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E-Book

Teilzeit und Befristung

AutorPeter H. M. Rambach
VerlagHaufe Verlag
Erscheinungsjahr2010
Seitenanzahl209 Seiten
ISBN9783448098754
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis29,99 EUR

Für Unternehmen sind flexible Arbeitsverhältnisse, die sich dem Bedarf anpassen lassen, überlebenswichtig. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, die Personalkosten zu senken und rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten.

Inhalte:
Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Abläufe von Teilzeit und Befristung.
Instrumente der Personalpolitik nutzen: individuelle Arbeitszeitmodelle entwickeln und Anfragen durch Mitarbeiter ablehnen.
Aktuell: Einführung von Kurzarbeit im Unternehmen - was ist zu beachten?

Auf CD-ROM:
Vertragsmuster
Checklisten

Der Autor ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Freiburg und Referent der Haufe Akademie.

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Leseprobe

1 Teilzeit nach dem Teilzeitbefristungsgesetz (S. 14)

Das Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) verankert einen grundsätzlichen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit für alle ArbeitnehmerInnen. Dabei strebt es nach der Gesetzesbegründung bei der Ausweitung von Teilzeitarbeit ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen an. Die Regelungen sollen

• die Akzeptanz bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern für Teilzeitarbeit erhöhen,
• durch den Ausbau von Teilzeitarbeitsmöglichkeiten neue Beschäftigung schaffen,
• Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigung verhindern und • den Wechsel von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder umgekehrt erleichtern.

Mit dem Gesetz wurde gleichzeitig die EG-Teilzeitrichtlinie 97/81 umgesetzt. Die deutsche Regelung geht aber deutlich über die europäischen (Mindest-)Vorgaben hinaus.

Achtung: Gesetzliche Regelungen sind zwingend

§ 8 TzBfG stellt nach dem Willen des Gesetzgebers eine gewollte Privi legierung der Arbeitnehmer dar. Von ihm darf nicht zuungunsten der ArbeitnehmerInnen abgewichen werden. Die aus ihm resultierenden Ansprüche können weder eingeschränkt noch durch freie Vereinbarun gen ersetzt werden.

Das Gesetz sieht ein Verfahren vor, in dem der Arbeitnehmer eine Verringerung seiner Arbeitszeit durchsetzen kann. Vorrang hat dabei die Verringerung der Arbeitszeit durch einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrags.

Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis5
Wie Sie mit diesem Buch arbeiten11
Teil 1: Teilzeitarbeit14
Teilzeit nach dem Teilzeitbefristungsgesetz15
1.1 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?16
1.2 So gehen Sie vor: Auf einen Teilzeitantrag reagieren21
1.3 Gründe für die Ablehnung eines Teilzeitantrags33
Extra: Dreistufige Prüfung des Ablehnungsgrundes38
1.4 Wie der Arbeitnehmer bei Ablehnung reagieren kann55
1.5 Folgen einer Teilzeitvereinbarung57
1.6 Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats62
1.7 Teilzeitler will Arbeitszeit wieder verlängern65
Häufig gestellte Fragen71
Teilzeit in der Elternzeit74
2.1 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?75
2.2 So gehen Sie vor: Auf Teilzeitantrag eines Elternzeiters reagieren80
2.3 Gründe für die Ablehnung85
2.4 Wie der Arbeitnehmer bei Ablehnung reagieren kann90
2.5 Vorgehen nach Ende der Elternzeit92
2.6 Erwerbstätigkeit bei anderem Arbeitgeber oder Selbstständigkeit93
Teilzeitarbeit bei Schwerbehinderung95
3.1 Anspruchsvoraussetzungen95
3.2 Kann der Anspruch abgelehnt werden?96
3.3 Verhältnis zum allgemeinen Teilzeitanspruch96
Teil 2: Befristung98
Wichtige Basisinformationen100
Vertragsfreiheit ist eingeschränkt100
Kein Kündigungsschutz100
Zeitbefristung ist möglich (ohne Sachgrund)101
Extra: Rente mit 67 verändert automatisch Renteneintrittsalter102
Befristung mittels Zweck ist möglich104
Zweck- und Zeitbefristung können kombiniert werden105
Befristung kann an eine Bedingung geknüpft werden106
Bedingung und Zeitbefristung können kombiniert werden107
Einzelne Vertragsbedingungen können befristet werden107
Andere Befristungsregeln für Existenzgründer109
Andere Befristungsregeln bei Arbeitnehmern ab 52 Jahren110
Arbeitnehmer kann Befristung prüfen lassen114
Was Sie auf jeden Fall beachten müssen!116
Befristungen müssen Sie schriftlich fixieren116
Befristungen müssen Sie vor Vertragsbeginn vereinbaren118
Sachgründe für Befristungen121
Gesetzliche Sachgründe124
1 Vorübergehender betrieblicher Mehrbedarf125
2 Im Anschluss an Ausbildung oder Studium129
3 Mitarbeiter als Vertretungskraft132
4 Eigenart der Arbeitsleistung142
5 Erprobung143
6 Person des Arbeitnehmers146
7 Vergütung aus Haushaltsmitteln für befristete Beschäftigung153
8 Befristung aufgrund gerichtlichen Vergleichs155
9 Befristungen bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung157
10 Planung einer anderweitigen Besetzung des Arbeitsplatzes158
11 Überbrückung (kein sachlicher Grund – mit Ausnahmen)158
12 Sicherung der personellen Kontinuität des Betriebsrats160
13 Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst160
Sachgrundbefristungen in anderen Gesetzen161
14 Befristungen nach dem Elterngeld- und Elternzeitgesetz161
15 Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung165
16 Arbeitsplatzschutzgesetz166
17 Pflegezeitgesetz167
18 Altersteilzeitgesetz167
19 Wissenschaftszeitvertragsgesetz167
20 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst168
Häufig gestellte Fragen zum Thema „ Sachgrund“169
Frage 1: Welchen Zweck erfüllt eine Prognose für den Sachgrund?169
Frage 2: Muss der Sachgrund schriftlich fixiert werden?171
Frage 3: Sachgrund bei Befristungen unter sechs Monaten nötig?173
Frage 4: Sachgrund für Befristungen im Kleinbetrieb erforderlich?174
Befristung ohne Sachgrund176
Voraussetzungen für sachgrundlose Befristung177
Höchstdauer der zeitlichen Befristung: zwei Jahre183
Maximal drei Verlängerungen zulässig184
Wie endet ein befristeter Vertrag?188
Beendigung 1: Durch Fristablauf188
Beendigung 2: Durch Eintritt des Zwecks188
Beendigung 3: Bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit190
Häufig gestellte Fragen zum Thema Beendigung191
Frage 1: Kann ein befristeter Vertrag vorzeitig gekündigt werden?191
Frage 2: Kann ein Arbeitsverhältnis nach Befristungsende fortgesetzt werden?192
Frage 3: Wann endet eine Doppelbefristung?193
Folgen einer unwirksamen Befristung195
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebs- oder Personalrats199
Stichwortverzeichnis201

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