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Symbolische Gesetzgebung im Lichte der positiven Generalprävention.

Eine Untersuchung am Beispiel des 'Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften' vom 27. Dezember 2003.

AutorNiklas Funcke-Auffermann
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheStrafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge 188
Seitenanzahl255 Seiten
ISBN9783428524600
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis74,90 EUR
Am 01.04.2004 trat das 'Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften' in Kraft. Der massenmedial vermittelte Eindruck eines dramatischen Anstiegs der Sexualdelinquenz hat in der Öffentlichkeit zu geradezu panikartigen Reaktionen und zu eindringlichen Appellen an den Gesetzgeber geführt. Nicht zuletzt wegen des sogenannten politisch-publizistischen Verstärkerkreislaufs ist die Sexualstrafgesetzgebung seit 1998 von permanenter Novellierung und Verschärfung geprägt. Die Strafgesetzgebung wird zum Austragungsort symbolischer Statuskämpfe, in denen es vornehmlich um positive Selbstdarstellung und Diskreditierung des Gegners geht. Gesetzgeberische Handlungen stellen in diesem Rahmen primär auf symbolische bzw. positiv-generalpräventive Wirkungen ab und ignorieren den Rechtsgüterschutz. Der Autor leitet hieraus die Hauptthese ab, dass symbolische bzw. generalpräventive Wirkungen nur reflexive, d. h. zweitrangige, latente Folgen einer rechtsgüterschutzorientierten Normsetzung sein dürfen. Sie können keinesfalls souverän Strafschärfungen legitimieren. Im Hinblick auf die Forderung, die ursprünglichen Maßstäbe der Strafgesetzgebung - insbesondere Rechtsgüterschutz und Ultima-ratio-Grundsatz - wiederherzustellen, empfiehlt sich ein verändertes Gesetzgebungsprocedere, in dem die Wissenschaften intensiver im Sinne eines interdisziplinären Diskurses miteinbezogen werden.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Einleitung14
I. Genese des Sexualstrafrechts17
1. Geschichte der Sexualstrafrechtsreformen17
2. Geschichte des SexualdelÄndG vom 27. Dezember 200319
II. Symbolische Gesetzgebung: Ein definitorischer Annäherungsversuch22
1. Allgemeiner Sprachgebrauch22
2. Die Behandlung des Begriffs der symbolischen Gesetzgebung in der Rechtswissenschaft23
a) Realität und Praxis der Gesetzgebung im Allgemeinen23
aa) Realität des Gesetzgebungsverfahrens24
bb) Verlagerung der gesetzgeberischen Entscheidungsmacht – Das Bundestagsplenum als Bühne gesetzgeberischer Auseinandersetzungen26
cc) Das Verhältnismäßigkeitsprinzip als Mindesterfordernis strafgesetzgeberischen Handelns29
dd) Beeinflussung der Gesetzgebung durch Massenmedien und Öffentliche Meinung – Politisch-publizistischer Verstärkerkreislauf31
(1) Funktionen32
(2) Exkurs: Risikogesellschaft35
(3) Öffentliche Meinung und Verstärkerkreislauf37
(4) Politische Furchtvermarktung41
b) Der Beginn wissenschaftlichen Interesses an der Symbolik des Strafrechts44
c) Differenzierung zwischen instrumenteller und symbolischer Gesetzgebung45
aa) Auswirkungen von Angst, Sorge, Hoffnung auf das Sicherheitsgefühl – Selbstdarstellung des Gesetzgebers47
bb) Erwartungssicherheit, Bewusstseinsbildung und Bekräftigung von Normen51
cc) Arena für kämpfende Parteien52
dd) Symbolische Wirkung als latente Folge54
d) Symbolcharakter als Eigenschaft jeglichen Gesetzgebungsaktes?56
aa) Eingrenzende Definition im Sinne eines ‚mehr oder weniger‘56
bb) Geeignetheit des Sexualstrafrechts für symbolische Gesetzgebung59
cc) Formulierungsversuch einer fundierten, glaubhaften Kritik61
III. Symbolische Gesetzgebung im Lichte der Theorie der positiven Generalprävention65
1. Geschichte der Präventionstheorien66
a) Absolute Theorien66
b) Relative Theorien68
2. Die einzelnen Theorien innerhalb der Rechtsprechung70
3. Theorie der positiven Generalprävention74
a) Ursprünge der positiven Generalprävention74
b) Aussagen der Theorie der positiven Generalprävention75
c) Kompatibilität strafzwecktheoretischer Diskussionen mit Strafgesetzgebung79
aa) Exkurs: Schuldprinzip81
bb) Der rekursive, sekundäre Charakter positiver Generalprävention82
d) Das Problem der empirischen Nachweisbarkeit84
aa) Leichte Delinquenz85
bb) Schwere Delinquenz86
cc) Besonderheiten hinsichtlich der positiven Generalprävention87
e) Plädoyer für mildere Strafrahmen90
f) Kritische Beurteilung der Theorie der positiven Generalprävention91
IV. Fehlender Rechtsgüterschutz als Parameter symbolischer Gesetzgebung?95
1. Rechtsgutstheorien96
a) Genese des Rechtsgüterschutzes: Ursprünge und Entstehung der Theorien96
b) Einzelne theoretische Ansätze100
c) Gesetzgeberische Schutzpflichten106
2. Zweifelhafter Rechtsgüterschutz im Rahmen des SexualdelÄndG109
a) Das Problem der Rechtsgutsbestimmung bei den §§ 176, 176 a StGB110
aa) Exklusivität sexuellen Kindesmissbrauchs112
bb) Konsequente Lösung des Gesetzgebers116
b) Erweiterung des Rechtsgüterschutzes am Beispiel der Pornographie117
aa) Genese der Pornographietatbestände117
bb) Änderungen durch das SexualdelÄndG119
c) Rechtsgutsbestimmung bei § 176 Abs. 5, 1. Alt. StGB n. F.121
aa) Der Rosenheimer Fall121
bb) Einzelfallgesetzgebung123
cc) Fehlendes schützenswertes Rechtsgut125
d) Erweiterung des § 140 StGB127
V. Normierung moralischer Appelle: Manifestation sozialethischer Grundsätze durch symbolische Gesetzgebung130
1. Die Diskussion in der Judikative131
a) Das „Fanny-Hill-Urteil“ des Bundesgerichtshofs131
b) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu § 218 StGB a. F.133
2. Reformbedingter „sexualmoralischer Klimawechsel“ Beeinflussung gesellschaftlicher Moralvorstellungen durch Sexualstrafrechtsreformen?135
3. Fragwürdige Neuerungen des SexualdelÄndG140
a) Die Beibehaltung der Rückfallklausel in § 176 a Abs. 1 StGB n. F. als Ausdruck der Empörung gegenüber rückfälligen Tätern140
b) Einschränkung des Erzieherprivilegs in § 184 Abs. 1 S. 2 StGB n. F.144
c) Vorverlagerung der Strafbarkeit, § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB n. F.145
VI. Alibigesetzgebung als eigene Fallgruppe symbolischer Gesetzgebung148
1. § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB n. F. als Konsolidierung der Überzeugung, das inkriminierte Verhalten sei fehlerhaft?149
2. Anhebung der Mindeststrafe in § 176 Abs. 4 n. F. als Ausdruck sittenstrenger, tugendhafter Überzeugungen150
3. Abschaffung des minder schweren Falls in § 176 Abs. 1 StGB als symbolischer Akt152
4. Regelungsverzicht als bevorzugte gesetzgeberische Maßnahmeam Beispiel des § 138 StGB154
5. Die permanente Reform der Sicherungsverwahrung als besondere Ausprägung der Alibigesetzgebung159
VII. Kompromissgesetze als Folge politischer Selbstdarstellung162
1. Die kompromisslerische Implementierung des unbestimmten Rechtsbegriffs „menschenähnliche Wesen“ in § 131 StGB163
2. Die Rücknahme des Änderungsvorhabens bezüglich § 138 StGB165
3. Die Beibehaltung der Rückfallklausel in § 176 a Abs. 1 StGB n. F.166
4. Oppositionelle Forderung der Verbrechenslösung beim sexuellen Kindesmissbrauch168
a) Entwicklung der Vergehens- und Verbrechenslösung168
b) Die Verbrechenslösung als Machtprobe170
c) Exkurs: Argumente gegen eine Verbrechenslösung171
VIII. Das SexualdelÄndG im Kontext der politischen Diskussion Dramatisierung durch Politik und Medien oder notwendige gesetzgeberische Aktivität?173
1. Die Instrumentalisierung des Strafrechts als Warn- und Signalmittel173
2. Genese des SexualdelÄndG und ihre Hintergründe – das Sexualstrafrecht als konstantes Änderungsvorhaben179
a) Zeittafel179
b) Genese182
IX. Einflussnahme durch „pressure groups“189
1. Kritik seitens nicht an der Gesetzgebung beteiligter Gruppen189
2. Pressure groups191
X. Plädoyer für einen interdisziplinären Diskurs – intensivere Partizipation der Wissenschaften195
1. Defizite hinsichtlich des Verfahrens196
2. Defizite hinsichtlich empirischer Befunde200
a) Erster periodischer Sicherheitsbericht201
b) Weitere Studien204
3. Möglichkeiten wissenschaftlicher Beratung205
4. Optionen im Sexualstrafrecht209
XI. Zusammenfassung213
1. Der Prozess des SexualdelÄndG213
2. Schlussfolgerungen218
Anhang: Synopse221
Literaturverzeichnis243
Sachwortverzeichnis255

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