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Zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen im Völkerstrafprozess.

AutorFelicitas Wannek
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheKölner Kriminalwissenschaftliche Schriften 52
Seitenanzahl399 Seiten
ISBN9783428528240
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis89,90 EUR
Die Frage nach der Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen, die den Angeklagten belasten, ist ein zentrales, praktisch höchst bedeutsames Problem des Verfahrens vor internationalen Strafgerichtshöfen. Weder das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) noch seine Verfahrens- und Beweisregeln enthalten auf diese Frage abschließende Antworten. Es ist mit Sicherheit zu erwarten, dass der IStGH schon in seinen ersten Verfahren mit dieser Frage konfrontiert wird. Sie ist deshalb so schwer zu lösen, weil sich verschiedene Interessen gegenüberstehen: das Recht des Angeklagten, Belastungszeugen zu befragen, das Interesse der Anklage an frühzeitiger Sicherung von Beweismitteln, der Zeugenschutz und das Bedürfnis zur Verfahrensbeschleunigung. Vor diesem Hintergrund untersucht Felicitas Wannek die Rechtsprechung des UN ad-hoc-Tribunals für das ehemalige Jugoslawien sowie die Regelungen des deutschen, englischen und französischen Rechts zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen. Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Art.6 (3)(d) der Europäischen Menschenrechtskonvention macht sie Vorschläge für die Behandlung solcher Vernehmungssurrogate in Verfahren vor dem IStGH.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis17
Einleitung18
I. Zur Fragestellung der Arbeit18
II. Methodik und Aufbau der Untersuchung21
1. Ausgangspunkt: Keine abschließende Regelung der Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen durch das Statut des IStGH sowie die Verfahrens- und Beweisregeln des Gerichtshofs21
2. Rechtsfindung und Rechtsfortbildung im Strafverfahrensrecht des IStGH22
a) Zur Hierarchie des anwendbaren Rechts (Art. 21 IStGH-Statut)22
b) Allgemeine Rechtsgrundsätze23
c) Rechtsfortbildung durch die Richter des Internationalen Strafgerichtshofs?26
3. Gang der Untersuchung27
Teil 1: Die Rechtsprechung des UN ad-hoc-Tribunals für das ehemalige Jugoslawien zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung30
I. Einleitung30
II. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen35
1. Die Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen, die ohne Mitwirkung der Verteidigung erstellt wurden (Regel 92 bis und Regel 92 quater VBR)35
a) Die Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen vor Einführung der Regel 92 bis in die Verfahrens- und Beweisregeln35
b) Überblick über Regel 92 bis VBR und Regel 92 quater VBR43
c) Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen nach Regel 92 bis VBR47
aa) Acts and conduct of the accused47
bb) Kriterien für die Ermessensentscheidungen bezüglich der Zulässigkeit einer schriftlichen Zeugenaussage und bezüglich des Rechts der Verteidigung auf die Durchführung eines Kreuzverhörs53
cc) Formale Voraussetzungen (Regel 92 bis (B) VBR)60
d) Unerreichbare Zeugen (Regel 92 quater VBR)62
e) Verlesung im Einverständnis der Parteien65
f) Zum Beweiswert einer schriftlichen Zeugenaussage, die nach Regel 92 bis oder Regel 92 quater VBR verlesen wurde66
2. Die Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen, die unter Mitwirkung der Verteidigung erstellt wurden (Regel 71 VBR)67
III. Zur Verwertbarkeit von Zeugenaussagen, die auf Bild-Ton-Träger aufgezeichnet wurden72
IV. Zur Verwertbarkeit von Zeugenaussagen, die im Rahmen anderer Verfahren vor dem Tribunal abgegeben wurden73
V. Zur Verwertbarkeit von Tagebüchern und ähnlichen privaten Aufzeichnungen80
1. Zur Zulässigkeit der Verwertung außergerichtlicher Zeugenaussagen, die nicht im Rahmen einer Vernehmung abgegeben wurden81
2. Zum Beweiswert privater Schriftstücke84
3. Zur Zulässigkeit der Verwertung sog. war diaries85
VI. Zur Zulässigkeit mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen86
VII. Schlussbemerkungen91
Teil 2: Rechtsvergleichende Untersuchung zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen93
1. Kapitel: Vorüberlegungen – Die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen93
I. Der Begriff des Zeugen nach der Rechtsprechung des EGMR94
II. Die Voraussetzungen für die Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen96
1. Zum Beweiswert einer außergerichtlichen Zeugenaussage100
2. Das Vorliegen eines sachlichen Grundes als Voraussetzung für die Verwertung eines Vernehmungssurrogates103
a) Vom EGMR anerkannte Fallgruppen zur sachlichen Rechtfertigung einer Protokollverlesung103
aa) Unmöglichkeit einer Zeugenvernehmung vor Gericht105
bb) Verlesung eines Vernehmungsprotokolls aus Zeugenschutzgründen107
cc) Verlesung eines Protokolls im Interesse einer effizienten Strafverfolgung?108
dd) Zwischenergebnis109
b) Ist das Vorliegen eines sachlichen Grundes stets zwingende Voraussetzung für die Verwertung einer außergerichtlichen Zeugenaussage?110
3. Die Wahrung der Verteidigungsrechte113
4. Zwischenergebnis117
III. Die Voraussetzungen für die Verwertbarkeit anonymer außergerichtlicher Zeugenaussagen118
IV. Ergebnis: Vorgaben für die nationalen Rechtsordnungen126
2. Kapitel: Zur Einführung von Vernehmungsprotokollen aus dem Ermittlungsverfahren128
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln128
1. Art. 56 des Statuts und Regel 47 (2) VBR129
2. Regel 68 VBR131
3. Sind diese Regelungen abschließend?132
4. Zusammenfassung135
II. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen aus dem Ermittlungsverfahren nach deutschem Recht137
1. Einführung137
2. Die Voraussetzungen für eine Protokollverlesung nach § 251 StPO140
a) Verlesung im Einverständnis der Verfahrensbeteiligten (§ 251 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 3)141
b) Verlesung bei Unerreichbarkeit des Zeugen (§ 251 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1)142
aa) Mangelnde Kenntnis des Aufenthaltsortes des Zeugen oder fehlende Möglichkeit, das Erscheinen eines Auslandszeugen herbeizuführen144
bb) Verzicht auf eine Vernehmung aus gesundheitlichen Gründen146
cc) Gefahr für Leib oder Leben des Zeugen147
c) Verlesung eines Vernehmungsprotokolls über Vorliegen oder Höhe eines Vermögensschadens (§ 251 Abs. 1 Nr. 3)150
d) Verlesung eines richterlichen Protokolls, wenn dem Zeugen ein Erscheinen vor Gericht nicht zugemutet werden kann (§ 251 Abs. 2 Nr. 3)151
e) Zusammenfassung153
3. Zur Reichweite des Anwesenheits- und Fragerechts des Beschuldigten und seines Verteidigers bei richterlichen Zeugenvernehmungen im Rahmen der Ermittlungen155
a) Voraussetzungen für den Ausschluss des Anwesenheitsrechts des Beschuldigten und das Unterlassen der Benachrichtigung156
aa) Voraussetzungen für den Ausschluss des Beschuldigten nach § 168c Abs. 3156
bb) Voraussetzungen für die Nichtbenachrichtigung von Beschuldigtem und Verteidiger nach § 168c Abs. 5 S. 2157
b) Verwertbarkeit der Vernehmungsniederschrift bei Nichtgewährung bzw. Verletzung des Anwesenheits- und Fragerechts162
c) Anforderungen an eine angemessene und ausreichende Befragungsmöglichkeit im Ermittlungsverfahren171
aa) Das Akteneinsichtsrecht der Verteidigung172
bb) Das Recht auf erneute Zeugenbefragung bei Änderung der Informations- und Sachlage173
cc) Zu dem Recht auf Rücksprache zwischen Verteidiger und Beschuldigtem175
dd) Zur Strafbarkeit einer Falschaussage auch im Ermittlungsverfahren177
ee) Ist es ausreichend, dass die Verteidigung die Möglichkeit zur Teilnahme hatte?177
d) Zusammenfassung180
III. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen aus dem Ermittlungsverfahren nach englischem Recht181
1. Einführung181
2. Voraussetzung für eine Protokollverlesung in der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens nach dem Criminal Justice Act 2003187
a) Zu den Möglichkeiten einer Protokollverlesung im Falle unerreichbarer Zeugen (s. 116 CJA 2003)188
aa) Die Gründe für die Unerreichbarkeit (s. 116 (2) (a)–(e) CJA 2003)189
(1) Tod oder Krankheit des Zeugen (s. 116 (2) (a) und (b) CJA 2003)189
(2) Der Zeuge befindet sich im Ausland (s. 116 (2) (c) CJA 2003)189
(3) Der Zeuge ist nicht auffindbar (s. 116 (2) (d) CJA 2003)191
(4) Verängstigte Zeugen (s. 116 (2) (e) CJA 2003)192
bb) Weitere Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Protokollverlesung nach s. 116 CJA 2003196
(1) Eine mündliche Aussage des Zeugen vor Gericht müsste zulässig sein (s. 116 (1) (a) CJA 2003)196
(2) Keine Wiedergabe anonymer Zeugenaussagen (s. 116 (1) (b) CJA 2003)199
b) Zur Anwendbarkeit von s. 117 CJA 2003199
c) Zur Zulässigkeit der Verlesung eines Vernehmungsprotokolls nach anderen gesetzlichen Regelungen202
aa) Ss. 42 und 43 Children and Young Persons Act 1933203
bb) S. 9 Criminal Justice Act 1967205
cc) Schedule 3 (5) Crime and Disorder Act 1998206
dd) Fazit208
d) Einverständliche Protokollverlesung (s. 114 (1) (c) CJA 2003)208
e) Verlesung „in the interest of justice“ (s. 114 (1) (d) CJA 2003)208
3. Grenzen der Verlesungsmöglichkeiten212
a) Ausschluss eines Protokolls von der Beweisaufnahme nach freiem Ermessen des Gerichts (s. 126 CJA 2003)212
b) Abbruch eines Verfahrens (s. 125 CJA 2003)215
4. Die Rechte der gegnerischen Partei im Falle einer Protokollverlesung (s. 124 CJA 2003)220
5. Zusammenfassung222
IV. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen aus dem Ermittlungsverfahren nach französischem Recht223
1. Einführung223
2. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen in der Hauptverhandlung229
a) Die ursprüngliche Lösung der Cour de Cassation229
b) Zur Änderung der Rechtsprechung der Cour de Cassation unter dem Einfluss der Rechtsprechung des EGMR231
aa) In der Rechtsprechung anerkannte Gründe für eine vernehmungsersetzende Protokollverlesung234
bb) Möglichkeiten der Protokollverlesung, wenn der Zeuge bereits durch die Verteidigung befragt werden konnte235
cc) Einverständliche Verlesung237
dd) Ist eine Protokollverlesung möglich, wenn die Vernehmung des Zeugen nach Ansicht des Gerichts für die Wahrheitsfindung nicht unerlässlich ist?237
ee) Zum Beweiswert eines verlesenen Vernehmungsprotokolls238
3. Zusammenfassung239
V. Auswertung und Ergebnisse240
1. Zu welchem Zeitpunkt muss die Unmöglichkeit einer erneuten Zeugenvernehmung erkennbar sein?240
2. Welche Umstände können die Verzichtbarkeit einer Zeugenvernehmung vor Gericht begründen?243
a) Protokollverlesung zum Zweck des Beweismittelerhalts243
b) Protokollverlesung aus Zeugenschutzgründen247
c) Zwischenergebnis249
3. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Vernehmungsprotokoll aus dem Ermittlungsverfahren unter Wahrung des Fragerechts des Angeklagten in ein Hauptverfahren eingeführt werden?250
4. Einverständliche Verlesung eines Vernehmungsprotokolls251
5. Grenzen der Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen252
6. Zur Zulässigkeit von Zeugnissen vom mehrfachen Hörensagen254
3. Kapitel: Zur Verwertbarkeit anonymisierter Vernehmungsprotokolle aus dem Ermittlungsverfahren255
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln255
II. Zur Verwertbarkeit anonymisierter Vernehmungsprotokolle nach deutschem Recht258
1. Die Rechtsprechung des BGH259
2. Kritische Würdigung262
3. Zwischenergebnis266
III. Zur Verwertbarkeit anonymisierter Vernehmungsprotokolle nach englischem Recht266
1. S. 116 CJA 2003267
2. S. 114 (1) (d) CJA 2003267
3. Zwischenergebnis270
IV. Zur Verwertbarkeit anonymisierter Vernehmungsprotokolle nach französischem Recht270
1. Darstellung der Regelungen des Code de procédure pénale271
2. Zwischenergebnis274
V. Auswertung und Ergebnisse275
1. Voraussetzungen für die Verwertung einer anonymisierten außergerichtlichen Zeugenaussage275
2. Rechte der Verteidigung im Falle der Verwertung einer anonymisierten außergerichtlichen Zeugenaussage277
a) Wahrung der Rechte des Angeklagten durch seinen Verteidiger277
b) Wahrung der Rechte des Angeklagten durch das Gericht278
3. Zum Beweiswert einer anonymisierten außergerichtlichen Zeugenaussage280
4. Ergebnis281
4. Kapitel: Zur Verwertbarkeit auf Bild-Ton-Träger aufgezeichneter außergerichtlicher Zeugenaussagen281
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln282
II. Zur Verwertbarkeit auf Bild-Ton-Träger aufgezeichneter außergerichtlicher Zeugenaussagen nach deutschem Recht283
1. Die Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zum Zwecke des Beweismittelerhalts (§ 255a Abs. 1 StPO)284
2. Die Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zum Schutz jugendlicher Zeugen vor seelischen Belastungen (§ 255a Abs. 2 StPO)285
a) Zum Anwendungsbereich des § 255a Abs. 2285
b) Das Mitwirkungsrecht der Verteidigung nach § 255a Abs. 2287
aa) Die Reichweite des Mitwirkungsrechts des Angeklagten und seines Verteidigers288
bb) Das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers293
c) Das Recht der Verteidigung auf eine ergänzende Zeugenvernehmung nach § 255a Abs. 2 S. 2296
3. Zusammenfassung301
III. Zur Verwertbarkeit auf Bild-Ton-Träger aufgezeichneter außergerichtlicher Zeugenaussagen nach englischem Recht302
1. Die Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zum Zwecke des Beweismittelerhalts (Criminal Justice Act 2003)302
2. Die Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zur Unterstützung verletzlicher und eingeschüchterter Zeugen (Youth Justice and Criminal Evidence Act 1999)303
a) Darstellung der gesetzlichen Regelungen304
b) Bisherige Umsetzung dieser Regelungen309
3. Zusammenfassung310
IV. Zur Verwertbarkeit auf Bild-Ton-Träger aufgezeichneter außergerichtlicher Zeugenaussagen nach französischem Recht312
1. Die Regelungen des Code de procédure pénale312
2. Zusammenfassung315
V. Auswertung und Ergebnisse315
1. Zur Gleichbehandlung von Bild-Ton-Aufnahmen und schriftlichen Protokollen außergerichtlicher Zeugenaussagen315
2. Zur Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zum Schutz verletzlicher Zeugen vor schweren seelischen Belastungen317
3. Zur Verwertbarkeit anonymisierter Bild-Ton-Aufnahmen319
5. Kapitel: Zur Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen, die in einem anderen Verfahren des IStGH mündlich abgegeben wurden320
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln321
II. Zur Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen, die in einem anderen Verfahren mündlich abgegeben wurden, nach deutschem Recht322
1. Darstellung der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des BGH323
2. Zusammenfassung327
III. Zur Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen, die in einem anderen Verfahren mündlich abgegeben wurden, nach englischem Recht327
IV. Zur Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen, die in einem anderen Verfahren mündlich abgegeben wurden, nach französischem Recht328
V. Auswertung und Ergebnis330
6. Kapitel: Zur Verwertbarkeit von Schriftstücken, die für die Beweisführung relevante Wahrnehmungen einer Person enthalten331
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln332
II. Zur Verwertbarkeit von Schriftstücken, die für die Beweisführung relevante Wahrnehmungen einer Person enthalten, nach deutschem Recht333
1. Die Rechtsprechung des BGH zur Verwertbarkeit schriftlicher Erklärungen333
2. Bewertung der Rechtsprechung des BGH335
3. Zusammenfassung338
III. Zur Verwertbarkeit von Schriftstücken, die für die Beweisführung relevante Wahrnehmungen einer Person enthalten, nach englischem Recht338
1. Die Einschränkung des Anwendungsbereichs der hearsay rule durch s. 115 CJA 2003338
2. Die Verwertbarkeit von Schriftstücken nach s. 114 (1) CJA 2003341
a) Parallelen zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen341
b) Zur Verwertbarkeit schriftlicher Erklärungen auf der Grundlage der res gestae-Regel (s. 118 CJA 2003)341
3. Ergebnis344
IV. Zur Verwertbarkeit von Schriftstücken, die für die Beweisführung relevante Wahrnehmungen einer Person enthalten, nach französischem Recht345
V. Auswertung und Ergebnisse346
7. Kapitel: Zur Zulässigkeit der Verwertung mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen349
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln350
II. Zur Zulässigkeit der Verwertung mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen nach deutschem Recht351
1. Zeugen vom Hörensagen in der Rechtsprechung des BGH352
2. Zur Kritik dieser Rechtsprechung in der Literatur357
3. Stellungnahme360
4. Zur Zulässigkeit der Verwertung eines Zeugnisses vom Hörensagen, wenn der unmittelbare Zeuge unbekannt bleibt362
a) Zur Zulässigkeit anonymer Zeugnisse vom Hörensagen, die von einer Verhörsperson vor Gericht abgegeben werden, nach der Rechtsprechung des BGH362
b) Zur Zulässigkeit anonymer Zeugnisse vom Hörensagen, die von einer Privatperson vor Gericht abgegeben werden, nach der Rechtsprechung des BGH364
c) Bewertung der aufgrund der Rechtsprechung des BGH gefundenen Ergebnisse365
III. Zur Zulässigkeit der Verwertung mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen nach englischem Recht366
1. Mündliche Zeugnisse vom Hörensagen und die Regelungen des CJA 2003366
2. Zur Zulässigkeit der Verwertung eines mündlichen Zeugnisses vom Hörensagen, wenn der unmittelbare Zeuge unbekannt bleibt368
IV. Zur Zulässigkeit der Verwertung mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen nach französischem Recht369
1. Zur freien Verwertbarkeit mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen369
2. Zusammenfassung370
V. Auswertung und Ergebnisse370
1. Zur Verwertbarkeit mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen, wenn der Verteidigung die Identität des unmittelbaren Zeugen bekannt ist370
2. Zur Verwertbarkeit mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen, wenn der unmittelbare Zeuge anonym bleibt372
Resümee374
Anhang: Auszug aus dem Criminal Justice Act 2003377
Literaturverzeichnis385
Sachverzeichnis399

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