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Stiftungen in der Praxis

Recht, Steuern, Beratung

AutorCordula Haase-Theobald, Klaus Wigand, Markus Heuel, Stefan Stolte
VerlagGabler Verlag
Erscheinungsjahr2008
Seitenanzahl270 Seiten
ISBN9783834993106
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis36,99 EUR
Jahr für Jahr werden neue Rekordzahlen bei der Stiftungsgründung gemeldet. Dabei machen nicht nur steuerliche Vorteile die Stiftung interessant. Das Werk beschreibt die steuer- und gesellschaftsrechtlichen Vor- und Nachteile von der Gründung bis zur Auflösung.
Zahlreiche Beraterhinweise machen das Werk zu einem unentbehrlichen Fundus der Stiftungsarbeit und Steuerberatung.


Rechtsanwalt Klaus Wigand ist Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht. BRIDGES Kanzlei Wigand hat sich auf Vermögensnachfolge, Erb-, Steuer- und Gesellschaftsrecht spezialisiert. Schon im Spezialreport 2005 der Zeitschrift 'Die Welt' wurde die Kanzlei zur 'Elite der Stiftungsexperten im deutschsprachigen Raum' gewählt.
RA Dr. Markus Heuel ist Stiftungsberater im Deutschen Stiftungszentrum und Leiter des Bereichs 'Bildungs- und Sozialstiftungen'. Er ist zudem Dozent an der Deutschen Stiftungsakademie.
RA Dr. Stefan Stolte befasst sich als Leiter des Bereichs Personal, Recht und Grundsatzfragen im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft mit dem deutschen und europäischen Stiftungsrecht. Er ist Mitglied einer Expertengruppe der EU Kommission zum Thema Hochschulfundraising und Dozent an der European Business School(ebs).
Frau Dr. Cordula Haase-Theobald ist Geschäftsführerin der Sal. Oppenheim Vermögenstreuhand und betreut die Vermögensallokation und -konzeption komplexer Familien- und Stiftungsvermögen.

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Leseprobe

§ 4 Die Treuhandstiftung (S. 75-76)
A. Wesensmerkmale der Treuhandstiftung
Die Treuhandstiftung, die wegen der möglichen verschiedenen verträglichen Grundlagen juristisch genauer auch als unselbstständige Stiftung oder nichtrechtsfähige Stiftung bezeichnet wird, wird gemeinhin definiert als eine Zuwendung von Vermögenswerten durch den Stifter an eine bestehende Rechtsperson mit der Maßgabe, die übertragenen Vermögenswerte dauerhaft zur Verwirklichung eines vom Stifter festgelegten Zweckes zu verwenden. Bei dieser Konstellation übereignet der Stifter somit Vermögensgegenstände wie Barvermögen, Wertpapiere oder Immobilien auf einen anderen, der als Treuhänder der Stiftung fungiert. Der Treuhänder erhält das Eigentum aber nicht zur freien Verfügung, sondern ist an die Absprachen zwischen ihm und dem Stifter gebunden, die die Verwendung des Vermögens betreffen. In der Kegel hat er nach den getroffenen Absprachen den Vermögensstock wie bei einer rechtsfähigen Stiftung dauerhaft zu erhalten und die erwirtschafteten Erträge für den vom Stifter bestimmten Zweck zu verwenden.

Die Treuhandstiftung basiert typischer Weise auf einer schuldrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Stifter und dem künftigen Treuhänder der Stiftung oder einer Verfügung von Todes wegen, die mit einer entsprechenden Verpflichtung für den Treuhänder versehen ist. Demgegenüber sind in der Praxis Treuhandstiftungen öffentlichen Rechts kaum zu finden. Solche Stiftungen können auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Normen in Trägerschaft einer juristischen Person öffentlichen Rechts errichtet werden. Zwar fungieren insbesondere die Kommunen und Universitäten sehr häufig als Träger von Treuhandstiftungen, weil viele Stifter aus persönlicher Verbundenheit mit einer Stadt oder einer Universität gezielt und dauerhaft für diese etwas tun möchten. Es handelt sich bei diesen Konstellationen aber nicht um öffentlich-rechtliche Treuhandstiftungen, sondern in aller Regel um von natürlichen Personen errichtete Treuhandstiftungen bürgerlichen Rechts. Die Wesensmerkmale der Treuhandstiftung sind die allgemeinen stiftungstypischen Merkmale Stiftungszweck, Stiftungsvermögen und Stiftungsorganisation sowie als Besonderheit das Fehlen der eigenen Rechtsfähigkeit. In Abgrenzung zur rechtsfähigen Stiftung nimmt die Treuhandstiftung nicht als eigenständiges Rechtssubjekt am Rechtsverkehr teil. Für sie handelt statt dessen ihr Treuhänder, der sämtliche sich aus der Absprache zwischen ihm und dem Stifter ergebenden Aufgaben für die Treuhandstiftung vornehmen muss.

I. Abgrenzungen
Die Treuhandstiftung ist in zwei Richtungen abzugrenzen. Zum einen findet sich in der rechtsfähigen Stiftung eine komplexere rechtliche Struktur, die der Stiftung vor allem eine eigenständige Handlungsmöglichkeit eröffnet, zum anderen existieren mit dem Stiftungsfonds und dem Zweckvermögen einfachere Gebilde, die den Zielen einer Treuhandstiftung relativ nahe kommen. Die Bildung von Stiftungsfonds oder Zweckvermögen bietet sich für Stifter an, die dauerhaft bestimmte Einrichtungen oder Projekte fördern möchten. Die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung ist hingegen angezeigt, wenn Stifter eine unabhängige Organisationsstruktur schaffen wollen, die über Generationen hinweg eigenständig einen Zweck verfolgen soll.

1. Rechtsfähige Stiftung
Die rechtsfähige Stiftung zeichnet sich im Vergleich zur Treuhandstiftung vor allem durch ihre rechtliche Eigenständigkeit aus. Sie ist in der Lage, in ihren Organen einen eigenen Willen zu bilden, und diesen dann selbstständig umzusetzen. Im Gegensatz zur Treuhandstiftung unterliegt die rechtsfähige Stiftung den stiftungsrechtlichen Regelungen der §§ 80 ff BOB und den Stiftungsgesetzen der Bundesländer. Diese erstrecken sich in ihrem Geltungsbereich in aller Kegel nicht auf die Treuhandstiftungen. Ausnahmen sind hier noch die Stiftungsgesetze der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die auf dem im Jahre 1990 für das Gebiet der DDR erlassenen Stiftungsgesetz beruhen. Es ist jedoch zu erwarten, dass die hier zu findende Regelung zu den Treuhandstiftungen bei der anstehenden Reform der Landesstiftungsgesetze nicht weiter aufrecht erhalten wird.

Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Abkürzungsverzeichnis18
Literaturverzeichnis22
Bearbeiterverzeichnis24
§ 1 Die Stiftungslandschaft in Deutschland26
A. Stiftungsboom in Deutschland26
I. Regionale Verteilung der Stiftungen26
II. Die ältesten Stiftungen27
III. Vermögensgrößen der Stiftungen28
IV. Visibilität des Stiftungswesens29
V. Kritik am Stiftungsboom29
B. Motive und Beweggründe für die Errichtung einer Stiftung30
I. Gründe für die Errichtung einer Stiftung30
II. Ergebnisse der Stifter-Studle der Bertelsmann-Stlftung32
III. Im Fokus stehende Stiftungszwecke32
C. Alternatlven zur Stiftung33
I. Spenden33
II. Zustiftungen33
D. Ausblick34
§ 2 Allgemeines über Stiftungen35
A. Das Wesen einer Stiftung und ihre gesetzlichen Grundlagen35
I. Was ist eine Stiftung?35
II. Gesetzllche Grundlagen35
B. Überblick über die Erscheinungsformen von Stiftungen36
I. Stiftungen des bürgerlichen Rechts37
II. Unselbstständige Stiftungen/Treuhandstiftungen40
III. Stiftungen des öffentlichen Rechts41
IV. Kirchllche Stiftungen41
V. Kommunale Stiftungen41
VI. Ausländische Stiftungen und Trusts42
§ 3 Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts44
A. Errichtung, Organisation und Verwaltung44
I. Entstehung45
II. Der Stiftungszweck54
III. Stiftungsorganisation57
IV. Die Geschäftsführung der Stiftung63
V. Die Haftung der Stiftungsorgane66
B. Die Stiftungsaufsicht der Bundesländer68
I. Die Funktion der Stiftungsaufsichtsbehörden68
II. Die Aufgaben und Befugnisse der Stiftungsaufsicht der Bundesländer69
C. Die Auflösung und Umstrukturierung der Stiftung72
I. Die Auflösung der Stiftung72
II. Umstrukturierung von Stiftungen durch Zusammenschluss oder Spaltung73
§ 4 Die Treuhandstiftung76
A. Wesensmerkmale der Treuhandstiftung76
I. Abgrenzungen76
II. Anwendungsbereiche80
B. Rechtliche Grundlagen81
I. Die Errichtung durch Stiftungsgeschäft unter Lebenden82
II. Die Errichtung durch Verfügung von Todes wegen85
III. Die Treuhandstiftung im Rechtsverkehr86
C. Organisation88
I. Die Satzung der Treuhandstiftung88
II. Der Treuhänder93
III. Die Verwaltung durch den Treuhander95
D. Die Beendigung des Treuhandverhältnisses100
I. Auflösung100
II. Umwandlung101
III. Übertragung auf einen neuen Treuhänder101
§ 5 Grundlagen des Stiftungsteuerrechts102
A. Einführung und Überblick102
B. Besteuerung und Steuerbefreiungen gemeinnütziger Stiftungen103
I. Reclitsfähige Stiftungen und Treuhandstiftungen103
II. Errichtung und Auflösung einer gemeinnützigen Stiftung103
III. Die Auflösung einer gemeinnützigen Stiftung106
IV. Die Besteuerung/Steuerbefreiung der laufenden Tätigkeit einer gemeinnützigen Stiftung107
V. Gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen/ Anforderungen für die Steuerbefreiungen108
VI. Die Besteuerung der wirtschaftlichen Tätigkeit gemeinnütziger Stiftungen119
C. Die Begünstigung von Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen/Spendenrecht123
I. Grundlagen des Spendenrechts123
II. Der Spendenabzug des Stifters bei Errichtung der Stiftung125
III. Der Spendenabzug bei laufenden Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen126
IV. Regierungsentwurf vom 14.02.2007 für ein Gesetz zur weiteren Stärkung bürgerlichen Engagements („Hilfen fiir Helfer")127
V. Die steuerliche Zuwendungsbestätigung129
D. Steuerliche Besonderheiten bei Familienstiftungen130
I. Besteuerung bei Errichtung und Auflösung einer Familienstiftung130
II. Die laufende Besteuerung einer Familienstiftung133
III. Besteuerung der begünstigten Destinatäre133
IV. Die Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen133
§ 6 Die Rechnungslegung und Steuererklärung einer Stiftung136
A. Aufgaben und gesetzliche Grundlagen der Rechnungslegung136
I. Rechtsgrundlagen136
II. Sinn und Zweck der Rechnungslegung138
B. Arten der Rechnungslegung139
I. Buchführungstechniken139
II. Handelsrechtlicher Jahresabschluss140
III. Einnahmen- /Überschussrechnung140
C. Besonderheiten der Rechnungslegung von steuerbefreiten Stiftungen140
I. Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Rechnungslegungsarten für Stiftungen141
II. Stiftungsspezifische Besonderheiten beim kaufmännlschen Jahresabschluss142
III. Stiftungsspezifische Besonderheiten bei der Einnahmen-/ Überschussrechnung143
D. Prüfung der Rechnungslegung143
I. Prüfung der Rechnungslegung durch die Aufsichtsbehörden143
II. Prüfung der Rechnungslegung durch Wirtschaftsprüfer144
E. Steuererklärung und Freistellungsbescheid der steuerbefreiten Stiftung145
I. Stiftungsneugründung145
II. Steuererklärungen146
III. Freistellungsbescheid146
§ 7 Vermögensausstattung und -anlage von Stiftungen148
A. Die Vermögensausstattung148
I. Art des Stiftungsvermögens148
II. Höhe des Stiftungsvermögens149
III. Anlage des Stiftungsvermögens in der Praxis150
B. Der Grundsatz der Kapitalerhaltung150
I. Umfang der Kapitalerhaltung151
II. Reichweite der Kapitalerhaltung151
III. Vorgaben des Stifters152
C. Die Rahmenbedingungen für die Vermögensanlage152
I. Steuerliche Rahmenbedingungen für die Vermögensanlage152
II. Stiftungsrechtliche Rahmenbedingungen für die Vermogensanlage154
III. Umfang der Kapitalerhaltung155
D. Strategien für die Vermögensanlage155
I. Grundsätze der Vermögensanlage156
II. Kapitalerhaltung durch Vermögensanlage156
III. Performance versus Kapitalerhalt und ordentlicher Ertrag157
IV. Risikomanagement158
V. Nachhaltige Kapitalanlagen158
VI. Alternative Investments159
E. Ausblick160
§ 8 Die Stiftungsidee und ihre Umsetzung161
A. Der Stiftungszweck als Ausgangspunkt der Stiftungsidee161
I. Vom Stiftermotiv zum Stiftungszweck161
II. Kriterien für die Formulierung des Stiftungszwecks162
B. Die Tauglichkeit von Stiftungskonzepten164
I. Wahl der geeigneten Rechtsform165
III. Der Wirkungszusammenhang von Zweck, Vermögen und Organisation168
C Partner bei der Ideenfindung169
§ 9 Die Praxis der Stiftungsarbeit gemeinnütziger Stiftungen170
A. Auswahl und Durchführung geeigneter Projekte170
I. Grundsätze für die Projektarbeit von Stiftungen170
II. Bedarfsermittlung171
III. „Förderstiftungen'' und "Operative Stiftungen''172
IV. Projektauswahl und Durchführung bei der operativen Stiftung173
V. "Design'' und Abwicklung der Tätigkeit von Förderstiftungen175
B. Strategien der Öffentlichkeitsarbeit182
I. Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit von Stiftungen182
II. Entwicklung einer Kommunikationsstrategie183
III. Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit185
IV. Erst nach innen, dann nach außen kommunizieren187
C. Sponsoring bei gemeinnützigen Stiftungen187
I. Bedeutung des Sponsoring für Stiftungen187
II. Abgrenzung von Spenden und Sponsoring187
III. Steuerrechtliche Besonderhelten des Sponsoring189
IV. Zivilrechtliche Behandlung: Der Sponsoringvertrag190
D. Fundraising für gemeinnützige Stiftungen191
I. Definition und Aufgabe des Fundraisings191
II. Fundraising-Strategie192
E. Kooperationen von gemeinnützigen Stiftungen196
I. Motive und Gründe für Stiftungskooperationen196
II. Voraussetzungen erfolgreicher Kooperationsprojekte198
III. Der Ablauf eines Kooperationsprojektes198
F. Corporate Governance bei gemeinnützigen Stiftungen200
I. Die Corporate Governance Diskussion im Stiftungsbereich200
II. Auswirkungen auf die Stiftungspraxis202
§10 Stiftung als Instrument der Vermögensnachfolgeplanung204
A. Sicherung und Erhaltung des Lebenswerks204
B. Die Stiftung im Erbfall205
§ 11 Besonderheiten bei Stiftungen im Unternehmensbereich210
A. Einsatzmöglichkeiten der Stiftung bei der Unternehmensnachfolge210
B. Besonderheiten der Stiftung & Co. KG214
C. Die „Doppelstiftung'' im Unternehmensbereich215
§ 12 Ausländische Familienstiftungen und Trusts217
A. Steuerliche Besonderheiten bei ausländischen Familienstiftungen und Trusts217
B Die österreichische Privatstiftung221
C. Die liechtensteinisclie Familienstiftung224
D. Der angloamerikanische Trust227
§ 13 Entwicklungen und Perspektiven des deutschen und europäischen Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts229
A. Entwicklungen des deutschen Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts229
B. Europäische Perspektiven des Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts230
§14 Weiteres Wissenswertes235
A. Gesetzliche Grundlagen235
B. Ausgewählte Links für Stiftungen und Stifter250
C. Ausgewählte Stiftungsverwaltungen und Stiftungstreuhänder252
Stichwortverzeichnis258

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