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Unterschiedliche Zollpräferenzen für unterschiedliche Entwicklungsländer

Zur Vereinbarkeit positiver Bedingungen in Allgemeinen Präferenzsystemen mit der WTO-Ermächtigungsklausel am Beispiel des APS Plus der EU

AutorHedwig Kavasch
VerlagMohr Siebeck
Erscheinungsjahr2017
ReiheJus Internationale et Europaeum 120
Seitenanzahl553 Seiten
ISBN9783161543081
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis109,00 EUR
Das WTO-Recht bietet Industrieländern die Möglichkeit, in ihren Allgemeinen Präferenzsystemen zusätzliche Zollvergünstigungen für Waren aus Entwicklungsländern an Bedingungen zu knüpfen, welche die Umsetzung völkerrechtlicher Entwicklungsstandards beinhalten. Folglich erfahren einige Entwicklungsländer eine bessere Zollbehandlung als andere. Das konfligiert mit einem Herzstück des GATT. Hedwig Kavasch untersucht in diesem Spannungsfeld die Vereinbarkeit des APS Plus mit der WTO-Ermächtigungsklausel. Anhand dieses Beispiels konkretisiert und systematisiert sie die Kriterien nach der Appellate Body-Rechtsprechung für die Vereinbarkeit konditionaler Zollpräferenzschemata mit dem Verbot, Unterkategorien der Entwicklungsländer zu diskriminieren. Die Autorin zeigt auf, wann Industrieländer, die mit tarifären Differenzierungen zwischen Entwicklungsländern die Durchsetzung außenpolitischer Eigeninteressen bezwecken, in justiziabler Weise die WTO-Ermächtigungsklausel verletzen.

Geboren 1977; Studium der Rechtswissenschaft in Erlangen und Cork (Irland); LL.M. (Droit Européen/Droit International Économique), Lausanne (Schweiz); Referendariat im OLG Bezirk Nürnberg; Promotionsstudium; seit 2006 freiberufliche Rechtsanwältin.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Cover1
Vorbemerkung6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis12
Abkürzungsverzeichnis18
1. Einleitung22
1.1. Problemstellung und Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands22
1.2. Motivation28
1.3. Aufbau31
2. Geschichtliche Entwicklung von Zollpräferenzen35
2.1. Zollpräferenzen und die Kolonialzeit36
2.1.1. Koloniale Vorgeschichte der aktuellen Welthandelsordnung36
2.1.2. Zollpräferenzen zwischen den Kolonien und ihren „Mutterländern“38
2.2. Zollpräferenzen in den Nachkriegsverhandlungen über Handelsliberalisierung41
2.2.1. Politischer Hintergrund und theoretische Grundlagen der neuen Welthandelsordnung41
2.2.2. Positionen der Industrie- und Entwicklungsländer in Bezug auf Zollpräferenzen43
2.2.3. Ergebnis der ITO-Verhandlungen und Zollpräferenzen im GATT 194745
2.3. Vorläufer des APS: Entwicklung der Beziehung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern im GATT (1948–1963)47
2.3.1. Formelle Gleichbehandlung aller Vertragsparteien in der Anfangszeit des GATT (1948–1957)47
2.3.2. Forderung einer neuen Rechtsbeziehung (1958–1963)48
2.3.2.1. Ungleiche rechtliche Behandlung von Industrie- und Entwicklungsländern wegen faktischer Ungleichheit48
2.3.2.2. Einführung neuer Zollpräferenzen50
2.4. Verabschiedung des APS von der UNCTAD55
2.4.1. Genfer Konferenz von 1964 – „General Principle Eight“55
2.4.2. Von Genf zu Neu Delhi – Resolution 21 (II) von 196859
2.4.3. „Agreed Conclusions“ von 197063
2.5. Verankerung des APS im GATT66
2.5.1. Bedeutung des Teil IV GATT von 1965 für Zollpräferenzen66
2.5.2. „Waiver“ von 197167
2.5.3. Ermächtigungsklausel von 197968
2.6. APS zwischen deklarierter und realer Weltwirtschaftsordnung72
2.7. Konditionale und selektive Zollpräferenzschemata bei der Umsetzung der „Agreed Conclusions“77
2.7.1. Einführung des APS durch die EWG ohne politische Bedingungen77
2.7.2. Einsatz des APS als Sanktion und als Anreiz79
3. Streitschlichtungsverfahren EC – Tariff Preferences und APS Plus: Konkretisierung der Problemstellung85
4. Verhältnis des Meistbegünstigungsgrundsatzes zur Ermächtigungsklausel95
4.1. Praktische Relevanz95
4.2. Ausnahmecharakter der Ermächtigungsklausel96
4.2.1. Ausführungen des Panel und des Appellate Body im Streitschlichtungsverfahren EC – Tariff Preferences96
4.2.2. Dissenting Opinion101
4.2.3. Bewertung102
4.3. Anwendbarkeit und Anwendung des Meistbegünstigungsgrundsatzes bei der WTO-rechtlichen Überprüfung eines Zollpräferenzschemas105
4.3.1. Gleichzeitige Anwendbarkeit von Meistbegünstigungs-grundsatz und Ermächtigungsklausel bei sukzessiver Anwendung105
4.3.2. Mögliche Endergebnisse im Hinblick auf den Meistbegünstigungsgrundsatz108
4.3.2.1. Differenzierung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern108
4.3.2.2. Differenzierung zwischen Entwicklungsländern113
4.4. Beweislastverteilung117
5. Auslegung des Diskriminierungsverbots nach Abs. 2a i. V. m. Fn. 3 der Ermächtigungsklausel120
5.1. Auslegungsmittel für die Ermächtigungsklausel122
5.2. Rechtliche Bindungswirkung des Diskriminierungsverbots nach Abs. 2a i. V. m. Fn. 3 der Ermächtigungsklausel128
5.3. Vereinbarkeit von Differenzierungen zwischen Entwicklungsländern mit dem Diskriminierungsverbot nach Abs. 2a i. V. m. Fn. 3 der Ermächtigungsklausel144
5.3.1. Ausführungen des Panel und des Appellate Body145
5.3.2. Fehlendes Einverständnis der Industrieländer zu einem Verbot von Differenzierungen zwischen Entwicklungsländern153
5.3.3. Voraussetzungen für zulässige Differenzierungen159
5.3.4. Nichtbestehen einer Differenzierungspflicht zwischen Entwicklungsländern164
6. Als Anreize ausgestaltete Bedingungen im APS Plus und das Diskriminierungsverbot nach Abs. 2a i. V. m. Fn. 3 der Ermächtigungsklausel174
6.1. Objektiven Standards entsprechende Entwicklungsbedürfnisse als Differenzierungsparameter175
6.1.1. Das aktuelle Entwicklungsverständnis176
6.1.2. Nachhaltige Entwicklung als Entwicklungsbedürfnis190
6.1.3. Ratifizierung und tatsächliche Durchführung der internationalen Verträge als Entwicklungsbedürfnisse193
6.1.3.1. Ziele der internationalen Verträge als Entwicklungsbedürfnisse197
6.1.3.2. Verhalten als Entwicklungsbedürfnis216
6.1.4. Aufwendungen für die Ratifizierung und tatsächliche Durchführung der internationalen Verträge als Entwicklungsbedürfnis241
6.1.5. Bedingungen und Begünstigtenkreis – wer bestimmt wen?243
6.2. Sonderzollpräferenzen als positive Antwort auf die gegenständlichen Entwicklungsbedürfnisse258
6.2.1. Definition des Ausdrucks „positive Antwort“ nach Abs. 3c der Ermächtigungsklausel261
6.2.2. Unterstützung der Ratifizierung und tatsächlichen Durchführung der internationalen Verträge durch Sonderzollpräferenzen270
6.2.3. Überprüfung der Wirkung der Sonderzollpräferenzen auf die gegenständlichen Entwicklungsbedürfnisse285
6.3. Erreichbarkeit der Sonderzollpräferenzen für alle Entwicklungsländer mit den gegenständlichen Entwicklungsbedürfnissen287
6.3.1. Erreichbarkeit der Sonderzollpräferenzen ohne Ratifizierung und tatsächliche Durchführung der internationalen Verträge288
6.3.2. Auswahl der begünstigten Entwicklungsländer nach objektiven und transparenten Kriterien292
6.3.2.1. Objektivität und Transparenz der materiellen Kriterien für die Bestimmung des Begünstigtenkreises des APS Plus294
6.3.2.2. Objektivität und Transparenz des Verfahrens für die Bestimmung des Begünstigtenkreises des APS Plus311
6.3.2.3. Objektivität und Transparenz der in den internationalen Verträgen vorgesehenen Überprüfungsmechanismen330
6.3.2.4. Objektive und transparente Ausgestaltung des Überprüfungsmechanismus des APS Plus357
6.3.3. Entzug des APS Plus-Begünstigtenstatus372
6.3.4. Neuaufnahme von Entwicklungsländern in den Begünstigtenkreis des APS Plus380
6.4. Keine unvertretbaren Handelshemmnisse im Sinne von Abs. 3a der Ermächtigungsklausel für die ausgeschlossenen WTO-Mitgliedstaaten384
7. Wirtschaftliche Bedingungen im APS der EU und Abs. 2a i. V. m. Fn. 3 der Ermächtigungsklausel390
7.1. Kriterium der gefährdeten Volkswirtschaft391
7.1.1. Einkommenskriterium nach der APS-Verordnung392
7.1.2. Kriterien der fehlenden Exportdiversifizierung und der unzureichenden Einbindung in das internationale Handelssystem398
7.1.2.1. Eigenschaft der Differenzierungsparameter als Entwicklungsbedürfnisse?400
7.1.2.2. Sonstige Anforderungen an die Einhaltung des Diskriminierungsverbots nach Abs. 2a i. V. m. Fn. 3 der Ermächtigungsklausel403
7.2. Ausschluss von Ländern ab einem bestimmten Pro-Kopf Bruttonationaleinkommen nach Art. 4 Abs. 1a APS-Verordnung n. F405
7.3. Grenzziehung und Interdependenzen: Konsequenzen des Streitschlichtungsverfahrens EC – Tariff Preferences für die Graduierung am Beispiel des APS Plus418
8. Schlussbetrachtung430
8.1. Auslegung von Meistbegünstigungsgrundsatz und Ermächtigungsklausel im Lichte des Streitschlichtungsverfahrens EC – Tariff Preferences430
8.2. Vereinbarkeit der Bedingungen im APS der EU mit der Ermächtigungsklausel440
8.3. Schlussfolgerungen für die WTO-Konformität von Bedingungen in Zollpräferenzschemata463
8.4. Ausblick474
Anhänge478
I: Originalwortlaut der Resolution 21 (II)478
II: Auszug aus den „Agreed Conclusions“ im Originalwortlaut480
III: Originalwortlaut des „Waiver“490
IV: Originalwortlaut der Ermächtigungsklausel492
V: Auszug aus der APS-Verordnung495
VI: Auszug aus der APS-Verordnung n. F504
VII: Völkerrechtliche Übereinkommen nach dem APS Plus512
Literaturverzeichnis516
Verzeichnis der zitierten Streitschlichtungsverfahren im GATT/der WTO530
Verzeichnis der von den EU-Institutionen veröffentlichten Dokumente532
Sachregister536

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