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Zukunftschancen für Musikpädagogen. Kooperation zwischen Musikschulen und allgemein bildenden Schulen

Das 'Monheimer Modell' (MoMo) und 'Jedem Kind ein Instrument' (JeKi)

AutorThies Keuser
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2014
Seitenanzahl59 Seiten
ISBN9783656696551
FormatePUB/PDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis16,99 EUR
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Soziologie - Medien, Kunst, Musik, Note: 1,8, Hochschule für Musik Detmold (Instrumentalpädagogik), Sprache: Deutsch, Abstract: Musikpädagogen sehen sich in letzter Zeit immer mehr einem Problem ausgesetzt, welches politisch und gesellschaftlich kaum Interesse aufwirft. Sinkende Schülerzahlen aufgrund mehrdimensionaler Gründe führen unweigerlich zur Arbeitslosigkeit. Ebenso die musikschulpolitische Entwicklung weg von festen Verträgen hin zu Honorarverträgen verschlimmert die Situation für die Musikpädagogen deutlich. Warum also noch Musikpädagogik studieren? Oder gibt es Alternativen für bereits im Berufsalltag angekommene Musikpädagogen und Studierende dieses Berufs? Im bereits seit ein paar Jahren prosperierenden Bereich von Kooperationen zwischen Musikschulen und allgemein bildenden Schulen scheint eine Zukunftsperspektive erkennbar, oder?

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Leseprobe

3. Kooperationen von Musikschulen und allgemein bildenden Schulen


 

1957 wurden in der Bundesschulmusikwoche erstmals Forderungen nach Kooperationen zwischen allgemein bildenden und Musikschulen laut. Bereits in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts hatten Leo Kestenberg und Fritz Jöde die Vision einer umfassenden musikalischen Gesamtbildung für alle Bevölkerungsschichten. Die enge Zusammenarbeit und gegenseitige Ergänzung der Schulmusik und der Musikschulen sei dabei von äußerster Wichtigkeit.[30]

 

ARNOLDT erwähnt darüber hinaus allgemeine Gründe für Kooperationen, nicht nur zwischen allgemein bildenden und Musikschulen. Dabei unterteilt sie diese in nutzer-, anbieter- und kooperationsorientierte Beweggründe. Nutzerorientierte Beweggründe seien bessere Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, die Vermittlung von Kompetenzen, die an allgemein bildenden Schulen keinen Platz findet und eine bessere Förderung von Bildungsbenachteiligten. Anbieterorientierte Beweggründe seien die bessere Auslastung von Mitarbeitern sowie das Erschließen von neuen Zielgruppen. Kooperationsorientierte Beweggründe verbesserten die Kooperationskultur, indem gemeinsame Handlungsansätze entwickelt und die Kooperationspartner in der Kommune besser vernetzt würden.

 

 Dennoch brauchte es noch viele Jahre, bis im Jahr 1968 in Nordrhein-Westfalen eine offizielle Forderung nach Kooperation durch den Verband deutscher Musikschulen und den Verband der Musikerzieher an den Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen ausgesprochen wurde.[31] Die damalige Meinung war, dass durch Kooperationen ein fachfremd erteilter Unterricht weitgehend verringert werden könne.[32] 1996 wurden im "Arbeitskreis Schulmusik und Musikschulen. Gemeinsame Quellen – gemeinsame Ziele" traditionelle und mögliche zukunftsweisende Kooperationen behandelt, sowie praktische Beispiele gelungener Kooperationen gegeben.[33] Und erst im Jahr 2001 wurde eine gemeinsame Erklärung des VdM und des VdS (Verband deutscher Schulmusiker) gegeben. Dabei wurde konstatiert, dass beide Seiten ähnliche Ziele hätten, dass allgemein bildende Schulen die Musikschulaktivität förderten, indem sie die SuS anregen würden, eine Musikschule zu besuchen, dass die Planung von Nachmittagsunterricht den SuS Freiräume einräumen müssten, in einer Musikschule teilzunehmen und dass Musikschulaktivitäten in Zukunft als schulische Leistungen anerkannt werden könnten.[34] Dies bestätigt auch ROSSEL: Vokal- und Instrumentalunterricht in Musikschulen sollte in der allgemein bildenden Schule Anerkennung finden; Musikschulen sollten ihre SuS von Ensemble- und Ergänzungsfächerpflicht befreien, sofern sie in der allgemein bildenden Schule entsprechende Kurse oder AG's belegen.[35]

 

Um die Musikpädagogik in Deutschland adäquat vertreten zu können, schlossen sich der VdM, der VdS, der Arbeitskreis Musikpädagogische Forschung (AMPF), der Arbeitskreis für Schulmusik (AfS), die Bundesfachgruppe Musikpädagogik (BFG) und die Gesellschaft für Musikpädagogik/Verband der Musikpädagogen (GMP/VMP) zur "Föderation musikpädagogischer Verbände" zusammen.

 

In den Musikschulkongressen des VdM wird der Kooperationsgedanke immer wieder thematisiert. 1989 fand der Aachener Kongress unter dem Thema "Musikschulen bauen Brücken" statt, 1997 wurden "Neue Wege in der Musikschularbeit" in Karlsruhe beschrieben und 1999 wurde in München ein Musikschulkongress über das Thema "Musik braucht Qualität - Musikschule" abgehalten. Auch die Schulmusik beschäftigt sich mit der Thematik. In der Bundesschulmusikwoche in Potsdam wurde im Jahr 1998 das Forum "Quo vademus? – Schulmusik und Musikschule" abgehalten. 1999 wurden in der Festveranstaltung zum 50. Jahrestag des VdS unter dem Titel "Brücken der Geschichte – Brücken der Erfahrung" weitere richtungsweisende Ideen für zukünftige Kooperationen gegeben.[36]

 

Die beiden wichtigsten Verbände im Bereich der Musikbildung der – VdM und der VdS – arbeiten aber nicht nur parallel jeder für sich an der Idee "Kooperation" sondern vor allem gemeinsam. Gegenseitige Einladungen zu Kongressen, gemeinsame Workshops, Symposien, Gastreferate, fächerübergreifende Arbeitskreise, und gegenseitige politisch-argumentative Unterstützung sind für die Kooperation der Verbände charakteristisch.[37]

 

An dieser Stelle soll das Positionspapier zu Kooperationen zwischen Musikschulen und allgemein bildenden Schulen der Bundes-Eltern-Vertretung der Musikschulen des VdM Erwähnung finden.

 

Folgende Punkte sind in dem Positionspapier festgehalten:

 

"1. Die Musikschule sollte klare Kooperationsvereinbarungen mit den allgemein bildenden Schulen treffen. Die finanzielle Belastungen sind von der allgemein bildenden Schule zu übernehmen.

2. Der Musikschulunterricht ersetzt in der Regel nicht den Musikunterricht der Schule, sondern dient der notwendigen praktischen Ergänzung.

3. Die Musikschule sollte unbedingt darauf achten, dass evtl. bisher vereinbarte "Billiglösungen", die zumeist Projektcharakter hatten, bei künftigen umfassenderen Kooperationen vermieden werden. Auf die hohen Qualitätsstandards der VdM-Musikschulen ist besonders hinzuweisen.

4. Dem VdM ist zuzustimmen, dass die Kooperationsbestrebungen noch stärker als bisher voranzutreiben sind. Diesem Zweck dient auch der von ihm eingesetzte Bundes- Arbeitskreis "Kooperation"

5. Die Musikschulen müssen u.E. kurzfristig und möglichst umfassend konkrete Hinweise über die Chancen und Risiken und über eventuelle Lösungsvorschläge vom VdM erhalten (z.B. personelle und inhaltliche Mindeststandards, Muster-Verträge und Finanzierungsmöglichkeiten etc.)

6. Der Aufbau weiterer Ganztagsschulen ermöglicht auch für Musikschulen, sich aktiv in diesen Prozess einzubringen und Instrumentalunterricht anzubieten. Die erforderlichen Mittel dürfen die Träger nicht durch gleichzeitige Kürzung bei langjährig bewährten Einrichtungen (u.a. Musikschulen) gewinnen.

7. Die Musikschulen sollten u.E. auch auf die Aktivitäten anderer Anbieter in den Grundschulen achten und ggf. ihren Träger und den zuständigen Landesverband der Musikschulen informieren."[38]

 

An diesem Positionspapier sieht man die generelle Einstellung der Elternvertretung der VdM-Musikschulen. Auch die Eltern scheinen erkannt zu haben, dass Kooperationen zwischen allgemein bildenden und Musikschulen dringend nötig sind. Jedoch liegt das Augenmerk der Eltern stark auf der Durchführung Kooperation und deren Qualitätssicherung. Dass Kooperationen auch für den Musikpädagogen an sich sehr wichtig werden, wenn nicht sogar schon sind, findet keine Erwähnung.

 

HELMS beschreibt 2002, dass Musikschule und Schulmusik sich zueinander verhalten wie das Spezielle zum Allgemeinen. Beide können sich nicht gegenseitig ersetzen und sind von einander abhängig.[39] In der allgemein bildenden Schule werden jedoch alle SuS erreicht und hätten somit die Chance auf musikpädagogische Bildung. Einen Instrumentalunterricht gäbe es allerdings normalerweise nicht.[40] Wobei HELMS die Bläser- und Streicherklassen, die in Deutschland bereits länger existieren und in vielen Fällen auch eine Kooperation darstellen, wohl außer Acht lässt.

 

Doch welche Möglichkeiten bieten Kooperationen überhaupt? ROSSEL und HELMS geben folgende Chancen an:

 

1. Noten und Instrumente können geteilt werden.

2. Räumlichkeiten können gegenseitig zur Verfügung gestellt werden.

3. Die Lehrkräfte beider Institutionen können gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen wahrnehmen.

4. Lehrer der allgemein bildenden Schule können in Musikschulen Sing-und Spielgruppen, Orchester, Kammermusikgruppen, Arbeitsgruppen anbieten sowie an organisatorischen Aufgaben mitarbeiten.

5. Musikschullehrer können in allgemein bildenden Schulen die Leitung von Instrumentalgruppen, Spielkreise oder Kammermusikgruppen übernehmen und, bei entsprechender pädagogischer Befähigung, auch den regulären Musikunterricht übernehmen.[41]

 

Neben diesen Chancen sollen die möglichen Probleme, die bei Kooperation zwischen allgemein bildenden Schulen und Musikschulen auftreten können, jedoch nicht ausgelassen werden. ROSSEL nennt vor allem vier Bereiche, die als problematisch angesehen werden können:

 

1. Berührungsängste

2. Konkurrenzdenken

3. Misstrauen

4. Unterrichtsalltage von allgemein bildenden Schulen und Musikschulen gestalten sich sehr unterschiedlich.

 

Des Weiteren beschreibt ROSSEL einige Spannungsfelder. Das unter Punkt 2 erwähnte Konkurrenzdenken bekommt vor allem dann seine Bedeutung, wenn allgemein bildende Schulen im musikalischen Bereich Arbeitsgruppen anbieten und somit zum "Nulltarif" oder stark verbilligt Instrumentalunterricht oder Ensemblearbeit anbieten. Musikschulen könnten einen solchen kostenlosen Unterricht nicht anbieten. Wohingegen ein musikpädagogisches Angebot an allgemein bildenden Schule oft einen beliebigen Charakter innehat.[42]

 

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