Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, AKAD-Fachhochschule Leipzig (AKAD University), Veranstaltung: PER06, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dieser Arbeit soll zuerst die betriebsbedingte Kündigung erläutert und definiert werden und im Anschluss gesetzliche Grundlagen und Kriterien der Sozialauswahl sowie deren Bewertung näher vorgestellt werden. Das Arbeitsverhältnis stellt sich als ein Dauerschuldverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar. Die Beendigung dessen erfolgt durch einen besonderen Rechtsakt. Die häufigste Beendigungsform ist die ordentliche, das heißt die fristgebundene Kündigung. Eine ordentliche Kündigung kann durch personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe gerechtfertigt werden. Für den Arbeitgeber ist die betriebsbedingte Kündigung wegen der unternehmensbedingten Entscheidungsfreiheit ein beliebtes Mittel, um geeigneter,- und notwendigerweise Arbeitsverhältnisse zu beenden. In den Medien erscheinen ständig Nachrichten mit Meldungen, in denen von der Freisetzung von Arbeitnehmern die Rede ist. Vor allem durch Zusammenschlüsse von Unternehmen werden durch Zusammenfassungen von Betriebsbereichen, Firmenstrukturen oder Abteilungen, bestimmte Aktivitäten und somit auch Arbeitnehmer überflüssig. Dies bedeutet somit für viele Arbeitnehmer die Streichung ihrer Beschäftigungsmöglichkeit. Das Kündigungsschutzgesetz regelt aber, dass Kündigungen nicht ohne weiteres möglich sind. Vielmehr müssen Kündigungen sozial begründet sein. Leider aber kommt es häufig vor, dass eine betriebsbedingte Kündigung ganz andere Ursachen hat. Ein Unternehmer will sich von seinem Arbeitnehmer trennen, da er nicht mit dessen Leistungen zufrieden ist, wobei es dahingestellt sein kann, ob dies zu Recht oder zu Unrecht erfolgt. Für eine verhaltensbedingte Kündigungen mangelt es jedoch oft an vorherigen Abmahnungen. Ein Arbeitgeber, der Problemen aus dem Weg gehen möchte, wird versuchen hier eine interne Umstrukturierungsmaßnahme durchzuführen, die somit den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers überflüssig machen. Vor allem bei Angestellten in leitenden Positionen scheidet eine Sozialauswahl aufgrund des Mangels an Vergleichbarkeit auf derselben hierarchischen Ebene häufig aus. (Otto, H. 2008, S.169). Diese Beispiele mögen Ausnahmen darstellen, jedoch verdeutlichen sie, worauf es bei dem Verfahren der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen ankommt.
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