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Wasserpreisgestaltung nach Artikel 9 EG-Wasserrahmenrichtlinie.

Vorgaben und Spielräume für die Umsetzung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Nordrhein-Westfalen.

AutorSabrina Desens
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2008
ReiheSchriften zum Umweltrecht 163
Seitenanzahl381 Seiten
ISBN9783428528950
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis89,90 EUR
Am 31. Dezember 2009 läuft die Umsetzungsfrist für Artikel 9 der Richtlinie 2000/60/EG (sog. Wasserrahmenrichtlinie), der die Mitgliedstaaten unter anderem verpflichtet, bis zum Jahr 2010 dafür zu sorgen, '[...] dass die Wassergebührenpolitik angemessene Anreize für die Benutzer darstellt, Wasserressourcen effizient zu nutzen, und somit zu den Umweltzielen dieser Richtlinie beiträgt' (Art. 9 Abs. 1 UA 2 SpStr. 1 WRRL), endgültig ab. Die rechtswissenschaftliche Diskussion zu dieser wichtigen Vorschrift steckt dagegen noch in den Anfängen. Die Autorin will vor allem eine gemeinsame Diskussionsgrundlage für Juristen und Wirtschaftswissenschaftler schaffen, denn beide Gruppen sind bei der Umsetzung der Richtlinie gefordert. Was die juristischen Fragen angeht, erscheint es in Zukunft vor allem notwendig, sich verstärkt auch aus kommunalabgabenrechtlicher Sicht mit den durch Artikel 9 WRRL aufgeworfenen Fragen auseinanderzusetzen. Hierfür finden sich vor allem im dritten Teil der Arbeit einige Anregungen.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort10
Inhaltsübersicht12
Inhaltsverzeichnis16
Einleitung26
1. Teil: Historische und theoretische Hintergründe28
1. Kapitel: Entstehungsgeschichte28
A. Impulse durch das Umweltvölkerrecht29
I. Empfehlungen der OECD30
II. Rio-Deklaration und Agenda 2132
B. Einbeziehung ökonomischer Instrumente in die europäische Wasserpolitik35
I. Die europäische Wasserpolitik im Umbruch36
II. Der Weg zu einem Gesamtkonzept durch eine „Rahmenrichtlinie“42
1. Mitteilung der Kommission über die44
2. Konsultationsphase45
III. Richtlinie 2000/60/EG (sog. Wasserrahmenrichtlinie)47
1. Phase: Verfahren der Zusammenarbeit (Art. 189c EGV)50
a) Initiativvorschlag der Kommission vom 15. April 199751
b) Stellungnahme des Wirtschafts- und S53
c) Erster und zweiter Änderungsvorschlag der Kommission vom 26. November 1997 und 17. Februar 199854
d) Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 12. März 199854
e) „Politische Einigung“ vom 26. Juni 199856
f) Stellungnahme des Parlaments (1. Lesung) vom 11. Februar 199961
g) „Politisches Einvernehmen“ in Hinblick auf einen Gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 11. März 199963
2. Phase: Mitentscheidungsverfahren (Art. 251 EG)64
a) Dritter Änderungsvorschlag der Kommission vom 17. Juni 199965
b) Annahme eines Gemeinsamen Standpunkts vom 22. Oktober 199966
c) Mitteilung der Kommission an das Parlament vom 25. Oktober 199967
d) Stellungnahme des Parlaments (2. Lesung) vom 16. Februar 200068
e) Annahme der Stellungnahme durch die Kommission vom 5. Juni 200073
f) Einberufung und Beschluss des Vermittlungsausschusses (23. Mai 2000 und 28. Juni 2000)75
g) Beschluss des Parlaments (Dritte Lesung) vom 7. September 2000 und Beschluss des Rates (Dritte Lesung) vom 14. September 200082
3. Unterzeichnung durch Parlament und Rat am 23. Oktober 200085
C. Gemeinsame Umsetzungsstrategie für die Richtlinie 2000 / 60 / EG85
I. Organisationsstruktur87
II. Wichtige Dokumente im Zusammenhang mit Wasserpreisen90
1. Mitteilung der Kommission „Die Preisgestaltung als politisches Instrument zur Förderung eines nachhaltigen Umgangs mit Wasserressourcen“91
2. WATECO Guidance Document91
3. Information Sheets der Drafting Groups Eco 1 und Eco 292
III. Koordinierung der Umsetzung in Deutschland92
2. Kapitel: Ziele der Richtlinie und theoretische Grundlagen93
A. Vorüberlegungen: Das Verursacherprinzip aus juristischer Perspektive94
B. Das Verursacherprinzip aus ökonomischer Perspektive96
I. Ursachen der Umweltprobleme aus ökonomischer Sicht96
1. Umwelt als öffentliches Gut97
2. Das Entstehen externer Effekte98
II. Lösung: Internalisierung externer Kosten99
1. Pigou-Steuer100
2. Coase-Theorem101
3. Coase’ Transaktionskostenansatz102
III. Der Standard - Preis - Ansatz als „Second-best“ - Lösung104
C. Ein neuer Blick auf das Verursacherprinzip aus juristischer Perspektive105
I. Effizienz als Ziel der Kostenzurechnung106
1. Kosten der Inanspruchnahme107
2. Ökologische Wirksamkeit der Inanspruchnahme107
3. Grenzen der Anwendbarkeit des Verursacherp107
II. (Gesetzliche) Konkretisierungen108
2. Teil: Die Vorgaben der Richtlinie111
1. Kapitel: „Wassergebührenpolitik“111
A. „Gebühren“111
B. Preisinstrumente112
I. Abgrenzung zu anderen Instrumenten113
II. Kombinierter Instrumenteneinsatz (sog. „policy mix“)114
2. Kapitel: Tatbestandsvoraussetzungen des Artikel 9 Absatz 1 WRRL115
A. Das Verhältnis zwischen Unterabsatz 1 und Unterabsatz 2116
B. Einzelne Vorgaben des Art. 9 Abs. 1 WRRL120
I. „Wassernutzungen“, die mindestens in die Sektoren Industrie, Haushalte und Landwirtschaft aufzugliedern sind120
1. Redaktionsversehen in UA 2 SpStr. 2120
2. Rückgriff auf die Definition des Begriffs „Wassernutzung“ (Art. 2 Nr. 39 WRRL)123
3. Zusätzlich: Tatsächliche Inanspruchnahme einer Wasserdienstleistung124
a) Mittelbare Verursachungsbeiträge der Wassernutzer126
b) Unmittelbare Verursachungsbeiträge128
II. Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen129
1. Wasserdienstleistungen130
a) „Zur Verfügung stellen“130
aa) Zusätzliches Kriterium: „mit signifikanten Auswirkungen auf den Wasserzustand“ (Art. 2 Nr. 39 WRRL)131
bb) Eigenleistungen als Wasserdienstleistungen?133
b) „Für Haushalte, öffentliche Einrichtungen oder wirtschaftliche Tätigkeiten jeder Art“135
aa) Im Rahmen des Art. 9 WRRL zu berücksichtigende Nutzergruppen?136
bb) Konkretisierung des Begriffs „Wasserdienstleistungen“136
c) „Alle“ Dienstleistungen137
aa) Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Wasserversorgung138
bb) Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Abwasserbese140
cc) Weitere Tätigkeiten?141
(1) Landwirtschaftliche Flächenbewirtschaftung142
(a) Erster Problemkreis: Verlust von Feuchtgebieten durch landwirtschaftliche Bewässerung144
(b) Zweiter Problemkreis: die Verwendung von Düngemitteln und Pestiziden144
(aa) Das Aufbringen von Düngemitteln145
(bb) Anderer Verursachungsbeitrag147
Zwischenergebnis148
(2) Hochwasserschutz, Wasserkraftnutzung, Schifffahrt148
Zwischenergebnis149
2. „Deckung“ der Kosten der Wasserdienstleistungen150
a) Nicht: Deckung der Kosten der „Wassernutzung“150
b) Gesamtkostendeckung151
3. „Kosten“ der Wasserdienstleistungen152
a) Ziel der Erhebung von Wasserpreisen155
b) Einzelwirtschaftliche Kosten157
aa) Erfassung des Güterverzehrs158
bb) Bewertung des Güterverzehrs159
cc) Zu berücksichtigende Kostenarten und Bewertungsmethoden160
(1) Aufwandsgleiche Grundkosten161
(2) Kalkulatorische Kosten162
(a) Kalkulatorische Abschreibungen162
(aa) Umfang der Abschreibungen163
(bb) Bewertung des abzuschreibenden Anlagevermögens165
(cc) Berücksichtigung von Zinserträgen167
(dd) Behandlung von Prognosefehlern in Bezug auf die Gesamtnutzungsdauer der Anlagegüter168
Zwischenergebnis169
(b) Kalkulatorische Zinsen170
(aa) Umfang des zu verzinsenden Kapitals172
(bb) Wertansatz für das betriebsnotwendige Kapital176
(cc) Kalkulatorischer Zinssatz179
(c) Kalkulatorische Wagnisse182
(aa) Anlagewagnis183
(bb) Debitorenausfallwagnis183
(cc) Gewährleistungswagnis183
(dd) Wagnis „verschärfter Anforderungen“185
dd) Anmerkungen zu den CIS-Leitfäden188
c) Umwelt- und Ressourcenkosten190
aa) Explizite Nennung nur in UA 1 („berücksichtigen“)190
bb) Was sind Umwelt- und Ressourcenkosten?193
(1) Umweltkosten195
(2) Ressourcenkosten196
Zwischenergebnis198
cc) Wie könnte man Umwelt- und Ressourcenkosten erfassen und bewerten?198
(1) Erster Schritt: Erfassung199
(2) Zweiter Schritt: Bewertung200
(a) Direkte Bewertungsmethoden201
(b) Indirekte Bewertungsmethoden203
(c) Alternativen204
(aa) Benefit Transfer204
(bb) Vermeidungskostenansatz204
Zwischenergebnis205
dd) Auf welche Weise könnte man Umwelt- und Ressourcenkosten internalisieren?206
(1) Bereits internalisierte externe Kosten206
(2) Internalisierung verbleibender Umwelt- und Ressourcenkosten208
III. „Angemessener Beitrag“ der Wassernutzer: Einzelkostendeckung210
1. Unmittelbare Heranziehung jedes einzelnen Wassernutzers?211
2. Bemessungsgrundlage212
a) Identifizierung von „Leistungsbündeln“212
b) Wirklichkeits- oder Wahrscheinlichkeitsmaßstäbe213
c) Umfang und Art der Inanspruchnahme214
3. Tarifgestaltung215
a) Grund- und Arbeitspreise216
b) Degressions- oder Progressionstarife218
3. Kapitel: Rechtfertigungsgründe für Ausnahmen219
A. „Opt - Out“- Klausel des Art. 9 Abs. 4 WRRL220
I. Hohe Anforderungen an eine Ausnahme220
II. Darstellung der Gründe in den Bewirtschaftungsplänen223
B. „Besondere Vorbeuge- oder Abhilfemaßnahmen“ gemäß Art. 9 Abs. 3 WRRL223
C. Art. 9 Abs. 1 UA 3 WRRL227
I. Ausnahmetatbestand228
1. Soziale Auswirkungen der Kostendeckung232
a) Gewährleistung einer „Basiswasserversorgung zu erschwinglichen Preisen“233
b) Beeinträchtigung der Effizienz durch Umverteilungswirkungen234
2. Wirtschaftliche Auswirkungen der Kostendeckung235
3. Geografische und klimatische Gegebenheiten einer bestimmten Region236
II. Den Schwierigkeiten „Rechnung tragen“239
III. Freiwillige Berichte in den Bewirtschaftungsplänen241
4. Kapitel: Rechtsfolgen242
A. Umsetzungspflicht242
I. Umsetzungsfrist243
II. „Form und Mittel“ der Umsetzung243
B. Bericht in den Bewirtschaftungsplänen (Art. 9 Abs. 2 und Abs. 4 S. 2 WRRL)247
3. Teil: Umsetzungsbedarf in Deutschland am Beispiel der Erhebung von Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen250
1. Kapitel: Der institutionelle Kontext251
A. Gemeinden als „Wasserdienstleister“252
I. Pflicht zur Abwasserbeseitigung (§ 53 LWG NW)252
II. Abwasserbeseitigungspflicht im Gebiet von Abwasserverbänden (§ 54 LWG NW)254
B. Gebühren - und Beitragserhebung durch die Gemeinden254
I. Abwassergebühren255
1. Gebühren zur Deckung der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten (§ 6 Abs. 2 KAG NW) der Abwasserbeseitigungseinrichtung255
2. Gebühren zur Deckung weiterer Kosten gemäß § 53c LWG257
3. Abwasserabgabe und Umlage der Abwasserabgabe (§ 65 LWG NW, §§ 6, 7 KAG NW)259
4. Gebühren für Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände und Zweckverbände (§ 7 KAG NW)263
II. Kanalanschlussbeiträge266
III. Die Möglichkeit einer ausschließlichen Gebührenfinanzierung266
2. Kapitel: Überprüfung der Praxis der Erhebung von Abwassergebühren267
A. Grundsätzliche Entscheidung über die Gebührenerhebung268
I. „Ob“ der Gebührenerhebung268
II. „Wie“ der Gebührenerhebung270
B. Gebührenschuldner271
I. Obligatorisch Nutzungsberechtigte als „Wassernutzer“273
II. Unmittelbare Heranziehung der obligatorisch Nutzungsberechtigten273
C. Gebührentatbestand275
I. Niederschlagswasserbeseitigung als „Wasserdienstleistung“277
II. Zurechenbare Inanspruchnahme der „Wassernutzer“278
D. Gebührenmaßstab und Tarifierung279
I. Frischwassermaßstab als Wahrscheinlichkeitsmaßstab280
II. Einheitlicher (Frischwasser-) Maßstab für verschiedene Teilleistungen?282
1. Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung285
a) Frischwassermenge als Indikator für zu beseitigende Niederschlagsmenge287
b) Identische Ergebnisse bei überwiegend homogener Siedlungsstruktur290
c) Verzicht auf den Lenkungseffekt bei Geringfügigkeit der umzulegenden Kosten291
d) Fehlerkorrektur durch Degression291
Zwischenergebnis292
2. Zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung293
a) Frischwassermenge als Indikator für zu beseitigende Abwassermenge296
b) Pflicht zur Wahl des besser geeigneten Mengenmaßstabes297
3. Berücksichtigung des Verschmutzungsgrades298
a) Festsetzung separater Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlämmen aus Kleinkläranlagen bzw. Inhaltsstoffen aus abflusslosen Gruben299
b) Zuschlagsmodelle für stark verschmutztes Abwasser300
III. Erhebung von Grund - oder Mindestgebühren303
1. Grundgebühren und Art. 9 WRRL303
a) Inanspruchnahme von Vorhalteleistungen304
b) Maß der Inanspruchnahme304
Zwischenergebnis307
2. Mindestgebühren und Art. 9 WRRL307
Empfehlung für die Umsetzung309
E. Kalkulation des Gebührensatzes310
I. Kalkulatorische Abschreibungen311
1. Umfang der Abschreibungen311
a) Kalkulatorische Abschreibung des mit Beiträgen und Zuschüssen Dritter finanzierten Anlagevermögens als „Kosten der Wasserdienstleistungen“312
b) Befreiung der Verursacher von der Kostentragungspflicht durch Behandlung der Beiträge und Zuschüsse Dritter als Abzugskapital313
aa) Land als Verursacher?314
bb) Beitragszahler und sonstige Dritte als Verursacher?314
c) Keine Rechtfertigung der Abweichung vom Verursacherprinzip315
Zwischenergebnis316
2. Bewertung des abzuschreibenden Anlagevermögens316
3. Berücksichtigung von Zinserträgen?318
4. Behandlung von Prognosefehlern in Bezug auf die Gesamtnutzungsdauer der Anlagegüter320
II. Kalkulatorische Zinsen322
1. Umfang des zu verzinsenden Kapitals323
a) Ermittlung des „aufgewandten Kapitals“323
b) Behandlung der „Beiträge und Zuschüsse Dritter“ als Abzugskapital324
aa) Kalkulatorische Verzinsung der „Beiträge und Zuschüsse Dritter“als Kosten der Wasserdienstleistungen325
bb) Teilweise Befreiung der Verursacher von der Kostentragungspflicht durch § 6 Abs. 2 S. 4, 2 Hs. KAG NW326
cc) Keine Rechtfertigung der Abweichung vom Verursacherprinzip326
Empfehlung für die Umsetzung327
2. Wertansatz für das betriebsnotwendige Kapital328
a) Berücksichtigung der Interdependenz zwischen kalkulatorischen Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen329
b) Bewertung des betriebsnotwendigen Kapitals nich tauf der Grundlage von Anschaffungswerten334
Empfehlung für die Umsetzung335
3. Kalkulatorischer Zinssatz335
III. Kalkulatorische Wagnisse337
1. Anlagewagnis338
2. Gewährleistungswagnis338
F. Kostendeckungsgebot339
G. Behandlung von Über- oder Unterdeckungen aus Vorperioden339
H. Soziale Staffelung341
3. Kapitel: Umfang der Umsetzungspflicht der Länder und Gemeinden343
A. Pflicht der Gemeinden zur richtlinienkonformen Auslegung344
B. Umsetzungspflicht der Länder345
C. Pflicht der Gemeinden, Art. 9 WRRL unmittelbar anzuwenden345
I. Unmittelbare Wirksamkeit des Art. 9 Abs. 1 UA 2 SpStr. 2 WRRL346
II. Kein Ausschluss der unmittelbaren Wirksamkeit wegen Belastung des Bürgers347
Ausblick351
Literaturverzeichnis352
Stichwortverzeichnis374

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