktive Kooperation mit der Energieleitstelle ist. Dementsprechend können sich die Handlungsfelder einer Energieleitstelle innerhalb der Kommune einschränken oder erweitern. Anhand einer 'Vorreiterkommune' in der Energieregion zeigte sich, dass die beratende Funktion der Energieleitstelle nicht nur zu mittelfristig niedrigeren Energieverbräuchen und damit (potenziell) niedrigeren Kosten führen, sondern dass zudem die Arbeit von Initiativen, bspw. zum Aufbau von Bürgersolarkraftwerken, zielführend koordiniert werden kann. Ein grundlegendes Ergebnis der Untersuchung ist, dass Energieleitstellen einerseits selbst als Kümmerer in der Kommune auftreten, andererseits aber auch Initiativen in der Kommune aktiv unterstützen und interkommunal koordinierend wirken. Damit wird deutlich, dass Energieleitstellen nicht als 'Allheilmittel' zur Umsetzung der Energiewende auf kommunaler bzw. regionaler Ebene zu betrachten sind, allerdings ein wichtiges unter weiteren Umsetzungsinstrumenten darstellen.

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Leseprobe

Erzgebirge. Die Reihenfolge der Fragen, die Fragenformulierung und Antwortvorgaben wurden zum größten Teil festgelegt. Etwa 20 Prozent des Fragebogens bestand aus Fragen, die frei bzw. durch eintragen eines Zahlenwertes beantwortet werden konnten.


Die schriftliche Befragung der Mitgliedskommunen der Energieregion-Erzgebirge erfolgte sowohl auf postalischem Weg also auch mittels einer Online-Version. Für die Erstellung des Fragebogens wurde auf die Software „grafstat4“ zurückgegriffen, welche gleichzeitig sowohl eine zentrale Datensammlung der eingehenden Daten sicherstellt als auch eine nachfolgende Datenauswertung ermöglicht. Der Fragebogen wurde dabei so aufgebaut, dass er nach Möglichkeit übersichtlich gestaltet ist und zudem eine zügige Beantwortung der Fragen zulässt. Die meisten Fragen wurden daher mit sgn. „Checkboxen“ ( ) oder mit sgn. „Radio-


( ) versehen. Des Weiteren wurden bei offenen Fragen Textfelder eingefügt. Bei mehreren Antwortoptionen wurde den Fragen der Vermerk „mehrere Antworten möglich“ beigefügt. Je nach Frage wurden zwei bis acht Merkmalsausprägungen bzw. ein konkreter Wert (z.B. Energieeinsparung in Prozent) abgefragt (s. Abb. 2). Die Adressaten wurden zunächst per Schreiben über die baldige Zusendung des Fragebogens vorinformiert. 1,5 Wochen später erfolgte die Zusendung des Fragebogens mit Anschreiben (siehe Anhang 1 S. iii). Für die Beantwortung des Fragebogens wurden zwei Arbeitswochen (10 Werktage), zwischen dem Zeitpunkt des Versands und dem Rücksendungsdatum, veranschlagt. Nach dieser Frist wurden die Adressaten zunächst per Mail und anschließend telefonisch um die Beantwortung und Rücksendung des Fragebogens gebeten. Bis zum Abgabetermin dieser Arbeit haben nicht alle Mitgliedskommunen der Energieregion-Erzgebirge den Fragebogen ausgefüllt, sodass mit einer reduzierten Menge an Daten gearbeitet werden musste. Insgesamt sind 10 von 13 Fragebögen zurückgeschickt worden.

Fragebogenerhebung und Experteninterviews

Abb. 2: Screenshot (Bildschirmdruck) der Online-Version des Fragebogens


Quelle: Screenshot

Der Fragebogen wurde in gedruckter Form den 13 Mitgliedskommunen zugesendet. Ein frankierter Rückumschlag wurde beigelegt, in der Hoffnung, die Rücklaufquote dadurch zu erhöhen. Im Anschreiben wurde zudem die Möglichkeit offeriert, die Befragung auch online durchzuführen. Der hierfür nötige Link und die Zugangsdaten waren ebenfalls in dem Schreiben festgehalten. Die Online-Version hat dabei den Vorteil, dass die Befragung einfacher und zügiger durchzuführen ist. Für den Autor war die elektronische Übersendung in dem Sinne vorteilhaft, da die eingegebenen Daten sofort in Form einer einfach auswertbaren Excel-Tabelle vorlagen und nicht noch transkribiert werden mussten. Der Fragebogen wurde auf einen Web-Server aufgespielt und war dort unter der Internetadresse:

http://befragung-energieregion.benos.eu mit den entsprechenden Zugangsdaten abrufbar.

Die postalisch zugegangenen oder eingescannten Fragebögen wurden nach Erhalt ebenfalls in das Datenerfassungssystem übertragen. Hierbei musste allerdings darauf geachtet werden, dass auch die Daten und Bemerkungen für die Auswertung Berücksichtigung finden, die zusätzlich durch die Befragten auf den Fragebögen vermerkt wurden. Neben der Fragebogenerhebung bilden leitfadengestützte Interviews mit Experten einen zentralen methodischen Baustein der empirischen Untersuchung in der vorliegenden Arbeit (s. Anhang 2 S. iv).

Fragebogenerhebung und Experteninterviews

Rahmenbedingungen der kommunalen Energiewende

2. RAHMENBEDINGUNGEN DER KOMMUNALEN ENERGIEWENDE 2.1. ENERGIEPOLITISCHE RAHMENBEDINGUNGEN 2.1.1. ENERGIEPOLITIK DER EUROPÄISCHEN UNION Bereits 1992 wurde auf der Weltklimakonferenz in Rio de Janeiro die besondere Rolle der Kommunen beim Klimaschutz hervorgehoben. Die dort festgeschriebenen Bestimmungen sind noch heute ein Grundpfeiler weltweiter Klima- und Energiepolitik auf allen politischen Ebenen. Als Bestandteil der Europäischen Union ist Deutschland in vielerlei Bereichen an Entscheidungen auf europäischer Ebene gebunden.

Laut FISCHER (2011:16) ist also nicht nur die Gestaltung energiepolitischer Steuerungsmechanismen für eine erfolgreiche Transformation des Energiesystems entscheidend, sondern „ebenso die Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich ein solcher Prozess vollzieht. […] Dabei ist einerseits entscheidend, wie die europarechtlichen Regelungen ausgestaltet sind und inwieweit diese eine Veränderung des Energiesystems zulassen, ermöglichen oder unterstützen.“

Als überstaatliche Organisation hat die EU gegenüber den Mitgliedsländern eine Richtlinienkompetenz inne. Die Beschlüsse auf europäischer Ebene müssen demnach zeitnah durch nationales Recht umgesetzt werden.

„Mit der Vertragsreform von Lissabon wurde die faktische Existenz einer gemeinsamen Energiepolitik erstmals auch primärrechtlich verankert. Mit dem neuen Vertragstext besitzt die EU nun die explizite Kompetenz und den Auftrag zur Gestaltung europäischer Energiepolitik.“ (ebd.:18) Im April 2009 wurde, durch Beschlüsse der Staats- und Regierungschefs und des Europäischen Parlaments, ein Maßnahmenpaket zu klimaschutzrelevanten und energiepolitischen Fragen für die Mitgliedsstaaten verbindlich. Dadurch wurden die Staaten verpflichtet, „unabhängig von den Maßnahmen anderer Länder, die Emissionen bis 2020 auf mindestens 20 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren.“ (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2009:9)

Energiepolitisch wurden folgende Ziele festgesetzt, die es bis 2020 zu erreichen gilt („20-20- 20-Ziele“): x Senkung des Energieverbrauchs um 20 Prozent durch höhere Energieeffizienz, x Erhöhung des Marktanteils erneuerbarer Energien auf 20 Prozent x Einsatz eines Anteils von 10 Prozent nachhaltig produzierter Bio- und anderer erneuerbarer Kraftstoffe im Verkehrsbereich

Energiepolitik der Bundesrepublik Deutschland

2.1.2. ENERGIEPOLITIK DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Als eine der weltweit größten Volkswirtschaften (und als „Exportnation“), wird Deutschland bzgl. seiner Energiewirtschaft stark von globalen Veränderungen beeinflusst. Einflussfaktoren sind dabei „Energieangebot, die Verfügbarkeit und die Reserven an energetischen Rohstoffen, die politischen Rahmenbedingungen in den Förderregionen und nicht zuletzt die verfügbaren Transport- und Umwandlungskapazitäten für diese Energierohstoffe.“ (BMWi 2010:8)

Innerhalb Deutschlands hängt die energiewirtschaftliche Entwicklung von der Bevölkerungsentwicklung, der Anzahl der Haushalte, der konjunkturellen Entwicklung, dem Strukturwandel in der Wirtschaft, technologischer Entwicklungen sowie institutionellen, rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen ab, die begrenzend auf die Entwicklung des Energieverbrauchs wirken (ebd.). Im Energiekonzept der Bundesregierung wird deutlich herausgestellt, dass Deutschland „in Zukunft bei wettbewerbsfähigen Energiepreisen und hohem Wohlstandsniveau eine der energieeffizientesten und umweltschonendsten Volkswirtschaften der Welt werden“ (BMWi/BMU 2010:3) soll. Entscheidend sei die Formulierung einer integrierten Gesamtstrategie. Diese bezieht sich zum einen auf den Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien im Stromsektor und der damit einhergehenden Erhöhung der Energieeffizienz (sowohl beim Strom-, als auch Wärmeverbrauch), den Ausbau des, momentan noch nicht ausreichend auf dezentralisierte Stromversorgung ausgelegten, Stromnetzes sowie die Erschließung neuer Speicher für Strom aus Nachfragelücken (ebd.:4).

Energiepolitik der Bundesrepublik Deutschland

Durch diese Leitlinien wurden Regelungen getroffen, die sich an den dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien flexibel anpassen lassen. Das EEG ist damit die mit Abstand bedeutendste gesetzliche Regelung zum Umbau der fossilen hin zu einer ökologisch nachhaltigen Energieversorgung. Dabei ist allerdings zu beachten, dass das EEG lediglich die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien fördert und nicht die von Wärme. Für den Wärmesektor gibt es zudem ergänzende Fördermöglichkeiten und zusätzliche Regelungen. Da die Kommunen an die Befolgung übergeordneten Rechts gebunden sind, sind folgende gesetzliche Regelungen, Verordnungen und Richtlinien des Bundes für die Umsetzung des kommunalen Klimaschutzes bzw. der damit verbundenen Energiewende von Relevanz (s. Tabelle 1):

Energiepolitik der Bundesrepublik Deutschland

Tabelle 1: Gesetze, Verordnungen & Richtlinien zum Thema „Erneuerbare Energien und Klimaschutz“


Quelle: verändert nach http://www.bmu.de/gesetze_verordnungen/alle_gesetze_verordnungen_bmu/

doc/print/35501.php#klima, Zugriff am 06. Januar...

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