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Untreue, Bankrott und Insolvenzverschleppung im eingetragenen Verein.

AutorDennis Philipp Reschke
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2014
ReiheStrafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge 256
Seitenanzahl425 Seiten
ISBN9783428544967
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis109,90 EUR
Dennis Reschke beschäftigt sich mit einem außerordentlich praxisrelevanten Feld: Den Strafbarkeitsrisiken im Zusammenhang mit dem Engagement in einem eingetragenen Verein. Damit stößt er in eine Forschungslücke. Im Fokus der Debatten standen bislang vor allem die Verantwortlichen von Kapitalgesellschaften. Reschke untersucht, ob und inwieweit die dazu im Zusammenhang mit den Straftatbeständen Untreue, Bankrott und Insolvenzverschleppung entwickelten Lösungsansätze zu dogmatischen Problemkreisen auf den e.V. - die Grundform der juristischen Person - übertragbar sind. Dabei behält er auch die verfassungsrechtlichen Vorgaben im Auge und fragt z.B., ob die Figur der Business-Judgment-Rule oder das Erfordernis einer gravierenden Pflichtverletzung zu einer gebotenen Restriktion beitragen. Neben der Herausarbeitung der tauglichen Täter stehen Grenzen des tatbestandausschließenden Einverständnisses und der Vermögensnachteil im Zentrum der Arbeit. Dabei geht Reschke der Problematik nach, ob der drohende Entzug der Gemeinnützigkeit bereits zu einem Vermögensnachteil in Form einer schädigenden Gefährdung führt. Zur Abrundung geht der Autor schließlich auf vereinsspezifische Fragen zum Bankrott ein und belegt darüber hinaus, dass § 15a Abs. 4 InsO in bestimmten Fällen auf »Großvereine« Anwendung findet.

Dennis Philipp Reschke studierte an der Universität Konstanz Rechtswissenschaft und legte im Januar 2009 die Erste Juristische Prüfung ab. Anschließend promovierte er bei Prof. Dr. Rudolf Rengier, an dessen Lehrstuhl er schon seit dem Studium als wissenschaftliche Hilfskraft und anschließend bis 2011 als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig war. Die Dissertation wurde sodann durch ein Stipendium der Hanns-Seidel-Stiftung gefördert. Von 2012 bis 2014 war Dennis Reschke Referendar am OLG Frankfurt am Main und sammelte einschlägige Erfahrungen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Derzeit ist er als Rechtsanwalt im Bereich Strafrecht am Bonner Standort der Sozietät Redeker Sellner Dahs tätig.

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