Inhaltsangabe:Problemdarstellung: „Im Lagebericht wird jetzt mehr nach vorne geschaut“ lautete ein Titel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 7. März 2005. Diese Aussage steht stellvertretend für die größte Reform der deutschen Lageberichterstattung in den vergangenen 20 Jahren. Der Hauptbestandteil dieser Reform ist das auf Basis europäischer Harmonisierungsbestrebungen am 5. November 2004 beschlossene Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG). Dieses Gesetz beinhaltet neben der Internationalisierung des deutschen Bilanzrechts insbesondere umfassendere Anforderungen für die Aufstellung des Lageberichts und des Konzernlageberichts. Für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2004 beginnen, müssen (Konzern-)Lageberichte nunmehr sowohl zukunfts- als auch wertorientierte Informationen enthalten. Die Berichterstattungspflicht über diese Inhalte impliziert damit eine gesetzlich normierte Aufnahme einzelner Elemente des Value Reporting und verdeutlicht damit die Transformation einer investor- und kapitalmarktorientierten Sichtweise in die externe Unternehmensberichterstattung, die einen Paradigmenwechsel in der bis zu dem Zeitpunkt vom Gläubigerschutz geprägten Rechnungslegung in Deutschland bewirkt hat. Ergänzend konkretisiert wird die Aufstellung und der Inhalt des (Konzern-)Lageberichts durch den am 26. Februar 2005 bekannt gemachten Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 15 (DRS 15) „Lageberichterstattung“, der in Bezug auf die Risikoberichterstattung explizit auf den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 5 (DRS 5) „Risikoberichterstattung“ verweist. Zusätzlich erweitert wurden die Anforderungen an die Lageberichterstattung durch das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz (VorstOG) vom 3. August 2005, das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz (ÜR-UG) vom 8. Juli 2006 sowie das erst kürzlich verabschiedete Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) vom 5. Januar 2007. Mit diesen Reformbestandteilen wird bezweckt, einen erweiterten Informationsgehalts und eine erhöhte Transparenz in der deutschen Rechnungslegung zu normieren, die das Vertrauen in die Kapitalmärkte stärken sollen und mit entscheidungsrelevanten Informationen für Investoren einen Beitrag zur Möglichkeit eines Soll-Ist-Vergleichs leistet. Aus diesem Grund ist das oben stehende Zitat insbesondere für Privatinvestoren bedeutsam, die ihre Anlageentscheidungen - Unternehmensanteile zu kaufen oder zu verkaufen - lediglich auf Basis der von Unternehmen i.d.R. im Geschäftsbericht publizierten [...]
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