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Ungestraft davonkommen

Die gerissenen Tricks von Betrügern, Dieben und Verkehrssündern

Verlagriva Verlag
Erscheinungsjahr2017
Seitenanzahl272 Seiten
ISBN9783959718516
FormatePUB
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis2,99 EUR
Die Grenze zwischen erlaubt und verboten ist ein schmaler Grat und nicht selten ist der Ehrliche am Ende der Dumme. Muss man wirklich jeden Strafzettel bezahlen? Krank sein, um mal zu Hause zu bleiben? Ein Vermögen ausgeben, um Businessclass zu fliegen? Dieses Insider-Handbuch versetzt Sie in die Köpfe von dreisten Verkehrssündern, schamlosen Lebenslauf-Aufhübschern, gewieften Steuervermeidern, gerissenen Haftpflicht-Tricksern, perfiden Internetabzockern und vielen weiteren halbseidenen Gestalten, die sich nicht zu schade sind, auf Moral zu pfeifen und sich mit simplen Tricks am Rande der Legalität Vorteile zu erschleichen. Es bleibt Ihnen überlassen, dieses Wissen zu nutzen, um sich vor Gaunereien zu schützen, die Spielregeln unserer Gesellschaft besser zu verstehen oder gar selbst durch die Grauzonen des Rechts zu navigieren. In jedem Fall werden Sie nach der Lektüre alle kleinen Finten und großen Coups der Masterminds der Trickserei kennen. Dies ist eine überarbeitete Neuausgabe des 2009 erschienenen Buchs Das verbotene Buch.

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Leseprobe

Ungestraft rasen, lauschen und beleidigen


Die Realität


Schnell fahren ist ein Grundbedürfnis des gemeinen Deutschen. Obwohl es auf bundesdeutschen Autobahnen noch immer kein Tempolimit gibt, sind die meisten interessanten Streckenabschnitte auf Tempo 120, nicht selten auch auf 100 oder gar 80 km/h begrenzt. Den passionierten Raser interessiert dies so lange nicht, wie das Bußgeld noch bezahlbar und das Punktekonto in Flensburg noch übersichtlich ist. Verkehrsteilnehmer, die auf freie Fahrt bestehen, rüsten mit Radarwarngeräten auf, deren Einsatz allerdings verboten ist und unter Strafe steht.

Die Fakten


In Europa werden annähernd 100 Prozent aller Radarmessungen im sogenannten K-Band, also mit 24,15 GHz, und im Ka-Band (34,36 GHz) durchgeführt. In Spanien, Holland und England gibt es überdies 13,45 GHz und in Frankreich 9,90 GHz. Die Messungen passieren in diesen Fällen auf den letzten 40 Metern bis zum Blitzer.

»Wer auch immer sich bemüßigt fühlt, ein Radarwarnsystem in seinem Wagen zu installieren, sollte diese Daten also beachten«, sagt ein Händler auf Nachfrage.

Die Warngeräte funktionieren nicht, wenn – wie in der Schweiz üblich – Infrarotmessungen vorgenommen werden. Diese Messungen werden in einem Bereich von 43 bis 50 Metern vorgenommen und sind nur durch einen sogenannten Infrarotstörer (ab ca. 175 Euro) zu bekämpfen.

Nun gibt es aber auch noch die Lichtschrankenmessung. Dagegen gibt es zunächst gar keinen Schutz. Zunächst! Die Lichtschranke an sich lässt sich weder frühzeitig erkennen noch effizient stören. Die einzige Schwachstelle in diesem komplexen System ist die Funkverbindung zwischen der Lichtschranke und der Kamera, die das Erinnerungsbild anfertigt. Diese Funkverbindung lässt sich durch einen Lichtschrankenschutz stören. So etwas kostet rund 175 Euro aufwärts.

Misst der Verkehrspolizist mit einer Laserpistole, die eine Reichweite von bis zu 1000 Metern hat, hilft nur noch beten, ein Power-Slide, oder man besitzt einen Laserwarner bzw. einen Laserstörer (ab ca. 599 Euro).

Die fest installierten Starenkästen und Rotlichtblitzer funktionieren über Kontaktschleifen in der Fahrbahn. Hier gibt es zunächst einmal gar nichts, was ein Gerät vorab messen könnte. Da die Geräte aber über einen längeren Zeitraum an ein und derselben Stelle stehen, gibt es für interessierte Autofahrer im Internet informative Seiten wie www.radarfalle.de, die umfangreiche Auskünfte vermitteln können.

Warnung über Navigationssystem und iPhone


Die meisten Hersteller von Navigationssystemen bieten den Service an, vor Starenkästen zu warnen, die sich auf der geplanten Route versteckt halten. Außerdem steht es natürlich jedem Besitzer eines solchen Navigationsgerätes frei, sich über die sogenannte Point-of-Interest-Funktion (Krankenhäuser, Werkstätten, Sehenswürdigkeiten), also die interessanten Punkte am Wegesrand entlang, die gängigen Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer selbst zu markieren.

Für Smartphones gibt es beispielsweise die App von www.blitzer.de. Sie ist gratis und verwandelt ihr Smartphone in einen veritablen Radarwarner. Nähert sich der interessierte Fahrer einem Starenkasten, erinnert ihn ein Ping-Signal und ein Blitzer-Icon vor der stationären Geschwindigkeitsmessung.

Der Kamera-Locator


Schwierig wird das persönliche Raserschutzschild bei Videoaufnahmen aus nachfahrenden Zivilfahrzeugen. Interessant hierbei ist, dass die Messung über eine Distanz von mindestens 400 bis 500 Metern mit gleichmäßigem Abstand durchgeführt werden muss. Wer den Videobeweis frühzeitig erkennen möchte, braucht einen Videokamera-Locator, den es im Fachhandel zu erstehen gibt, oder das geschulte Auge im Rückspiegel.

Schutz vor Abstandsmessungen auf Autobahnen, die in der Regel mit Geschwindigkeitsmessungen durch Radar oder Laser einhergehen, bieten nur die oben genannten Radar- und Laserwarngeräte. Zu erkennen sind diese Messungen im Bereich vor Autobahnbrücken. Wenn am rechten Standstreifen weiße Markierungsstriche im Abstand von je 50 Metern entdeckt werden, ist die Messstelle mit zwei Videokameras auf der kommenden Brücke meist nicht mehr weit. Der Rundumschutz, also alle Warngeräte zusammen, würden in etwa 1500 Euro kosten – ohne Einbau. Dafür kann man zusammengerechnet mehr als 30-mal 20 km/h zu schnell fahren.

Aber, Vorsicht. Das ist verboten!

Das sagt der Gesetzgeber


Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung verbietet den Einsatz dieser Gerätschaften: »Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.« Wer es dennoch tut, muss mit vier Punkten in Flensburg und 75 Euro Geldbuße rechnen. Der Verkauf und der Besitz eines oder mehrerer dieser Geräte ist allerdings nicht verboten. Sammler elektronischer Gadgets können also aufatmen.

Schuld und Sühne


Tempoüberschreitungen und was sie in Euro, Punkten und Fahrverbot kosten (Stand 1. Juni 2017):

bis 10 km/h innerorts

15 Euro

bis 10 km/h außerorts

10 Euro

11 bis 15 km/h innerorts

25 Euro

11 bis 15 km/h außerorts

20 Euro

16 bis 20 km/h innerorts

35 Euro

16 bis 20 km/h außerorts

30 Euro

21 bis 25 km/h innerorts

80 Euro, 1 Punkt

21 bis 25 km/h außerorts

70 Euro, 1 Punkt

26 bis 30 km/h innerorts

100 Euro, 1 Punkt

26 bis 30 km/h außerorts

80 Euro, 1 Punkt

31 bis 40 km/h innerorts

160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat

31 bis 40 km/h außerorts

120 Euro, 1 Punkt

41 bis 50 km/h innerorts

200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat

41 bis 50 km/h außerorts

160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat

51 bis 60 km/h innerorts

280 Euro, 2 Punkte, 2 Monate

51 bis 60 km/h außerorts

240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat

61 bis 70 km/h innerorts

480 Euro, 2 Punkte, 3 Monate

61 bis 70 km/h außerorts

440 Euro, 2 Punkte, 2 Monate

über 70 km/h innerorts

680 Euro, 2 Punkte, 3 Monate

über 70 km/h außerorts

600 Euro, 2 Punkte, 3 Monate

Rote Ampel überfahren kostet in Euro, Punkten und Fahrverbot:

ohne Gefährdung anderer:

90 Euro, 1 Punkt

mit Gefährdung:

200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat

Rotphase länger als 1 Sekunde ohne Gefährdung:

200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat

Rotphase länger als 1 Sekunde, mit Gefährdung:

320 Euro, 2 Punkte, 1 Monat

Das System Flensburg


Die Punkte werden bekanntermaßen im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg gesammelt und gespeichert. Wer insgesamt 18 Punkte erreicht hat, bekommt den Führerschein für mindestens 6 Monate entzogen.

Es gilt:

1–3 Punkte: Vormerkung

 

4–5 Punkte: Ermahnung

 

6–7 Punkte: Verwarnung

 

8 Punkte: Lappen weg

Allerdings sollten Sie wissen, dass es im Mai 2014 eine Reform des Bußgeldkatalogs gab. Daraus ergibt sich, dass einem Autofahrer nach dem neuen Punktesystem eine Fahrerlaubnis nur dann entzogen werden darf, wenn die Maßnahmen beider Vorstufen (Ermahnung und Verwarnung) stattgefunden haben! Das heißt: Jemand, der ohne Ermahnung...

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