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Täter-Opfer-Ausgleich oder Jugendstrafe? Alternativen im Jugendgerichtsverfahren

AutorJasmin Jodlauk
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl66 Seiten
ISBN9783958207240
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis29,99 EUR
Bedingt durch das Vorkommen von Straftaten durch Jugendliche und die daraus folgenden jugendstrafrechtlichen Prozesse (traditionelles Jugendstrafverfahren), die mit einer Vorbestrafung enden und somit die Entwicklung der Jugendlichen stören können, wurde in einigen europäischen Ländern (auch in der Bundesrepublik Deutschland) als Alternative bzw. Ergänzung die außergerichtliche Form des Täter- Opfer-Ausgleichs (TOA) entwickelt, wodurch das gerichtliche Verfahren verkürzt oder sogar eingestellt werden kann. Die vorliegende Arbeit entstand aus der Motivation heraus, die Frage 'Kann der TOA als Alternative zum Jugendgerichtsverfahren bestehen?' zu klären. Dazu soll die Sinnhaftigkeit dieser außergerichtlichen Sanktionierung von jugendlichen Straftätern durch Beschreibung der Ziele und der Durchführung sowie durch Einblicke in die Praxis des seit 1986 in Köln bestehenden Projektes 'Die Waage' und einen Exkurs in die Praxis der gesamten BRD erörtert werden.

Jasmin Jodlauk (geb. Brück) wurde 1977 in Köln geboren. Ihr Studium des Lehramts der Sekundarstufe I mit den Fächern Geographie und Sozialwissenschaften schloss sie im Jahr 2001 mit der Ersten Staatsprüfung ab. Bereits während des Studiums widmete sie sic

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 2.1.1, Finanzierung: Die Waage Köln finanzierte sich im Jahr 2000 mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, der Stadt Köln und des Vereins zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs e.V. Dabei steuerte das Land NRW 60%, die Stadt Köln 30% und der Verein zur Förderung 10% bei. Damit wird deutlich, dass dieses Projekt zwar Zuschüsse durch Land und Stadt bekommt, jedoch auch eigene Mittel aufbringen muss. Dieses gelingt durch Bußgelder und vor allem durch Spenden. 2.1.2, Mitarbeiter: Die Waage in Köln arbeitet nur mit spezialisierten Kräften, d.h. dabei handelt es sich um Fachkräfte, die ausschließlich im Arbeitsbereich des TOAs als Vermittler arbeiten. 1998 hatte diese TOA-Einrichtung 5 und 1999 und 2000 6 Angestellte. 2001 arbeiteten dort weiterhin 6 Mitar-beiter, von denen sich 3 mit den jugendlichen Straftätern befassen, während die anderen 3 für die Erwachsenen zuständig sind. Diese Stellen sind auf jeweils 2 Vollzeitstellen pro Bereich aufgeteilt. 2.1.3, Ziele der Waage: Oberstes Ziel des TOAs der Waage ist die Wiederherstellung des sozialen Friedens zwischen Täter und Opfer. Dabei wird sowohl im Jugend- als auch im Erwachsenenbereich eine Konfliktlösung sowie eine Versöhnung erzielt. Dabei wird der Konflikt bearbeitet, welcher der Tat zugrunde lag. Die Wiedergutmachung bezieht hierbei nicht nur den finanziellen Aspekt, sondern auch eine Entschuldigung mit ein, es wird also nach einer Lö-sung gesucht, die für beide Seiten akzeptabel ist. Auch wird beim TOA die unterschiedliche Empfindung des Opfers be-achtet, da jedes Opfer die Tat anderes erlebt (Viktimisierung). Dem Täter wird durch die persönliche Begegnung mit dem Geschä-digten ermöglicht, die Tat zu verarbeiten, sich also mit ihr auseinander-zusetzen, anstatt sie zu verdrängen. Er soll sich also der Tat bewusst werden und einsehen, dass er jemanden geschädigt hat. Durch den TOA erhält das Opfer eine aktivere Rolle als im Gerichts-verfahren, Nebeneffekt ist, dass ein Zivilprozess möglicherweise ver-hindert wird. Die Waage tritt für die weitere Einführung des Täter-Opfer-Ausgleichs sowohl im Jugendlichen- als auch im Erwachsenenbereich als justi-zielles Instrumentarium ein. 2.1.4, Ablauf des TOA bei der Waage: Der Ablauf des TOA ist vergleichbar mit dem im Theorieteil benannten Ablauf eines Täter-Opfer-Ausgleichs: Der Ausgleichsfall wird durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht an die Waage weitergeleitet. Die Waage nimmt zum mutmaßlichen Täter Kontakt auf und führt ein erstes Gespräch mit ihm. Die Waage nimmt zum Opfer (dem Geschädigten) Kontakt auf und führt ein erstes Gespräch mit ihm. Der Beschuldigte und der Geschädigte erarbeiten bei einem ge-meinsamen Gespräch im Beisein des Vermittlers eine Konflikt-schlichtungs- und Schadenswiedergutmachungsregelung. Der Vermittler kontrolliert und unterstützt beide Parteien in Bezug auf die Einhaltung der getroffenen Regelung. Wurde die Vereinbarung eingehalten, so wird ein Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht weitergeleitet. Wurde der TOA erfolgreich durchgeführt, kann es zu einer Straf-milderung oder zur Einstellung des Verfahrens kommen. Zu Beginn des TOAs werden die Beteiligten von einem Waage-mitarbeiter schriftlich zu einem Vorgespräch eingeladen, dabei wird die Freiwilligkeit der Teilnahme betont sowie nachgewiesen, dass die Waage mit diesem Fall von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht beauftragt wurde. Auch die Verfahrensweise der Waage wird bereits in diesem Schreiben erläutert. Das erste Vorgespräch wird bei der Waage grundsätzlich mit dem Täter geführt, da ein Schlichtungsgespräch nur dann Sinn hat, wenn der Täter während des Gesprächs ausdrücklich die Bereitschaft zum Ausgleich zeigt. Sind mehrere Beschuldigte beteiligt, so werden Ge-spräche mit jedem einzelnen geführt. Somit kann sich jedes Gruppen-mitglied eigenständig mit der Tat auseinandersetzen. Bei Bereitschaft des/der Täter(s) wird ein Gespräch mit der ge-schädigten Person geführt und deren Bereitschaft geklärt. Dabei kann das Opfer bereits eine Erklärung abgeben, welche Vorstellungen es über die Wiedergutmachung des Täters hat. Beide Gespräche dienen der subjektiven Darstellung beider Seiten, Ängste und Unsicherheiten können bereits hier geäußert und unter-sucht werden. Der weitere Verlauf des TOA wird bereits in den Vor-gesprächen festgelegt. Sind alle Beteiligten zu einem Ausgleichsgespräch bereit, so findet im Beisein eines Vermittlers ein Schlichtungsversuch statt, unter bestimm-ten Bedingungen können weitere Beteiligte wie Eltern, Rechtsanwälte oder Freunde/Bekannte am Gespräch teilnehmen. Dabei darf der Vermittler auch versuchen, einem Gesprächspartner die Sichtweisen des anderen zu erklären, jedoch keine Partei ergreifen. Zu Beginn des Gesprächs wird die Tat von allen Beteiligten geschildert und Ursachen und Folgen werden erörtert. Der Vermittler interveniert und sorgt dafür, dass die vorher für das Gespräch vereinbarten Regeln eingehalten werden. Als Gesprächsabschluss wird die Art der Schadenswiedergutmachung beschlossen und in einem Vertrag festgehalten. Ebenfalls wird der Modus der Zahlungen oder anderweitige Vereinbarungen in diesem Vertrag festgehalten. Der Vermittler überwacht im Anschluss an das Ausgleichsgespräch die Einhaltung der vereinbarten Wiedergutmachung.
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