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E-Book

Top Performance in der Geschäftsführung

AutorInes Scholz, Sascha Kugler, Tanja Rohlederer, Wolf Braune
VerlagKreutzfeldt digital
Erscheinungsjahr2014
Seitenanzahl176 Seiten
ISBN9783866235311
FormatePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis19,99 EUR
Qualitätsmanagement für die Geschäftsleitung ist ein wichtiges Thema: Es dient zur Verbesserung der eigenen Performance, aber auch zur Reduzierung potenzieller Risiken. Wie steht es aktuell um Ihr Qualitätsmanagement? Dieses praxisnahe Arbeitsbuch ermöglicht es Ihnen, systematisch die Bereiche Geschäftsleitung und Vertragswesen im Sinne eines Qualitätsmanagementsystems auf die wesentlichen, kritischen Prozesse hin zu durchleuchten, Schwachstellen inhaltlich und prozessual herauszuarbeiten und konkrete Verbesserungsmaßnahmen zu entwickeln. Herzstück sind 96 klar strukturierte Checks: Anhand von konkreten Fragestellungen wird die Ist-Situation im eigenen Unternehmen überprüft, es werden die Grundlagen erläutert und Maßnahmen empfohlen. Das Buch bietet Ihnen Platz, um die aktuelle Situation stichpunktartig zu dokumentieren und - wenn sich ein Handlungsbedarf zeigt - geplante Maßnahmen im Sinne einer To-do-Liste festzuhalten. Die vier Autoren sind Experten der Materie: Die Juristin Tanja Rohlederer hat die rechtlichen Inhalte federführend erstellt. Für die klare Struktur zeichnet der Managementberater, Unternehmer und Urheber der Alchimedus®-Methode Sascha Kugler verantwortlich, der über langjährige Erfahrungen in puncto Qualitätsmanagement verfügt. Die Steuerberaterin Ines Scholz und der Risikomanager Wolf Braune trugen aus ihrem Blickwinkel wertvolle Aspekte bei. Das Buch eignet sich dazu, es unabhängig durchzuarbeiten. Darüber hinaus kann es gemeinsam mit der Software Alchimedus® Qualitätsmanagement für die Geschäftsführung zum Einsatz zu kommen.

Sascha Kugler (Dipl.-Kfm. Univ.), geboren 1965 in Berchtesgaden, ist Managementberater, Unternehmer und Autor. Als Urheber und Entwickler der Alchimedus®-Methode arbeitet er an der Offenlegung der Potenziale und Fähigkeiten des Menschen mit dem Ziel, nachhaltigen Lebens- und Unternehmenserfolg zu generieren. Sein Kerngeschäft ist die Beratung von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Konzernen. Bereits 26.000 Anwender arbeiten mit der Alchimedus®-Methode. Seine bisherigen Bücher wie Das Alchimedus®-Prinzip. Die ganzheitliche Unternehmerstrategie oder Eine Reise ans Ende der Welt sowie Die Alchimedus®-Methode erschienen in mehreren Sprachen. Tanja Rohlederer, geboren 1983 in Nürnberg, studierte Rechtswissenschaft an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen mit Wahlfach Wirtschaftsrecht und gewerblicher Rechtsschutz. Das Werkzeug der Juristen - die Sprache - wollte sie nicht nur in Schriftsätzen an Gericht oder Gegenseite einsetzen. Daher verfasste sie nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen Anleitungen zu rechtlichen Themen, die zunächst in eine Qualitätsmanagement-Software der Alchimedus® Management GmbH integriert wurden. Seit 2011 ist Tanja Rohlederer als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Markenrecht tätig. Berufsbegleitend studiert sie Journalismus an der Freien Journalistenschule, Berlin. Ines Scholz, geboren 1972 in Zwickau, ist Steuerberaterin und Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV). Sie studierte Betriebswirtschaft an den Fachhochschulen Mittweida und Zwickau. Seit 2001 ist Ines Scholz in eigener Kanzlei selbständig. Durch Erwerb der Zusatzqualifikation Unternehmensnachfolge-Fachberater entwickelte sie ein Konzept zur Umsetzung der Unternehmensnachfolge 'GENIUS-Unternehmerbogen', dabei wird im Nachfolgeprozess die oben erwähnte Alchimedus®-Methode begleitend eingesetzt. Arbeitsschwerpunkte sind: Steuerberatung und Unternehmensberatung von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie von Angehörigen der Pflege- und Gesundheitsberufe. Das Spektrum ist umfassend, neben den klassischen Dienstleistungen einer guten Steuerberatung sind digitale Buchführung, Kostenrechnung und Controlling, Finanzierungsverhandlungen bis hin zu Vermögensaufbau-Planung Leistungsangebote der Kanzlei. Wolf Braune, geboren 1949 in Berlin, ist Wirtschaftsmediator und Unternehmensberater. Aus dem elterlichen Unternehmen in fünfter Generation im Garten- und Landschaftsbau hat Wolf Braune als Gesellschafter-Geschäftsführer seine GaLaBau-Unternehmen und Verwaltungsunternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern gut 30 Jahre lang aufgebaut und geführt. Ausbildung zum Wirtschaftsmediator, Alchimedus®-Business-Coach, TÜV-Qualitätsmanagement, Entwicklung zur Unternehmensberatung, seit 2005 freiberuflich tätig. Arbeitsschwerpunkte: Konflikt- und Krisenmanagement, Risikomanagement, Personalentwicklung, Führungskräfte-Workshops, Qualitätsmanagement ISO 9001. Gastdozent an Fachschulen.

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Leseprobe

 

 

 

 

 

„Pacta sunt servanda“ – „Verträge müssen eingehalten werden“, so lautet ein Grundsatz aus dem Römischen Recht, der bis heute Gültigkeit hat. Doch auch von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. So schuldet eine Partei beispielsweise ihre vertraglich versprochene Leistung nicht, wenn ihr die Leistung unmöglich ist. Eine Unmöglichkeit der Leistung gibt es allerdings nicht in Bezug auf Zahlungen, denn „Geld hat man zu haben“ – ein anderer Grundsatz.

 

Ein Vertrag ist ein Schuldverhältnis zwischen zwei oder mehreren Parteien, den Vertragspartnern. Ausnahmsweise kann ein Vertrag auch zugunsten Dritter wirken (z. B. Schutz Angehöriger, Versicherungsleistungen an Dritte). Verträge stellen eine Rechtsgrundlage für Ansprüche dar. Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. Mit einem Recht der einen Partei korrespondiert eine entsprechende Pflicht der anderen Partei. In der Regel sind Verträge zweiseitig verpflichtend (Leistung und Gegenleistung).

 

Für den Abschluss eines Vertrages sind übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragsparteien erforderlich (Angebot und Annahme), die auch durch schlüssiges Verhalten (konkludent) abgegeben werden können. Damit eine Willenserklärung wirksam wird, muss sie der anderen Partei zugehen. Ausnahmsweise kann eine bestimmte Form für ein Rechtsgeschäft vorgeschrieben sein. Dessen ungeachtet erleichtert die Schriftform den Nachweis im Streitfall. Bereits im Stadium der Vertragsanbahnung können Rücksichts- und Schutzpflichten bestehen (sog. Vorvertragliches Schuldverhältnis).

 

Mit dem Vertragscheck möchten wir Sie und Ihr Unternehmen strukturiert durch die gängigen Vertragssituationen führen. Mit Hilfe dieses Checks prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen aktuelle Verträge dokumentiert hat und über Vorlagen für typische Verträge verfügt. Nach den allgemeinen Themen Vertragsverwaltung und Verträge allgemein folgen Checks zu speziellen Themenbereichen (Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, Kündigungen, Immobilien, Entwicklung und Sonstige Verträge).

 

Im Rahmen der speziellen Themen werden Sie immer wieder nach Ihren jeweiligen aktuellen Verträgen und Vertragsvorlagen gefragt. Um Wiederholungen zu vermeiden, werden die Erläuterungen zu Check Aktuelle Verträge und Check Vertragsvorlagen an dieser Stelle im Voraus gegeben:

 

Warum sollten Sie Ihre aktuellen Verträge dokumentieren und strukturiert ablegen?

 

Die Vertragsunterlagen dienen Ihrer eigenen Information über den vereinbarten Vertragsinhalt, die Vertragsbedingungen und das Bestehen des Vertrages an sich.

 

Bei Unklarheiten und Streitigkeiten kann ein Nachweis mit Vertragsdokumenten geführt werden. Sie können damit Tatsachen nachweisen, wenn Sie selbst Ansprüche geltend machen wollen oder wenn Ihr Unternehmen in Anspruch genommen wird. Dies gilt nicht nur für Verträge, sondern auch für einseitige Erklärungen wie beispielsweise Kündigungen.

 

Um später Informationen nachlesen zu können und Nachweise zur Verfügung zu haben, sollten die Vertragsdokumente an einer Stelle im Unternehmen strukturiert abgelegt werden. Auf diese Weise können Sie Ihre Verträge gemäß QM-Standard führen.

 

 

 →   Maßnahmen:

 

  Überlegen Sie sich ein geeignetes, strukturiertes System für alle aktuellen Verträge Ihres Unternehmens und etablieren Sie dieses System im Unternehmen (siehe nächstes Thema Vertragsverwaltung).

 

Warum sollten Sie Vertragsvorlagen für Verträge haben, die Sie häufig in ähnlicher Form abschließen?

 

Vorlagen für Verträge, die Sie häufig in ähnlicher Form abschließen, ersparen Ihnen Zeit und Aufwand. Wenn Sie Vertragsvorlagen haben, müssen Sie Verträge nicht jedes Mal neu formulieren. Wie eine Art Checkliste sorgen Vorlagen dafür, dass Sie nichts vergessen und die rechtlich korrekte und sprachlich klare Formulierung treffen.

 

Dies gilt nicht nur für Verträge, sondern auch für einseitige Erklärungen wie beispielsweise Kündigungen. Um bei Bedarf die entsprechende Vorlage zur Hand zu haben, sollten die Vertragsvorlagen an einer Stelle im Unternehmen strukturiert abgelegt werden. Auf diese Weise können Sie Ihre Vertragsvorlagen gemäß QM-Standard führen.

 

 

5.1   Vertragsverwaltung


 

  ?    Check: Übersicht

 

Haben Sie eine Auflistung sämtlicher Verträge Ihres Unternehmens, die nach Bereichen strukturiert ist und die wesentliche Daten der jeweiligen Verträge (mit Kündigungsfrist bzw. Auslauftermin) überblicksartig angibt?

 

 

 

Welche Vorteile hat eine Auflistung sämtlicher Verträge Ihres Unternehmens, die nach Bereichen strukturiert ist und die wesentliche Daten der jeweiligen Verträge (mit Kündigungsfrist bzw. Auslauftermin) überblicksartig angibt?

 

Sie können den Überblick über die Verträge Ihres Unternehmens leichter behalten, wenn Sie sämtliche Verträge in einem Dokument auflisten. Die Vertragsübersicht unterstützt Sie bei der Vertragsverwaltung gemäß QM-Standard. So können Sie auch überflüssige oder fehlende Regelungen erkennen.

 

Zur besseren Übersicht ist es empfehlenswert, die Liste nach Bereichen (Kunden- / Lieferanten- / Mitarbeiterverträge / …) zu strukturieren. Sie können sich dabei an den in diesem Arbeitsbuch verwendeten Rubriken orientieren.

 

In die Liste sollten Sie die wesentlichen Daten der einzelnen Verträge mit aufnehmen. Dann müssen Sie für eine erste Information nicht das Vertragsdokument heraussuchen. Wesentliche Daten sind:

  Vertragspartner (Name, Anschrift, Kontakt)

  Datum des Vertragsschlusses

  Laufzeit

  Kündigungsfrist

  Inhalt des Vertrages (Handel / Werkstück / Dienstleistung)

 

 

 →   Maßnahmen:

 

  Richten Sie ein entsprechendes Ablagesystem ein, lassen Sie sich von Fachleuten dazu beraten.

  Stellen Sie eine Liste nach Ihrem QMS her und führen Sie diese fortlaufend.

 

 

  ?    Check: Zuständigkeit

 

Haben Sie einen Mitarbeiter bestimmt, der für die Verwaltung und Pflege Ihrer Verträge und Vertragsvorlagen zuständig ist?

 

 

 

Warum sollten Sie einen Mitarbeiter bestimmen, der für die Verwaltung und Pflege Ihrer Verträge und Vertragsvorlagen zuständig ist?

 

Wenn Sie einen für die Vertragsverwaltung verantwortlichen Mitarbeiter bestimmen, fördern Sie, dass in der Vertragsverwaltung tatsächlich etwas getan wird und eine übersichtliche Struktur durchgängig eingehalten wird.

 

Aufgaben der Vertragsverwaltung sind Verträge, Vertragsänderungen und Vertragsvorlagen zu ordnen, strukturiert abzulegen und eine Übersicht aller Verträge zu erstellen (siehe vorigen Check).

 

Eine einmal eingerichtete Struktur können Sie nur beibehalten, wenn Sie diese regelmäßig pflegen. Dies beinhaltet die bestehenden Verträge und Vorlagen regelmäßig zu aktualisieren. Verträge, die nicht mehr gelten, sind zu entfernen und nach den Richtlinien der Finanzverwaltung zu archivieren. Neu abgeschlossene Verträge sind gemäß der festgelegten Struktur einzuordnen. Vorlagen sollten bei neuen Erkenntnissen abgeändert werden.

 

 

 →   Maßnahmen:

 

  Benennen Sie einen Mitarbeiter für die Verwaltung und Ablage.
Erstellen Sie eine Stellenbeschreibung, die Bestandteil des Arbeitsvertrages wird und die der Mitarbeiter unterzeichnet.

  Erarbeiten Sie diese Stellenbeschreibung am besten mit dem Mitarbeiter, dann können Besonderheiten seines Arbeitsplatzes und seines übrigen Aufgabengebietes berücksichtigt werden.

  Versehen Sie das Archiv und die Listen mit den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

  Tragen Sie dafür Sorge, dass diese Verträge gegen Feuer, Wasser und Vandalismus geschützt sind und stellen Sie notfalls Kopien her, die an einem sicheren Ort gelagert werden.

 

 

5.2   Verträge allgemein


 

Der Inhalt eines Vertrages kann frei bestimmt werden, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. So bestehen insbesondere Schutzvorschriften für Verbraucher oder allgemein die typischerweise schwächere Vertragsseite, wobei diese Vorschriften nicht ausgeschlossen werden können.

 

Ein Formerfordernis (z. B. Schriftform) sollte aus Beweisgründen eingehalten werden. Handelt es sich um eine gesetzliche Formerfordernis wie z. B. einen Grundstücks-Kaufvertrag, ist der Vertrag unwirksam, §125 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Unabhängig davon ist es grundsätzlich empfehlenswert, einen Vertrag und sämtliche Ergänzungen und Nachträge schriftlich festzuhalten. Eine Niederschrift des Vertragsinhalts fördert die Willensübereinstimmung der Vertragsparteien sowie die Aufdeckung von Regelungslücken und kann im Streitfall als Nachweis dienen.

 

 

 →   Maßnahmen:

 

  Führen Sie möglichst eine einheitliche Form Ihrer Verträge ein, denn das erleichtert die Handhabung und...

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