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Unterlassungszurechnung bei drittvermittelten Rettungsgeschehen.

Unter besonderer Berücksichtigung von Compliance-Systemen.

AutorTimo Schrott
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2014
ReiheStrafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge 248
Seitenanzahl333 Seiten
ISBN9783428543014
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis99,90 EUR
Timo Schrott untersucht in dieser Publikation ein Zurechnungsproblem, das in der strafrechtlichen Aufarbeitung des Einsturzes der Bad Reichenhaller Eissporthalle am 2. Januar 2006 die entscheidende Rolle spielte: Kann sich ein pflichtwidrig Unterlassender zu seiner Entlastung darauf berufen, dass bei seinem pflichtgemäßem Handeln möglicherweise ein anderer den Erfolg verursacht hätte? In arbeitsteiligen Strukturen bringt dieses Problem das strafrechtliche Zurechnungssystem an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Während der BGH nach dem Zweifelsgrundsatz freispricht, empfinden einflussreiche Autoren eine Entlastung als unerträglich und rechnen den Erfolg zu. In einer rechtsphilosophischen Einführung stellt der Autor die heute in der Wissenschaftstheorie vorherrschende, auf Naturgesetzen basierende Kausalitätsfeststellung hermeneutischen Ansätzen gegenüber. Im rechtsdogmatischen Kernteil entwickelt er nach Aufarbeitung der Diskussion in Rechtsprechung und Literatur eine eigene Lösung. Die entscheidende Herausforderung sieht er darin, eine vorhersehbare, tatsachenbasierte Zurechnung zu ermöglichen. Er entwickelt Zurechnungskriterien, die den notwendigen Bezug zum konkreten Tatgeschehen wahren und ausufernde hypothetische Erwägungen vermeiden. In einer abschließenden Studie untersucht der Autor das Zurechnungsproblem im Kontext von Compliance-Systemen und erweitert so die bislang sehr auf die Garantenstellung des Compliance-Officers konzentrierte Diskussion.

Timo Schrott studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Nach Abschluss der Ersten Juristischen Staatsprüfung 2011 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie von Professor Dr. Ulrich Schroth. Seine strafrechtsdogmatische Dissertation mit rechtsphilosophischen und wirtschaftsstrafrechtlichen Bezügen schloss er 2013 unter Begutachtung von Professor Schroth und Professor Dr. Dr. h.c. mult. Claus Roxin ab. Derzeit ist er als Referendar am Kammergericht Berlin tätig.

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