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Verständigungen über Verrechnungspreise verbundener Unternehmen im deutschen Steuerrecht.

AutorUlrike Bär
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2009
ReiheSchriften zum Steuerrecht 104
Seitenanzahl309 Seiten
ISBN9783428530618
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis99,90 EUR
Die Arbeit untersucht steuerrechtliche Zulässigkeit und Grenzen von Advance(d) Pricing Agreements (APAs). Auf der Grundlage einer Erläuterung des typischen Inhalts von APAs analysiert die Autorin zunächst Verständigungen zwischen Unternehmen und der deutschen Finanzverwaltung (unilaterale APAs). Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Überprüfung möglicher Rechtsgrundlagen für Verständigungen zwischen der deutschen und ausländischen Finanzverwaltung(en) (bi- und multilaterale APAs). Zudem werden die Rechte der Unternehmen im Verfahren und die Bindungswirkung geschlossener Vereinbarungen erörtert. Ulrike Bär kommt zu dem Ergebnis, dass sich unilaterale APAs auf das Institut der tatsächlichen Verständigung stützen können und für bi- und multilaterale APAs die in Doppelbesteuerungsabkommen geregelte Verständigungsklausel (Artikel 25 OECD-MA) herangezogen werden kann. Dem Inhalt der APAs seien jedoch durch Vorgaben des übrigen Steuerrechts Grenzen gesetzt.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis15
A. Einleitung20
I. Das Problem20
II. Gang der Untersuchung26
B. Grundlagen der steuerlichen Korrektur und Verpflichtung zur Dokumentation von Verrechnungspreisen im deutschen Steuerrecht29
I. Gesetzmäßigkeit der Verwaltung29
1. Vorrang des Gesetzes29
2. Vorbehalt des Gesetzes30
II. Ermächtigungsgrundlagen zur Verrechnungspreiskorrektur32
1. Verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG)33
a) Formen des Fremdvergleichs34
b) Konkrete Anwendung: Verrechnungspreismethoden36
c) Durchführung der Korrektur36
d) Rechtsfolgen beim Gesellschafter: Formelle und materielle Korrespondenz37
aa) Formelle Korrespondenz (§ 32a KStG)37
bb) Materielle Korrespondenz (§ 8b Abs. 1 Satz 2 KStG)38
2. Verdeckte Einlage (§ 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 4 Abs. 1 Sätze 1, 5 EStG)38
a) Voraussetzungen39
b) Korrekturmaßstab: Teilwert39
c) Formelle und materielle Korrespondenz40
3. § 1 AStG41
a) Korrekturmaßstab: Fremdvergleichspreis42
aa) Vorrang der Standardmethoden (§ 1 Abs. 3 Sätze 1–2 AStG n.F.)43
bb) Zwingende Bandbreitenverengung (§ 1 Abs. 3 Satz 3 AStG n.F.)44
cc) Hypothetischer Fremdvergleich (§ 1 Abs. 3 Sätze 5–7 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 AStG n.F.)45
dd) Ausmaß der Korrektur (§ 1 Abs. 3 Sätze 4, 8 AStG n.F.)46
ee) Nachträgliche Preisanpassung (Preisanpassungsklausel § 1 Abs. 3 Sätze 11, 12 AStG n.F.)47
b) Sonderfall: Funktionsverlagerung (§ 1 Abs. 3 Satz 9 AStG n.F.)48
aa) Ermittlung des Fremdvergleichspreises49
bb) Ausnahmen (Escape-Klausel § 1 Abs. 3 Satz 10 AStG n.F.)50
III. Grenze der Korrektur (Artikel 9 Abs. 1 OECD-MA)51
1. Sinn und Zweck im Kontext eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA)51
2. Verhältnis zum innerstaatlichen Recht (§ 2 AO)53
IV. Folgen einer Verrechnungspreiskorrektur55
V. Dokumentationspflichten56
1. Umfang (§ 90 Abs. 3 AO)57
2. Sanktion der Verletzung (§ 162 Abs. 3, Abs. 4 AO)58
a) Umkehr der Beweislast59
b) Ausschöpfung des Schätzungsrahmens59
c) „Straf“zuschlag61
C. Historische Entwicklung der Verständigungen über Verrechnungspreise63
I. Die US-amerikanischen Advance(d) Pricing Agreements (APAs)63
II. Stellungnahmen der OECD zu Verständigungen über Verrechnungspreise67
III. Verständigungen über Verrechnungspreise zwischen PATA-Staaten70
IV. Arbeiten der Europäischen Kommission zu Verständigungen über Verrechnungspreise71
V. Verständigungen über Verrechnungspreise in anderen Ländern74
D. Verständigungen der deutschen Finanzverwaltung mit dem Steuerpflichtigen über Verrechnungspreise (unilaterale Verständigungen)78
I. Einführung78
1. Tatsächliches Zustandekommen80
a) Vorgespräche80
b) Antragstellung81
c) Abschluss82
2. Inhalt83
a) Verrechnungspreismethode83
b) Gültigkeitsbedingungen84
c) „Selbstberichtigung“ / Gewinnrückführung
85
aa) „Selbstberichtigung“85
bb) Gewinnrückführung87
d) Sachverhalt88
3. Wirksamkeit89
4. Zeitliche Geltung90
a) Zeitraum90
b) Lösungsmöglichkeiten92
5. Sonstige Regelungen92
a) Regelungen für Kleinunternehmen92
b) Veröffentlichungspflicht92
II. Gesetzliche Zulässigkeit von Verständigungen über Verrechnungspreise93
1. Handlungsform der Verständigung über Verrechnungspreise93
a) Verständigung über Verrechnungspreise als Zusage95
aa) Gesetzlich geregelte Fälle der Zusage im Finanzrecht97
bb) Verbindliche Auskunft98
(1) Grundsatz des Vorrangs und Vorbehalts des Gesetzes99
(2) Voraussetzungen der verbindlichen Auskunft102
(a) Antrag103
(b) Gegenstand der verbindlichen Auskunft: Grundsätzlich Rechtsproblem103
(aa) Tatsachenfragen als Gegenstand einer verbindlichen Auskunft104
(bb) Einordnung der Verständigungen über Verrechnungspreise106
(cc) Zwischenergebnis113
(dd) Subsumtionsfragen?114
(c) Bezugspunkt der verbindlichen Auskunft: Genau bestimmter, noch nicht verwirklichter Sachverhalt115
(d) Besonderes steuerliches Interesse117
(e) Ausschlussgrund: Steuervermeidungsplanung120
(f) Ergebnis122
(3) Anspruch auf verbindliche Auskunft122
(4) Ablehnungsgründe123
(a) Unübersichtlichkeit der Marktverhältnisse124
(b) Begrenzte Verwaltungskapazität124
(c) Subsidiarität gegenüber einer Verständigung zwischen der deutschen und einer ausländischen Finanzverwaltung127
(5) Rechtsfolge128
(a) Bindung der Finanzverwaltung128
(aa) Herleitung unter Berücksichtigung des StAuskV-E129
(bb) Rechtliche Bedeutung der Herleitung130
(cc) Stellungnahme zur Herleitung131
(dd) Intensität132
(b) Bindung des Steuerpflichtigen133
cc) Ergebnis134
b) Verständigung über Verrechnungspreise als „Vorabzusage“135
aa) Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes136
bb) Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes137
cc) Ergebnis137
c) Verständigung über Verrechnungspreise als tatsächliche Verständigung138
aa) Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes140
bb) Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes143
cc) Voraussetzungen der tatsächlichen Verständigung144
(1) Tatsachen oder Rechtsfragen mit tatsächlichen Vorfragen144
(2) Erhebliche Schwierigkeiten der Sachverhaltsermittlung146
(3) Abgeschlossener Sachverhalt148
dd) Kein offensichtlich unzutreffendes Ergebnis151
ee) Rechtsfolgen: Rechtsgrund der Bindungswirkung152
(1) Rechtsprechung des BFH: Treu und Glauben vs. überwiegende Literatur: Öffentlich-rechtlicher Vertrag153
(2) Stellungnahme154
ff) Ergebnis157
2. Gesetzliche Zulässigkeit des Inhalts der Verständigung über Verrechnungspreise157
a) Umfang gesetzlicher Vorgaben157
b) Verrechnungspreismethode160
aa) Zulässigkeit der Methodenwahl160
(1) Allgemeine Verrechnungspreisermittlung (§ 1 Abs. 3 Sätze 1–3, 5–7 AStG n.F.)160
(2) Funktionsverlagerung (§ 1 Abs. 3 Sätze 9–10 AStG n.F.)161
bb) Zulässigkeit gewinnorientierter Methoden162
(1) Arten der Gewinnmethoden163
(2) Vorgaben des Fremdvergleichsgrundsatzes165
c) Gültigkeitsdauer 3–5 Jahre167
aa) Methodenhierarchie (§ 1 Abs. 3 Sätze 1–3 AStG n.F.)168
bb) Preisanpassungsklausel (§ 1 Abs. 3 Sätze 11–12 AStG n.F.)169
cc) Prinzip der Abschnittsbesteuerung (§ 2 Abs. 7 Sätze 1–2 EStG)170
dd) Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung (Artikel 20 Abs. 3 GG, §§ 85, 38 AO)172
ee) Prinzip der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Artikel 3 Abs. 1 GG, §§ 85, 38 AO)173
d) Erstreckung der Verständigung auf die „Vergangenheit“173
aa) „Vergangenheit“ = Ablauf des Veranlagungszeitraums174
(1) Grundsätze der Bilanzänderung (§§ 8 Abs. 1 Satz 1 KStG, 4 Abs. 2 Satz 2 EStG)174
(2) Ausmaß der Korrektur (§ 1 Abs. 3 Satz 4 AStG n.F.)176
bb) „Vergangenheit“ = Durchgeführte Veranlagung: Regelungen zur Bestandskraft von Steuerbescheiden (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2d AO)176
e) „Selbstberichtigung“ /Gewinnrückführung177
aa) „Selbstberichtigungen“: Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung (Artikel 20 Abs. 3 GG, §§ 85, 38 AO)/Wahrheitspflicht (§ 150 Abs. 2 AO)178
bb) Gewinnrückführungen: Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung (Artikel 20 Abs. 3 GG, §§ 85, 38 AO)180
f) Europarechtliche Vorgaben für den Inhalt von Verständigungen über Verrechnungspreise183
g) Ergebnis184
3. Zusammenfassung185
E. Verständigungen der deutschen Finanzverwaltung mit einer ausländischen Finanzverwaltung über Verrechnungspreise (bilaterale Verständigungen)186
I. Problemstellung186
II. Gesetzliche Zulässigkeit von Verständigungen mit einer ausländischen Finanzverwaltung189
1. Artikel 25 OECD-MA als Rechtsgrundlage189
a) Artikel 25 Abs. 1, Abs. 2 OECD-MA190
aa) Voraussetzungen für eine Verständigung191
(1) Widerspruch zum DBA192
(a) Regelungen wirtschaftlicher Doppelbesteuerung in DBAs192
(b) Vom DBA legitimierte unterschiedliche Auslegung gemäß Artikel 3 Abs. 2 OECD-MA196
(c) „Gewinnermittlung“ als Ansatzpunkt von Verständigungen über Verrechnungspreise198
(2) Zeitlicher Aspekt201
(3) Zwischenergebnis202
(4) Einfluss des EU-Rechts auf das bisherige Ergebnis203
bb) Möglicher Inhalt einer Verständigung: Materiell-rechtliche Bindung der Behörden205
(1) Keine oder geringe rechtliche Bindungen206
(2) Rechtliche Bindungen wie beim Erlass sonstiger Maßnahmen207
(3) Stellungnahme207
(4) Ergebnis210
cc) Zusammenfassung211
b) Artikel 25 Abs. 3 Satz 1 OECD-MA211
aa) Voraussetzungen für eine Verständigung212
(1) Regelungsgegenstand213
(2) Charakter des Verfahrens215
bb) Rechtliche Bindungen der Behörden218
cc) Fazit: Bedeutung des Artikels 25 Abs. 3 Satz 1 OECD-MA für Einzelfälle218
c) Artikel 25 Abs. 3 Satz 2 OECD-MA219
aa) Voraussetzungen für eine Verständigung219
(1) Regelungsgegenstand219
(2) Charakter des Verfahrens221
bb) Rechtliche Bindungen der Behörde222
d) Ergebnis222
2. Sonstige Rechtsgrundlagen222
a) Schiedsklauseln222
b) Sonstige zwischenstaatliche Verfahren223
aa) Schiedsverfahren223
bb) Simultanprüfungen225
cc) Koordinierte Verständigung zwischen dem Steuerpflichtigen und den Finanzverwaltungen zweier Länder226
III. Anspruch des Steuerpflichtigen226
1. Artikel 25 Abs. 1, Abs. 2 OECD-MA226
a) Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Einleitung226
b) Anspruch auf eine Verständigung231
2. Artikel 25 Abs. 3 Satz 1 OECD-MA232
3. Artikel 25 Abs. 3 Satz 2 OECD-MA234
IV. Sonstige Rechte des Steuerpflichtigen235
V. Bindungswirkung von Verständigungen237
1. Artikel 25 Abs. 1, Abs. 2 OECD-MA238
a) Völkerrechtliche Rechtsnatur der Verständigung238
b) Bindungswirkung durch Integration in innerstaatliches Recht239
aa) Art des Integrationsakts240
bb) Ergebnis243
c) Herleitung einer Bindung aus anderen Gründen244
aa) Bindung der Finanzverwaltung gegenüber dem Steuerpflichtigen244
bb) Bindung der Gerichte247
(1) Bindung an den Inhalt der Verständigung247
(2) Bindung durch die gewählte Handlungsform zur Umsetzung251
cc) Bindung des Steuerpflichtigen252
2. Artikel 25 Abs. 3 Satz 1 OECD-MA253
a) Völkerrechtliche Rechtsnatur der Verständigung253
b) Bindungswirkung durch Integration in innerstaatliches Recht254
c) Herleitung der Bindungswirkung aus anderen Gründen256
3. Artikel 25 Abs. 3 Satz 2 OECD-MA256
a) Völkerrechtliche Rechtsnatur der Verständigung256
b) Herleitung der Bindungswirkung259
4. Ergebnis259
VI. Multilaterale Verständigungen über Verrechnungspreise260
F. Zusammenfassung262
Literaturverzeichnis266
Sachverzeichnis306

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