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Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft. Eine gesellschafts- und steuerrechtliche Analyse

Am Beispiel eines schwäbischen mittelständischen Unternehmens

AutorKlaus Hörmann, Stefan Biechele
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2003
Seitenanzahl144 Seiten
ISBN9783638228015
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis34,99 EUR
Diplomarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten, Sprache: Deutsch, Abstract: Nimm es als Vergnügen und es ist ein Vergnügen, nimm es als Qual und es ist eine Qual, sagt eine alte indische Weisheit, von der uns scheint, dass sie die schwierige Verschränkung von heutiger und zukünftiger Unternehmensform in besonderer Weise zu treffen in der Lage ist. Als die geschäftsführenden Gesellschafter der Heinz Mustermann GmbH den Anstoß zur Arbeit einer Diplomarbeit geben, bewegt uns Euphorie und Unsicherheit gleichermaßen. Der Wunsch der Gesellschafter ist es, einen Rechtsformwechsel in eine ihrer Meinung nach günstigere Personengesellschaft vorzunehmen. In diesem Zuge möchten die Gesellschafter ferner die Berücksichtigung der Betriebsübergabe an den ältesten Sohn der Familie Mustermann, der mittelfristig bevorsteht, verstanden wissen. Aufgrund des thematischen Neulandes aber des ausgeprägten Interesses unsererseits an einer derart nützlichen und vollständig praxisorientierten wissenschaftlichen Arbeit, hielten wir es für angemessen, neben der reinen Abarbeitung des Identitätswechsels auch ergänzende faktorale Bestimmungen ins Kalkül zu ziehen. Am Praxisbeispiel dieser mittel-ständischen Unternehmung können wir unsere theoretisch gewonnenen Erkenntnisse hervorragend zur Transformierung in den Anwendungsfall nutzen und gleichermaßen vertiefende als auch problematische Einblicke gewinnen. Ziel unserer Diplomarbeit ist es, das Unternehmen in seiner heutigen Firmierung auf die Frage hin zu analysieren und zu bewerten, inwieweit die gewählte Rechtsform noch heute Zweckmäßigkeit und Günstigkeit an den Tag legt und inwiefern der beabsichtigte Formwechsel in eine Personengesellschaft sich in quantifizierbarer und qualifizierbarer Art und Weise opportun verhält. Dies beinhaltet selbstredend die Berücksichtigung der normativen gesellschafts-, steuer-, arbeits- und erbrechtlichen Bestimmungen, die je nach Ausgangslage unterschiedliche Bedeutung im Zuge eines Umwandlungsprozesses einnehmen. An dieser Stelle möchten wir ferner nicht unerwähnt lassen, dass wir den Auftraggebern, für ihre hervorragende Bereitstellung firmeninterner Daten und der ständigen sowie der erforderlichen Geduld in allen Belangen, unseren ganz persönlichen Dank aussprechen möchten. Unterzeichnende sind sich gewiss, hier ein theoretisch und praktisch fundiertes Werk erstellt zu haben, was sowohl wissenschaftlichen als auch anwendungsorientierten Lesern von Nutzen sein wird. Stefan BiecheleKlaus Hörmann

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Leseprobe

Kapitel 1: Grundlagen


 

§ 1Die „Heinz Mustermann GmbH“


 

1.1 Vorstellung des zu betreuenden Unternehmens


 

Das traditionell mittelständische und familienbetrieblich geführte Unterneh-men beschäftigt heute 11 Mitarbeiter. Begonnen hat alles 1979, als der jetzige Geschäftsführer Heinz Mustermann mit Herrn Erich Hörner die „Heinz Mustermann GmbH“ gründete. Bereits 1983 entschlossen sich die geschäftsführenden Gesellschafter, das Unternehmen tendenziell zu vergrößern und darüber hinaus mit der Ausbildung von Lehrlingen zu beginnen.

 

Als sich 1990 auch der älteste Sohn der Familie entschied, in das Unternehmen einzutreten, wurde schnell deutlich, dass die Räumlichkeiten an ihre Grenzen gestoßen sind. In einer zügigen aber auch durchdachten Planungsphase wurde beschlossen, sich an dem gerade neu erschlossenen Industriegebiet „Im Taubensteg“, 88000 Arbelos niederzulassen. Die neuen Räumlichkeiten, die keine Wünsche für das Unternehmen offen lassen, konnten 1991 bezogen werden, und befinden sich bis dato sowohl bautechnisch als auch seitens der vorhandenen Innenausstattungen auf modernstem Stand.

 

Die Unternehmenspolitik wird eindeutig von Präferenzstrategien geleitet und ist nicht durch eine klassische Kostenführerschaft gekennzeichnet. Die Kernkompetenzen liegen in den Bereichen der Zentralheizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation, wenngleich auch andere Geschäftsfelder partiell abgedeckt werden.

 

Das Unternehmen befindet sich in einem, für die Branche üblichen, starkem Wettbewerb und bedient aufgrund der generierten Strategie vorrangig qualitätsorientierte Kunden, sowohl im Privat-, als auch im Geschäfts-kundenbereich. Als das wohl zukunftsträchtigste Geschäftsfeld betrachtet die Firmenspitze die stets nachhaltig anwachsenden Ersatzinvestitionen im Bereich der Altbausanierung. Per se kann in diesem Bereich bereits auf gute Geschäftsbeziehungen und Auftragseingänge seitens namhafter städtischer Wohnbaugenossenschaften verwiesen werden, was der Richtigkeit der additiven Betätigung Rechnung trägt. Die mittelfristige Geschäftsorientierung setzt den Schwerpunkt im Rahmen der Konsolidierung und strebt insofern keine Expansion an.

 

1.2. Originäre Motivforschung der Rechtsformwahl


 

Um festzustellen, welche Rechtsform für das individuelle Unternehmen die am besten geeignetste ist, muss zunächst einmal geklärt werden, aus welchem Grund die derzeitige Unternehmensform gewählt wurde.

 

Zwingende Voraussetzung um einen Handwerksbetrieb selbstständig führen zu dürfen, ist die Eintragung in die Handwerksrolle der örtlichen Handwerkskammer. In diese wird nur eingetragen, wer in dem von ihm betriebenen Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat. Bei einer Per-sonengesellschaft muss mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter, bei einer juristischen Person mindestens ein Geschäftsführer die Meister-prüfung besitzen (§ 1 Abs. 1, § 7 Abs. 1 und 4 HandwO).

 

Bei Betriebsgründung im Jahre 1979 fehlte Herrn Heinz Mustermann die zwingend erforderliche Meisterprüfung. Die Gründung einer GmbH wurde nach Absprache mit dem Steuerberater N.N. und einem Rechtsanwalt als die beste Lösung erachtet.

 

Mittels dieser Kapitalgesellschaft konnte sich Herr Mustermann unter Einbeziehung einer Person, die über den Meisterbrief verfügt, den Wunsch der Selbstständigkeit erfüllen. Aus diesem Grunde wurde Herr Erich Hörner als hälftiger Teilhaber und Geschäftsführer in die Gesellschaft mit aufge-nommen. Herr Mustermann holte seine Meisterprüfung nach, und konnte infolgedessen auf die Zusammenarbeit mit Herrn Hörner verzichten.

 

Im Jahre 1991 kam es nach der Fertigstellung des Gebäudes „Im Taubensteg“, 88000 Arbelos und der Gründung des Einzelunternehmens Heinz Mustermann, Verpachtung - zu einer sog. unechten Betriebsauf-spaltung. Unecht deshalb, da das Besitzunternehmen - die Heinz Mustermann, Verpachtung - erst nach Gründung des Betriebsunternehmens die Heinz Mustermann GmbH - entstanden ist.[1]

 

Herr Jochen Mustermann ist zum 30.01.1998 in die Heinz Mustermann GmbH als Gesellschafter eingetreten, nachdem zu diesem Zeitpunkt die Zuteilung aus dem Existenzförderprogramm der Bundesregierung fällig geworden ist. Das Programm sah eine Mindestansparung i.H.v. 20.000,00 DM vor. Durch das  Erreichen dieser Summe und den erforderlichen Eintritt als geschäftsführender Gesellschafter in das Unternehmen, erhielt er darüber hinaus eine Prämie i.H.v. 15.000,00 DM. Dieser Betrag wurde als Grundlage der gleichzeitig durchgeführten Erhöhung des Stammkapital verwendet.

 

Aufgrund des Eintritts und der daraus resultierenden Änderung der Beteiligungsverhältnisse ist es zu einer Beendigung der Betriebsaufspaltung gekommen, da die personelle Verflechtung weggefallen ist. Dies ist aus steuerlicher Sicht als Betriebsaufgabe zu werten, infolge derer es zu einer Auflösung der stillen Reserven kommt.

 

1.3 Übersicht über die Beteiligungsverhältnisse


 

Abb. 1: Übersicht über die Beteiligungsverhältnisse

 

§ 2Generirung der Umwandlungsmotive


 

2.1 Allgemeine Entscheidungsgründe


 

Die Redensart „sitzt, passt und hat Luft“ kann nicht nur bei Anzügen, sondern auch im Bereich der Rechtsformwahl für Unternehmen verwendet werden. Aufgrund der Abnutzung im Laufe der Zeit, modischer Trends, eigener Geschmacksänderungen oder auch weil man herausgewachsen ist bzw. zugenommen hat, trennt man sich von seinem Anzug.

 

Auch die einmal gewählte Rechtsform kann nach einiger Zeit nicht mehr passen, und eine „Trennung“ von dieser nach sich ziehen. So kann eine Umwandlung des Unternehmens aufgrund Veränderungen im Bereich der persönlichen, wirtschaftlichen aber auch rechtlichen Sphäre sinnvoll sein. Eine kürzlich vom Handelsblatt durchgeführte Umfrage hat z.B. ergeben, dass gerade Mittelständler nach In-Kraft-Treten der rot-grünen Steuerreform Kurs auf eine andere Rechtsform nehmen.[2]

 

Es gibt eine Vielzahl von Überlegungen die für eine Unternehmens-umwandlung sprechen. Nachfolgend wird eine kleine Auswahl von Beweg-gründen aufgelistet:[3]

 

Persönliche Prämissen der Gesellschafter

 

Persönliche Eignung der Unternehmer

 

Steuerliche Überlegungen

 

Haftungsbeschränkung

 

Nutzbarmachung von Verlustvorträgen

 

Leichtere Gestaltung der Unternehmensnachfolge

 

Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten

 

Erschließung neuer Finanzierungsmöglichkeiten

 

Ermöglichung der Fremdgeschäftsführung

 

Ausnutzen von Rationalisierungs- und Synergieeffekten

 

Diversifikation

 

Konzentration auf das Kerngeschäft

 

In der Praxis erweist es sich oftmals als schwierig, den unterschiedlichen Interessensrichtungen der Unternehmung und der Gesellschafter gerecht zu werden. Die ideale Rechtsform hat sich daher an steuer-, gesellschafts-, familien-, erb-, arbeits- und ggf. mitbestimmungsrechtlichen Gesichtspunkten zu orientieren.

 

2.2 Unternehmensspezifische Entscheidungsgründe


 

Die oben aufgeführten Überlegungen spielen je nachdem ob es sich um eine Verschmelzung, eine Spaltung, eine Vermögensübertragung oder einen Formwechsel handelt, eine unterschiedliche Rolle. Nachfolgend wird mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung nur auf die für den Formwechsel relevanten Gründe eingegangen.

 

2.2.1 Persönliche Prämissen der Gesellschafter

 

Die geschäftsführenden Gesellschafter, die gute Kontakte zu allen hiesigen Firmen in unterschiedlichen Bereichen unterhalten, stellen zunehmend fest, dass es deutliche Umwandlungstendenzen befreundeter Unternehmer hin zu Personengesellschaften gibt. Nach dem Zuraten vieler Geschäftsfreunde halten es die Geschäftsführer für angebracht, eine Umwandlung konkret ins Auge zu fassen.

 

Die Geschäftsführer wünschen sich eine Rechtsform, die sie von den vielen obligaten Verpflichtungen - die eine GmbH nun einmal mit sich bringt - befreit.  Daneben streben sie ein Rechtsgebilde an, welches für Sie steuerlich am günstigsten ist.

 

2.2.2 Persönliche Eignung der Unternehmer

 

Als bedeutendstes Entscheidungskriterium bei der Wahl der Rechtsform ist die persönliche Eignung der Unternehmer für die jeweilige Rechtsform anzuführen. Um bei dem Bild des Anzugs zu bleiben, ist es doch in erster Linie eine Frage des Typs, was zu einem passt und was nicht.

 

Die beiden Geschäftsführer Heinz und Jochen Mustermann sind im Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärbereich ausgewiesene Fachleute. Dies lässt sich durch die starke Kundenbindung, und das stetige...

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