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Verfassungsrechtliche Probleme bei der Übertragung von Hoheitsrechten zur Schaffung eines europäischen Strafrechts.

Eine Untersuchung am Beispiel des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl.

AutorTim Schaper
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2009
ReiheSchriften zum Europäischen Recht 144
Seitenanzahl309 Seiten
ISBN9783428531264
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,90 EUR
Tim Schaper widmet sich - am Beispiel des Europäischen Haftbefehls - der Frage der Verfassungsmäßigkeit der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen in der Europäischen Union. Anlass für die Untersuchung bietet die zunehmende Vergemeinschaftung der vertraglich ursprünglich intergouvernemental organisierten Dritten Säule der Europäischen Union. Im Fall des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl wird die Vergemeinschaftung in zweifacher Hinsicht deutlich: Sie offenbart sich zum einen in der partiellen Verankerung des aus dem Binnenmarktrecht bekannten Prinzips der gegenseitigen Anerkennung mitgliedstaatlicher Entscheidungen im Auslieferungsrecht. Zum anderen zeigt sie sich in der vorgegebenen weitreichenden innerstaatlichen Wirkung unionsrechtlicher Rahmenbeschlüsse zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Pupino im Jahr 2005. Der Autor veranschaulicht, dass mit den Vorgaben des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl Hoheitsrechtsübertragungen verbunden sind und erörtert, inwieweit diese den Anforderungen des Grundgesetzes gerecht werden. Verfassungsrechtliche Probleme ergäben sich insbesondere infolge des Fehlens der notwendigen umfassenden demokratischen Legitimation im grundrechtssensiblen strafrechtlichen Bereich und angesichts verschiedener Aspekte des Rechtsstaats- und Subsidiaritätsprinzips. Es würde erkennbar, dass sich der Gesetzgeber wie auch das Bundesverfassungsgericht bei der Umsetzung der Vorgaben und deren gerichtlicher Überprüfung in einem Zwiespalt zwischen Verfassungs- und Unionstreue befunden hätten. Die Arbeit wird abgeschlossen mit einer Bewertung der auch im Bereich der strafrechtlichen justiziellen Zusammenarbeit zu erwartenden Änderungen durch den Vertrag von Lissabon.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis15
Einführung20
A. Gegenstand der Untersuchung20
B. Gang der Untersuchung26
Kapitel 1: Historische Entwicklung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen in der Europäischen Union28
A. Anfänge der Zusammenarbeit28
B. Die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) als Beginn der Zusammenarbeit30
C. Die Einheitliche Europäische Akte (EEA)31
D. Der Vertrag von Maastricht32
E. Die Zeit zwischen Maastricht und Amsterdam33
F. Der Vertrag von Amsterdam und die Vertragsrevision von Nizza34
I. Neuerungen rund um den Vertrag von Amsterdam34
II. Neuerungen durch den Vertrag von Nizza35
G. Intensivierung der Zusammenarbeit durch die Einführung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung36
H. Anstrengungen für eine Neuordnung der primärrechtlichen Grundlagen nach der gescheiterten Annahme des Vertrages über eine Verfassung für Europa37
I. Der Vertrag über eine Verfassung für Europa38
II. Die Vertragsrevision durch den Vertrag von Lissabon39
Kapitel 2: Gegenwärtige primärrechtliche Ausgestaltung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen41
A. Grundsatz der vertieften intergouvernementalen Zusammenarbeit41
I. Rolle der Organe im Rechtsetzungsverfahren im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen44
II. Handlungsformen der Europäischen Union im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen46
1. Gemeinsame Standpunkte, Art. 34 Abs. 2 S. 2 lit. a) EU46
2. Rahmenbeschlüsse, Art. 34 Abs. 2 S. 2 lit. b) EU47
3. Beschlüsse, Art. 34 Abs. 2 S. 2 lit. c) EU49
4. Übereinkommen, Art. 34 Abs. 2 S. 2 lit. d) EU49
B. Vergemeinschaftungstendenzen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen: Zur innerstaatlichen Wirkung von Rahmenbeschlüssen50
I. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Pupino51
1. Die Vorlagefrage51
2. Die Urteilsgründe51
II. Besprechung des Urteils in der Literatur53
1. Vereinbarkeit der Pflicht zur rahmenbeschlusskonformen Auslegung mit dem Verbot der unmittelbaren Wirksamkeit54
2. Untrennbarkeit der Rechtskategorien „rahmenbeschlusskonforme Auslegung“ und „unmittelbare Wirksamkeit“56
III. Bewertung58
1. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Verhältnis der Kategorien „Konformauslegung“ und „unmittelbare Wirksamkeit“ im Gemeinschaftsrecht59
2. Übertragung der gemeinschaftsrechtlichen Rechtsprechung durch das Pupino-Urteil auf den Bereich der dritten Säule der Europäischen Union61
3. Fortführung der Pupino-Rechtsprechung durch den Europäischen Gerichtshof in der Rechtssache Advocaten voor de Wereld VZW64
C. Ausblick auf die künftige primärrechtliche Ausgestaltung der strafrechtlichen justiziellen Zusammenarbeit65
Kapitel 3: Der Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl – Partielle Verankerung des Anerkennungsprinzips im Auslieferungsrecht68
A. Ursprung und Hintergründe zur Einführung des Europäischen Haftbefehls68
I. Der völkerrechtlich geprägte Ursprung des europäischen Auslieferungsrechts69
II. Neuausrichtung des europäischen Auslieferungsrechts durch die Annahme des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl71
III. Das Anerkennungsprinzip als Grundlage der Zusammenarbeit73
1. Gemeinschaftsrechtliches Binnenmarktrecht als Ursprungsort des Anerkennungsprinzips74
2. Verwaltungskooperation auf der Grundlage des transnationalen Verwaltungsaktes als Anwendungsfall des Anerkennungsprinzips75
B. Mit dem Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl verbundene Änderungen des Auslieferungsrechts78
I. Verfahrensrechtliche Änderungen durch die Einführung des Anerkennungsprinzips: Abschaffung des Bewilligungsverfahrens78
II. Materiellrechtliche Änderungen durch die Einführung des Anerkennungsprinzips80
1. Partielle Abkehr von der Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit80
2. Abschaffung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit83
3. Möglichkeit des generellen Verzichts auf den Spezialitätsschutz84
4. Einschränkung der Ablehnungs- bzw. Vorbehaltsgründe für eine Auslieferung86
a) Aufhebung der generellen Vorbehaltsmöglichkeit für die Auslieferung eigener Staatsangehöriger86
b) Keine Vollstreckungsverweigerung auf der Grundlage eines nationalen ordre public-Vorbehalts88
c) Weitere Einschränkungen bzw. Aufhebungen von Gründen für eine Vollstreckungsverweigerung88
5. Erweiterung des Verbots der Doppelbestrafung90
III. Bewertung der Übertragung des Anerkennungsprinzips auf den Bereich des Auslieferungsrechts92
C. Die Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl in Deutschland94
I. Das erste Europäische Haftbefehlsgesetz94
1. Verabschiedung des Gesetzes94
2. Nichtigerklärung durch das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli 200596
II. Das zweite Europäische Haftbefehlsgesetz98
III. Bewertung der Neufassung vor dem Hintergrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts100
Kapitel 4: Übertragung von Hoheitsrechten im Fall des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl103
A. Allgemeine verfassungsrechtliche Grundlagen im Grundgesetz für die Übertragung von Hoheitsrechten104
I. Der Auftrag der offenen Staatlichkeit im Grundgesetz104
II. Art. 23 GG und Art. 24 GG als Ermächtigungsgrundlagen für die Übertragung von Hoheitsrechten105
B. Merkmale der Übertragung von Hoheitsrechten107
I. Durchgriffswirkung107
II. Geltungsgrund für die Durchgriffswirkung im innerstaatlichen Recht108
1. Innerstaatlicher Rechtsanwendungsbefehl als Geltungsgrund108
2. Völkerrechtlicher Vertrag als Geltungsgrund109
3. Bewertung110
C. Formen von Hoheitsrechtsübertragungen111
I. Vertikale Hoheitsrechtsübertragung auf zwischenstaatliche Einrichtungen111
II. Horizontale Hoheitsrechtsübertragungen auf andere Staaten113
D. Übertragung der Grundsätze auf den Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl115
I. Hoheitsrechtsübertragung in vertikaler Hinsicht115
1. Vertikale Durchgriffswirkung aufgrund faktischer unmittelbarer Wirksamkeit von Rahmenbeschlüssen115
2. Fehlende nationale Zustimmung zum Vorliegen einer vertikalen Durchgriffswirkung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl116
a) Kein Rechtsanwendungsbefehl zu einer vertikalen Durchgriffswirkung durch das nationale Europäische Haftbefehlsgesetz116
b) Kein antizipierter Rechtsanwendungsbefehl durch das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Amsterdam118
II. Hoheitsrechtsübertragung in horizontaler Hinsicht121
1. Horizontale Durchgriffswirkung in Form des transnationalen Hoheitsaktes122
2. Innerstaatlicher Rechtsanwendungsbefehl in Gestalt des zweiten Europäischen Haftbefehlsgesetzes123
Kapitel 5: Grundgesetzliche Grundlagen, Anforderungen und Schranken für horizontale Hoheitsrechtsübertragungen125
A. Art. 23 Abs. 1 S. 2 GG als Ermächtigungsgrundlage für horizontale Hoheitsrechtsübertragungen im Rahmen der Europäischen Union125
I. Die Diskussion über die Möglichkeit horizontaler Hoheitsrechtsübertragungen auf der Grundlage von Art. 24 Abs. 1 GG126
II. Horizontale Hoheitsrechtsübertragung vor dem Hintergrund des Normzwecks von Art. 23 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 GG128
B. Strukturvorgaben für die Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland an der Entwicklung der Europäischen Union130
I. Die Elemente der Struktursicherungsklausel in Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GG131
1. Pflicht zur Wahrung demokratischer Grundsätze132
2. Pflicht zur Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze134
3. Pflicht zur Wahrung sozialer Grundsätze136
4. Pflicht zur Wahrung föderativer Grundsätze136
5. Pflicht zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität137
6. Pflicht zur Gewährleistung eines dem Grundgesetz im Wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutzes140
II. Prüfungsmaßstab143
C. Schranken für verfassungsändernde Hoheitsrechtsübertragungen im Rahmen der Europäischen Union145
I. Der Anwendungsbereich des Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG146
II. Die von der „Ewigkeitsgarantie“ des Art. 79 Abs. 3 GG geschützten Grundsätze149
1. Schutz der bundesstaatlichen Ordnung149
a) Gliederung des Bundes in Länder150
b) Grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung151
2. Schutz vor Verlust der Staatlichkeit152
3. Schutz der elementaren in den Artikeln 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze155
a) Menschenwürdeschutz155
b) Republik- und Demokratiegebot159
c) Gebot der Sozialstaatlichkeit162
d) Zentrale Gebote der Rechtsstaatlichkeit163
4. Zusammenfassender Überblick über die nach Art. 79 Abs. 3 GG unantastbaren Verfassungsgrundsätze166
III. Prüfungsmaßstab167
D. Verhältnis der Struktursicherungsklausel zur Verfassungsbestandsklausel171
Kapitel 6: Verfassungsverstöße durch die Übertragung von Hoheitsrechten im Fall des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl174
A. Generelle Anwendbarkeit der Verfassungsbestandsklausel auf die mit dem Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl verbundene Hoheitsrechtsübertragung174
B. Zu den einzelnen in Betracht kommenden Verfassungsverstößen176
I. Verstoß gegen das Demokratiegebot und den damit verbundenen Grundsatz der Gewaltenteilung177
1. Unzulänglichkeit gubernativer Rechtsetzung bei der Einführung des Anerkennungsprinzips im strafrechtlichen Bereich178
2. Keine Nachholbarkeit mangelnder demokratischer Legitimation durch den nationalen Umsetzungsakt182
a) Beschränkter parlamentarischer Gestaltungsspielraum183
b) Fehlende Möglichkeit zur Umsetzungsverweigerung188
3. Verstoß gegen das Erfordernis maximaler demokratischer Legitimation von Rechtsetzungsakten im strafrechtlichen Bereich189
II. Verstoß gegen den Menschenwürdeschutz192
III. Verstoß gegen den Grundsatz der demokratischen Selbstbestimmung des deutschen Volkes und das Verbot der Entstaatlichung194
IV. Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz als Ausprägung des Rechtsstaatsgebots198
V. Verstoß gegen den Subsidiaritätsgrundsatz204
1. Verletzung der mitgliedstaatlichen Identität durch die Anmaßung einer europäischen Strafrechtskompetenz?207
2. Beeinträchtigung der mitgliedstaatlichen Identität durch die Art der Kompetenzausübung?209
VI. Verstoß gegen die Pflicht zur Gewährleistung eines im Wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutzes215
1. Pflicht zur Gewährleistung eines generell vergleichbaren Grundrechtsschutzes216
2. Pflicht zur Gewährleistung eines effektiven Individualrechtsschutzes220
C. Folge der festgestellten Verfassungsverstöße222
Kapitel 7: Konsequenzen für den Umgang mit dem Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl226
A. Vorlage des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl beim Europäischen Gerichtshof227
B. Überprüfbarkeit des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl durch das Bundesverfassungsgericht228
I. Bestandsaufnahme zur Diskussion in der Literatur228
1. Ablehnung einer Prüfungskompetenz228
2. Annahme einer vollumfänglichen Prüfungskompetenz229
3. Annahme einer eingeschränkten Prüfungskompetenz230
II. Grundsätzliche Haltung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts zur Überprüfung gemeinschaftsrechtlicher Rechtsakte durch nationale Gerichte231
1. Der europarechtliche Ansatz des Europäischen Gerichtshofs231
2. Der verfassungsrechtliche Ansatz des Bundesverfassungsgerichts232
a) Entwicklung der Rechtsprechung bis zum Maastricht-Urteil232
b) Eckpfeiler seit dem Maastricht-Urteil: Kooperationsverhältnis und Souveränitätsvorbehalt234
III. Überprüfbarkeit von Richtlinien als umsetzungsbedürftige Gemeinschaftsrechtsakte durch das Bundesverfassungsgericht236
1. Vollumfängliche Überprüfbarkeit des nicht determinierten Bereichs des Umsetzungsaktes237
2. Beschränkte Überprüfbarkeit des determinierten Bereichs237
IV. Übertragung der für Richtlinien eingeschlagenen Vorgehensweise auf unionsrechtliche Rahmenbeschlüsse239
C. Möglichkeiten der Streitbeilegung241
Kapitel 8: Resümee und Ausblick243
A. Resümee243
B. Ausblick: Neuregelung auf der Grundlage des Vertrages von Lissabon248
Thesenartige Zusammenfassung251
Anhang254
Literaturverzeichnis274
Sachverzeichnis304

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