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Vermittlungsverträge unter besonderer Beachtung der Anlagevermittlung.

AutorEva-Maria Neidlinger
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Bürgerlichen Recht 382
Seitenanzahl290 Seiten
ISBN9783428526208
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,90 EUR
Die Vermittlungsverträge unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche sind nicht regelungsgleich, sondern folgen den Besonderheiten des jeweiligen Vermittlungsobjekts. Ihnen ist aber gemeinsam, dass sich die Tätigkeit des Vermittlers häufig nicht in seiner originären Funktion der Vertragszusammenführung erschöpft, sondern auch auf Informationserteilung erstreckt. Dies gilt in besonderem Maße für die Information gegenüber dem Vertragspartner des Auftraggebers des Vermittlers. Eva-Maria Neidlinger beschäftigt sich mit der Anlagevermittlung im Bereich des Grauen und des Geregelten Kapitalmarkts sowie der Versicherungsvermittlung. Die Darstellung der Vermittlung im Grauen Kapitalmarkt nimmt den weit überwiegenden Teil ein. Aufgrund des Dreipersonenverhältnisses und der Ambivalenz des Vermittlerhandelns erweisen sich die Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten als sehr komplex. Grundlage für die im Mittelpunkt stehenden Informationspflichten des Vermittlers gegenüber dem Vertragsgegner seines Auftraggebers sind insbesondere die culpa in contrahendo nach § 311 Abs. 3 BGB und der Auskunfts- bzw. Beratungsvertrag. Der Maklervertrag ist für die Informationspflichten nur von subsidiärer Bedeutung. Die Informationspflichten des Vermittlers werden systematisch von deren Entstehen als Ausnahmetatbestand bis hin zur Konkretisierung vorgestellt. Aus der Zusammenschau der so gewonnenen Erkenntnisse wurde ausgehend von den Vorschriften des Zivilmaklervertrags versucht, die charakteristischen Merkmale eines Vermittlungsvertrags herauszuarbeiten. Eine allgemeingültige Definition existiert nicht; der Vermittlungsvertrag kann nur anhand mehrerer Merkmale, die vom konkreten Vermittlungsobjekt und der Einzelfallgestaltung abhängen, beschrieben werden. Es ist festzuhalten, dass das steigende Bedürfnis nach Informationserteilung eine Umorientierung des Vermittlerwesens von einer grundsätzlich einseitigen Stellung zu einer neutralen Rolle zur Folge haben könnte. Für eine umfassende Pflichtenbegründung, insbesondere eine generelle Beratungspflicht gegenüber dem Vertragsgegner, ist eine gesetzliche Kodifizierung erforderlich.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis18
Einleitung22
A. Ziel der Untersuchung22
B. Gang der Untersuchung22
Kapitel 1: Anlagevermittlung24
A. Überblick24
I. Tätigkeit des Anlagevermittlers25
II. Begriffsbestimmungen28
1. Aufklärung29
2. Beratung29
3. Abgrenzung zwischen Aufklärung und Beratung30
4. Wahrheitspflicht und Warnpflicht32
a) Wahrheitspflicht32
b) Warnpflicht33
5. Zusammenfassung33
B. Rechtsbeziehungen34
I. Rechtsbeziehung des Anlagevermittlers zum Anbieter34
1. Abgrenzung des Maklervertrags vom Handelsvertretervertrag35
2. Abgrenzung des Zivilmaklers vom Handelsmakler36
3. Kommissionsvertrag39
II. Rechtsbeziehung des Anlagevermittlers zum Anleger40
1. Vermittlungsvertrag40
a) Entstehen des Vermittlungsvertrags40
b) Qualifikation45
c) Nebenpflichten45
2. Rechtsverhältnis im Sinne des § 98 HGB46
a) Rechtliche Einordnung46
aa) Sinn und Zweck des § 98 HGB46
bb) Folgerungen für die Qualifikation47
(1) Abgeleitetes Rechtsverhältnis bzw. deliktische Einordnung47
(2) Vertrauenshaftung nach § 311 Abs. 3 BGB48
(3) Gesetzlich begründetes vertragliches Schuldverhältnis49
cc) Nebenpflichten50
b) Analoge Anwendung des § 98 HGB50
3. Auskunftsvertrag und Eigenhaftung Dritter51
a) Auskunftsvertrag52
aa) Qualifikation52
bb) Voraussetzungen52
cc) Kritik der Literatur am konkludent geschlossenen Auskunftsvertrag55
dd) Bewertung56
b) Eigenhaftung Dritter nach § 311 Abs. 3 BGB59
aa) Dogmatische Grundlagen der c.i.c.60
(1) Vertrauenshaftung60
(2) Schutz eines reibungslosen und störungsfreien Geschäftsverkehrs61
(3) Bewertung61
bb) Voraussetzungen der c.i.c.62
(1) Vertrauen in besonderem Maße63
(a) Voraussetzungen64
(b) Konkrete Beispiele für die Entstehung des besonderen Vertrauens in die Seriosität der Anlage65
(aa) Tatsächlich vertrauensbegründende Merkmale65
(bb) Berufshaftung67
a) Konzeption68
ß) Gemeinsame Merkmale69
.) Besonderes Vertrauen als Folge70
(c) Rechtsgründe72
(aa) Risikoprinzip72
(bb) Funktionsfähigkeit des Geschäftsverkehrs72
(cc) Angewiesensein und Spezialisierung72
(d) Ergebnis73
(2) Qualifiziertes Eigeninteresse73
(a) Voraussetzungen74
(b) Anwendung auf den Anlagevermittler75
c) Bewertung von Auskunftsvertrag und Eigenhaftung Dritter76
aa) Vergleich77
(1) Voraussetzungen77
(2) Rechtsfolgen78
bb) Konkurrenz79
4. Beratungsvertrag79
a) Entstehen79
aa) Unabhängigkeit79
bb) Sonderfall Kreditinstitut81
cc) Initiative82
b) Umfang der Beratung83
c) Rechtsgrundlage: Vertrauenshaftung oder Vertragshaftung83
d) Kritik am schlüssigen Vertragsschluss84
e) Beratungs- und Vermittlungsvertrag85
III. Zusammenfassung86
C. Aufklärungspflichten88
I. Grundsatz88
II. Aufklärungspflicht als Ausnahmetatbestand90
1. Entstehen und Umfang der Aufklärungspflichten90
a) Austauschverträge90
aa) Wiederherstellung der Privatautonomie90
bb) Rechtsprechung des BVerfG und des BGH zur Inhaltskontrolle92
cc) Kritik an der Rechtsprechung des BVerfG93
dd) Weitere Rechtsgedanken94
ee) Eigener Vorschlag95
(1) Typisierbare Fallgestaltung96
(2) Ingerenz97
b) Interessenwahrungsverträge98
c) Eigenhaftung Dritter aus § 311 Abs. 3 S. 2 BGB100
aa) Vertrauen des Anlegers in die Seriosität der Kapitalanlage100
bb) Vertrauen des Anlegers in eine ordnungsgemäße Aufklärung101
d) Auskunftsvertrag101
2. Dogmatische Einordnung der Aufklärungspflicht102
3. Abgrenzung zur Warnpflicht103
4. Zusammenfassung104
III. Konkretisierung der Aufklärungspflichten104
1. Rechtsprechung105
2. Literatur105
a) Das bewegliche System106
b) Fleischers Ansicht107
c) Langes Ansicht107
d) Lorenz’ Ansicht108
e) Hensslers Ansicht109
f) Eigener Ansatz109
aa) Wesentlichkeit110
bb) Informationsdefizit110
cc) Übergang des Informationsrisikos111
(1) Größere Nähe zum Objekt111
(2) Präsentes Wissen des Vermittlers112
(3) Kein präsentes Wissen des Vermittlers112
3. Zusammenfassung113
IV. Vorbereitende Pflichten des Anlagevermittlers114
1. Informationsverschaffungspflicht114
a) Herleitung der Informationsverschaffungspflicht114
aa) Zivilmaklervertrag zwischen Anleger und Anlagevermittler114
bb) Handelsmaklervertrag zwischen Anbieter und Anlagevermittler115
cc) Schuldverhältnis nach § 311 Abs. 3 BGB116
dd) Auskunftsvertrag117
b) Dogmatische Einordnung117
c) Umfang118
2. Prüfpflicht118
a) Herleitung der Prüfpflicht119
b) Dogmatische Einordnung120
c) Umfang und Intensität der Überprüfung120
3. Zusammenfassung122
V. Umfang der Aufklärungspflichten123
1. Aufklärung über die wesentlichen Umstände123
a) Richtige und vollständige Aufklärung123
b) Konkrete Aufklärung124
c) Objektive Aufklärung124
d) Individuelle Aufklärung126
aa) Notwendigkeit der individuellen Aufklärung126
bb) Maß an individueller Aufklärung128
2. Abgrenzung zwischen den Pflichten des Maklers und den Pflichten des Anlagevermittlers129
a) Unterschied129
b) Neuere Tendenzen im Maklerrecht130
3. Zusammenfassung130
VI. Verwendung eines Anlageprospekts131
1. Inhalt131
2. Verständnishorizont132
3. Haftung134
a) Haftung nach dem Verkaufsprospektgesetz134
aa) Entwicklung von der Prospekthaftung im engeren Sinne zum Verkaufsprospektgesetz135
bb) Haftung des Anlagevermittlers nach dem Verkaufsprospektgesetz138
b) Prospekthaftung im weiteren Sinne139
aa) Unterschiede zwischen der Haftung nach dem Verkaufsprospektgesetz und nach der Prospekthaftung im weiteren Sinne139
bb) Entstehen der Haftung nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im weiteren Sinne140
cc) Pflichten des Anlagevermittlers141
(1) Übergabepflicht141
(2) Erläuterung und Richtigstellung durch Vermittler143
4. Zusammenfassung144
VII. Details144
1. Innenprovision145
a) Begriffsbestimmung145
b) Aufklärungspflicht145
aa) Bisherige Rechtslage145
bb) Neuere Entwicklung des BGH147
cc) Eigene Meinung148
2. Negative Presseberichterstattungen149
a) Meinungsstand149
b) Lösungsvorschlag151
aa) Wesentlichkeit und Pflichtenumfang bei präsentem Wissen151
bb) Recherchepflicht154
3. Zusammenfassung155
VIII. Bewertung der Aufklärungspflichten155
1. Kritik an den Aufklärungspflichten155
2. Beratung als besserer Anlegerschutz157
3. Einschränkung der Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens158
4. Vorrang des präventiven Rechtsschutzes158
5. Zusammenfassung159
D. Beratungspflichten159
I. Pflichten im Vorfeld der Beratung159
II. Inhalt der Beratungspflichten160
1. Aufklärung161
2. Anleger- und anlagegerechte Beratung161
3. Details162
III. Zusammenfassung163
E. Obliegenheiten des Anlegers163
F. Vertraglicher bzw. quasivertraglicher Schadensersatz166
I. Rückabwicklung der Beteiligung167
1. Inhalt des Schadensersatzanspruchs167
a) Vertragsabwicklung unter Einbeziehung eines Dritten167
b) Beachtung gesellschaftsrechtlicher Grundsätze168
2. Spezialprobleme bei der c. i. c.168
a) Abgrenzung zwischen der c. i. c. nach § 311 Abs. 2 BGB und der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB168
b) Folgerungen für die Kapitalanlagevermittlung172
3. Kausalitätsprobleme173
a) Materielle Rechtslage173
b) Prozessuale Fragen174
aa) Zäsur zwischen § 286 ZPO und § 287 ZPO175
bb) Beweiserleichterungen für Haftungsgrund175
cc) Konsequenzen177
4. Zusammenfassung178
II. Schadensrechtliche Minderung178
1. Dogmatische Einordnung179
2. Konstruktion179
3. Günstigere Abschlussmöglichkeit180
a) Beweisbedürftigkeit180
aa) Rechtsprechung180
bb) Literatur181
cc) Eigene Meinung181
b) Vermögensschaden182
4. Zusammenfassung182
III. Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns gemäß § 252 S. 1 BGB183
1. Begriffsbestimmung183
2. Beweiserleichterungen183
G. Haftungsbegrenzung184
I. Individualvertragliche Haftungsbegrenzung184
1. Einschränkung des Verschuldensmaßes185
a) Herbeiführung der Haftungsbeschränkung bei der c.i.c. nach § 311 Abs. 3 BGB185
aa) Vertragliche Haftungsbeschränkung bzw. Vertrauensverwahrung185
(1) Vertragliche Haftungsbeschränkung185
(2) Vertrauensverwahrung185
bb) Vernichtung des Vertrauenstatbestands bzw. Erlassvertrag186
b) Vereinbarung der Haftungsbegrenzung beim Auskunftsvertrag und beim Vermittlungsvertrag187
c) Umfang188
2. Gegenständliche Beschränkung189
a) Dogmatische Begründung189
b) Kritik an der Rechtsprechung191
c) Anfängliche Beschränkung192
II. Haftungsbeschränkung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen193
1. Besonderheiten bei der Haftungsbeschränkung durch Anlageprospekt193
2. Beschränkung der Haftung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Anlagevermittler und Anleger195
3. Umfang der Haftungsbeschränkung bezüglich des Verschuldensmaßes195
a) Allgemein195
b) Besonderheiten bei der c. i. c.196
III. Beschränkung der Haftung aus dem Verkaufsprospektgesetz197
IV. Haftungsbefreiung bei § 98 HGB198
V. Zusammenfassung198
H. Doppeltätigkeit199
I. Begriff199
II. Zulässigkeit200
1. Doppelmaklerschaft200
a) Anlagevermittler als Zivilmakler200
b) Anlagevermittler als Handelsmakler201
2. Doppeltätigkeit202
a) Anlagevermittler als Makler und Informationspflichtiger202
b) Anlagevermittler als Handelsvertreter und Makler203
III. Rechtsfolgen203
1. Unzulässige Doppeltätigkeit des Maklers203
2. Unzulässige Doppeltätigkeit des Handelsvertreters204
IV. Zusammenfassung205
J. Anlagevermittler als Erfüllungsgehilfe206
I. Aufklärungspflichtige Personen206
II. Pflichten der haftenden Gesellschafter207
1. Herleitung207
2. Umfang208
3. Vermittler als Erfüllungsgehilfe209
a) Zivilmakler grundsätzlich kein Erfüllungsgehilfe der Gesellschafter209
aa) Abgrenzung Vermittlung zu Verhandlung209
bb) Eigene Pflichtenübernahme des Zivilmaklers gegenüber dem Vertragsgegner211
b) Anlagevermittler als Zivilmakler der Publikumsgesellschaft212
c) Anlagevermittler als doppelt beauftragter Zivilmakler bzw. als Handelsmakler213
d) Beauftragung des Anlagevermittlers oder Anlageberaters ausschließlich durch den Anleger214
4. Innenausgleich zwischen dem Vermittler und den haftenden Gesellschaftern216
a) Bürgschaft216
b) Gesamtschuldnerschaft216
III. Zusammenfassung219
K. Schlussfolgerung220
Kapitel 2: Vergleich mit anderen Vermittlungsverträgen221
A. Kapitalanlagevermittlung im Bereich des Geregelten Kapitalmarkts221
I. Anwendungsbereich221
II. Pflichten222
1. Herleitung222
2. Umfang224
a) Funktion des § 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 WpHG224
b) Aufklärungspflicht nach § 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WpHG224
III. Anwendbarkeit des § 31 Abs. 2 S. 1 WpHG auf den Grauen Kapitalmarkt225
IV. Zusammenfassung227
B. Versicherungsvermittlung227
I. Überblick über die Neuerungen229
II. Rechtsbeziehungen des Versicherungsvermittlers232
1. Rechtsverhältnisse und Pflichten des Versicherungsmaklers232
a) Verhältnis des Versicherungsmaklers zum Versicherungsnehmer232
aa) Frühere Rechtslage232
bb) Neue Rechtslage234
b) Verhältnis des Versicherungsmaklers zum Versicherungsunternehmen235
2. Rechtsverhältnisse und Pflichten des Versicherungsvertreters236
a) Verhältnis des Versicherungsvertreters zum Versicherungsunternehmen236
b) Verhältnis des Versicherungsvertreters zum Versicherungsnehmer237
aa) Frühere Rechtslage237
bb) Neue Rechtslage237
III. Beratungspflicht des Versicherungsunternehmens239
IV. Zusammenfassung241
C. Schlussfolgerung242
Kapitel 3: Begriff des Vermittlungsvertrags244
A. Beschreibung des Maklervertrags245
I. Echter Maklervertrag245
1. Keine Tätigkeitspflicht245
2. Entschließungsfreiheit247
3. Erfolgsabhängigkeit247
a) Kein Synallagma247
b) Berechnung der Provisionshöhe248
aa) Berechnung nach Nutzen248
bb) Anderweitige Berechnungsmethode249
4. Kausalität249
II. Verträge mit abweichender Vereinbarung250
1. Maklerdienstvertrag250
2. Dienstvertrag251
3. Maklerwerkvertrag251
4. Werkvertrag253
B. Annäherung an den Begriff des Vermittlungsvertrags254
I. Begriff der Vermittlung254
II. Vermittler als Dritter – Abgrenzung zwischen Vermittlung und ,Beihilfe zur Selbsthilfe‘255
1. Verhältnis zum Auftraggeber256
2. Verhältnis zum Vertragsgegner257
III. Dogmatische Einordnung des Vermittlungsvertrags257
1. Maklertypische Vermittlung257
2. Mediation und Vertragsmediation258
3. Vermittlungsziel258
IV. Entschließungsfreiheit259
V. Stellung gegenüber den Parteien – neutraler Mittler oder einseitiger Interessenwahrer259
1. Maklertypische Vermittlung259
a) Grundsätzlich einseitige Verpflichtung259
aa) Meinungsstand zum Zivilmakler259
bb) Entstehungsgeschichte des Zivilmaklers260
b) Neutrale Position als Ausnahme262
2. Mediation und Vertragsmediation263
3. Folgerungen263
VI. Informationspflichten263
1. Grundsatz263
2. Ausnahmen264
3. Weitere Entwicklung264
VII. Zusammenfassung266
Ausblick268
Literaturverzeichnis270
Sachwortverzeichnis284

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