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Verantwortlichkeiten von Unternehmen

Reichweite und Grenzen

AutorMiriam Schaper
VerlagCampus Verlag
Erscheinungsjahr2017
Seitenanzahl255 Seiten
ISBN9783593436401
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis41,99 EUR
Sind Unternehmen moralisch verantwortungsfähig? Und falls ja: Welche Verantwortlichkeiten können tatsächlich gerechtfertigt werden? Diese Studie liefert nicht nur eine analytische Begründung, sondern klärt die Fragen anhand konkreter Fallbeispiele. Letztlich kann ein Verantwortungsrahmen für Unternehmen festgesetzt werden, der entscheidende Konsequenzen für die Verantwortlichkeitsbereiche von Gesellschaft, Politik und Staat nach sich zieht.

Miriam Schaper, Dr. phil., ist Philosophin und arbeitet für die Hamburger Stiftung für Wirtschaftsethik.

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Leseprobe
Einleitung
Es lässt sich nicht bestreiten, dass ursprüngliche Kernaufgaben von Nationalstaaten heute auch in die Geschäftstätigkeiten von Unternehmen fallen und eine Verschiebung der Zuständigkeiten für traditionelle Aufgabenfelder der Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft zu beobachten ist. Diese Entwicklung begleitet ein Wandel der Verantwortungsräume und insbesondere des Rollenverständnisses von Unternehmen, der sich auch in den stetig ansteigenden Zuschreibungen moralischer Verantwortlichkeiten durch zivilgesellschaftliche und politische Akteure zeigt. Diese fast schon selbstverständlich wirkende Adressierung wirft allerdings zwei wesentliche Fragestellungen auf, die angesichts der Fülle der moralischen Aufgabenzuschreibungen an Unternehmen stark in den Hintergrund rücken: Sind Unternehmen grundsätzlich verantwortungsfähig? Und wenn sie es sind: Können die geltend gemachten zugeschriebenen Verantwortlichkeiten tatsächlich gerechtfertigt werden?
In Hinblick auf die erste Frage ist durch den Status einer juristischen Person der Zusammenhang zwischen Unternehmen und Verantwortungsfähigkeit rechtlich eindeutig geklärt. Dass in gesellschaftlicher Hinsicht eine positive Entscheidung zugunsten einer moralischen Verantwortungsfähigkeit von Unternehmen getroffen worden ist, zeigt sich in vielen Kampagnenarbeiten von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Die Forderung einer 'transparente[n] Einkaufspolitik von Lidl. Schluss mit der Discounterpraxis' (Kampagne für Saubere Kleidung 2009) beispielsweise formuliert Verantwortlichkeiten von Unternehmen, die über die Einhaltung rechtlicher Vorgaben hinausgehen und deren Erfüllung von den Anspruchstellern erwartet wird. Auch in der wissenschaftlichen wirtschafts- und unternehmensethischen Literatur wird vermehrt vorausgesetzt, dass Unternehmen sich als moralisch verantwortungsfähig beschreiben lassen.
Diese einheitliche Auffassung wird durch starke Intuitionen gestützt, die eine Verfestigung durch unsere Sprache finden, indem ein Unternehmen sprachlich tatsächlich als Verantwortungsträger fungiert. So ist mit der Aussage 'Coca-Cola spricht sich von der Verantwortung für Fettleibigkeit frei' (Zinkant 2015) das Unternehmen und nicht ein individueller Mitarbeiter gemeint. Ebenso 'spricht' in der folgenden Stellungnahme, die sogar Ansichten erwähnt, ein Unternehmen und kein Manager:
'Interviews und Kommentare auf dieser Disc geben ausschließlich die Meinungen der betreffenden Einzelpersonen wieder. Sie sind nicht gleichzusetzen mit den Ansichten von Twentieth Century Fox Film Corporation, ihrer Mutter- oder Tochtergesellschaften oder Niederlassungen.' (Die 12 Geschworenen 2013)
Darüber hinaus soll sich die (wenngleich nur diffus wahrnehmbare) Einflussnahme eines Unternehmens auf unterschiedlichste gesellschaftliche oder politische Bereiche im Gleichgewicht mit einforderbaren moralischen Verantwortlichkeiten befinden. Insbesondere im Zusammenhang mit negativen Ereignissen besteht zudem das Bedürfnis, ein Unternehmen als Adressaten zu deuten, an den Erwartungen oder auch (Kompensations-)Forderungen gerichtet werden können. Dies wird durch das Vorhandensein der Kontinuität gestützt, aufgrund derer ein Unternehmen fortbesteht, ungeachtet der über lange Zeit hinweg gravierenden Veränderungen in seiner Mitgliederzusammensetzung (vgl. Schmid/Schweikard 2009: 53). Damit gibt es eine Reihe an motivationalen Gründen und Indizien dafür, Unternehmen Verantwortungsfähigkeit zuzuschreiben.
Doch aus philosophischer Sicht bleibt es schwierig, Unternehmen als Träger von Verantwortung auszuweisen, da sie nicht über mentale Eigenschaften verfügen. Sie können streng genommen keine eigenen Intentionen ausbilden, aus denen Handlungen resultieren, auf die sich Fragen der Verantwortung letztlich beziehen. Damit wird eine philosophisch umstrittene Problemstellung berührt: Gibt es Intentionen, die nicht nur unter ausschließlicher Bezugnahme auf einzelne Individuen beschrieben oder erfasst werden können?
Positionen, die diese Möglichkeit vollständig ausschließen, negieren folglich auch eine Verantwortungsfähigkeit von Unternehmen. Diese 'handeln oder entscheiden nicht, sie haben keine Gefühle und kein Gewissen. [...Sie] haben keine Gründe, etwas zu glauben oder etwas zu tun, sie haben keine mentalen Eigenschaften und sind daher keine verantwortlichen Akteure.' (Nida-Rümelin 2011: 136) In der Konsequenz können Unternehmen nicht als Kandidaten für Verantwortungsträgerschaft in Frage kommen und wenn die Rede von Verantwortlichkeiten von Unternehmen ist, muss damit die individuelle Verantwortlichkeit der Mitarbeiter gemeint sein.
Diese Schlussfolgerung vermeiden hingegen Konzeptionen, die eine Zuschreibung von Intentionalität an Unternehmen und damit ihre Verantwortungsfähigkeit zu begründen versuchen. Die Argumentationen sollen beispielsweise zeigen, wie Unternehmen als moralische Personen (French 1984) oder moralisch Handelnde (Werhane 1985) anerkannt werden können und daher als moralisch verantwortlich zu klassifizieren sind (vgl. auch Süßbauer 1991: 33ff.).
Eine Untersuchung über moralische Unternehmensverantwortung sollte diesen Dissens ernst nehmen und danach fragen, ob den eingangs beschriebenen Intuitionen eine theoretisch fundierte Grundlage geliefert werden kann. So wird im ersten Teil dieses Buches zunächst geprüft, ob Unternehmen als moralisch verantwortungsfähig beschrieben werden können. Nach einem kurzen Überblick zu verschiedenen Ausdifferenzierungen und einer begrifflichen Klärung von ?Verantwortung? (Abschnitt 1.1) liegt der Fokus weiter auf den für die Untersuchung relevanteren Bedingungen für Verantwortungsfähigkeit (Abschnitt 1.2). Daran schließt sich die Entwicklung des zentralen Arguments an, dass es für moralische Verantwortungsfähigkeit hinreicht, über Intentionen zu verfügen. Die Begründungsgrundlage dafür bildet ein enges Verständnis von Intentionen, das für den Fortgang der Analyse ausreichend ist (Abschnitt 1.3).
Wenn Unternehmen Intentionen zugeschrieben werden können, lässt sich eine Rechtfertigung dafür liefern, sie auch als verantwortungsfähig zu beschreiben. Für diese Analyse werden verschiedene Theorien kollektiver Intentionalität diskutiert (Abschnitt 2.1). Die zugrunde liegende Idee dabei ist: Wenn Kollektiven Intentionen zugeschrieben werden können, scheint der Weg zu Unternehmensintentionen nicht mehr weit. Allerdings führen theorieimmanente Schwierigkeiten dazu, dass der Ansatz nicht weiter verfolgt werden kann (Abschnitt 2.2). Daher wird im Anschluss eine weitere Möglichkeit geprüft, Unternehmen Intentionen zuzuschreiben, und zwar ausgehend von der Vermutung, dass die Intentionen der Mitarbeiter in Unternehmen ganz besonders geartet sind. Auf Basis dreier unternehmensspezifischer Merkmale (Abschnitte 3.1-3.3) zeigt die Untersuchung, dass in Unternehmen ein bestimmter Rahmen bereitgestellt wird, inner-halb dessen die Intentionen ausgebildet und in einer ganz spezifischen Weise formiert werden (Abschnitt 3.4). So lässt sich eine Möglichkeit aufzeigen, Unternehmen Intentionen zuzuschreiben und ihre Verantwortungsfähigkeit zu begründen. Der Begriff des Verantwortungssubjekts wird damit weiter als nur in Bezugnahme auf das Individuum gefasst und er muss 'ganz offenkundig sowohl seine Begrenzung auf das Individuum als auch seine Einschränkung auf jene Handlungen, für die es selbst in bewusstem Sinne steuernd verantwortlich war, aufgeben' (Zimmerli 1993: 105). Eine kurze Debatte darüber, dass Mitarbeiter infolgedessen von ihrer individuellen Verantwortung keineswegs entlastet sind (Abschnitt 3.5), und ein Resümee (Kapitel 4) schließen den ersten Teil des Buches ab.
An das Ergebnis, dass Unternehmen moralisch verantwortungsfähig sind, schließt sich unmittelbar die Frage an, wofür genau sie verantwortlich sind. Die Identifikation der Reichweite und der Grenzen moralischer Verantwortlichkeiten von Unternehmen ist daher der Untersuchungsgegenstand des zweiten Teils des Buches.
Aus den drei unternehmensspezifischen Merkmalen lassen sich konkrete Verantwortlichkeiten ableiten, die für Unternehmen zwingend bestehen (Abschnitte 1.1 und 1.2). Die Analyse ergibt, dass auf dieser Basis nur unternehmerische Verantwortlichkeiten gegenüber sich selbst folgen (Abschnitt 1.3). Diese Bezeichnung mag irritieren, weil ?Verantwortung? im Allgemeinen gegenüber anderen besteht, dialogbasiert ist und in vielen Fällen weitaus mehr bedeutet, als durch die Fokussierung auf das Verantwortungssubjekt impliziert wird. Dennoch ist der Ausdruck hier bewusst gewählt, weil er die abgeleitete Reichweite der Verantwortlichkeiten von Unternehmen mit ihren Grenzen präzise absteckt.
Allerdings herrscht eine Diskrepanz zwischen dieser engen Reichweite der Verantwortlichkeiten von Unternehmen gegenüber sich selbst und den zahlreichen teilweise inflationären Ansprüchen und Forderungen, die im öffentlich-gesellschaftlichen und -politischen Diskurs an Unternehmen herangetragen werden. Die philosophische Argumentation und die geltend gemachten moralischen Verantwortlichkeiten seitens der Zivilgesellschaft und Politik driften somit auseinander. Anhand von drei Fallbeispielen wird diese problematische Diskrepanz genau expliziert und analysiert. Damit rückt die Untersuchung in das Feld der angewandten Ethik, die sich mit normativen gesellschaftlichen Problemen befasst, für die Politik und Gesellschaft Lösungen suchen (vgl. Müller/Lütge 2014: 88). Zentral ist hier die Frage, ob es möglich ist, eine weiter gefasste Reichweite von unternehmerischen Verantwortlichkeiten als die abgeleitete plausibel zu begründen.
Alle drei Fallbeispiele spielen in aktuellen gesellschaftlichen Debatten eine relevante Rolle. Verschiedene Anspruchsteller identifizieren jeweils einen moralisch bedenklichen Zustand und ordnen dessen Behebung dem Aufgabenbereich von Unternehmen zu. Konkret geht es um Steuervermeidungsstrategien von Unternehmen (Abschnitt 2.1), eine wirtschaftliche Aktivität in einer völkerrechtswidrig annektierten Region (Abschnitt 2.2) und die Fundierung geschlechtlich bedingter Stereotype durch bestimmte Spielzeugprodukte (Abschnitt 2.3). Auf Grundlage der engeren Reichweite von unternehmerischen Verantwortlichkeiten wird untersucht, worin die eingeforderten Verantwortlichkeiten bestehen, wie plausibel die erhobenen Ansprüche tatsächlich sind, welche Argumente vorgebracht werden und welche normativen Voraussetzungen, derer sich die Anspruchsteller nicht notwendigerweise bewusst sind, damit einhergehen.
Die unternehmerischen Verantwortlichkeiten enger Reichweite werden anschließend mit den geltend gemachten Forderungen abgeglichen und auf ihre Rechtfertigung hin überprüft. Ob es gelingt, eine weiter gefasste Reichweite von unternehmerischen Verantwortlichkeiten zu begründen, oder ob doch nur die abgeleitete enge Reichweite von Verantwortlichkeiten der Unternehmen gegenüber sich selbst begründbar ist, zeigt sich im Anschluss an die Analyse der Fallbetrachtungen (Abschnitt 2.4). Es wird schließlich ein Verantwortungsrahmen für Unternehmen abgesteckt, der sich aus der Argumentation herleitet. Eine Reflexion des Ergebnisses und eine Auseinandersetzung mit den Konsequenzen, die sich für die Verantwortlichkeitsbereiche von Gesellschaft und Politik ergeben, führen die Argumentation zu ihrem Ende (Kapitel 3). Die Gesamtuntersuchung liefert letztlich Erklärungen dafür, warum an Unternehmen formulierte Ansprüche vielfach keine Wirksamkeit entfalten und sich nicht bedingungslos in unternehmerische moralische Verantwortlichkeiten übersetzen lassen.
Der Untersuchung sind an dieser Stelle noch wichtige Erläuterungen vorwegzuschicken. Auch wenn in Kapitel 3 des ersten Teils ausführlich beschrieben wird, wodurch sich Unternehmen genau auszeichnen, ist es angesichts der verschiedenen möglichen Interpretationen sinnvoll, das zugrunde gelegte Begriffsverständnis von ?Unternehmen? vorab zu skizzieren. Unabhängig von ihrer Rechtsform werden Unternehmen verstanden als eine abgrenzbare, beständige und organisationale Wirtschaftseinheit, die einer bestimmten Zielsetzung dient, durch welche ihr Zweck bestimmt ist (vgl. beispielsweise Schreyögg 2008: 8ff.). Die Erreichung des Ziels erfolgt mittels der Mitarbeiter, die mit dem Unternehmen in einer vertraglich legitimierten Beziehung stehen.
Somit kann Joachim Fetzers Begriffsbestimmung geteilt werden, nach welcher Unternehmen 'identifizierbare Organisationen, d.h. durch Mitgliedschaft bzw. mitgliedschaftsanaloge Mechanismen abgrenzbare [...S]ysteme [sind], welche ihrerseits mit Zielsetzungen verknüpft sind' (Fetzer 2003: 30). Nicht verwendet wird der Begriff ?Korporation?, weil unter seine Bedeutung neben Unternehmen noch weitere Organisationen wie städtische Körperschaften oder studentische Vereinigungen fallen. An wenigen Stellen wird hingegen die Bezeichnung ?Konzern? gebraucht. Dieser Begriff ist dann synonym zu ?Unternehmen? zu verstehen, allerdings mit einer leichten Konnotation in Richtung einer global ausgerichteten wirtschaftlichen Aktivität.
Darüber hinaus ist es wichtig anzumerken, dass der Argumentationsgang auf einem realistisch und lösungsorientiert geprägten Anspruch und nicht auf der Annahme einer idealen Welt basiert. So wird die Marktwirtschaft in ihrer kapitalistischen Gestalt vorausgesetzt. Den Ausgangspunkt bildet damit kein revisionistisches Wirtschaftssystem, das sich von der Marktwirtschaft grundlegend unterscheidet. Eine allgemeine Kritik am Kapitalismus, so berechtigt sie sein mag, ist nicht Aufgabe dieser Untersuchung. Im Laufe der Argumentation wird zudem deutlich, dass Unternehmen, die sich in diesem Wirtschaftssystem verorten, an ihrem Eigennutz orientiert sind und keinem intrinsischen Gutmenschentum folgen. Eine Erwartungshaltung, die ihnen entgegengebracht werden kann, unterscheidet sich daher vollständig von beispielsweise jener gegenüber Freunden. Mit diesem Bild von Unternehmen wird somit keine radikale Revision des Alltagsverständnisses verfolgt, denn '[m]assive Umdeutungen unseres alltäglichen Selbst- und Wirklichkeitsverständnisses oder Annahmen, dass es sich eigentlich ganz anders verhalte, als wir im Alltagsverständnis unterstellen, sind nur zu rechtfertigen, wenn sehr gut begründete philosophische Argumente für eine solche revisionäre Strategie sprechen.' (Quante 2007: 12f.)
Die hier vertretene Auffassung von Unternehmen unterscheidet sich durchaus von Darstellungen, die im Kontext der Diskussionen um 'Corporate Responsibility' gezeichnet werden. In der folgenden Argumentation zeigt sich jedoch, worin die Schwierigkeiten dieser wohlwollenden Einschätzung bei der Festsetzung von moralischen Verantwortlichkeiten von Unternehmen liegen.
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I.Verantwortungsfähigkeit von Unternehmen
Für die Begründung einer Reichweite oder eines Umfangs von moralischer Unternehmensverantwortung, die als ein Ziel dieser Untersuchung ausgewiesen ist, muss in einem ersten Schritt geklärt werden, ob sich Unternehmen als nicht-menschliche Entitäten, das heißt als Gebilde ohne menschliches Subjekt und Eigenschaften eines Individuums, überhaupt als moralisch verantwortungsfähig beschreiben lassen. Unter Rekurs auf den rechtlichen Status einer juristischen Person mit einem Eigennamen (BGB §21) scheint dies zunächst unproblematisch zu sein:
'Nun haben ?Unternehmen?, sagen manche Kritiker, keinen Subjektcharakter. Deshalb, fahren sie fort, tragen nicht die Unternehmen eine Verantwortung, sondern allein, wer sie führt, also die selbstständigen oder die angestellten Unternehmer. In Wahrheit lässt sich aber eine Verantwortung nicht nur natürlichen Subjekten, sondern auch ?juristischen Personen? zuschreiben, also einem Verein, einem Verband, selbst dem Staat und ?natürlich? ebenso einem Wirtschaftsunternehmen. Sie alle erfüllen problemlos eine doppelte Vorbedingung. Sie handeln sowohl nach innen - unternehmensintern - als auch nach außen, gegenüber anderen, bewusst und freiwillig.' (Höffe 2010: 37)
Durch ihren rechtlichen Status der juristischen Person werden Unterneh-men vom Gesetz als verantwortungsfähig ausgewiesen und es wird ihnen rechtliche Verantwortung zugeschrieben. In dieser Untersuchung geht es aber in erster Linie um moralische Verantwortungsfähigkeit, die zum einen nicht notwendigerweise aus der rechtlichen folgt, und zum anderen weiter reicht als das Postulat der Gesetzeseinhaltung. Darüber hinaus soll für eine Verantwortungsfähigkeit argumentiert werden, die Unternehmen auch unabhängig von ihrem rechtlichen Status zugeschrieben werden kann. Es ist wichtig hervorzuheben, dass begrifflich mit ?Verantwortungsfähigkeit? die Eigenschaft gemeint ist, Verantwortung zugeschrieben bekommen zu können. Somit impliziert diese Bestimmung nicht die spezifischen Kompetenzen, die notwendig sind, um generell von Verantwortung sprechen zu können. Es ist zwar möglich, aber nicht notwendig, dass beide Deutungen zusammenhängen. Denn Verantwortung kann zugeschrieben werden, ohne bestimmte Fähigkeiten zu unterstellen. Die eine Interpretation ist eine passive Zuschreibung, die andere vielmehr eine aktive Potenz.
Im Hinblick auf die Analyse werden im Folgenden zunächst die Bedingungen für Verantwortungsfähigkeit aufgestellt: Es ist im Einzelnen notwendig und zusammen hinreichend, dass ursächlich, zwangsfrei und nach Überlegung gehandelt wird. In den jeweiligen Vertiefungen der Bedingungen werden auch damit einhergehende Probleme und Einwände näher diskutiert (Kapitel 1).
In Kapitel 2 erfolgt dann eine Auseinandersetzung mit den Theorien kollektiver Intentionalität und Analysen zur Struktur kollektiver Intentionen. Grundlegend für diesen Untersuchungsabschnitt ist die These, dass die Zuschreibung von Intentionen hinreichend für Verantwortungsfähigkeit ist. Oder mit anderen Worten: Wenn einem Individuum oder - hier entscheidender - einer Entität Intentionen zugeschrieben werden können, dann sind die drei Bedingungen für Verantwortungsfähigkeit erfüllt. Wenn es dann weiter gelingt zu zeigen, dass Kollektive über eigene Intentionen verfügen, wäre eine Möglichkeit aufgezeigt, Verantwortungsfähigkeit von Kollektiven zu begründen. Dieser Gedankengang könnte einen erfolgsversprechenden Schritt in Hinblick auf Intentionen von Unternehmen und damit auch deren Beschreibung als verantwortungsfähig darstellen, wenngleich Kollektive sich von Unternehmen unterscheiden und dieser Differenzierung dann noch Rechnung getragen werden müsste. In Kapitel 2 wird entsprechend herausgearbeitet, inwieweit die Theorie kollektiver Intentionalität und die Struktur kollektiver Intentionen bei der Begründung für eine Verantwortungsfähigkeit von Unternehmen hilfreich sind.
Im daran anschließenden Kapitel 3 steht eine weitere Argumentation für die Zuschreibung von Intentionen an Unternehmen zur Diskussion, die aussichtsreicher für eine Begründung der Verantwortungsfähigkeit von Unternehmen erscheint. Basierend auf drei unternehmensspezifischen Merkmalen soll gezeigt werden, wodurch die Absichtsformierung in Unternehmen bedingt ist und wie dieser Aspekt als Grundlage für die Rechtfertigung der Verantwortungsfähigkeit von Unternehmen genutzt werden kann. Eine kurze Abhandlung darüber, welche Faktoren bei einer Verantwortungsverteilung an Mitarbeiter und Unternehmen zu berücksichtigen sind, schließt diesen Teil des Buches ab.
Eine Anmerkung hinsichtlich des Stellenwertes in der Diskussion um den moralischen Status von Unternehmen ist noch notwendig: Ein prominenter Vorschlag, der in der Literatur intensiv diskutiert wird, liegt in der Beschreibung von Unternehmen als moralische Personen (vgl. beispiels-weise French 1984; 1991). Der Gedanke, Unternehmen als Personen zu qualifizieren, wird in der vorliegenden Untersuchung allerdings nicht aufgegriffen und weiter verfolgt. Sowohl die problematischen Diskussionen um fundamentale personale Eigenschaften, die auch für eine Abgrenzung zwischen Menschen und Tieren herangezogen werden, als auch ihre Übertragbarkeit auf Unternehmen als nicht-menschliche Entitäten sollen vermieden werden. Es wird sich zeigen, dass es ausreicht zu prüfen, ob der Begriff der Verantwortungsfähigkeit auf Unternehmen übertragen werden kann. Aufgestellt werden demnach Bedingungen für Verantwortungsfähigkeit, die nicht notwendigerweise an den Personenbegriff gekoppelt sind. Sie sind einzeln notwendig und zusammen hinreichend dafür, dass einer Entität die Fähigkeit zu Verantwortung zugeschrieben werden kann.
1.Verantwortung und Verantwortungsfähigkeit
In den folgenden Auseinandersetzungen wird deutlich werden, dass es eine einfache Antwort auf die Frage, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Verantwortungsfähigkeit zugeschrieben werden kann, nicht gibt. Das Ziel liegt hier entsprechend darin, einen weitestgehend geteilten philosophischen Konsens bezüglich der Bedingungen für Verantwortungsfähigkeit anhand von grundlegenden Kernelementen herauszuarbeiten und darzustellen. Es geht nicht um den Anspruch einer endgültigen Begründung, die Behauptung, dass die aufgestellten Bedingungen für ?Verantwortungsfähigkeit? vollständig abgeschlossen sind, oder dass es keine weiteren hinreichenden Bedingungen geben kann.
Für den Untersuchungsgegenstand ist es grundlegend, vor einer Auf-stellung der Bedingungen für Verantwortungsfähigkeit (Abschnitt 1.2) zu-nächst zu klären, welches Verständnis des Begriffs ?Verantwortung? hier angenommen wird. Zahlreiche Publikationen zu diesem komplexen, nicht eindeutig abgrenzbaren Phänomen lassen erkennen, dass eine Ausdifferenzierung sehr unterschiedliche Richtungen einschlagen und der Begriff entsprechend verschiedene Bedeutungen haben kann. Daher ist es wichtig aufzuzeigen, welche differenten Implikationen von ?Verantwortung? es gibt (Abschnitt 1.1), um das hier zugrunde liegende Verständnis von anderen abzugrenzen. Dieses ist dann auch relevant für den zweiten Teil des Buches, in dem der Untersuchungsschwerpunkt auf konkrete Verantwortlichkeiten für Unternehmen gelegt wird. Bei der allgemeinen inhaltlichen Bestimmung von ?Verantwortung? werden in der Regel die drei Elemente Verantwortungssubjekt, Verantwortungsobjekt und Verantwortungsinstanz zueinander in Beziehung gesetzt und es wird festgelegt, um welche Art von Verantwortung es sich handelt.

1.1 Bedeutungen von ?Verantwortung?
Moralische und kausale Verantwortung
Da es in dieser Untersuchung in erster Linie um die Fähigkeit zur moralischen Verantwortung gehen wird, ist es zunächst wichtig, die moralische von der kausalen Verantwortung, also der Verantwortung als Urheberschaft, zu unterscheiden. Die kausale Verantwortung bestimmt zunächst einmal nur, wer oder was ursächlich für ein Ereignis war. Dieses kann sowohl durch eine Handlung als auch durch eine Unterlassung bedingt worden sein. Damit nicht stets beide Termini angeführt werden müssen, soll im Folgenden in den Begriff ?Handlung? immer auch eine Unterlassung eingeschlossen sein. Der Aspekt, dass ?Handlung? auch Unterlassung impliziert, wird in der Erörterung zur dritten Bedingung für Verantwortungsfähigkeit erneut aufgegriffen und verdeutlicht (Abschnitt 1.2).
Nun ergibt es wenig Sinn, von moralischer Verantwortung zu sprechen, wenn festgestellt wird, dass für die Verunreinigung eines Gewässers durch das Abwasser eines Unternehmens ein Leck in den Rohren 'verantwortlich' ist. Relevant ist hier vielmehr, warum vielleicht eine pünktliche Wartung unterlassen und das Leck nicht registriert wurde. Sollte sich ein kausal Verantwortlicher für dieses Versäumnis finden, ist damit allerdings keineswegs auch die Frage nach der moralischen Verantwortung beantwortet. So ist es beispielsweise möglich, dass jemand eine andere Person für sich handeln lässt, wodurch letztere kausal, aber nicht notwendigerweise moralisch verantwortlich ist und die Frage der kausalen Beteiligung der beauftragenden Person an der Handlung zumindest unklarer wird. Umgekehrt kann es sein, dass jemand sich bewusst dafür entscheidet, die moralische Verantwortung zu übernehmen, obwohl er im kausalen Sinn nicht verantwortlich ist. Des Weiteren können Personen auch ohne eine kausale Beteiligung und die freiwillige Übernahme von Verantwortung moralisch verantwortlich sein.
Dies führt zu einem weiteren wichtigen Punkt: Verantwortlich zu sein oder die Verantwortung zu haben, ist nicht vorbehaltlos gleichzusetzen damit, Verantwortung zu übernehmen. Reißt ein kleines Kind beispielsweise im Supermarkt eine Bonbontüte aus dem Regal auf, ist es dafür (kausal) verantwortlich. Dennoch kann sein Elternteil, der in diesem Augenblick vielleicht abgelenkt war und einsieht, dass das Kind den Fehler in seiner Handlung noch nicht verstehen kann, aktiv die Verantwortung übernehmen. Verantwortung zu übernehmen und (kausal) verantwortlich zu sein, muss nicht notwendigerweise zusammenfallen.

Moralische und rechtliche Verantwortung
Weiter wird in der Ausdeutung des Verantwortungsbegriffs klassischerweise zwischen der moralischen und der rechtlichen Verantwortung unterschieden. Moralische Verantwortung impliziert im Gegensatz zur rechtlichen nicht nur eine an den Gesetzen orientierte Verantwortung. So ist ein Raucher im Auto moralisch dafür verantwortlich, sich keine Zigarette anzuzünden, wenn gleichzeitig Passagiere mitfahren, denen das Rauchen im Auto missfällt. Eine rechtliche Verantwortung entsteht hier nicht.
Wilhelm Vossenkuhl sieht den Unterschied zwischen moralischer und rechtlicher Verantwortung darin, dass 'moralische Verantwortung primär auf die Gründe und Ursachen, rechtliche Verantwortung primär auf die Folgen von Handlungen bezogen ist.' (Vossenkuhl 1983: 137, Hervorhebung im Original) Rechtliche Verantwortung ist zudem 'durch die juridisch einklagbare Sanktionierung von Fehlverhalten gekennzeichnet' (Heidbrink 2010: 7).
Moralisch verantwortlich kann jemand sowohl vergangenheits- als auch zukunftsorientiert gegenüber jemandem oder etwas sein. Die Begründung für eine moralische Verantwortung und eine Bewertung der Handlungen werden dann nicht notwendigerweise anhand von rechtlichen Verpflichtungen vollzogen, sondern vielmehr anhand moralischer Grundsätze, Prinzipien, Verbote und Gebote, die für den Handelnden Verbindlichkeit haben.
Unter bestimmten Bedingungen kann moralische Verantwortung sogar bedeuten, sich gerade nicht an die geltenden Gesetze zu halten und aus guten Gründen gegen diese zu verstoßen. Darunter fallen beispielsweise individuelle Handlungen, die den diskriminierenden Gesetzen im Nationalsozialismus oder zu Zeiten der Rassentrennung in den US-amerikanischen Südstaaten zuwiderliefen.
Moralische und rechtliche Verantwortung fallen auch dann auseinander, wenn jemand rechtlich korrekt, damit aber nicht in Einklang mit moralischen Vorstellungen handelt. So ist die Intensivtierhaltung und -aufzucht in der Bundesrepublik Deutschland unter bestimmten Auflagen rechtlich erlaubt und ein Betreiber kann, wenn er die Vorgaben einhält, für die Tierhaltung rechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Nicht nur unter Berücksichtigung der Zweifel daran, dass die Haltungssysteme einer artgerechten Unterbringung entsprechen, sondern auch aus tierethischen Aspekten kann aus moralischer Sicht das Führen oder Aufrechterhalten eines solchen Betriebs aber als Fehlverhalten bewertet werden.
Im Regelfall geht moralische Verantwortung mit reaktiven Haltungen anderer einher, wie beispielsweise Ressentiments, Ärger oder auch Indignität. Insbesondere dann, wenn Interessen oder Bedürfnisse Dritter durch eine Handlung (negativ) betroffen sind, wird moralische Verantwortung zum Diskussionsgegenstand. Dabei ist es nicht notwendigerweise der Fall, dass zugeschriebene Verantwortung mit erlebter Verantwortung korrespondiert. Der Leiter eines Intensivtierhaltungsbetriebs sieht vielleicht gar nicht ein, dass ihm moralische Verantwortung für seine Tätigkeit zugeschrieben wird, und weigert sich entsprechend, sich selbst als moralisch verantwortlich zu betrachten. Seiner Ansicht nach bedient er schließlich nur die Nachfrage nach kostengünstigen Fleischprodukten in der Gesellschaft.

Retrospektive und prospektive Verantwortung
Neben den benannten Differenzierungen findet sich in der Literatur vielfach die Unterscheidung zwischen der retrospektiven und der prospektiven beziehungsweise der Handlungs- und der Aufgabenverantwortung (s. beispielsweise Bayertz 1995; Fetzer 2003). Die für diese Analyse wichtige Verantwortungsfähigkeit und moralische Verantwortung kann sowohl retrospektiv als auch prospektiv zugeschrieben werden. Auch wenn diese Kategorisierung nicht fundamental für die vorliegende Untersuchung sein wird, ist ein Verständnis dieser Unterscheidung für den weiteren Verlauf dennoch wichtig.
Im retrospektiven Verständnis ist jemand für die bereits eingetretenen (negativen) Folgen einer zeitlich zurückliegenden Handlung verantwortlich, wie beispielsweise für die Zerstörung eines Biotops durch die Einleitung schmutzigen Abwassers. Im Gegensatz dazu geht es innerhalb der prospektiven Interpretation um die Verantwortungsübernahme für die Entstehung wünschenswerter (positiver) Zustände und die Vermeidung bevorstehender Schäden (vgl. Zimmermann 1992). Daher wird in diesem Fall von Verantwortung aus (Vor-)Sorge gesprochen, die ohne eine aktuale, also tatsächlich bereits verwirklichte Handlung zugeschrieben werden kann. Sie impliziert auch die Aufgabenverantwortung, die durch Zuständigkeiten bestimmter Funktionen, Rollen und Ämter zugewiesen wird. Das klassische Beispiel hierfür sind Eltern, die für ihre Kinder Verantwortung tragen. Auch ein Fluglotse ist im Gegensatz zu einer Person ohne dessen Qualifikation, die sich mit ihm im Tower befindet, aufgrund seiner (beruflichen) Rolle den Insassen im Flugzeug gegenüber dafür verantwortlich, dass die Luftfahr-zeuge in dem ihm zugewiesenen Luftraum nicht zusammenstoßen. Ein Vorgesetzter im Unternehmen ist aufgrund seiner Rolle und der ihm damit übertragenen Aufgaben dafür verantwortlich, Ansprechpartner für seine Mitarbeiter zu sein und diese entsprechend zu führen. Otfried Höffe begreift die Aufgabenverantwortung als 'eine Praxis von der Art des Versprechens, sogar von dessen strenger Form eines zumindest stillschweigenden Vertrages.' (Höffe 2010: 39)
Es stellt sich allerdings die Frage nach dem Verhältnis dieser beiden Verantwortungsarten. Kann jemand nicht nur dann retrospektiv zur Verantwortung gezogen werden, wenn er prospektiv verantwortlich war? Schließt die (zustandsbezogene) Aufgabenverantwortung nicht die Handlungsverantwortung ein? Muss stets eine Unterscheidung erfolgen? Oder bringt eine Perspektivendifferenz bei genauer Betrachtung gar keinen Erkenntnisgewinn? Die Klärung dieser Problemstellungen ist nicht ausschlaggebend für die Untersuchung, weshalb es bei diesen kurzen Erwähnungen bleibt. Sollte im Folgenden eine deutliche Unterscheidung der beiden Verantwortungsarten an der einen oder anderen Stelle aber sinnvoll sein, wird dies berücksichtigt und entsprechend vermerkt. Andernfalls wird allgemein von der Fähigkeit zur (moralischen) Verantwortung gesprochen.

Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Inhalt6
Einleitung10
I. Verantwortungsfähigkeit von Unternehmen18
1. Verantwortung und Verantwortungsfähigkeit21
1.1 Bedeutungen von ›Verantwortung‹22
1.2 Drei Bedingungen für Verantwortungsfähigkeit28
1.3 Verantwortungsfähigkeit und Intentionen42
2. Zur Struktur kollektiver Intentionen – ein Ausflug in die Theorie kollektiver Intentionalität49
2.1 Theorien kollektiver Intentionalität – drei Hauptströmungen58
2.2 Reflexion über die drei Theorien und ihre Anwendbarkeit für dieUntersuchung71
3. Die Zuschreibung von Intentionen an Unternehmen und ihre Verantwortungsfähigkeit78
3.1 Merkmal I: Leitende Zwecksetzung und Zielvorgaben80
3.2 Merkmal II: Eigentümer-Intention90
3.3 Merkmal III: Strukturelle Rahmenbedingungen94
3.4 Ergebnis101
3.5 Verantwortung von Unternehmen und ihren Mitarbeitern – Entlastung Schuldiger oder Sippenhaft?110
4. Resümee121
II. Verantwortlichkeiten von Unternehmen: Reichweite und Grenzen124
1. Implikationen aus Merkmal I, II, und III125
1.1 Implikationen aus Merkmal I und Merkmal II125
1.2 Implikationen aus Merkmal III130
1.3 Ergebnisse136
2. Diskrepanz zwischen Implikationen und geltendgemachten Forderungen: Analyse von Fallbeispielen144
2.1 Steueroptimierungsstrategien von Unternehmen146
2.1.1 Der moralisch bedenkliche Zustand146
2.1.2 Forderungen an Unternehmen und ihre Analyse152
2.2 Aktivität in einer völkerrechtswidrig annektierten Region173
2.2.1 Der moralisch bedenkliche Zustand174
2.2.2 Forderungen an Unternehmen und ihre Analyse177
2.3 Fundierung geschlechtlich bedingter Stereotype191
2.3.1 Der moralisch bedenkliche Zustand192
2.3.2 Forderungen an Unternehmen und ihre Analyse195
2.4 Ergebnisse210
2.4.1 Rekurs auf die Bedingungen für Verantwortungsfähigkeit213
3. Schlussfolgerungen220
Fazit232
Literatur238
Danksagung256

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