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Völkerrechtliche Exemtionen.

Grundlagen und Grenzen völkerrechtlicher Immunitäten und ihre Wirkungen im Strafrecht. 2 Bände.

AutorHelmut Kreicker
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2013
Seitenanzahl1627 Seiten
ISBN9783428525799
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis89,90 EUR
Immunitäten, Unverletzlichkeitsgewährleistungen, Befreiungen von Zeugenpflichten und sonstige völkerrechtliche Exemtionen hatten für die Strafrechtspraxis bis vor wenigen Jahren nur geringe Bedeutung. Sie blieben deshalb auch von der Strafrechtswissenschaft weitgehend unbeachtet. Die weltweiten Bestrebungen, staatlich veranlaßte Menschenrechtsverletzungen sowohl durch neu geschaffene internationale Strafgerichtshöfe als auch durch nationale Gerichte einzelner Staaten strafrechtlich zu ahnden, haben den Exemtionen, die das Völkerrecht Staatsoberhäuptern, Diplomaten, Angehörigen internationaler Organisationen, Soldaten und einer Vielzahl weiterer Funktionsträger gewährt, jedoch in jüngster Zeit große praktische Relevanz verschafft. Denn die Beschuldigten berufen sich in solchen Verfahren fast immer darauf, eine Strafverfolgung sei wegen ihnen zustehender Staatenimmunität, Immunität als Staatsoberhaupt oder diplomatischer Immunität unzulässig. Vor diesem Hintergrund erläutert die zweibändige Gesamtdarstellung der völkerrechtlichen Exemtionen die verschiedenen völkerrechtlichen Strafverfolgungshindernisse und untersucht ihre Bedeutung sowohl für Strafverfahren in Deutschland als auch vor internationalen Strafgerichtshöfen. Dabei geht es nicht nur um Verfahren wegen Staatskriminalität, sondern auch um 'einfache Straftaten' wie etwa Straßenverkehrsdelikte von Mitgliedern diplomatischer oder konsularischer Vertretungen. Analysiert werden insbesondere die Staatenimmunität, diplomatische und konsularische Exemtionen sowie Exemtionen für Staatsoberhäupter, Sonderbotschafter, Funktionsträger internationaler Organisationen und Soldaten. Da auch praktische Fragen des strafprozessualen Umgangs mit völkerrechtlichen Exemtionen detailliert erörtert werden, ist die Studie nicht nur für die Strafrechtswissenschaft, sondern auch für Regierungsstellen, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Strafverteidiger von Interesse. Die klare Struktur des Werks, die weitgehende Eigenständigkeit der einzelnen Kapitel sowie eine Vielzahl von Querverweisen und ein ausführliches Sachverzeichnis tragen dazu bei, daß auch derjenige, der ganz gezielt Antworten auf bestimmte Fragestellungen sucht, schnell fündig wird und die erstrebten Informationen erhält.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis41
§ 1 Einleitung54
I. Untersuchungsgegenstand und Ziel der Arbeit54
II. Stand der Forschung in Deutschland56
III. Konzeption der Arbeit und Abgrenzung des Untersuchungsrahmens60
IV. Terminologische Vorbemerkungen62
1. Begriffsvielfalt62
2. Begriffsdefinitionen64
a) Exemtion als Oberbegriff64
b) Sachbezogene Exemtionen64
c) Personenbezogene Exemtionen65
aa) Befreiung von den Zeugenpflichten65
bb) Persönliche Unverletzlichkeit66
cc) Immunität66
d) Graphische Darstellung der begrifflichen Differenzierung69
V. Gang der Untersuchung69
Teil 1: Geltungsgrund der völkerrechtlichen Exemtionen und gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen72
§ 2 Geltungsgrund der völkerrechtlichen Exemtionen72
I. Quellen des Völkerrechts72
II. Verhältnis des Völkerrechts zum nationalen Recht74
III. Geltungsgrund der völkergewohnheitsrechtlichen Exemtionen76
IV. Geltungsgrund der völkervertraglichen Exemtionen77
1. Geltungsanordnung durch ein deutsches Zustimmungsgesetz77
2. Geltungsanordnung durch eine Rechtsverordnung79
V. Zur Frage der Beachtlichkeit völkerrechtlicher Exemtionen wegen des Prinzips „estoppel“82
VI. Fazit84
§ 3 Die gerichtsverfassungsrechtlichen Grundlagen85
I. Entwicklung der Normen über Exemtionen im Gerichtsverfassungsgesetz85
1. Die Ursprungsfassung von 1877 und die Novelle von 192485
2. Die Novelle von 193487
3. Die Novelle von 195088
4. Die völlige Neufassung von 197489
5. Die Novelle von 198491
6. Die Novelle von 200291
II. Überblick über die derzeit geltenden Normen über Exemtionen im Gerichtsverfassungsgesetz91
1. Wortlaut der §§ 18–21 GVG91
2. Überblick über den Gehalt der §§ 18–21 GVG92
a) Gehalt der §§ 18 und 19 GVG92
b) Gehalt des § 20 Abs. 1 GVG94
c) Gehalt des § 20 Abs. 2 GVG96
d) Gehalt des § 21 GVG98
III. Sonstige nationale Bestimmungen98
1. Gesetzliche Regelungen98
2. Das Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern99
3. Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahr100
Teil 2: Staatenimmunität und Act of State-Doktrin101
§ 4 Die Staatenimmunität – Grundlagen und zivilrechtliche Relevanz102
I. Grundsätzliches zur Staatenimmunität102
II. Zivilrechtliche Relevanz der Staatenimmunität106
1. Rechtsgrundlagen der Staatenimmunität als Schranke des Zivilrechts106
a) Völkergewohnheitsrechtliche Rechtsgrundlagen106
b) Völkervertragliche Rechtsgrundlagen107
c) Nationale Rechtsgrundlagen109
2. Differenzierung zwischen acta iure imperii und acta iure gestionis111
a) Nichtgeltung der Staatenimmunität für acta iure gestionis111
b) Abgrenzung von hoheitlichem zu nichthoheitlichem staatlichem Handeln115
c) Bedeutung der Beschränkung der Staatenimmunität auf acta iure imperii für die aus der Staatenimmunität folgende Exemtion natürlicher Personen118
3. Nichtgeltung der Staatenimmunität bei Grundeigentum betreffenden Klagen, bei Widerklagen und bei einem Verzicht118
4. Nichtgeltung der Staatenimmunität bei deliktischem Handeln119
5. Zur Frage der Geltung der Staatenimmunität als Schranke des Zivilrechts bei schweren Menschenrechtsverletzungen129
a) Nichtgeltung der Staatenimmunität bei Zahlungsklagen wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen aufgrund eines impliziten Immunitätsverzichts131
b) Nichtgeltung der Staatenimmunität aufgrund des ius cogens-Charakters von völkerrechtlichen Menschenrechtsgarantien134
aa) Völkerrechtliches ius cogens134
bb) Entscheidung des EGMR im Fall Al-Adsani gegen das Vereinigte Königreich136
cc) Argumentation der überstimmten Richter für eine Nichtgeltung der Staatenimmunität bei Verstößen gegen völkerrechtliches ius cogens138
dd) Die erga omnes-Wirkung von ius cogens-Verletzungen und die Institute der Repressalie und Verwirkung als Ansatzpunkte für Immunitätsausnahme140
ee) Ablehnung der ius cogens-Argumentation durch die völkerrechtliche und nationale Rechtsprechung145
c) Fazit152
6. Zur Frage der Geltung der Staatenimmunität als Schranke des Zivilrechts bei terroristischen Gewaltakten157
7. Zur Frage der Vereinbarkeit der Staatenimmunität mit völkerrechtlichen Rechtsschutzgewährleistungen158
§ 5 Strafrechtliche Bedeutung der Staatenimmunität – Personale, sachliche, räumliche und zeitliche Reichweite162
I. Rechtsgrundlagen167
II. Personale Reichweite der Staatenimmunität169
III. Sachliche Reichweite der Staatenimmunität170
1. Beschränkung der Staatenimmunität auf dienstliche Handlungen171
a) Die Staatenimmunität als Immunität ratione materiae171
b) Abgrenzung zwischen dienstlichen und privaten Handlungen171
c) Zur These der generellen Einstufung völkerrechtlicher Verbrechen und sonstiger gravierender Völkerrechtsverstöße als private Handlungen173
aa) Exkurs: Die Pinochet-Entscheidungen des House of Lords aus den Jahren 1998 und 1999176
bb) Exkurs: Das Urteil des IGH im Fall Demokratische Republik Kongo gegen Belgien aus dem Jahr 2002180
cc) Begründungen der These vom privaten Charakter völkerrechtlicher Verbrechen und sonstiger schwerer Völkerrechtsverletzungen185
dd) Bewertung der These vom privaten Charakter völkerrechtlicher Verbrechen und sonstiger schwerer Völkerrechtsverletzungen187
2. Beschränkung der Staatenimmunität auf hoheitliche Handlungen192
a) Die Staatenimmunität als Immunität ratione materiae für acta iure imperii192
b) Abgrenzung zwischen acta iure imperii und acta iure gestionis in bezug auf die strafrechtliche Wirkung der Staatenimmunität193
3. Keine Ausnahme bei deliktischem Handeln197
IV. Räumliche Reichweite der Staatenimmunität200
1. Die erga omnes-Wirkung der Staatenimmunität200
2. Keine Ausnahme für im Hoheitsgebiet des strafverfolgungswilligen Staates begangene Taten201
V. Zeitliche Reichweite der Staatenimmunität203
VI. Zur Möglichkeit eines Verzichts auf die Staatenimmunität205
VII. Bedeutung der Staatenimmunität für die Verhängung von Sanktionen gegen juristische Personen206
VIII. Fazit208
§ 6 Ausnahmen von der Staatenimmunität bei völkerrechtlichen Verbrechen und sonstigen schweren Menschenrechtsverletzungen209
I. Völkervertragliche Ausnahmen209
1. Die Völkermordkonvention von 1948211
2. Die Genfer Abkommen von 1949 und die Zusatzprotokolle von 1977214
3. Die UN-Folterkonvention von 1984218
4. Die Apartheidkonvention von 1973227
II. Außervertragliche Ausnahmen228
1. Die völkergewohnheitsrechtliche Ausnahme von der Staatenimmunität bei völkerrechtlichen Verbrechen228
a) Der Begriff des völkerrechtlichen Verbrechens228
b) Nichtgeltung der Staatenimmunität bei völkerrechtlichen Verbrechen231
c) Anerkennung der Nichtgeltung der Staatenimmunität bei völkerrechtlichen Verbrechen durch die Staatenpraxis235
aa) Ahndung während des Ersten Weltkrieges begangener Kriegsverbrechen235
bb) Die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse der Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg und die Anerkennung der „Nürnberger Prinzipien“240
cc) Die Tokioter Kriegsverbrecherprozesse der Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg251
dd) Der Prozeß gegen Adolf Eichmann in Jerusalem254
ee) Ahndung von NS-Verbrechen durch Gerichte anderer Staaten256
ff) Ausschluß der Staatenimmunität in den Statuten des ICTY und ICTR260
gg) Ahndung im Gebiet des ehemaligen Jugoslawien begangener völkerrechtlicher Verbrechen durch nationale Gerichte262
hh) Das Verfahren gegen Pinochet vor britischen Gerichten 1998/99265
ii) Strafverfahren gegen Pinochet in anderen Staaten266
jj) Weitere Strafverfahren wegen völkerrechtlicher Verbrechen267
kk) Ausschluß der Staatenimmunität im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs271
d) Fazit272
2. Ausnahmen von der Staatenimmunität bei sonstigen Menschenrechtsverletzungen272
a) Zur Frage der Existenz einer völkergewohnheitsrechtlichen Ausnahme274
b) Zur Frage der Ableitung einer Ausnahme aus allgemeinen völkerrechtlichen Rechtsüberlegungen277
aa) Impliziter Immunitätsverzicht bei Verstößen gegen Menschenrechte279
bb) Ausnahme von der Staatenimmunität bei Verstößen gegen Menschenrechte mit ius cogens-Charakter aufgrund der völkerrechtlichen Normenhierarchie279
cc) Ausnahme von der Staatenimmunität bei Verstößen gegen Menschenrechte mit ius cogens-Charakter281
dd) Ergebnis: Verwirkung der Staatenimmunität bei Verstößen gegen Menschenrechte mit ius cogens-Charakter284
III. Fazit285
§ 7 Weitere Ausnahmen von der Staatenimmunität287
I. Ausnahmen von der Staatenimmunität bei Spionagetätigkeiten287
1. Kriegsspionage288
a) Begriff und völkerrechtlicher Status der Kriegsspionage288
b) Völkerrechtliche Zulässigkeit der strafrechtlichen Ahndung von Kriegsspionage290
2. Friedensspionage293
a) Begriff und völkerrechtlicher Status der Friedensspionage293
b) Völkerrechtliche Zulässigkeit der strafrechtlichen Ahndung von Friedensspionage296
aa) Im Staatsgebiet des ausspionierten Staates betriebene Spionage296
bb) Vom Ausland aus betriebene Spionage298
3. Fazit303
II. Ausnahmen von der Staatenimmunität bei Taten gegen die Existenz, den Bestand oder die Verfassungsordnung eines Staates304
III. Ausnahmen von der Staatenimmunität bei geheimdienstlichen Gewalttaten307
1. Der Begriff „geheimdienstliche Gewalttaten“308
2. Relevanz der Staatenimmunität308
a) Staatenpraxis der Reaktion auf geheimdienstliche Gewalttaten309
b) Bewertung der Staatenpraxis314
IV. Weitere Ausnahmen von der Staatenimmunität bei verdecktem Staatshandeln316
§ 8 Die Relevanz einer Staatensukzession für die Geltung der Staatenimmunität318
I. Vorüberlegungen zum Recht der Staatensukzession318
1. Begriff und Arten der Staatensukzession318
2. Rechtsfolgen einer Staatensukzession321
II. Die Bedeutung des Untergangs eines Staates für dessen Staatenimmunität am Beispiel des Beitritts der DDR zur BRD323
1. Geltung der Staatenimmunität vor dem Beitritt323
2. Auffassungen zur Auswirkung des Beitritts auf die Staatenimmunität der früheren DDR-Funktionsträger324
a) Untergang der Staatenimmunität mit dem Untergang der DDR324
b) Verzicht auf die Staatenimmunität durch die DDR325
c) Verzicht auf die Staatenimmunität durch die BRD als Nachfolgestaat der DDR325
d) Weitergeltung der Staatenimmunität als Strafverfolgungshindernis326
3. Bewertung der verschiedenen Ansichten327
III. Fazit329
§ 9 Bedeutung der Staatenimmunität für internationale Strafgerichtshöfe331
I. Bedeutung der Staatenimmunität für die UN-Strafgerichtshöfe332
1. Rechtliche Struktur der UN-Strafgerichtshöfe332
2. Der Ausschluß der Staatenimmunität333
a) Der Ausschluß der Staatenimmunität durch Art. 7 Abs. 2 ICTY-Statut und Art. 6 Abs. 2 ICTR-Statut333
b) Zur Völkerrechtskonformität des Ausschlusses der Staatenimmunität333
aa) Zulässigkeit des Immunitätsausschlusses wegen der Gründung der UN-Strafgerichtshöfe durch den UN-Sicherheitsrat334
bb) Zulässigkeit des Immunitätsausschlusses wegen der Nichtgeltung der Staatenimmunität bei völkerrechtlichen Verbrechen337
cc) Fazit: Irrelevanz der Staatenimmunität für die UN-Strafgerichtshöfe338
II. Bedeutung der Staatenimmunität für den Internationalen Strafgerichtshof339
1. Rechtliche Struktur des Internationalen Strafgerichtshofs339
2. Ausschluß der Staatenimmunität340
a) Ausschluß der Staatenimmunität durch Art. 27 IStGH-Statut340
b) Zur Völkerrechtskonformität des Ausschlusses der Staatenimmunität342
aa) Zulässigkeit des Immunitätsausschlusses bei einer Strafverfolgung von Funktionsträgern von Vertragsstaaten des IStGH-Statuts343
bb) Zulässigkeit des Immunitätsausschlusses bei einer Strafverfolgung von Funktionsträgern von Nichtvertragsstaaten des IStGH-Statuts343
cc) Fazit: Irrelevanz der Staatenimmunität für den Internationalen Strafgerichtshof346
III. Exkurs: Bedeutung völkerrechtlicher Exemtionen für sogenannte gemischte Tribunale346
§ 10 Act of State-Doktrin351
I. Die Act of State-Doktrin als Synonym für die Staatenimmunität351
II. Die Act of State-Doktrin als völkerrechtliches Gebot der Anerkennung fremdstaatlicher Hoheitsakte352
1. Gehalt dieser Act of State-Doktrin352
2. Zur Rechtsqualität dieser Act of State-Doktrin355
III. Die Act of State-Doktrin als auf nationalem Recht beruhendes Gebot der Anerkennung fremdstaatlicher Hoheitsakte357
IV. Fazit360
Teil 3: Diplomatische und konsularische Exemtionen361
§ 11 Historische Entwicklung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen363
I. Die Entwicklung der diplomatischen Exemtionen vor dem Hintergrund der Entwicklung der diplomatischen Beziehungen363
1. Die Entwicklung der diplomatischen Beziehungen363
a) Struktur der diplomatischen Beziehungen bis zum Ausgang des Mittelalters363
b) Die Entwicklung ständiger diplomatischer Beziehungen seit der Renaissance364
c) Die Rolle diplomatischer Missionen im modernen Informationszeitalter365
2. Die Entwicklung der diplomatischen Exemtionen366
a) Die Entwicklung der diplomatischen Exemtionen bis zum Ausgang des Mittelalters366
b) Die Entwicklung der diplomatischen Exemtionen von der Ausbildung der ständigen Diplomatie in der Renaissance bis zum 17. Jahrhundert367
c) Die unangefochtene Geltung der diplomatischen Exemtionen seit dem 17. Jahrhundert370
II. Die Entwicklung der konsularischen Exemtionen vor dem Hintergrund der Entwicklung der konsularischen Beziehungen372
1. Die Entwicklung der konsularischen Beziehungen372
a) Die Entstehung des Konsularwesens in den Ländern des Mittelmeerraums372
b) Die Entwicklung des Konsularwesens in den islamischen Ländern373
c) Die Entwicklung des Konsularwesens in Westeuropa374
d) Der Wandel von gewählten zu staatlich ernannten Konsuln375
2. Die Entwicklung der konsularischen Exemtionen376
a) Das Ausbleiben der Entstehung völkergewohnheitsrechtlicher Exemtionen376
b) Die völkervertragliche Normierung von Exemtionen in Konsularverträgen377
c) Die Anerkennung völkergewohnheitsrechtlicher Immunität ratione materiae378
§ 12 Die Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen von 1961 und 1963380
I. Die Entstehungsgeschichte der Übereinkommen380
1. Die Ausarbeitung des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen380
2. Die Ausarbeitung des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen381
II. Die Reichweite der Übereinkommen382
1. Die völkerrechtliche Bindungswirkung des WÜD und des WÜK382
2. Geltung des Völkergewohnheitsrechts für in den Übereinkommen nicht geregelte Aspekte384
3. Verhältnis der Exemtionsregelungen des WÜK zu denen älterer Konsularverträge385
4. Klassifizierung des Diplomaten- und Konsularrechts als „self-contained regime“ durch den IGH388
a) Der „Teheraner Geiselfall“389
b) Die Entscheidungen des IGH391
c) Einordnung des Diplomaten- und Konsularrechts als „self-contained regime“392
d) Fazit394
5. Zur Modifizierbarkeit der Exemtionsregelungen des WÜD und des WÜK394
6. Von WÜD und WÜK explizit gestattete Abweichungen von den Exemtionsregelungen397
7. Exkurs: Der Austausch „Ständiger Vertreter“ zwischen der DDR und der BRD399
III. Die Aufnahme diplomatischer und konsularischer Beziehungen und die Ernennung von Mitgliedern einer Vertretung400
1. Die Aufnahme diplomatischer Beziehungen400
2. Die Ernennung von Mitgliedern einer diplomatischen Mission402
a) Die Ernennung eines Missionschefs403
b) Die Ernennung des diplomatischen Personals und der weiteren Beschäftigten einer Mission406
aa) Das Recht des Entsendestaates zur freien Auswahl und Einstufung der Beschäftigen406
bb) Das Recht des Empfangsstaates zur Erklärung einer Person zur persona non grata oder nicht genehmen Person408
cc) Notifizierungspflichten des Entsendestaates410
3. Die Aufnahme konsularischer Beziehungen410
4. Die Ernennung von Mitgliedern einer konsularischen Vertretung413
a) Die Ernennung eines Leiters einer konsularischen Vertretung413
b) Die Ernennung von Mitgliedern des konsularischen Personals414
aa) Das Recht des Entsendestaates zur freien Auswahl und Einstufung der Beschäftigen414
bb) Das Recht des Empfangsstaates zur Erklärung einer Person zur persona non grata oder nicht genehmen Person415
cc) Notifizierungspflichten des Entsendestaates416
dd) Die Unterscheidung zwischen Berufs- und Wahlkonsularbeamten416
IV. Die Beendigung diplomatischer und konsularischer Beziehungen sowie der Tätigkeit von Mitgliedern einer Vertretung417
1. Die Beendigung diplomatischer Beziehungen417
2. Die Beendigung der Tätigkeit von Mitgliedern einer diplomatischen Mission418
3. Die Beendigung konsularischer Beziehungen420
4. Die Beendigung der Tätigkeit von Mitgliedern einer konsularischen Vertretung420
V. Die von WÜD und WÜK gestatteten Tätigkeiten diplomatischer und konsularischer Vertretungen421
1. Die Aufgaben diplomatischer Vertretungen422
2. Die Aufgaben konsularischer Vertretungen424
VI. Ziel und Zweck der Exemtionen427
1. Die Exterritorialitätstheorie428
2. Die Repräsentationstheorie429
3. Die Funktionstheorie432
4. Bewertung434
5. Der Entsendestaat als Schutzobjekt der Exemtionen435
§ 13 Reichweite der personenbezogenen diplomatischen und konsularischen Exemtionen im Empfangsstaat436
I. Personale und sachliche Reichweite der personenbezogenen Exemtionen im Empfangsstaat436
1. Exemtionen nach dem WÜD437
a) Exemtionen für Diplomaten437
aa) Der Begriff des Diplomaten437
bb) Die grundsätzliche Unterworfenheit unter das Recht des Empfangsstaates438
cc) Die Unverletzlichkeit der Diplomaten nach Art. 29 WÜD442
dd) Die strafrechtliche Immunität der Diplomaten nach Art. 31 Abs. 1 WÜD und ihre Abgrenzung zur Unverletzlichkeit443
ee) Befreiung von den Zeugenpflichten449
ff) Sachliche Grenzen der Immunität453
gg) Zulässigkeit von Gefahrenabwehrmaßnahmen462
b) Exemtionen für Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals467
c) Exemtionen für Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals469
d) Exemtionen für Familienmitglieder473
e) Exemtionen für private Hausangestellte478
f) Exemtionen für Mitglieder einer diplomatischen Mission, die Staatsangehörige des Empfangsstaates oder in diesem ständig ansässig sind480
aa) Exemtionen für Diplomaten, die Angehörige des Empfangsstaates oder in diesem ansässig sind482
bb) Exemtionen für sonstige Personen, die Angehörige des Empfangsstaates oder in diesem ansässig sind488
2. Exemtionen nach dem WÜK für den Bereich der von Berufskonsularbeamten geleiteten konsularischen Vertretungen491
a) Exemtionen für Berufskonsularbeamte492
aa) Der Begriff „Berufskonsularbeamte“492
bb) Die grundsätzliche Unterworfenheit unter das Recht des Empfangsstaates493
cc) Die strafrechtliche Immunität der Berufskonsularbeamten nach Art. 43 Abs. 1 WÜK494
dd) Grundsätzliches zur Unverletzlichkeit der Berufskonsularbeamten nach Art. 41 WÜK497
ee) Zur Interpretation des Begriffs der schweren strafbaren Handlung in Art. 41 Abs. 1 WÜK503
ff) Restriktionen bei einer zulässigen Strafverfolgung von Berufskonsularbeamten512
gg) Zur Zeugnispflicht von Berufskonsularbeamten513
hh) Die Zulässigkeit von Gefahrenabwehrmaßnahmen516
b) Exemtionen für Bedienstete des Verwaltungs- oder technischen Personals516
c) Exemtionen für Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals518
d) Exemtionen für Familienangehörige und Mitglieder des Privatpersonals520
e) Exemtionen für Mitglieder einer berufskonsularischen Vertretung, die Staatsangehörige des Empfangsstaates oder in diesem ständig ansässig sind520
aa) Exemtionen für Konsularbeamte, die Angehörige des Empfangsstaates oder in diesem ansässig sind521
bb) Exemtionen für sonstige Mitglieder des Personals einer konsularischen Vertretung, die Angehörige des Empfangsstaates oder in diesem ansässig sind522
3. Exemtionen nach dem WÜK für den Bereich der von Wahlkonsularbeamten geleiteten konsularischen Vertretungen523
a) Exemtionen für Wahlkonsularbeamte523
b) Exemtionen für die übrigen Mitglieder einer von einem Wahlkonsularbeamten geleiteten konsularischen Vertretung525
c) Exemtionen für Familienangehörige und Mitglieder des Privatpersonals529
d) Exemtionen für Mitglieder einer wahlkonsularischen Vertretung, die Angehörige des Empfangsstaates oder in diesem ständig ansässig sind529
4. Exemtionen bei Wahrnehmung konsularischer Aufgaben durch Mitglieder einer diplomatischen Mission530
5. Exemtionen für diplomatische und konsularische Kuriere531
II. Abgrenzung von durch Immunität ratione materiae geschütztem Handeln zu nicht erfaßten Verhaltensweisen533
1. Problemlage533
2. Ausschluß vor Beginn oder nach Beendigung der Beschäftigung als Mitglied einer Vertretung vorgenommener Handlungen534
3. Unerheblichkeit der Strafbarkeit bzw. Rechtswidrigkeit eines Verhaltens535
4. Ausschluß von Gelegenheitshandlungen538
5. Die Erforderlichkeit der Erfüllung vom WÜD und vom WÜK anerkannter diplomatischer oder konsularischer Aufgaben539
6. Unerheblichkeit der Differenzierung zwischen acta iure imperii und acta iure gestionis543
7. Die Unzulässigkeit einer einheitlichen Bestimmung der Reichweite der Immunitäten ratione materiae für alle Personengruppen545
a) These der einheitlichen Geltung aller Immunitäten ratione materiae nur für die unmittelbaren Amtshandlungen546
b) These der einheitlichen Geltung aller Immunitäten ratione materiae für sämtliche Diensthandlungen548
8. Reichweite der Begriffe „Amtshandlung“ und „Diensthandlung“551
a) Der Begriff „Amtshandlung“551
aa) Hoheitlich-dienstliche diplomatische oder konsularische Amtshandlungen551
bb) Sonstige Amtshandlungen552
b) Der Begriff „Diensthandlung“553
aa) Amtshandlungen als Teilmenge der Diensthandlungen553
bb) Allgemeine Kennzeichen sonstiger Diensthandlungen553
cc) Während der Vornahme von Amtshandlungen verübte Taten554
dd) Mittelbar der Wahrnehmung diplomatischer bzw. konsularischer Aufgaben dienende Handlungen554
ee) Dienstliche Teilnahme an Veranstaltungen555
ff) Aktivitäten in unmittelbarem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der Vornahme von Amts- oder Diensthandlungen556
c) Anmerkungen zu der in der Rechtspraxis besonders relevanten Fallgruppe der Straßenverkehrsdelikte557
9. Fazit der Überlegungen561
III. Zeitliche Reichweite der Exemtionen561
1. Beginn der diplomatischen und konsularischen Exemtionen562
a) Beginn der Exemtionen für die zum Dienstantritt in den Empfangsstaat einreisenden Mitglieder diplomatischer und konsularischer Vertretungen563
b) Beginn der Exemtionen für Personen, die sich bereits vor Aufnahme ihrer dienstlichen Tätigkeit im Empfangsstaat aufgehalten haben567
2. Ende der diplomatischen und konsularischen Exemtionen568
a) Erlöschen der Immunitäten ratione personae, der Unverletzlichkeiten und der Befreiungen von Zeugenpflichten bei Dienstbeendigung568
aa) Erlöschen der Exemtionen bei einer durch den Entsendestaat veranlaßten Beendigung der dienstlichen Tätigkeit570
bb) Erlöschen der Exemtionen bei einer durch den Empfangsstaat veranlaßten Beendigung der dienstlichen Tätigkeit575
b) Unbegrenzte Fortdauer der Immunitäten ratione materiae578
aa) Die Regelungen des WÜD und des WÜK578
bb) Der Rechtsgrund für die Fortgeltung der Immunitäten ratione materiae584
c) Vereinbarkeit des Erlöschens diplomatischer und konsularischer Exemtionen mit dem Rückwirkungsverbot586
IV. Die Möglichkeit eines Verzichts auf die Exemtionen590
1. Grundsätzliches zum Verzicht auf diplomatische und konsularische Exemtionen590
a) Der mögliche Gegenstand eines Verzichts591
b) Die mögliche Reichweite eines Verzichts593
2. Erklärung eines Verzichts594
a) Berechtigung zur Erklärung eines Verzichts594
b) Zulässigkeit eines antizipierten Verzichts599
3. Zur Geltung eines Verzichts auf die Immunität für Strafvollstreckungsmaßnahmen600
4. Zulässigkeit einer Rücknahme eines Verzichts601
5. Vereinbarkeit eines Verzichts mit dem Rückwirkungsverbot602
V. Abgrenzung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen zu anderen völkerrechtlichen Exemtionen603
1. Grundsatz der Eigenständigkeit der verschiedenen völkerrechtlichen Exemtionen603
2. Abgrenzung und Verhältnis der diplomatischen und konsularischen Exemtionen zur Staatenimmunität604
a) These der Identität von Staatenimmunität und diplomatischen und konsularischen Immunitäten ratione materiae604
b) These des abschließenden Charakters der diplomatischen und konsularischen Exemtionen606
c) Unterschiedlichkeit und Eigenständigkeit der Exemtionen606
aa) Unterschiede zwischen den Immunitäten ratione materiae des Diplomaten- und Konsularrechts und der Staatenimmunität607
bb) Eigenständigkeit der Exemtionen610
§ 14 Geltung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen und schweren Menschenrechtsverletzungen617
I. Geltung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen617
1. Erfassung völkerrechtlicher Verbrechen vom Schutzbereich der diplomatischen und konsularischen Exemtionen619
a) Zur Erfassung vom Schutzbereich der Immunitäten ratione materiae619
b) Zur Erfassung vom Schutzbereich der Immunitäten ratione personae622
2. Zur Frage einer Ausnahme von den diplomatischen und konsularischen Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen623
a) Ableitbarkeit einer Ausnahme aus den Normen des WÜD und des WÜK oder anderer völkerrechtlicher Verträge624
aa) Der Wortlaut der Exemtionsregelungen des WÜD und des WÜK624
bb) Relevanz der Verwandtschaft der Immunitäten ratione materiae des Diplomaten- und Konsularrechts mit der Staatenimmunität628
cc) Verhältnis der Exemtionen des Diplomaten- und Konsularrechts bei völkerrechtlichen Verbrechen zu völkerrechtlichen Bestrafungspflichten630
b) Zur Frage einer völkergewohnheitsrechtlichen Anerkennung einer Ausnahme von den diplomatischen und konsularischen Exemtionen632
c) Zur Zulässigkeit eines Rückgriffs auf die völkerrechtlichen Rechtsinstitute der Verwirkung oder Repressalie639
d) Fazit: Keine Ausnahme von den diplomatischen und konsularischen Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen641
3. Zur Gebotenheit einer Ausnahme von den diplomatischen und konsularischen Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen642
II. Geltung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen bei schweren Menschenrechtsverletzungen646
§ 15 Geltung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen gegenüber Drittstaaten und internationalen Strafgerichtshöfen649
I. Geltung der Exemtionen gegenüber Drittstaaten649
1. Die grundsätzliche Geltungsbeschränkung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen auf den jeweiligen Empfangsstaat649
2. Die begrenzte Notwendigkeit eines Schutzes der Mitglieder diplomatischer und konsularischer Vertretungen in Drittstaaten651
3. Die Unverletzlichkeit von Mitgliedern diplomatischer und konsularischer Vertretungen während einer Durchreise durch Drittstaaten651
a) Der Grund für die Beachtlichkeit von Exemtionen für Drittstaaten651
b) Die Normen des WÜD und des WÜK über die Unverletzlichkeit von Mitgliedern diplomatischer und konsularischer Vertretungen in Drittstaaten652
c) Durch Art. 40 WÜD und Art. 54 WÜK geschützte Personen653
d) Nichtgewährung eines Rechts auf Durchreise durch Drittstaaten654
e) Reichweite der Exemtion in Drittstaaten656
aa) Sachliche Reichweite656
bb) Das Erfordernis einer „Durchreise“ und die zeitliche Beschränkung der Unverletzlichkeit auf die Dauer der Durchreise662
f) Die Unverletzlichkeit bei einem Aufenthalt in einem Drittstaat aufgrund höherer Gewalt663
4. Zur Sicherstellung der Exemtionierung wegen hoheitlich-dienstlicher Handlungen in bezug auf Drittstaaten im Diplomaten- und Konsularrecht664
a) Problemlage664
b) Der Fall der Strafverfolgung des ehemaligen syrischen Botschafters in der DDR durch die Bundesrepublik665
c) Die These der Geltung der diplomatischen und konsularischen Immunitäten ratione materiae auch in Drittstaaten668
d) Bewertung dieser These669
e) Das Verbot einer Verfolgung wegen hoheitlich-dienstlicher diplomatischer oder konsularischer Handlungen durch Drittstaaten aufgrund der Staatenimmunität674
5. Fazit der Überlegungen zur Geltung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen gegenüber Drittstaaten678
II. Bedeutung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen für internationale Strafgerichtshöfe679
1. Bedeutung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen für den Internationalen Strafgerichtshof679
a) Der generelle Exemtionsausschluß durch Art. 27 Abs. 2 IStGH-Statut681
b) Völkerrechtliche Zulässigkeit des Ausschlusses diplomatischer und konsularischer Exemtionen durch Art. 27 Abs. 2 IStGH-Statut681
aa) Erste Fallgruppe: Der Entsendestaat ist Vertragsstaat des Römischen Statuts682
bb) Zweite Fallgruppe: Der Entsendestaat ist nicht Vertragsstaat des Römischen Statuts682
c) Fazit: Irrelevanz diplomatischer und konsularischer Exemtionen für den IStGH686
2. Bedeutung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen für die UN-Strafgerichtshöfe688
a) Der generelle Exemtionsausschluß durch Art. 7 Abs. 2 ICTY-Statut und Art. 6 Abs. 2 ICTR-Statut688
b) Die völkerrechtliche Zulässigkeit des Exemtionsausschlusses688
c) Fazit: Irrelevanz diplomatischer und konsularischer Exemtionen für die UN-Strafgerichtshöfe689
§ 16 Sachbezogene diplomatische und konsularische Exemtionen690
I. Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten diplomatischer und konsularischer Vertretungen691
1. Die Differenzierung zwischen positiver und negativer Unverletzlichkeit691
2. Die negative Unverletzlichkeit693
a) Zugehörigkeit der geschützten Räumlichkeiten zum Staatsgebiet des Empfangsstaates und Geltung des Rechts des Empfangsstaates693
b) Unzulässigkeit der Vornahme strafprozessualer Zwangsmaßnahmen695
aa) Unverletzlichkeit von Räumlichkeiten diplomatischer Missionen695
bb) Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten berufskonsularischer Vertretungen700
cc) Zum Schutz der Räumlichkeiten wahlkonsularischer Vertretungen705
dd) Keine Ausnahme von der Unverletzlichkeit bei schweren Straftaten706
c) Zeitliche Reichweite der Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten diplomatischer und konsularischer Vertretungen708
d) Möglichkeit eines Verzichts auf die Unverletzlichkeit710
e) Strafrechtlich relevante Rechtsfolgen einer Mißachtung der Unverletzlichkeit712
aa) Pflicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands712
bb) Zur Frage eines strafprozessualen Verwertungsverbots713
f) Zulässigkeit von präventiv-polizeilichen Abwehrmaßnahmen720
II. Unverletzlichkeit der privaten Räumlichkeiten und Vermögenswerte von Mitgliedern diplomatischer Missionen726
III. Unverletzlichkeit von Archiven, Schriftstücken und amtlicher Korrespondenz732
IV. Die Freiheit der Kommunikation und des Verkehrs sowie die Unverletzlichkeit des Kuriergepäcks738
1. Schutz des freien Verkehrs diplomatischer und konsularischer Vertretungen738
2. Unverletzlichkeit des Kuriergepäcks740
a) Der Begriff „Kuriergepäck“741
b) Schutz des Kuriergepäcks744
c) Zurückweisung von Kuriergepäck747
d) Abwehr von unmittelbaren Gefahren750
e) Kontrolle von Kuriergepäck durch Transportunternehmen752
f) Rechtsstellung von diplomatischem und konsularischem Kuriergepäck in Drittstaaten753
g) Bestrebungen zur Reform der Rechtsstellung von Kuriergepäck756
Teil 4: Sonstige völkerrechtliche Exemtionen759
§ 17 Exemtionen für Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder760
I. Völkerrechtliche Exemtionen für Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder fremder Staaten760
1. Die Begriffe „Staatsoberhaupt“ und „Regierungsmitglied“762
a) Der Begriff „Staatsoberhaupt“762
b) Der Begriff „Regierungsmitglied“764
2. Exemtionen für Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder gegenüber der nationalen Strafgerichtsbarkeit fremder Staaten765
a) Exemtionen für amtierende Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder765
aa) Rechtsgrundlagen765
bb) Sachliche Reichweite der Exemtionen für Staatsoberhäupter767
cc) Sachliche und personale Reichweite der Exemtionen für Regierungsmitglieder776
dd) Geltung der Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen und sonstigen schweren Menschenrechtsverletzungen782
ee) Räumliche Reichweite der Exemtionen796
ff) Zeitliche Reichweite der Exemtionen und Möglichkeit eines Verzichts797
b) Exemtionen für ehemalige Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder800
aa) Die fortgeltende Immunität ratione materiae als Anwendungsfall der Staatenimmunität800
bb) Ausnahmen vom fortgeltenden Immunitätsschutz bei völkerrechtlichen Verbrechen, schweren Menschenrechtsverletzungen und in weiteren Fällen802
cc) Vereinbarkeit der postulierten Ausnahmen vom Immunitätsschutz mit dem Urteil des IGH im Verfahren Demokratische Republik Kongo ./. Belgien804
c) Exemtionen für Angehörige von Staatsoberhäuptern und Regierungsmitgliedern809
3. Exemtionen für Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder gegenüber internationalen Strafgerichtshöfen812
a) Exemtionen für amtierende Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder812
b) Exemtionen für ehemalige Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder819
c) Exemtionen für Angehörige von Staatsoberhäuptern und Regierungsmitgliedern820
II. Exemtionen für Repräsentanten fremder Staaten aufgrund bundesdeutschen Rechts820
1. Die Entstehungsgeschichte und Intention des § 20 Abs. 1 GVG820
2. Reichweite der von § 20 Abs. 1 GVG gewährten Exemtionen821
§ 18 Exemtionen für Mitglieder von Spezialmissionen827
I. Der Begriff „Spezialmission“827
II. Zur Schwierigkeit der Feststellung der Existenz und Reichweite völkerrechtlicher Normen über Spezialmissionen829
III. Die Konvention über Spezialmissionen831
1. Entstehungsgeschichte und Ratifizierungsstand831
2. Konzeption der Konvention über Spezialmissionen832
3. Konstitutive Elemente einer Spezialmission nach der Konvention834
4. Rechtsstellung der Mitglieder einer Spezialmission837
a) Allgemeine Normen über die Rechtsstellung der Mitglieder von Spezialmissionen837
b) Die Regeln über Exemtionen von strafrechtlicher Verantwortlichkeit839
aa) Personale und sachliche Reichweite der Exemtionen von der Strafgerichtsbarkeit des Empfangsstaates839
bb) Zur Möglichkeit eines Verzichts auf die Exemtionen841
cc) Zeitliche Reichweite der Exemtionen842
dd) Verhältnis der Exemtionen nach der Konvention zu den Exemtionen für Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder sowie Mitglieder diplomatischer und konsularischer Vertretungen842
ee) Exemtionen von der Strafgerichtsbarkeit von Drittstaaten843
5. Sonstige strafrechtlich relevante Exemtionsbestimmungen der Konvention844
IV. Völkergewohnheitsrechtliche Regeln über den Status von Mitgliedern von Spezialmissionen846
1. Der Fall Tabatabai als strafrechtlicher “leading case” in Deutschland847
2. Zur Vielfältigkeit der in der Literatur vertretenen Auffassungen über den Status der Mitglieder von Spezialmissionen849
3. Analyse der Gründe für die Ablehnung der Konvention über Spezialmissionen und der Staatenpraxis853
a) Gründe für die Ablehnung der Konvention über Spezialmissionen853
b) Wichtige Gerichtsentscheidungen zur Rechtsstellung der Mitglieder von Spezialmissionen861
c) Sonstige Staatenpraxis866
4. Zwischenfazit: Die Notwendigkeit einer Differenzierung zwischen verschiedenen Kategorien von Spezialmissionen873
5. Rechtsstellung der Mitglieder hochrangiger politischer Spezialmissionen878
a) Notwendigkeit der Vereinbarung einer politischen Aufgabe und weitere Voraussetzungen für die Erlangung völkerrechtlicher Exemtionen878
aa) Erfordernis der Vereinbarung einer konkreten temporären politischen Aufgabe878
bb) Erfordernis eines Einverständnisses des Empfangsstaates mit den einzelnen Mitgliedern einer Spezialmission885
cc) Der Fall der Entsendung von Staatenvertretern zu internationalen Konferenzen886
b) Umfang der völkergewohnheitsrechtlichen Exemtionen von strafrechtlicher Verantwortlichkeit887
aa) Umfang der Exemtionen von der Strafgerichtsbarkeit des Empfangsstaates887
bb) Zur Frage nach Ausnahmen von der Exemtion bei bestimmten Arten von Taten893
cc) Zur Frage der Geltung der Exemtion in Drittstaaten895
dd) Zur Frage der Geltung der Exemtion gegenüber internationalen Strafgerichtshöfen897
c) Zur Rechtsstellung von Staatsoberhäuptern und Regierungsmitgliedern als Angehörige von Spezialmissionen898
6. Rechtsstellung der Mitglieder sonstiger Spezialmissionen898
7. Zur These des BGH von der Möglichkeit der Verleihung von Immunität unabhängig von den Regeln über Spezialmissionen899
8. Zur Frage einer Verpflichtung deutscher Gerichte zur Anerkennung von Exemtionen aufgrund des völkerrechtlichen Prinzips „estoppel“902
9. Fazit der Untersuchung zur Reichweite völkergewohnheitsrechtlicher Exemtionen für Mitglieder von Spezialmissionen907
V. Exemtionen für Mitglieder von Spezialmissionen aufgrund nationaler deutscher Rechtsnormen908
§ 19 Exemtionen im Bereich internationaler Organisationen910
I. Grundsätzliches zu den Exemtionen von strafrechtlicher Verantwortlichkeit im Bereich internationaler Organisationen911
1. Begriff und Kennzeichen internationaler Organisationen911
a) Der Begriff „internationale Organisation“911
b) Abgrenzung: Atypische Völkerrechtssubjekte913
c) Relevanz der partiellen Völkerrechtssubjektivität internationaler Organisationen für die Reichweite von Exemtionen916
d) Relevanz der partikularen Völkerrechtssubjektivität internationaler Organisationen für die Reichweite von Exemtionen917
2. Rechtsquellen der Exemtionen im Bereich internationaler Organisationen920
a) Völkergewohnheitsrechtliche Exemtionsregelungen920
b) Organisationsübergreifende völkervertragliche Exemtionsregelungen924
c) Organisationsbezogene völkervertragliche Exemtionsregelungen929
aa) Erste Kategorie von Verträgen: Gründungsverträge930
bb) Zweite Kategorie von Verträgen: Besondere Verträge über Vorrechte und Befreiungen934
cc) Dritte Kategorie von Verträgen: Headquarter-Agreements937
dd) Vierte Kategorie von Verträgen: Verträge mit Drittstaaten939
d) Nationale deutsche Exemtionsregelungen939
aa) Die Ermächtigung zur Gewährung von Exemtionen für den Bereich der Vereinten Nationen über das völkerrechtlich gebotene Maß hinaus940
bb) Exemtionen für Teilnehmer an in Deutschland durchgeführten internationalen Konferenzen942
cc) Verordnungsermächtigung des Zustimmungsgesetzes zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der UN944
e) Zur verfassungsrechtlichen Problematik der Übernahme völkerrechtlicher Exemtionsregelungen durch Rechtsverordnungen948
3. Ziel und Zweck der Exemtionen im Bereich internationaler Organisationen953
a) Achtung der souveränen Gleichheit der Staaten als Rechtsgrund für die Gewährung von Exemtionen953
b) Schutz der Funktionsfähigkeit internationaler Organisationen als Rechtsgrund für die Gewährung von Exemtionen955
II. Exemtionen für Funktionsträger internationaler Organisationen gegenüber den Mitgliedstaaten957
1. Übereinstimmende Grundstrukturen der Exemtionsregelungen957
a) Räumliche Reichweite der Exemtionen958
b) Sachliche Reichweite der Exemtionen959
aa) Überblick über die sachliche Reichweite959
bb) Zur Bestimmung des Umfangs der gewährten Exemtionen ratione materiae961
cc) Zur Frage einer Ausnahme von den Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen964
c) Zeitliche Reichweite der Exemtionen und die Regelungen über einen Verzicht966
2. Exemtionen für Funktionsträger der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen967
a) Exemtionen für Bedienstete967
aa) Exemtionen für alle Bedienstete967
bb) Weiterreichende Exemtionen für hochrangige Bedienstete969
cc) Das Recht und die Pflicht zum Verzicht auf die Exemtionen971
dd) Zeitliche Reichweite der Exemtionen972
b) Exemtionen für Sachverständige973
3. Exemtionen für Funktionsträger der Europäischen Gemeinschaften977
a) Exemtionen für Bedienstete977
aa) Zur Reichweite der Exemtionen977
bb) Zur Auslegungszuständigkeit des EuGH979
cc) Das Recht und die Pflicht zum Verzicht auf die Exemtion983
b) Exemtionen für Mitglieder des Europäischen Parlaments984
aa) Zum Schutzzweck der parlamentarischen Exemtionen984
bb) Rechtsgrundlagen der parlamentarischen Exemtionen985
cc) Indemnität der Mitglieder des Europäischen Parlaments985
dd) Die Immunität und Unverletzlichkeit der Mitglieder des Europäischen Parlaments986
ee) Zur Ausnahme von der Immunität und Unverletzlichkeit bei Ergreifung auf frischer Tat994
ff) Zur Aufhebung der Exemtionen durch das Europäische Parlament995
gg) Pläne zu einer Neuregelung der Exemtionen für Mitglieder des Europäischen Parlaments998
4. Exemtionen für Funktionsträger internationaler Gerichte1000
a) Exemtionen für Richter1000
aa) Exemtionen für Richter des IGH und des Seegerichtshofs1001
bb) Exemtionen für Richter des IStGH1008
cc) Exemtionen für Richter des EuGH und des EuG1014
dd) Exemtionen für Richter des ICTY und des ICTR1016
b) Exemtionen für sonstige Funktionsträger1019
5. Exemtionen für Funktionsträger von Europol1020
a) Vorbemerkungen zur Organisation Europol1020
b) Die Exemtionsregelungen1023
aa) Reichweite der Exemtionen1023
bb) Anmerkungen zur Legitimität der Immunität für Europol-Bedienstete und Vorschläge zu ihrer Reform1029
III. Exemtionen für Funktionsträger internationaler Organisationen gegenüber Drittstaaten und internationalen Strafgerichtshöfen1038
1. Exemtionen gegenüber Drittstaaten1038
2. Exemtionen gegenüber internationalen Strafgerichtshöfen1040
a) Exemtionen gegenüber der Gerichtsbarkeit des IStGH1040
b) Exemtionen gegenüber der Gerichtsbarkeit des ICTY und des ICTR1044
IV. Exemtionen für Vertreter von Mitgliedstaaten bei internationalen Organisationen1045
1. Zur Schwierigkeit eines Interessenausgleichs aufgrund der Trilateralität der Beziehungen1045
2. Übereinstimmende Grundstrukturen der Exemtionsregelungen1048
a) Das Fehlen einer Befugnis der Sitzstaaten und Transitstaaten zur Ablehnung bestimmter Personen als Staatenvertreter1048
b) Zur Differenzierung zwischen verschiedenen Arten von Staatenvertretern1049
aa) Temporäre Staatenvertreter1049
bb) Ständige Staatenvertreter1050
c) Sachliche Reichweite der Exemtionen1051
aa) Exemtionen für temporäre Staatenvertreter1051
bb) Die Exemtionen für ständige Staatenvertreter1052
cc) Zur Frage einer Ausnahme von den Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen1053
d) Räumliche Reichweite der Exemtionen1053
e) Zeitliche Reichweite der Exemtionen und die Regelungen über einen Verzicht1054
f) Verhältnis der Exemtionen für Vertreter bei internationalen Organisationen zur Staatenimmunität und sonstigen Exemtionen1056
g) Zur Geltung der Exemtionen gegenüber internationalen Strafgerichten1057
3. Exemtionen für Staatenvertreter bei den Vereinten Nationen und ihren Sonderorganisationen1059
a) Exemtionen nach dem UN-Immunitäten-Übereinkommen und dem Immunitätenabkommen für die Sonderorganisationen1059
aa) Die personale, sachliche und räumliche Reichweite der Exemtionen1059
bb) Zur zeitlichen Reichweite der Exemtionen und zur Frage eines Verzichts1062
b) Exemtionen nach den Headquarter-Agreements1064
4. Exemtionen für Staatenvertreter bei den Europäischen Gemeinschaften1066
5. Exemtionen für Staatenvertreter beim Internationalen Strafgerichtshof1068
6. Exemtionen für Staatenvertreter bei Europol1069
V. Exemtionen für Vertreter von Drittstaaten bei internationalen Organisationen1071
VI. Exemtionen für Beteiligte an Verfahren internationaler Gerichte1073
1. Übereinstimmende Grundstrukturen der Exemtionsregelungen1073
2. Exemtionen für Beteiligte an Verfahren des IGH und des ISGH1075
3. Exemtionen für Beteiligte an Verfahren des IStGH1076
4. Exemtionen für Beteiligte an Verfahren des EuGH und des EuG1078
5. Exemtionen für Beteiligte an Verfahren des ICTY und ICTR1080
VII. Sachbezogene Exemtionen zugunsten internationaler Organisationen1081
§ 20 Exemtionen für Angehörige fremder Streitkräfte1083
I. Völkergewohnheitsrechtliche Regeln über die Rechtsstellung von Angehörigen fremder Streitkräfte1084
1. Rechtsstellung von Militärangehörigen bei privaten Aufenthalten in fremden Staaten1084
a) Das Fehlen einer rechtlichen Sonderstellung von Militärangehörigen1084
b) Zur Befreiung von fremdstaatlicher Strafgerichtsbarkeit aufgrund der Staatenimmunität1085
aa) Allgemeines zur Reichweite der Staatenimmunität in bezug auf Angehörige fremder Streitkräfte1085
bb) Anmerkungen zu den in bezug auf Angehörige fremder Streitkräfte relevanten Ausnahmen von der Staatenimmunität1085
2. Die Rechtsstellung von Militärangehörigen, die im Rahmen bewaffneter Konflikte in den Machtbereich des Gegners gelangen1088
3. Die Rechtsstellung von Militärangehörigen als Mitglieder einer Besatzungsmacht1090
4. Rechtsstellung von Militärangehörigen, die sich mit Einverständnis eines fremden Staates in diesem dienstlich aufhalten1090
a) Die These der vollständigen Exemtion für Angehörige fremder Streitkräfte im Aufenthaltsstaat1092
b) Die These der vollständigen Unterworfenheit von Angehörigen fremder Streitkräfte unter die Hoheitsgewalt des Aufnahmestaates1094
c) Die These der sachlich beschränkten Exemtion für Angehörige fremder Streitkräfte im Aufenthaltsstaat1097
d) Bewertung der verschiedenen Rechtsauffassungen1099
II. Historische Entwicklung der Rechtsstellung fremder Streitkräfte und ihrer Angehörigen in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg1103
1. Die Rechtsstellung fremder Streitkräfte und ihrer Angehörigen bis zur Gründung der beiden deutschen Staaten im Jahr 19491103
2. Die Rechtsstellung fremder Streitkräfte und ihrer Angehörigen in der Bundesrepublik im Zeitraum von 1949–19551104
3. Die Rechtsstellung fremder Streitkräfte und ihrer Angehörigen in der Bundesrepublik vom Inkrafttreten der Pariser Verträge 1955 bis zum Inkrafttreten des NATO-Truppenstatuts 19631106
a) Der Weg zur Souveränität der Bundesrepublik Deutschland1106
b) Die Rechtsstellung der in der Bundesrepublik befindlichen Streitkräfte und ihrer Angehörigen nach den Pariser Verträgen1107
aa) Das Aufenthaltsrecht für Streitkräfte der Westalliierten und ihrer Verbündeten1108
bb) Die Rechtsstellung der Angehörigen der in der Bundesrepublik befindlichen Streitkräfte1109
c) Ablösung des Truppenvertrags durch das NATO-Truppenstatut und die Zusatzvereinbarungen zum NATO-Truppenstatut1111
4. Die Rechtsstellung der in der DDR befindlichen Streitkräfte und ihrer Angehörigen1113
5. Auswirkungen der Vereinigung Deutschlands im Jahr 1990 auf die Rechtsstellung fremder Streitkräfte und ihrer Angehörigen1114
a) Die völkerrechtlichen Vereinbarungen zur Herstellung der Einheit Deutschlands1114
b) Regelungen in bezug auf den Abzug der sowjetischen Streitkräfte aus Deutschland1116
c) Neuregelung des Aufenthaltsrechts fremder Streitkräfte in Deutschland1116
d) Neuregelung des räumlichen Geltungsbereichs der Verträge über die Rechtsstellung fremder Streitkräfte und ihrer Angehörigen1117
6. Überblick über die gegenwärtig für den Status fremder Streitkräfte und ihrer Angehörigen in Deutschland maßgeblichen Rechtsnormen1119
III. Exemtionen von deutscher Strafgerichtsbarkeit nach dem NATO-Truppenstatut und den Zusatzvereinbarungen1121
1. Notwendigkeit einer Differenzierung zwischen den verschiedenen NATO-Staaten1121
2. Der personale und zeitliche Geltungsbereich der strafrechtlich relevanten Normen des NATO-Truppenstatuts und der Zusatzvereinbarungen1123
a) Der personale Geltungsbereich der strafrechtlich relevanten Bestimmungen1123
b) Geltungsbeschränkung der strafrechtlich relevanten Bestimmungen auf den Zeitraum dienstlich bedingter Aufenthalte1124
3. Unterworfenheit der geschützten Personen unter das materielle Strafrecht des Aufnahmestaates1126
4. Bestimmungen über die Zulässigkeit der Durchführung eines Strafverfahrens1126
a) Aufteilung der Befugnis zur Ausübung von Strafgerichtsbarkeit anstelle einer alleinigen Festlegung von Exemtionen1126
aa) Die Grundregeln des Art. VII Abs. 1 NTS1126
bb) Vollständige Immunität für Auslandstaten von der Strafgerichtsbarkeit des Aufnahmestaates als Konsequenz aus Art. VII Abs. 1 NTS1129
b) Differenzierung zwischen ausschließlicher und konkurrierender Gerichtsbarkeit1133
c) Die Vorrangregelung bei der konkurrierenden Gerichtsbarkeit1137
d) Kompetenz zur Beurteilung der Strafbarkeit bzw. des dienstlichen Charakters einer Tat1144
e) Verzicht auf das Vorrecht auf Ausübung der Strafgerichtsbarkeit nach dem NTS1145
aa) Allgemeines zum Verzicht auf das Vorrecht auf Ausübung der Gerichtsbarkeit1145
bb) Reichweite und Folgen des von Deutschland erklärten generellen Verzichts nach Art. 19 Abs. 1 ZA-NTS1147
f) Bilaterale Vereinbarungen Deutschlands mit anderen NATO-Staaten über ein Absehen von der Ausübung deutscher Strafgerichtsbarkeit1152
g) Zulässigkeit strafprozessualer Ermittlungs- und Zwangsmaßnahmen trotz Nachrangigkeit oder Fehlens der Strafgerichtsbarkeit1154
aa) Zum Fall der Nachrangigkeit der Strafgerichtsbarkeit1154
bb) Zum Fall des Fehlens der Strafgerichtsbarkeit1159
5. Sonstige exemtionsrelevante Bestimmungen des NTS und der Zusatzvereinbarungen1160
6. Bewertung der Exemtionen nach dem NTS und den Zusatzvereinbarungen1163
IV. Exemtionen von deutscher Strafgerichtsbarkeit nach dem PfP-Truppenstatut und dem Streitkräfteaufenthaltsgesetz1165
1. Exemtionen nach dem PfP-Truppenstatut1165
2. Exemtionen nach dem Streitkräfteaufenthaltsgesetz1167
a) Konzeption des Streitkräfteaufenthaltsgesetzes1168
b) Der strafrechtlich relevante Regelungsgehalt der nach Maßgabe des Streitkräfteaufenthaltsgesetzes zu treffenden Vereinbarungen1170
c) Praktische Relevanz des Streitkräfteaufenthaltsgesetzes1171
V. Exemtionen für Streitkräfte der Vereinten Nationen und von den Vereinten Nationen autorisierte Streitkräfte1172
1. Notwendigkeit einer Differenzierung zwischen Streitkräften der UN und von den UN lediglich autorisierten Streitkräften1172
a) Streitkräfte der Vereinten Nationen1173
b) Streitkräfte einzelner Staaten mit Mandat der Vereinten Nationen1175
2. Exemtionen für Streitkräfte der Vereinten Nationen1176
a) Exemtionen auf der Basis von Statusabkommen zwischen den Vereinten Nationen und dem Aufenthaltsstaat1176
b) Exemtionen auf der Basis der UN-Charta und des Übereinkommens über Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen1180
c) Exemtionen auf der Basis von Resolutionen des UN-Sicherheitsrates1185
3. Exemtionen für von den Vereinten Nationen autorisierte Streitkräfte1185
a) Exemtionen auf der Basis vertraglicher Vereinbarungen mit dem Aufenthaltsstaat1187
b) Exemtionen auf der Basis von Resolutionen des UN-Sicherheitsrates1190
VI. Exemtionen für Angehörige von Streitkräften gegenüber Internationalen Strafgerichtshöfen1193
1. Zur Unterworfenheit von Militärangehörigen unter die Gerichtsbarkeit der UN-Strafgerichtshöfe1193
2. Zur Unterworfenheit von Militärangehörigen unter die Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs1194
a) Militärangehörige ohne Anbindung an die Vereinten Nationen1194
b) Mitglieder von Streitkräften der Vereinten Nationen1196
c) Mitglieder von durch die Vereinten Nationen autorisierten Streitkräften1197
3. Freistellung von Soldaten von der Gerichtsbarkeit des IStGH aufgrund von Bemühungen der USA1199
a) Überblick über die verschiedenen Bemühungen der USA um Freistellung ihrer Soldaten von der Gerichtsbarkeit des IStGH1199
aa) Die These einer Unzulässigkeit der Strafverfolgung von Angehörigen von Nichtvertragsstaaten durch den IStGH1200
bb) Abschluß bilateraler Nicht-Überstellungs-Abkommen1201
cc) Nationale Gesetzgebung der USA zur Einschränkung der Tätigkeit des IStGH1203
dd) Das Drängen der USA auf Verabschiedung einer die Zuständigkeit des IStGH beschränkenden Resolution des UN-Sicherheitsrates1204
b) Exemtion von Militärangehörigen von der Gerichtsbarkeit des IStGH durch Resolution 1422 des UN-Sicherheitsrates und Art. 16 IStGH-Statut1204
aa) Zum materiellen Gehalt der Resolution1207
bb) Rechtmäßigkeit und Bindungswirkung der Resolution1208
cc) Rechtspolitische Bewertung der Resolution1212
§ 21 Exemtionen für Staatsschiffe und Staatsluftfahrzeuge sowie deren Besatzungsmitglieder und Passagiere1213
I. Die Exemtion für Staatsschiffe, deren Besatzungsmitglieder und Passagiere1215
1. Geltungsbereich des deutschen materiellen Strafrechts bei Taten auf Schiffen1216
a) Materielle Strafgewalt im Bereich der deutschen Binnengewässer, der deutschen inneren Gewässer und des deutschen Küstenmeeres1216
aa) Strafgewalt im Bereich der deutschen Binnengewässer1216
bb) Strafgewalt im Bereich der deutschen inneren Gewässer1218
cc) Strafgewalt im Bereich des deutschen Küstenmeeres1219
dd) Irrelevanz der Staatszugehörigkeit des Schiffs1220
b) Materielle Strafgewalt im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszonen und der Hohen See1221
c) Materielle Strafgewalt im Bereich fremdstaatlicher Küstenmeere, fremdstaatlicher innerer Gewässer und fremdstaatlicher Binnengewässer1224
2. Zur Reichweite deutscher Strafgerichtsbarkeit an Bord von Schiffen und bezüglich auf Schiffen begangener Taten1224
a) Strafgerichtsbarkeit im Bereich des deutschen Staatsgebiets einschließlich der Binnengewässer, der inneren Gewässer und des Küstenmeeres1225
aa) Strafgerichtsbarkeit im Bereich des Festlands, der Binnengewässer und der inneren Gewässer1225
bb) Strafgerichtsbarkeit im Bereich des Küstenmeeres1228
b) Strafgerichtsbarkeit im Bereich der Hohen See, der ausschließlichen Wirtschaftszonen und der Anschlußzonen1231
c) Strafgerichtsbarkeit im Bereich fremdstaatlicher Gebietshoheit1234
3. Reichweite der Exemtion für Staatsschiffe sowie deren Besatzungsmitglieder und Passagiere1235
a) Arten von Staatsschiffen1236
b) Rechtsgrund für die Gewährung der Exemtion1237
c) Ausschluß von Staatshandelsschiffen von der Exemtion1240
d) Konstruktive Begründung der Exemtion1241
e) Der strafrechtlich relevante Regelungsgehalt der Exemtion1244
f) Strafrechtlich relevante Rechtsfolgen einer Mißachtung der Exemtion1251
g) Sachliche und räumliche Grenzen der Exemtion1252
aa) Grenzen der Exemtion in den Binnengewässern und den inneren Gewässern des strafverfolgenden Staates1253
bb) Grenzen der Exemtion im Küstenmeer des strafverfolgenden Staates1261
cc) Grenzen der Exemtion im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszonen und der Hohen See1264
dd) Grenzen der Exemtion im Bereich der Küstengewässer, inneren Gewässer und Binnengewässer eines anderen als des strafverfolgenden Staates1266
h) Zeitliche Grenzen der Exemtion und Zulässigkeit eines Verzichts1267
II. Die Exemtion für Staatsluftfahrzeuge sowie deren Besatzungsmitglieder und Passagiere1267
1. Zum Geltungsbereich des deutschen materiellen Strafrechts bei Taten in Luftfahrzeugen1268
a) Materielle Strafgewalt im Bereich des deutschen Staatsgebiets1268
b) Materielle Strafgewalt im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszonen und der Hohen See1270
c) Materielle Strafgewalt im Bereich eines fremden Staatsgebiets1272
2. Reichweite deutscher Strafgerichtsbarkeit an Bord von Luftfahrzeugen und bezüglich in Luftfahrzeugen begangener Taten1272
a) Strafgerichtsbarkeit im Bereich des deutschen Staatsgebiets1272
b) Strafgerichtsbarkeit im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszonen und der Hohen See1275
c) Strafgerichtsbarkeit im Bereich fremdstaatlicher Gebietshoheit1277
3. Reichweite der Exemtion für Staatsluftfahrzeuge sowie deren Besatzungsmitglieder und Passagiere1278
a) Arten von Staatsluftfahrzeugen1278
b) Grundsätzliches zur Exemtion von Staatsluftfahrzeugen1279
c) Sachliche und räumliche Grenzen der Exemtion1282
aa) Grenzen der Exemtion im Staatsgebiet des strafverfolgenden Staates1282
bb) Grenzen der Exemtion im Luftraum über ausschließlichen Wirtschaftszonen und der Hohen See1287
cc) Grenzen der Exemtion im Bereich fremdstaatlicher Gebietshoheit1288
d) Zeitliche Grenzen der Exemtion und Zulässigkeit eines Verzichts1288
4. Exkurs: Zur Rechtsstellung von Weltraumflugkörpern und deren Besatzungsmitgliedern1288
Teil 5: Wirkungen der völkerrechtlichen Exemtionen im Strafrecht1293
§ 22 Materiellrechtliche oder prozessuale Wirkung der Immunitäten1295
I. Vorbemerkungen1295
1. Beschränkung der Untersuchung auf Immunitäten1295
2. Überblick über die verschiedenen Auffassungen zur Einordnung der Immunitäten1296
II. Einordnung der Immunitäten als Schranken des persönlichen Geltungsbereichs des Strafrechts1297
1. Einordnung sämtlicher Immunitäten als Schranken des Geltungsbereichs des Strafrechts1297
a) Wirkung dieser Einordnung1297
b) Strafrechtsdogmatische Konsequenz dieser Einordnung1298
c) Zur Bedeutung dieser Auffassung1299
2. Einordnung der Immunitäten ratione materiae als Schranken des Geltungsbereichs des Strafrechts1301
a) Wirkung dieser Einordnung1301
b) Begründung dieser Auffassung1302
c) Zur Bedeutung dieser Auffassung1303
III. Einordnung der Immunitäten als materielle persönliche Strafbefreiungsgsgründe1304
1. Wirkung dieser Einordnung1304
2. Begründung dieser Auffassung1305
IV. Einordnung der Immunitäten als prozessuale Strafverfahrenshindernisse1306
1. Wirkung dieser Einordnung1306
2. Begründung dieser Auffassung1309
V. Einordnung der Immunitäten als Institute mit Doppelcharakter1309
VI. Bewertung der verschiedenen Auffassungen1310
1. Zur These der Einordnung der Immunitäten als Schranken des Geltungsbereichs des Strafrechts1311
a) Die explizite Festlegung einer Normunterworfenheit in immunitätsbegründenden völkerrechtlichen Verträgen1311
b) Regelungen über einen Immunitätsverzicht und eine zeitliche Begrenzung der Immunitäten ratione personae als Indizien für eine Normunterworfenheit1312
c) Verkennung der Grenzen staatlicher Hoheitsgewalt durch die Vertreter der modifizierten Geltungsbeschränkungstheorie1313
aa) Das implizite Abstellen auf die völkerrechtlich nicht anerkannte Act of State-Doktrin1315
bb) Zur Reichweite des Gebots der Achtung fremder Hoheitsakte1316
cc) Der Grundsatz der souveränen Gleichheit der Staaten und das Verbot der Einmischung in innere Angelegenheiten eines anderen Staates als Schranken jeglicher extraterritorialer Strafgewalterstreckung1319
dd) Fazit: Keine völkerrechtliche Pflicht zur Einstufung der Immunitäten ratione materiae als Schranken des Geltungsbereichs des Strafrechts1321
d) Kein Gebot einer Beschränkung des Geltungsbereichs des Strafrechts aufgrund des völkerrechtlichen Schutzzwecks der Immunitäten1322
e) Unvereinbarkeit einer Einordnung der Immunitäten als Schranken des Geltungsbereichs des Strafrechts mit deutschen Rechtsvorschriften1323
2. Zwischenergebnis: Geltung des (Straf-)Rechts auch für exemte Personen1324
3. Zur Frage der Einordnung der Immunitäten als materielle Strafbefreiungsgründe oder prozessuale Verfahrenshindernisse1326
a) Völkerrechtliche Vorgaben1326
b) Verfassungsrechtliche Vorgaben1328
aa) Vorüberlegungen1328
bb) Gebotenheit einer Einordnung der Immunitäten als materiellrechtliche Strafbefreiungsgründe wegen des Rückwirkungsverbots?1331
cc) Gebotenheit einer Einordnung der Immunitäten als prozessuale Verfahrenshindernisse wegen des Rückwirkungsverbots?1332
dd) Fazit der verfassungsrechtlichen Überlegungen1334
c) Wortlaut und Regelungsort der einschlägigen deutschen Normen1335
d) Teleologische Betrachtung1338
e) Einordnung nach den allgemeinen Theorien zur Abgrenzung materieller Strafbefreiungsgründe von prozessualen Verfahrenshindernissen1339
aa) Vorbemerkungen zu dieser Kontrollüberlegung1339
bb) Theorie des Abstellens auf das „Verdientsein des Strafübels“1341
cc) Theorie des „Hinwegdenkens des Strafprozesses“1342
dd) Theorie der Prozeßvoraussetzungen als „typisierte Voraussetzungen der Sicherung des Rechtsfriedens“1343
ee) Theorie des unmittelbaren Zusammenhangs mit dem Tatgeschehen1345
ff) Fazit dieser Kontrollüberlegung1346
f) Vergleichende Kontrollüberlegung: Die Einordnung völkerrechtlicher Immunitäten im Zivil- und Verwaltungsrecht1346
4. Ergebnis: Einordnung sämtlicher Immunitäten allein als prozessuale Verfahrenshindernisse1347
§ 23 Bedeutung der völkerrechtlichen Exemtionen für den Strafprozeß1348
I. Verfahren zur Feststellung einer Exemtion1348
1. Entscheidungskompetenz von Judikative oder Exekutive1348
a) Entscheidungskompetenz der Gerichte1348
b) Entscheidungskompetenz der Staatsanwaltschaften1352
2. Prüfung von Amts wegen1353
a) Grundsatz der Prüfung von Amts wegen1353
aa) Prüfungspflicht bei Immunitäten1353
bb) Prüfungspflicht bei Unverletzlichkeitsgewährleistungen und Befreiungen von den Zeugenpflichten1354
b) Besonderheiten im Rechtsmittelverfahren1354
aa) Erfordernis eines zulässigen Rechtsmittels1354
bb) Prüfungsbeschränkung des Revisionsgerichts bei nicht erhobener Sachrüge1356
c) Ergebnis1359
3. Pflicht zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 2 GG1359
4. Entscheidung im Wege des Freibeweises oder Strengbeweises1362
5. Entscheidung bei verbleibenden Zweifeln über das Bestehen einer Exemtion1365
a) Verbleibende Zweifel bei Unverletzlichkeitsgewährleistungen und Befreiungen von den Zeugenpflichten1366
b) Verbleibende Zweifel bei völkerrechtlichen Immunitäten1366
II. Zulässigkeit und Gebotenheit von strafprozessualen Maßnahmen trotz bestehender bzw. ungeklärter Exemtion1368
1. Zulässigkeit von Ermittlungsmaßnahmen trotz bestehender bzw. ungeklärter Exemtion1370
a) Ausgangspunkt: Unzulässigkeit sämtlicher Strafverfolgungsmaßnahmen bei Vorliegen einer Immunität1370
b) Zulässigkeit von Ermittlungsmaßnahmen bei Fehlen eines Tatverdächtigen1371
c) Zulässigkeit von Ermittlungsmaßnahmen zur Feststellung einer Immunität1371
d) Zur Zulässigkeit polizeilicher Strafverfolgungsmaßnahmen1376
2. Zulässigkeit einer Gerichtsstandsbestimmung nach § 13a StPO1379
3. Pflicht des Bemühens um einen Verzicht auf eine Exemtion1382
4. Zulässigkeit eines Klageerzwingungsverfahrens nach § 172 StPO1384
5. Zulässigkeit von Maßnahmen gegenüber exemten Personen als Nichtbeschuldigte1387
a) Die Nichterfassung von Maßnahmen gegenüber exemten Personen als Nichtbeschuldigte durch die völkerrechtlichen Immunitäten1387
b) Unverletzlichkeitsgewährleistungen und Befreiungen von den Zeugenpflichten als Verbote einer Inanspruchnahme von Nichtbeschuldigten1389
aa) Die Unverletzlichkeitsgewährleistungen1389
bb) Die Befreiungen von den Zeugenpflichten1390
cc) Rechtsfolgen einer Mißachtung von Unverletzlichkeitsgewährleistungen und Befreiungen von den Zeugenpflichten1390
6. Zulässigkeit von Ordnungsmaßnahmen1393
a) Zulässigkeit von Maßnahmen zur unmittelbaren Störungsbeseitigung1393
b) Zulässigkeit von Maßnahmen mit Beuge- und Sanktionscharakter1394
III. Verfahrensbeendigung als strafprozessuale Konsequenz des Vorliegens einer Immunität1396
1. Art der Beendigung eines Verfahrens bei Vorliegen einer Immunität1397
a) Verfahrensbeendigung im Vorverfahren1397
b) Verfahrensbeendigung im Zwischenverfahren1399
c) Verfahrensbeendigung im Hauptverfahren1400
d) Verfahrensbeendigung im Rechtsmittelverfahren1402
aa) Im Berufungsverfahren1402
bb) Im Revisionsverfahren1404
2. Kostenentscheidung bei Einstellung eines Strafverfahrens1407
3. Sperrwirkung von verfahrensbeendenden Entscheidungen1410
a) Sperrwirkung von Einstellungsentscheidungen nach § 205 StPO1411
b) Sperrwirkung von Einstellungsentscheidungen nach § 170 Abs. 2 StPO1411
c) Sperrwirkung einer Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens nach § 204 Abs. 1 StPO1412
d) Sperrwirkung von Einstellungsentscheidungen nach § 206a StPO1414
e) Sperrwirkung von Prozeßurteilen nach § 260 Abs. 3 StPO1415
f) Sperrwirkung von verfahrenseinstellenden Rechtsmittelentscheidungen1416
IV. Rechtswirkungen von unter Mißachtung einer Immunität ergangenen Sachentscheidungen1417
1. Streitstand1417
2. Zur Möglichkeit und den Voraussetzungen nichtiger Urteile1418
3. Rechtswirksamkeit unter Mißachtung einer Immunität ergangener Urteile1420
4. Aufhebbarkeit und fehlende Vollstreckbarkeit von unter Mißachtung einer Immunität ergangenen Urteilen1421
a) Aufhebbarkeit von Urteilen1421
b) Fehlende Vollstreckbarkeit von Urteilen1424
V. Ruhen der Verjährung von Straftaten bei Bestehen einer Immunität1424
VI. Zulässigkeit von Rechtshilfemaßnahmen1427
1. Rechtshilfemaßnahmen zugunsten anderer Staaten1427
2. Rechtshilfemaßnahmen zugunsten internationaler Strafgerichtshöfe1430
a) Rechtshilfemaßnahmen zugunsten der UN-Strafgerichtshöfe1431
b) Rechtshilfemaßnahmen zugunsten des Internationalen Strafgerichtshofs1433
aa) Die Regelung des Art. 98 IStGH-Statut im Überblick1433
bb) Die von Art. 98 Abs. 1 IStGH-Statut erfaßten Exemtionen1434
cc) Die von Art. 98 Abs. 2 IStGH-Statut erfaßten Übereinkünfte1435
dd) Die Entscheidungskompetenz des IStGH1438
ee) Exemtionen zugunsten von Nichtvertragsstaaten des Römischen Statuts1439
ff) Exemtionen zugunsten von Vertragsstaaten des Römischen Statuts1442
gg) Fazit1448
VII. Immunitäten als Vollstreckungshindernisse1450
VIII. Exkurs: Strafbarkeit nach § 344 und § 345 StGB bei bewußter Mißachtung einer Immunität1452
§ 24 Bedeutung der völkerrechtlichen Exemtionen für das Recht der Ordnungswidrigkeiten1455
I. Geltung der völkerrechtlichen Exemtionen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten1455
1. Generelle Geltung der Exemtionen im Bußgeldverfahren1455
2. Explizite Erstreckung der Exemtionen auf Ordnungswidrigkeiten nach den Regeln für NATO-Streitkräfte1457
3. Erstreckung der Immunität der Abgeordneten des Europäischen Parlaments auch auf Ordnungswidrigkeiten1459
II. Relevanz der völkerrechtlichen Exemtionen für die Durchführung eines Bußgeldverfahrens1460
III. Relevanz der völkerrechtlichen Immunitäten für die Durchführung eines Verwarnungsverfahrens1463
1. Zur Zulässigkeit einer Verwarnung mit Erhebung eines Verwarnungsgeldes1464
2. Zur Zulässigkeit einer Verwarnung ohne Erhebung eines Verwarnungsgeldes1465
Teil 6: Schluß1466
§ 25 Zusammenfassung und rechtspolitische Bewertung1466
I. Staatenimmunität und Act of State-Doktrin1467
II. Diplomatische und konsularische Exemtionen1472
III. Sonstige völkerrechtliche Exemtionen1481
IV. Wirkungen der völkerrechtlichen Exemtionen im deutschen Strafrecht1490
V. Fazit1496
Rechtsprechungsnachweis1498
1. Bundesverfassungsgericht (BVerfG)1498
2. Reichsgericht (RG)1499
3. Bundesgerichtshof (BGH)1499
4. Oberlandesgerichte (KG/OLG) und Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayObLG)1500
5. Sonstige Gerichte1503
a) Landgerichte (LG)1503
b) Amtsgerichte (AG)1504
c) Verwaltungsgerichte1504
Literaturverzeichnis1505
Sachverzeichnis1557

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