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Stiftungen und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen

AutorAndrea Lassalle, Antje Bischoff, Burkhard Küstermann, Miriam Rummel, Sebastian Bühner
VerlagBundesverband Deutscher Stiftungen e.V.
Erscheinungsjahr2013
Seitenanzahl88 Seiten
ISBN9783941368439
FormatePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis0,00 EUR
Mit sechs Empfehlungen an Politik und Stiftungen für mehr Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen Bildung und Teilhabe gehören zum Existenzminimum. Das legte das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil zu den Hartz IV-Sätzen im Februar 2010 fest. Der Gesetzgeber reagierte und verabschiedete das 'Bildungs- und Teilhabepaket'. Um mehr Chancengerechtigkeit zu erreichen, erhalten junge Menschen nun materielle Leistungen. Auch zivilgesellschaftliche Akteure fördern Bildung und Teilhabe - darunter zahlreiche Stiftungen, die mit ihren Angeboten die Chancen von Kindern und Jugendlichen verbessern wollen. Die Studie geht deshalb den Fragen nach: Inwiefern können Stiftungen und staatliche Einrichtungen kooperieren? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Was können Staat und Stiftungen voneinander lernen? Auf Grundlage einer großen Stiftungsumfrage und von Interviews mit Experten wurden sechs Empfehlungen an Stiftungen und Politik für das weitere Vorgehen erarbeitet. Die Druckversion ist direkt beim Bundesverband Deutscher Stiftungen zu beziehen.

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Leseprobe

Best-Practice-Beispiele


Die folgenden Beispiele skizzieren die Landschaft stifterischen Engagements in Deutschland. Die ausgewählten Projekte und Programme zeigen, wie Stiftungen auf die Herausforderungen bezüglich der Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen reagieren.

Die Best-Practice-Beispiele sind in zwei Gruppen untergliedert:

Zunächst werden Angebote vorgestellt, die ein ähnliches Leistungsspektrum wie das Bildungs- und Teilhabepaket abdecken. Dabei geht es überwiegend um die Versorgung mit warmem Essen, Bildungsförderung, Sport- und Freizeitangebote.

Die zweite Gruppe hebt Programme besonders hervor, die auf einer Kooperation verschiedener Partner basieren. Hier wird gezeigt, wie sektorübergreifende Zusammenarbeit erfolgreich gestaltet werden kann.

Engagement für Kinder und Jugendliche: Bildung, Sport, Kultur & Co.

Hunger in Deutschland

Children for a better world e.V., München

www.children.de

Die Stiftung unterstützt im Programmbereich „Hunger in Deutschland“ bundesweit einen festen Kreis von mehr als 50 ausgesuchten Kinder- und Jugendeinrichtungen, die in sozialen Brennpunkten gegen die Folgen von Kinderarmut arbeiten – im Jahr 2011 mit einem Fördervolumen von rund 850.000 Euro. Um auf die spezifischen Bedürfnisse armer Kinder und Jugendlicher eingehen und ihre Potenziale angemessen fördern zu können, benötigen die Einrichtungen zusätzliche Gelder und fachliche Anregungen. Ein Großteil der finanziellen Mittel kommt direkt den Kindern zugute: für das tägliche Kochen mit und für Kinder (Baustein Mittagstisch), sowie für Aktivitäten, die sie in Bewegung bringen und ihnen neue Erfahrungen jenseits ihrer durch Armut eingeengten Welt ermöglichen (Baustein Entdeckerfonds). Darüber hinaus bietet Children den Einrichtungen Möglichkeiten zum gegenseitigen Lernen, fachliche Impulse und individuelle Fortbildungsangebote (Baustein Partnerförderung). So sind die Fachkräfte immer stärker in der Lage, die Lebenssituation und die Zukunftschancen der Kinder und Jugendlichen nachhaltig zu verbessern. Und das mit Erfolg: Die Kinder sind weniger oft krank, ihre Leistungsfähigkeit in der Schule steigt und ihre sozialen Kompetenzen werden gestärkt. Die neuen Erlebnisse heben das Selbstwertgefühl der Kinder und sie erweitern ihre Alltagskompetenz.

Warmes Essen macht nicht nur satt

Stiftung Mittagskinder, Hamburg

www.stiftung-mittagskinder.de

Die Stiftung Mittagskinder ist Trägerin zweier Betreuungsprojekte in zwei Hamburger Stadtteilen, die als soziale Brennpunkte gelten. In diesen Kindertreffs erhalten mehr als 200 sozial benachteiligte Hamburger Kinder zwischen fünf und elf Jahren unentgeltlich gesunde Mahlzeiten, Hausaufgabenhilfe und sozialpädagogische Betreuung. Die Stiftung bietet den Kindern auch ein Stück Geborgenheit und Behütet-Sein, weil viele das von ihren Eltern nicht erhalten. Oft sind diese Eltern aus verschiedensten Gründen so überfordert, dass sie sich nicht oder doch zu wenig um ihre Kinder kümmern. In den Betreuungseinrichtungen der Stiftung essen die Kinder und die Betreuungskräfte mittags und abends gemeinsam. Zuvor helfen die Kinder beim Kochen und machen Tischdienst. Dieser Einsatz vermittelt nicht nur Kenntnisse über gesunde Ernährung, sondern stärkt auch das Selbstwertgefühl der Kinder. Nach dem Abendbrot können sie sich eine Frühstücksbox mit selbst belegten Broten, Obst, Milch oder Saft zum Mitnehmen für den nächsten Morgen packen. In den Treffs können die Kinder auch spielen und sie bekommen Hilfe bei den Schularbeiten. Das zusätzlich angebotene Programm „Bildungsimpulse” besteht u. a. aus Sprach- und Leseförderung, einem Mitmachlabor für naturwissenschaftliche Basisexperimente, dem Chorprojekt sowie Schwimmunterricht und Fußballtraining für Jungen und Mädchen. Außerdem besuchen die Betreuungskräfte der Treffs mit den Kindern Theater, Konzerte und Museen und machen Stadterkundungen.

Musikalische Früherziehung und Elementare Musikpädagogik, Bläserband

Stiftung Persönlichkeit, Nürnberg

www.stiftung-persoenlichkeit.de

www.blaeserbands.de

Ästhetische Bildung kommt an deutschen Schulen häufig zu kurz. Oftmals geht die Fokussierung auf die sogenannten MINT- Fächer einher mit dem Unterrichtsausfall „weicher Fächer“ wie Musik, Sport oder Kunst. Die Stiftung Persönlichkeit geht davon aus, dass gerade die musische und physische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen eine Voraussetzung für den Erfolg in anderen Fächern ist. In diesen Fächern eignen sich Kinder und Jugendliche eine Reihe von Kompetenzen an, die ihnen bei der Entwicklung zu einer vielfältigen Persönlichkeit helfen. Um ihrem Ziel Geltung zu verschaffen, hat die Stiftung gemeinsam mit der Bouhon-Stiftung, der Stadt Nürnberg, der Hochschule für Musik Nürnberg und der Universität Nürnberg ein Konzept zur flächendeckenden musikalischen Früherziehung und elementaren Musikpädagogik in den Schulen und Kindertageseinrichtungen Nürnbergs entwickelt, das seit September 2011 umgesetzt wird. Das Besondere am pädagogischen Konzept ist die Einbeziehung von Profis in den Unterricht, um eine hohe Qualität zu gewährleisten. Außerdem ermöglicht die Stiftung Kindern ab acht Jahren, deren Familien ihnen keine musikalische Ausbildung finanzieren können, für die Dauer von zwei Jahren das Erlernen eines Blasinstruments. Sie werden durch qualifizierte Musiklehrerinnen und -lehrer im Rahmen des gemeinnützigen Vereins Bläserbands unterrichtet und spielen parallel zum Unterricht mit anderen Kindern im Ensemble.

Bildungspaket und Stiftungsleistungen

Treffen Förderungen von mildtätigen Stiftungen (z. B. Geldleistungen, Schulranzen zur Einschulung, gestellte Busfahrt im Rahmen eines Schulausflugs etc.) mit staatlichen Leistungen für Bildung und Teilhabe (i. S. d. § 28 SGB II, § 34 SGB XII, § 6b Bundeskindergeldgesetz) zusammen, so stellt sich die Frage, wie sich die Finanzgaben von privater Seite auf die öffentlich-rechtlichen Ansprüche des Geförderten auswirken. Es gibt unterschiedliche Perspektiven: Aus staatlicher Sicht sollen Leistungen nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende erst dann gewährt werden, wenn es dem Betroffenen nicht gelingt, sich eigenständig – ggf. mit der Unterstützung Dritter – zu helfen (vgl. §§ 2, 9 I SGB II, §§ 2, 19 Abs. 1 und 2 SGB XII). Stiftungen wollen demgegenüber in der Regel den Geförderten eine Unterstützung gewähren, die neben die zu erbringende staatliche Leistung tritt.

Der Gesetzgeber hat das Spannungsverhältnis der widerstreitenden Interessen erkannt und versucht, einen Ausgleich herbeizuführen: „In der Zusammenarbeit mit gemeinnützigen und freien Einrichtungen und Organisationen wirken die Leistungsträger darauf hin, dass sich ihre Tätigkeit und die der genannten Einrichtungen und Organisationen zum Wohl der Leistungsempfänger wirksam ergänzen“ (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 1 SGB I). Eine unmittelbare Auswirkung auf die Zuwendung von Stiftungen hat die Bestimmung freilich nicht. Die Prüfung, welches Einkommen auf die staatliche Sozialleistung anzurechnen ist, hat vielmehr anhand der spezialgesetzlichen Regelung zu erfolgen.

Im Einzelfall kann die Leistung der Stiftung dazu führen, dass ein besonderer Bedarf (z. B. für die tatsächlichen Aufwendungen eines Schulausflugs, i.S.d. § 28 Abs. 2 Nr. 1 SGB II, § 34 Abs. 2 Nr. 1 SGB XII, § 6b Abs. 2 Satz 1 BKGG) nicht mehr besteht – dementsprechend auch keine Mittel von staatlicher Seite zu gewähren sind. Im Übrigen sind im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende Zuwendungen von Stiftungen als Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege oder als Zuwendungen, die ohne Bestehen einer rechtlichen Pflicht erbracht werden, zumindest dann nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII nicht gerechtfertigt wären (vgl. § 11a Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 SGB II, § 84 SGB XII).

Im Rahmen der gerichtlich voll überprüfbaren Gerechtfertigkeitsprüfung ist zu untersuchen, ob (z. B. bei laufenden monatlichen Beihilfen) bei einem Vergleich mit anderen Hilfebedürftigen und unter Beachtung des fiskalischen öffentlichen Interesses ungekürzte Leistungen nach dem SGB II noch als gerechtfertigt erscheinen. Zu...

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