Sie sind hier
E-Book

Verwaltungsrechtliche Fragen rund um das Verkehrszeichen (Vorschriftszeichen)

Unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen (Shared Space)

AutorMarius Wallmeier
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2011
Seitenanzahl17 Seiten
ISBN9783640880423
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis13,99 EUR
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 1,0, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Münster, Veranstaltung: VS, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Aspekt der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit ist die Unfallbekämpfung und die sichere Gestaltung des Verkehrsraums durch Engineering. Im Bereich des Engineerings geht es grundsätzlich darum, dass die Polizei bei einer sichereren Gestaltung des Verkehrsraums aktiv mitwirkt. Eine eigenständige polizeiliche Verkehrsplanung gibt es nicht. Die Polizei hat jedoch auf Grund ihrer originären Zuständigkeit für die Verkehrsüberwachung (§1 Abs.4 PolG NRW i.V.m. §11 POG NRW), als Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Gehör zu finden , um so bei der Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraums mitzuwirken. Auch ist die Polizei vor jeder Anbringung oder Entfernung eines Verkehrszeichens oder einer Verkehrseinrichtung durch die Straßenverkehrs- bzw. Straßenbaubehörde anzuhören und an der alle zwei Jahre stattfindenden Verkehrsschau zu beteiligen. Eine wesentliche Möglichkeit den Straßenverkehr zu regel und zu lenken bieten Verkehrszeichen. Sie dienen der Regelung einer konkreten Verkehrssituation an einer bestimmten Örtlichkeit oder einem Streckenabschnitt einer Straße. Zu unterscheiden sind die Gefahrenzeichen gemäß §40 StVO und die Vorschriftszeichen des §41 StVO. Vorschriftszeichen sind Allgemeinverfügungen im Sinne des §35 S.2 VwVfG, sie richten sich an alle Verkehrsteilnehmer, die die jeweilige Regelung erblicken, folglich an einen unbestimmten Personenkreis. Die Verkehrszeichen gelten dauerhaft, für unbestimmt viele Fälle. Sie gebieten oder verbieten ein Verhalten und ersetzen quasi die Anweisung eines Polizeibeamten. Daher werden sie inzwischen als Verwaltungsakte in Form einer Allgemeinverfügung mit Dauerwirkung angesehen. Die Gefahrzeichen des §40 StVO gelten hingegen nicht als Verwaltungsakte, da sie kein bestimmtes Verhalten fordern oder untersagen. Rechtsgrundlage sowohl für den Aufbau als auch für den Abbau von Verkehrszeichen ist §45 Abs.3, Abs.9 StVO. Demnach bestimmen die zuständige Behörden, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufzustellen und oder zu entfernen sind. Verkehrszeichen sind grundsätzlich nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände geboten ist. Insbesondere sollen die gesetzlichen Regelungen 'nur' sinnvoll ergänzt werden und nicht zusätzlich durch Verkehrszeichen wiedergegeben werden.

Kaufen Sie hier:

Horizontale Tabs

Blick ins Buch

Weitere E-Books zum Thema: Kommunalrecht - Klimaschutz

Weitere Zeitschriften

ARCH+.

ARCH+.

ARCH+ ist eine unabhängige, konzeptuelle Zeitschrift für Architektur und Urbanismus. Der Name ist zugleich Programm: mehr als Architektur. Jedes vierteljährlich erscheinende Heft beleuchtet ...

caritas

caritas

mitteilungen für die Erzdiözese FreiburgUm Kindern aus armen Familien gute Perspektiven für eine eigenständige Lebensführung zu ermöglichen, muss die Kinderarmut in Deutschland nachhaltig ...

dental:spiegel

dental:spiegel

dental:spiegel - Das Magazin für das erfolgreiche Praxisteam. Der dental:spiegel gehört zu den Top 5 der reichweitenstärksten Fachzeitschriften für Zahnärzte in Deutschland (laut LA-DENT 2011 ...

SPORT in BW (Württemberg)

SPORT in BW (Württemberg)

SPORT in BW (Württemberg) ist das offizielle Verbandsorgan des Württembergischen Landessportbund e.V. (WLSB) und Informationsmagazin für alle im Sport organisierten Mitglieder in Württemberg. ...

Der Steuerzahler

Der Steuerzahler

Der Steuerzahler ist das monatliche Wirtschafts- und Mitgliedermagazin des Bundes der Steuerzahler und erreicht mit fast 230.000 Abonnenten einen weitesten Leserkreis von 1 ...

ea evangelische aspekte

ea evangelische aspekte

evangelische Beiträge zum Leben in Kirche und Gesellschaft Die Evangelische Akademikerschaft in Deutschland ist Herausgeberin der Zeitschrift evangelische aspekte Sie erscheint viermal im Jahr. In ...