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Verbriefungszweckgesellschaften in der Konzernbilanz

Das Control-Konzept des § 290 HGB

AutorMarvin Vesper-Gräske
VerlagWalter de Gruyter GmbH & Co.KG
Erscheinungsjahr2014
Seitenanzahl369 Seiten
ISBN9783110336979
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis119,95 EUR

Special purpose entities as vehicles for securitizing assets have taken on considerable importance. BilMoG revised the regulation of the requirement for firms to issue a consolidated balance sheet as specified in § 290 HGB The model of uniform management was stricken in favor of an expansion of the concept of control. This work provides a more detailed examination of the control concept in § 290 HGB.



Marvin Vesper-Gräske, Humboldt-Universität zu Berlin.

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Inhaltsverzeichnis
Abkurzungsverzeichnis17
Einführung23
§ 1 Einleitung23
§ 2 Gang der Darstellung24
§ 3 Begriffsbestimmungen26
Erstes Kapitel: Der Einsatz von Zweckgesellschaften bei Verbriefungstransaktionen28
§ 4 Die klassische Verbriefung29
I.Begriff und Entwicklung in Deutschland29
II.Wirtschaftlicher Hintergrund - allgemein31
III.Wirtschaftlicher und rechtlicher Hintergrund für Kreditinstitute37
1.Eigenkapitalunterlegung nach Basel I37
2.Eigenkapitalunterlegung nach Basel II38
3.Motivation zur Durchführung von Verbriefungen für Kreditinstitute39
IV.Rechtliche Struktur einer ABS-Transaktion44
1.Verbriefbare Vermögenswerte44
2.Risikotransfertechnik: True Sale51
3.Refinanzierung der Zweckgesellschaft und Überleitung der Risiken auf den Investorenkreis54
4.Bonitäts- und Liquiditätsmechanismen62
a)Interne Bonitäts- und Liquiditätsmechanismen63
aa) Tranchierung der emittierten Wertpapiere (sog. Wasserfall-Prinzip)63
bb) Übersicherung und Kaufpreisabschläge70
cc) Rückkauf- und Austauschverpflichtungen72
dd) Ausfallgarantien73
ee) Errichtung eines Reservekontos74
ff) Festlegung von Grenzwerten76
b)Externe Bonitäts- und Liquiditätsmechanismen77
aa) Liquiditätsfazilitäten77
bb) Bürgschaften, Garantien und Kreditversicherungen80
5.Unterscheidung zwischen Pay-Through und Pass-Through-Verfahren82
V. Beteiligte an einer ABS-Transaktion83
1.(Verbriefungs-)Zweckgesellschaften84
a)Sinn und Zweck der Einschaltung der Zweckgesellschaft (insbesondere aus Sicht der Investoren)84
b)Insolvenzferne und Insolvenzfestigkeit der Zweckgesellschaft86
c)Unternehmensgegenstand und Gründungsrechtsordnung88
d)Rechtsform und Kapitalausstattung90
e)Beteiligungsverhältnisse an der Zweckgesellschaft91
aa) Stiftungsmodell (Nutzung einer orphan- Zweckgesellschaft)91
bb) Modell der asymmetrischen Verteilung von Stimmrechtsmacht und Kapitalbeteiligung93
f)Beschränkte Entscheidungsbefugnisse der Geschäftsführung aufgrund rechtlicher Vereinbarungen (sog. Autopilot)93
g)Geltung des Einstimmigkeitsprinzips98
2. Originator98
3. Arrangeur / Sponsor99
4. Servicer99
5. Treuhänder (Trustee)101
6. Weitere Beteiligte102
§ 5 Die synthetische Verbriefung103
I. Begriff103
II. Wirtschaftlicher Hintergrund104
III. Rechtliche Struktur105
1. Risikotransfertechnik: Einsatz eines Kreditderivats in Form eines Credit Default Swaps zwischen Originator und Zweckgesellschaft106
2. Überleitung der Risiken von der Zweckgesellschaft auf den Investorenkreis109
a)Credit Default Swaps110
b)Total Return Swaps110
c)Credit Linked Notes111
d)Kombination der Kreditderivate113
aa) Nicht finanzierte synthetische Verbriefungsstrukturen113
bb) Vollfinanzierte synthetische Verbriefungsstrukturen114
cc) Teilfinanzierte synthetische Verbriefungsstrukturen115
§ 6 Zusammenfassende Gegenüberstellung klassischer und synthetischer Verbriefungen116
Zweites Kapitel: Die Konsolidierung von Zweckgesellschaften nach § 290 HGB a.F.118
§ 7 Sinn und Zweck der Aufstellung eines Konzernabschlusses und notwendige Konsolidierungsmaßnahmen118
I.Informationsfunktion des Konzernabschlusses120
II.Unzureichende Information durch Einzelabschlüsse bei Vorliegen eines Konzernverbunds121
III.Konsolidierungsmaßnahmen zur Gewährung der Informationsfunktion des Konzernabschlusses123
IV.Bedeutung des § 290 HGB für die Konzernabgrenzung und die Informationsfunktion des Konzernabschlusses125
V.Abgrenzung der Konzernabschlusspflicht nach HGB und IAS/ IFRS126
§ 8 Konzernabschlusspflicht nach § 290 HGB a.F.128
I. Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses gem. § 290 Abs. 1 HGB a.F.130
1.Das Konzept der einheitlichen Leitung gem. § 290 Abs. 1 HGB a.F.130
a)Einheitliche Leitung131
aa) Konkretisierung aufgrund der gesetzlichen Vermutungen in § 18 AktG133
(1)Unwiderlegliche Vermutung bei Beherrschungsvertrag oder Eingliederung133
(2)Widerlegliche Vermutung bei Vorliegen eines faktischen Konzerns136
bb) Begriffsbestimmung jenseits der gesetzlichen Vermutungen136
(1)Enges Begriffsverständnis137
(2)Weites Begriffsverständnis138
(3)Entbehrlichkeit einer Stellungnahme140
cc) Mittel der einheitlichen Leitung141
b)Beteiligungserfordernis142
2.Einheitliche Leitung von Zweckgesellschaften?144
a)Keine einheitliche Leitung im Rahmen der Durchführung der Verbriefungstransaktion144
b)Einheitliche Leitung bei der Aufsetzung einer Zweckgesellschaft mit Autopilot?145
aa) Bejahung einer einheitlichen Leitung bei einem Autopiloten?145
bb) Verneinung einheitlicher Leitung bei einem Autopiloten?146
cc) Stellungnahme148
(1)Keine einheitliche Leitung aufgrund des Autopiloten148
(2)Keine Zurechnung der Beteiligung151
3.Zwischenergebnis152
II.Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses gem. § 290 Abs. 2 HGB a.F.152
1.Das Control-Konzept gem. § 290 Abs. 2, 3 HGB a.F.152
a)Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter, § 290 Abs. 2 Nr. 1 HGB a.F.155
b)Mehrheit der Organbestellungsrechte gem. § 290 Abs. 2 Nr. 2 HGB a.F.160
c)Beherrschender Einfluss aufgrund von Beherrschungsvertrag oder Satzungsbestimmung, § 290 Abs. 2 Nr. 3 HGBa.F.163
aa) Beherrschungsvertrag, § 290 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1 HGB a.F.164
bb) Satzungsbestimmung, § 290 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 HGB a.F.167
d)Zurechnung und Abzug von Rechten, § 290 Abs. 3 HGB169
aa) Zurechnungsvorschriften des § 290 Abs. 3 Satz 1 HGB169
bb) Zurechnungsvorschrift des § 290 Abs. 3 Satz 2 HGB172
cc) Abzugsvorschriften des § 290 Abs. 3 Satz 3 HGB173
dd) Schlussfolgerung174
2.Vorliegen von „Control“ bei Zweckgesellschaften?174
a)Zurechnung der an der Zweckgesellschaft bestehenden Rechtspositionen aufgrund des § 290 Abs. 3 Satz 1 HGB?175
aa) Zurechnung der Rechte gem. § 290 Abs. 3 Satz 1 HGB (analog) bei fehlendem Eigeninteresse?175
bb) Zurechnung der Rechte gem. § 290 Abs. 3 Satz 1 HGB (analog) bei bestehendem, aber vernachlässigbarem Eigeninteresse?176
cc) Stellungnahme177
(1)Planwidrige Regelungslücke?178
(2)Vergleichbarkeit der Interessenlage zwischen den gesetzlich geregelten Sachverhalten und der ungeregelten Lage bei Zweckgesellschaften?179
dd) Zurechnung der Rechte gem. § 290 Abs. 3 Satz 2 HGB?181
b)Vorliegen des Tatbestands des § 290 Abs. 2 Nr. 3 HGB a.F.?182
aa) Autopilot als beherrschenden Einfluss vermittelnde Satzungsbestimmung (§ 290 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 HGB a.F.)?182
bb) Autopilot als Beherrschungsvertrag (§ 290 Abs. 2 Nr 3 Alt. 1 HGB a.F.)?184
3.Zwischenergebnis185
III.Zusammenfassendes Ergebnis zur handelsrechtlichen Konsolidierung von Zweckgesellschaften nach § 290 Abs. 1 und 2 HGB a.F.-164 Drittes Kapitel: Konzernabschlusspflicht nach § 290 HGB i.d.F. des BilMoG188
§ 9 Hintergrund der Änderung der Konzernabschlusspflicht und methodische Vorüberlegungen188
I.Finanzmarktkrise als Treiber der Neuregelung190
II.Europäische Vorarbeiten: Die Modernisierungsrichtlinie von 2003199
III.Referenten- und Regierungsentwurf zum BilMoG201
IV.Verabschiedete Fassung des BilMoG203
V.Methodische Vorüberlegungen zur Neufassung205
1.Bedeutung der internationalen Rechnungslegungsstandards für die Auslegung des reformierten Bilanzrechts206
a)Diskussion in der Literatur206
b)Stellungnahme in Bezug auf die Auslegung des § 290 HGB n.F.207
2.Heranziehung des DRS 19 für die Auslegung des § 290 HGB n.F.211
§ 10 Das neue Control-Konzept gem. § 290 Abs. 2 HGB211
I. Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter, § 290 Abs. 2 Nr. 1 HGB213
II. Mehrheit der Organbestellungsrechte gem. § 290 Abs. 2 Nr. 2 HGB216
III. Bestimmung der Finanz- und Geschäftspolitik aufgrund von Beherrschungsvertrag oder Satzungsbestimmung, § 290 Abs. 2 Nr. 3 HGB217
IV. Beherrschung einer Zweckgesellschaft aufgrund des Innehabens der Mehrheit der Risiken und Chancen, § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB218
1. Rechtsbegriff der Zweckgesellschaft218
a) Eng begrenzte und genau definierte Zielsetzung220
b) Irrelevanz der Unternehmensqualität und der Rechtsform der Zweckgesellschaft223
2. Mehrheit der Risiken und Chancen224
a) Zurechnungsgrund225
aa) Zugrunde liegende Annahme: Innehaben der Mehrheit der Risiken und Chancen als Ausdruck eines beherrschenden Einflusses226
bb) Würdigung des Zurechnungsprinzips und dessen rechtstechnische Umsetzung227
b) Bestimmung der Mehrheit der Risiken und Chancen232
aa) Bedeutung der „wirtschaftlichen Betrachtung“232
bb) Konkretisierung der maßgeblichen Risiken und Chancen unter (teilweisem) Rückgriff auf SIC-12234
(1) Keine Heranziehung von SIC-12.10 lit. a)236
(2) Keine Heranziehung von SIC-12.10 lit. b)237
(3) Möglichkeit der Heranziehung von SIC-12.10 lit. c) und d)238
(4) Zusammenfassung zur Bedeutung von SIC-12.10 und den gefundenen Ergebnissen zur Auslegung von § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB: Irrelevanz des Rechtsgrundes der Risiken und Chancen241
cc) Berücksichtigung von mittelbaren bzw. indirekten Risiken und Chancen - insbesondere die Problematik der sog. impliziten Unterstützung243
(1) Praktische Relevanz einer impliziten Unterstützung von Verbriefungszweckgesellschaften245
(2) Mögliche Ursachen für eine implizite Unterstützung246
(3) Würdigung der impliziten Unterstützung248
(4) Stellungnahme zur Berücksichtigung der impliziten Unterstützung im Rahmen von § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB250
dd) Berücksichtigung abgesicherter unmittelbarer Risiken -Problematik des Risikotransfers mittels Kreditderivats254
ee) Zwischenergebnis: Irrelevanz der Rechtsnatur, des Rechtsgrundes und der Verursachung der Risiken und Chancen257
ff) Ermittlung der Mehrheit der Risiken und Chancen: Maßgeblichkeit einer quantitativen oder qualitativen Betrachtung?258
gg) Asymmetrische Verteilung der Mehrheit der Risiken und Chancen261
hh) Notwendigkeit einer absoluten Mehrheit der Risiken und Chancen264
c) Informationsproblem bei der Bestimmung der Mehrheit der Risiken und Chancen und der Konsolidierungspflicht267
aa) Uneingeschränkter Auskunftsanspruch nach § 316 Abs. 3 HGB?269
bb) Lediglich eingeschränkter Auskunftsanspruch nach § 294 Abs. 3 HGB?269
cc) Stellungnahme270
V. Die Problematik einer mehrfachen Konzernzugehörigkeit - Das Verhältnis der § 290 Abs. 2 Nr. 1-4 HGB zueinander276
1. Vorrang des § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB?277
2. Teleologische Reduktion der § 290 Abs. 2 Nr. 1-4 HGB mit Blick auf § 290 Abs. 1 HGB?278
3. Vorrang der § 290 Abs. 2 Nr. 1-3 HGB?279
4. Grundsätzliches Nebeneinander der Tatbestände des § 290 Abs. 2 Nr. 1-4 HGB?279
5. Stellungnahme281
6. Sonderkonstellation: mehrfache Konzernzugehörigkeit auf Grundlage des § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB285
§ 11 Die Generalklausel: Beherrschender Einfluss gem. § 290 Abs. 1 HGB287
I. Möglichkeit des beherrschenden Einflusses ausreichend287
II. Gegenstand des beherrschenden Einflusses: Finanz- und Geschäftspolitik288
III. Ziel des beherrschenden Einflusses: Nutzenziehung?291
IV. Mittel des beherrschenden Einflusses294
1. Erfordernis einer gesellschaftsrechtlichen Vermittlung des beherrschenden Einflusses entsprechend § 17 AktG?294
2. Irrelevanz der Rechtsnatur des Beherrschungsmittels?295
3. Stellungnahme296
a) Auswirkungen der Orientierung an IAS 27298
aa) Erfassung von Präsenzmehrheiten298
bb) Berücksichtigung sog. potentieller Stimmrechte299
cc) Tatbestandsmäßigkeit sog. wirtschaftlicher Abhängigkeiten?301
b) Argument aus § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB: „Mehrheit der Risiken und Chancen“ als verallgemeinerungsfähige Ausprägung des Beherrschungskonzepts des § 290 Abs. 1 HGB?303
aa) Maßgeblichkeit der Mehrheit der Risiken und Chancen im Rahmen von § 290 Abs. 1 HGB?304
bb) Irrelevanz der Mehrheit der Risiken und Chancen im Rahmen von § 290 Abs. 1 HGB?304
cc) Stellungnahme305
c) Argument aus den Gesetzesmaterialien: Verzicht auf das Beteiligungserfordernis307
d) Ergebnis zum Mittel des beherrschenden Einflusses308
V. Dauerhaftigkeit der Bestimmung309
VI. Die Problematik einer mehrfachen Konzernzugehörigkeit - Das Verhältnis des § 290 Abs. 1 HGB zu § 290 Abs. 2 Nr. 1-4 HGB310
§ 12 Die Konsolidierung von Verbriefungszweckgesellschaften nach § 290 Abs. 2 HGB312
I. Zweckgesellschaft im Sinne des § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB312
II. Innehaben der Mehrheit der Risiken und Chancen313
1. Klassische Verbriefungen314
a) Bestimmung/Katalog der typischen Risiken und Chancen314
b) Zuweisung der Risiken und Chancen315
aa) Risiken und Chancen für den Originator315
bb) Risiken und Chancen für den Sponsor318
cc) Risiken und Chancen für die Investoren319
dd) Risiken und Chancen sonstiger Beteiligter321
c) Bewertung der typischerweise zugewiesenen Risiken und Chancen zur Bestimmung des Konsolidierungspflichtigen321
d) Zusammenfassendes Ergebnis zur Konsolidierungspflicht nach § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB bezüglich der bei klassischen Verbriefungen zum Einsatz gelangenden Zweckgesellschaften327
2. Synthetische Verbriefungen328
a) Vollfinanzierte synthetische Verbriefungsstrukturen329
b) Teilfinanzierte synthetische Verbriefungsstrukturen329
c) Nicht finanzierte synthetische Verbriefungsstrukturen331
d) Zusammenfassendes Ergebnis zur Konsolidierungspflicht nach § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB bezüglich der bei synthetischen Verbriefungen zum Einsatz gelangenden Zweckgesellschaften331
III. Zusammenfassung zur Konsolidierung von Verbrie-fungszweckgesellschaften nach § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB332
Viertes Kapitel: Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeit333
§ 13 Zusammenfassung333
I. Rechtslage vor dem BilMoG333
II. Rechtslage nach dem BilMoG334
Literaturverzeichnis344
Stichwortverzeichnis367

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