Sie sind hier
E-Book

Umsatzsteuerschuld des Leistungsempfängers. Eine kritische Analyse des Reverse-Charge-Verfahrens im Umsatzsteuergesetz

AutorMaximilian Stirnadel
VerlagDiplomica Verlag GmbH
Erscheinungsjahr2016
Seitenanzahl95 Seiten
ISBN9783959344593
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis19,99 EUR
Grundsätzlich ist die Umsatzsteuer als eine indirekte Steuer zu deklarieren, wonach der Steuerschuldner im Normalfall der Leistungserbringer ist. In bestimmten Konstellationen wird dieses grundsätzlich geltende Prinzip der Steuerschuld des Leistungserbringers nach §13a UStG, zur Vermeidung von Steuerausfällen und zur Erleichterung des Steuersystems, durchbrochen und die Umsatzsteuer wird als direkte Steuer beim Leistungsempfänger erhoben. Diese Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger wird als 'Reverse-Charge-Verfahren' bezeichnet. Das vorliegende Buch soll einen präzisen Einblick über das gegenwärtige Wesen des Reverse-Charge-Verfahrens im Umsatzsteuergesetz liefern sowie dessen Auslegung kritisch beleuchten und anhand einiger einfacher praxisnaher Beispiele verdeutlichen. Dazu wird auf die Grundlagen des Verfahrens eingegangen und die Terminologie der subjektbezogenen Voraussetzungen zur Anwendung des Verfahrens kritisch betrachtet. Des Weiteren werden sämtliche Tatbestände sinngemäß zusammengefasst, bei denen das Verfahren zur Anwendung kommen soll. Auch auf explizite Ausnahmen wird Bezug genommen. Das Buch soll darüber hinaus einen Einblick in die praktische Abwicklung des Verfahrens liefern.

Kaufen Sie hier:

Horizontale Tabs

Leseprobe
Textprobe: Kapitel 4.10 Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen: Nach §13b Abs. 2 Nr. 10 UStG findet das RC-Verf. Anwendung auf Lieferungen von Mobilfunkgeräten, Tablet-Computern und Spielekonsolen sowie auf Lieferungen von integrierten Schaltkreisen, sofern diese noch nicht in einen zur Lieferung auf einen der Einzelhandelsstufe geeigneten Gegenstand eingebaut wurden, wenn die Summe der Entgelte, die für die Lieferungen eines solchen Gegenstande in Rechnung gestellt werden, im Rahmen eines wirtschaftlichen Vorgangs mindestens 5.000? betragen. Ziel der Anknüpfung an einen wirtschaftlichen Vorgang ist es, eine Unterschreitung der Bagatellgrenze von 5.000? durch eine eventuelle Aufteilung eines aus wirtschaftlicher Sicht als Einheit anzusehenden Vorgangs in mehrere Verträge zu verhindern. Die Finanzverwaltung geht hierbei von einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang aus, wenn gleichzeitig mehrere Aufträge über die genannten Gegenstände durch eine Anlieferung erfüllt werden. Nachträgliche Minderungen des auf der Rechnung ausgewiesenen Entgelts haben indes keinen Einfluss auf die Steuerschuldumkehr. Genaue Definitionen der Begriffe 'Mobilfunkgeräte' und 'integrierte Schaltkreise' bleibt § 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG schuldig. Im allgemeinen Sprachgebrauch können diese Begriffe aber sehr umfassend verstanden werden. So können Mobilfunkgeräte Geräte zur Sprachübermittlung oder auch Geräte zur reinen Datenübermittlung sein. Nach Gesetzesbegründung ist der Begriff 'Mobilfunkgeräte' weit auszulegen, und unabhängig von eventuellen weiteren Nutzungsmöglichkeiten sind hierunter Geräte zu subsumieren, die zum Gebrauch mittels eines zugelassenen Netzes und auf bestimmten Frequenzen hergestellt oder hergerichtet wurden. Was hierbei unter 'zugelassene Netze' zu verstehen ist bleibt offen. Demnach fallen neben den klassischen Mobilfunknetzen auch die Kommunikation über Internet, GPS oder sonstige drahtlose Netze unter den Geltungsbereich, wonach alle Geräte mit Ausnahme von mp3-Playern und Navigationsgeräten erfasst sind, mit denen das Aussenden, Übermitteln und Empfangen von Signalen über drahtlose Netzwerke möglich ist. Bis zu der Gesetzesänderung mit Wirkung zum 01.10.2014 legte die Finanzverwaltung den Begriff 'Mobilfunkgeräte' enger aus. So war hierunter die Übertragung akustischer Signale noch wesentlicher Bestandteil, wonach Geräte, bei denen bloße Datenübertragungen, ohne Umsetzung in akustische Signale stattfanden, nicht unter das RC-Verf. zu subsumieren waren. Dementsprechend war die Lieferung von Tablet-Computer und Spielekonsolen nach Ansicht der Finanzverwaltung kein Bestandteil des Tatbestandes aus §13b Abs. 2 Nr. 10 UStG. Mit der Gesetzesänderung zum 01.10.2014 wurden jedoch auch Tablet-Computer und Spielekonsolen ausdrücklich in den Anwendungsbereich des §13b Abs. 2 Nr. 10 UStG aufgenommen. Werden Mobilfunkgeräte im Rahmen eines zusammengesetzten Produkts bzw. Produktbundles zu einem Preis geliefert, findet das RC-Verf. Anwendung, sofern die Lieferung des Mobilfunkgerätes als Hauptleistung zu verstehen ist. Bei integrierten Schaltkreisen handelt es sich um eine, auf einzelnen Chips untergebrachte elektronische Schaltung. Hierunter gehören insbesondere CPUs. Nach der Philologie des §13b Abs. 2 Nr. 10 UStG müssen diese vor Einbau in ein Endprodukt geliefert werden, um unter den Tatbestand des RC-Verf. zu fallen. Dies ist der Fall, wenn eine weitere Be- oder Verarbeitung notwendig ist, bevor die Lieferung an den Endverbraucher stattfindet. In der Praxis sind regelmäßig Abgrenzungsschwierigkeiten zu erwarten, da beispielsweise der Übergang von Tablet-Computern zu Notebooks häufig fließend und nicht erkennbar ist, insb. wenn es sich aus Kombinationen aus beidem handelt. Wurde so in Zweifelsfällen fälschlicherweise angenommen, dass die Lieferung unter § 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG fällt, bleibt der Leistungsempfänger trotzdem Steuerschuldner. Bsp. 13 in Anl. 1 zeigt derweil ein Praxisbeispiel zur Verdeutlichung auf, in dem die Lieferung von CPU-Chips und die Problematik zur verbauten Lieferung eines solchen Chips dargestellt wird. Der Zweck der Ausdehnung des RC-Verf. auf diesen Tatbestand ist die Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen, da bei Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen nicht immer sichergestellt werden kann, dass diese von den Leistungserbringern vollständig in seiner Steuerbemessungsgrundlage erfasst werden und der Fiskus den Steueranspruch realisieren kann. So haben Feststellungen in der Praxis häufig gezeigt, dass auch bei Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen ab einer Größenordnung von 5.000?, die Steuer dem Abnehmer in Rechnung gestellt wird, dieser die in Rechnung gestellte Steuer als Vorsteuer abzieht, allerdings der liefernde Unternehmer die in Rechnung gestellte Steuer nicht an das Finanzamt abführt. Die Finanzämter konnten hierbei in den meisten Fällen wegen Insolvenz des Leistungserbringers keinen Umsatzsteueranspruch mehr durchsetzen. Dies wird auch hier bei einer Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers vermieden.
Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Umsatzsteuerschuld des Leistungsempfängers. Eine kritische Analyse des Reverse-Charge-Verfahrens im Umsatzsteuergesetz1
Inhaltsverzeichnis3
Abkürzungsverzeichnis6
Symbolverzeichnis11
Anlagenverzeichnis12
1 Einleitung13
1.1 Einordnung des Umsatzsteuersystems13
1.2 Überblick und Zielsetzung der Analyse14
2 Grundsätzliches zum Reverse-Charge-Verfahren15
2.1 Begrifflichkeit „Reverse-Charge-Verfahren“15
2.2 Entwicklung, aktueller Aufbau und Verhältnis zum Unionsrecht16
2.3 Allgemeine Teleologie des Reverse-Charge-Verfahrens18
3 Allgemeine Terminologie subjektbezogener Voraussetzungen21
3.1 Ansässigkeitskriterium21
3.2 Unternehmereigenschaft24
4 Die einzelnen Tatbestände des Reverse-Charge-Verfahrens27
4.1 Werklieferungen und sonstige Leistungen27
4.2 Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände29
4.3 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen31
4.4 Bauleistungen32
4.5 Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte36
4.6 Die Übertragung von Emissionszertifikaten39
4.7 Lieferungen von Abfallstoffen40
4.8 Gebäudereinigungsleistungen42
4.9 Metalllieferungen43
4.10 Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen45
4.11 Schnellreaktionsmechanismus48
4.12 Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte50
5 Ausnahmen vom Reverse-Charge-Verfahren55
5.1 Personenbeförderung mit Beförderungseinzelbesteuerung55
5.2 Personenbeförderung mit motorbetriebenen Landfahrzeugen55
5.3 Personenbeförderung im Luftverkehr56
5.4 Einräumung der Eintrittsberechtigung56
5.5 Leistung einer Durchführungsgesellschaft57
5.6 Restaurationsleistungen57
5.7 Differenzbesteuerung gem. §25a UStG58
6 Praktische Abwicklung des Reverse-Charge-Verfahrens59
6.1 Grundsätzliches zum Besteuerungsverfahren59
6.2 Gesonderte Steuerentstehungszeitpunkte60
6.3 Besonderheiten bei der Bemessungsgrundlage62
6.4 Steuerberechnung, Rechnungsausstellung, Vorsteuerabzug und Aufzeichnungspflichten63
7 Schlussbetrachtung67
Anhang69
Literaturverzeichnis83

Weitere E-Books zum Thema: Steuerrecht - Steuerpolitik

Eigentum

E-Book Eigentum
Ordnungsidee, Zustand, Entwicklungen Format: PDF

Band 2 der Bibliothek des Eigentums gibt einen umfassenden Überblick über die geistige Befindlichkeit Deutschlands in Ansehung des privaten Eigentums. Die Beiträge stellen den politischen Blick auf…

Eigentum

E-Book Eigentum
Ordnungsidee, Zustand, Entwicklungen Format: PDF

Band 2 der Bibliothek des Eigentums gibt einen umfassenden Überblick über die geistige Befindlichkeit Deutschlands in Ansehung des privaten Eigentums. Die Beiträge stellen den politischen Blick auf…

Eigentum

E-Book Eigentum
Ordnungsidee, Zustand, Entwicklungen Format: PDF

Band 2 der Bibliothek des Eigentums gibt einen umfassenden Überblick über die geistige Befindlichkeit Deutschlands in Ansehung des privaten Eigentums. Die Beiträge stellen den politischen Blick auf…

Eigentum

E-Book Eigentum
Ordnungsidee, Zustand, Entwicklungen Format: PDF

Band 2 der Bibliothek des Eigentums gibt einen umfassenden Überblick über die geistige Befindlichkeit Deutschlands in Ansehung des privaten Eigentums. Die Beiträge stellen den politischen Blick auf…

Eigentum

E-Book Eigentum
Ordnungsidee, Zustand, Entwicklungen Format: PDF

Band 2 der Bibliothek des Eigentums gibt einen umfassenden Überblick über die geistige Befindlichkeit Deutschlands in Ansehung des privaten Eigentums. Die Beiträge stellen den politischen Blick auf…

Eigentum

E-Book Eigentum
Ordnungsidee, Zustand, Entwicklungen Format: PDF

Band 2 der Bibliothek des Eigentums gibt einen umfassenden Überblick über die geistige Befindlichkeit Deutschlands in Ansehung des privaten Eigentums. Die Beiträge stellen den politischen Blick auf…

Weitere Zeitschriften

arznei-telegramm

arznei-telegramm

Das arznei-telegramm® informiert bereits im 53. Jahrgang Ärzte, Apotheker und andere Heilberufe über Nutzen und Risiken von Arzneimitteln. Das arznei-telegramm®  ist neutral und ...

Card Forum International

Card Forum International

Card Forum International, Magazine for Card Technologies and Applications, is a leading source for information in the field of card-based payment systems, related technologies, and required reading ...

Deutsche Hockey Zeitung

Deutsche Hockey Zeitung

Informiert über das nationale und internationale Hockey. Die Deutsche Hockeyzeitung ist Ihr kompetenter Partner für Ihren Auftritt im Hockeymarkt. Sie ist die einzige bundesweite Hockeyzeitung ...

Deutsche Tennis Zeitung

Deutsche Tennis Zeitung

Die DTZ – Deutsche Tennis Zeitung bietet Informationen aus allen Bereichen der deutschen Tennisszene –sie präsentiert sportliche Highlights, analysiert Entwicklungen und erläutert ...

DHS

DHS

Die Flugzeuge der NVA Neben unser F-40 Reihe, soll mit der DHS die Geschichte der "anderen" deutschen Luftwaffe, den Luftstreitkräften der Nationalen Volksarmee (NVA-LSK) der ehemaligen DDR ...

elektrobörse handel

elektrobörse handel

elektrobörse handel gibt einen facettenreichen Überblick über den Elektrogerätemarkt: Produktneuheiten und -trends, Branchennachrichten, Interviews, Messeberichte uvm.. In den monatlichen ...

VideoMarkt

VideoMarkt

VideoMarkt – besser unterhalten. VideoMarkt deckt die gesamte Videobranche ab: Videoverkauf, Videoverleih und digitale Distribution. Das komplette Serviceangebot von VideoMarkt unterstützt die ...