Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,3, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Die derzeitig aktuelle Diskussion zur Föderalismusreform II ist das Resultat aus einer im Sommer 2002 durch die Länder eingebrachten Idee, eine Zusammenkunft aller Landesparlamente und der dort vertretenen politischen Parteien einzuberufen. In der so genannten 'Lübecker Erklärung' vom 31.03.2003 wird durch die Parlamente der Länder zum Ausdruck gebracht, am Geschehen einer für notwendig befundenen Föderalismusreform aktiv teilnehmen zu wollen. Die Durchführung sollte nicht allein dem Bund und den Minister-präsidenten der Länder obliegen. Neben der am 15.10.2003 eingesetzten Kommission von Bundestag und Bundesrat wurden zusätzlich bürgerschaftliche Stiftungen der im Deutschen Bundestag befindlichen Fraktionen in den Sachverhalt mit einbezogen. Dieser Expertenausschuss besaß den Auftrag, Vorschläge mit dem Ziel zu erarbeiten, die politischen Verantwortlichkeiten neu zu ordnen sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern. Es sollten insbesondere die Mitwirkungsrechte der Gliedstaaten an der Gesetzgebung des Bundes sowie die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern kontrolliert und aufbereitet werden. Man befand, dass das signifikante Thema des Finanzausgleiches in einer zweiten Phase gesonderte Betrachtung finden sollte. Nach erfolglosen Bemühungen der Bundesstaatskommission wurde im Koalitionsvertrag der SPD und CDU Fraktionen nach der Bundestagswahl im Jahr 2005 am 18. November die Föderalismusreform II vereinbart. Diese sollte weitestgehend auf den bisherigen nicht zufrieden stellenden Ergebnissen der Bundesstaatskommission aufbauen und ein effektiveres Unterfangen darstellen. Durch eine Änderung des Grundgesetzes (GG) und die Verabschiedung des Föderalismusreform-Begleitgesetzes wurde in 2006 die rechtliche Basis für die Föderalismusreform II geschaffen. Bundestag und Bundesrat schlossen daraufhin am 15.12.2006 ein Abkommen zur Gründung einer gemeinsamen Kommission zu Modernisierung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern, der besagten Föderalismuskommission II. In der konstituierenden Sitzung der Kommission am 08.03.2007 wurde die Direktive erteilt, einen umfangreichen Themenkatalog in öffentlichen Anhörungen zu erfassen.
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